Diskussion:Anerkenntnis

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Schreibvieh
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Ist diese Formulierung "gesteht der Beklagte im Zivilprozess den Antrag des Klägers zu" nur etwas verschwurbeltes Juristen-Deutsch, oder ist sie schlichtweg grammatisch falsch? Mir drängt sich die Frage auf, was der Beklagte dem Antrag des Klägers zugesteht? Die Richtigkeit? Die Gültigkeit? Ewiges Leben? Ich verstehe schon, was gemeint ist, halte diese Formulierung jedoch für fragwürdig. Wäre nicht "stimmt dem Antrag zu" oder "akzeptiert den Antrag" o.ä. besser, da verständlicher und grammatisch richtig?--schreibvieh muuuhhhh 14:19, 19. Apr. 2007 (CEST)Beantworten