Diskussion:Andreas Sturm (Priester)
Unfug
[Quelltext bearbeiten]Was soll es, wenn die IP 2a02:810c:280:7054:d26:99:4082:4321 einen Unfug wie den Satz Er wurde durch den römisch-katholischen Bischof von Speyer, Karl-Heinz Wiesemann, exkommuniziert und gilt nach dem Kirchenrecht als Apostat. in den Artikel setzt?!. Zum einen ist Sturm gemäß Can 751 CIC kein Apostat sondern ein Schismatiker. Zum anderen wurde er nicht durch Bischof Wiesemann exkommuniziert, sondern in einem solchen Falle tritt die Exkommunikation gemäß Can 1364 CIC als Tatstrafe ein, d.h. sie tritt mit begehen der "Tat" automatisch ein und bedarf keiner expliziten Erklärung durch den kirchlichen Ordinarius. Außerdem belegt der angebliche Beleg das Behauptete selbstverständlich nicht. Daher werde ich das alles entfernen.--Lutheraner (Diskussion) 02:47, 11. Jun. 2022 (CEST)
- anscheinend keine Ahnung von Kirchenrecht 2A02:810C:280:7054:D26:99:4082:4321 07:47, 11. Jun. 2022 (CEST)
Zölibatsverstöße
[Quelltext bearbeiten]Sturm hat unmittelbar nach seinem Rücktritt als Generalvikar Zölibatsverstöße eingestanden. Ist das nicht auch erwähnenswert? --Longinus Müller (Diskussion) 02:12, 16. Jun. 2022 (CEST)