Diskussion:Anhängerkupplung
Bilduntertitel "Geschraubte Anhängerkupplung"
[Quelltext bearbeiten]Ich beziehe mich auf das zweite Bild mit dem Untertitel Zitat: "Eine geschraubte und damit für Schlingerminderungseinrichtungen ungeeignete Pkw-Anhängerkupplung"
Hierzu gibt es keinerlei weitere Erklärung, warum eine geschraubte AHK in diesem Fall unzulässig sollte. Auch auf der entsprechend verlinkten Seite zu Schlimgerminderungseinrichtungen gibt es keinen weiteren Hinweis.
Wie seht ihr das? --Querys (Diskussion) 07:57, 2. Aug. 2019 (CEST)
E-Prüfzeichen
[Quelltext bearbeiten]Hallo! Ich bin der Meinung, dass eine AHK nicht vom TÜV überprüft und eingetragen werden muss, wenn diese eine e-Nummer hat. Hier ein Link dazu von einem AHK-Hersteller: http://www.mvg-ahk.de/seiten_de/faq_ahk_sub01.html
Viele Grüße, Manuel
- Nach der Seite stellen sich mir zwei Fragen. Betrifft das Typengenehmigungsverf. das Fahrzeug oder die Kupplung. Die 2. Aussage kann ich mir auch nicht ganz vorstellen Die Montage- und Betriebsanleitung der Anhängekupplung muss den Fahrzeugpapieren beigeordnet sein und mitgeführt werden. Ist es richtig dass man in D die Montageanleitung mitgeführt werden muss. In Ö ist es dezidiert nicht der Fall. --gruß K@rl 15:22, 19. Mai 2006 (CEST)
- P.S. Du kannst mit 4 x ~ unterschreiben, dabnn wird es automatisch beim Speichern in Namen und Datum umgewandelt. K@rl 15:22, 19. Mai 2006 (CEST)
- Hallo Karl,
- in dem Artikel über E-Prüfzeichen steht:
- "Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss."
- Vielleicht könnte man das noch irgendwie in dem Artikel vermerken. Was meinst Du?
- Viele Grüße,
- Manuel Funk 15:06, 23. Mai 2006 (CEST)
Stimmt. Der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr. --Kettenkrad 20:15, 15. Aug 2006 (CEST)
Nebelschlußlichtabschaltung am Pkw
[Quelltext bearbeiten]Hallo, man sollte dem Artikel vielleicht noch hinzufügen, dass eine automatische Nebelschlußlichtabschaltung am Pkw bei Anhängerbetrieb mittels Relais (oder auch mechanisch ?) sinnvoll ist, um das Blenden durch die Reflektion am Anhänger auszuschließen. Weiss jemand, ob die Nebelschlußlichtabschaltung am Pkw vielleicht sogar zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist ? Viele Grüße Andreas
- Also in Ö ist sowas dezidiert nicht vorgeschrieben. Habe ich bei uns auch noch nirgends etwas davon gehört. --K@rl 23:23, 23. Sep 2006 (CEST)
- Im österreichischen Kraftfahrgesetz (KFG) bin ich darüber nicht fündig geworden. Muss jedoch nix heißen. § 16 KFG Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler für Anhänger [1] und [2] ist recht allgemein gehalten.--1-1111 09:36, 20. Aug. 2010 (CEST)
- Gemäß StVO §53d Abs. 6 Nebelschlußleuchten In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt. Damit dürfte alles klar sein. --1-1111 08:20, 20. Aug. 2010 (CEST)
- "Ist ein Ladungsheckträger (z.B. Fahrradträger) mit zusätzlichen Rückleuchten angehängt, muss lt. Gesetzgeber das Nebelschlusslicht am Zugfahrzeug abgeschaltet sein." http://www.jaeger-automotive.de/lexikon/nebelschlusslichtabschaltung.html
- "Beim Anbau von Ladungsheckträgern (z. B. Fahrradheckträger) mit zusätzlichen Rückleuchteneinheiten muss das Nebelschlusslicht am Zugfahrzeug abgeschaltet sein. Dadurch wird eine mögliche Blendung oder Irritation des nachfolgenden Verkehrs durch zu grelle Beleuchtung vermieden."
- http://www.hasselberg.de/Kia-Carnival/AHK/Towbar_D_2002_total.pdf
- siehe auch Nebelschlussleuchte#Einsatz_der_Nebelschlussleuchte
- das Ganze gilt übrigens nicht nur beim PKW (s.Überschrift), sondern auch bei Lieferwagen, etc. --84.167.121.78 14:27, 28. Mär. 2011 (CEST)
- "Ist ein Ladungsheckträger (z.B. Fahrradträger) mit zusätzlichen Rückleuchten angehängt, muss lt. Gesetzgeber das Nebelschlusslicht am Zugfahrzeug abgeschaltet sein." http://www.jaeger-automotive.de/lexikon/nebelschlusslichtabschaltung.html
Abnehmbare Anhängerkupplung
[Quelltext bearbeiten]Gibt es dafür Belege, dass eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Nichtbenutzung tatsächlich abgenommen werden muss? Gibt es einschlägige Gerichtsurteile? Denn nach der StVZO müssen Sie nur abgenommen werden, wenn sie das Kennzeichen verdecken! Ide 11:02, 27. Jun. 2007 (CEST)
Ich habe mich bei der Versicherung, bei der ich tätig bin (Victoria), erkundigt. Dort ist von dieser Regelung nichts bekannt!
Druffeler 11:46, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Ich hatte vor gut einem Jahr einen Fall, bei dem eine Versicherung (HUK?) mit dem Hinweis auf die Sorgfaltspflicht des Fahrzeugführers einen Teil der Schadenssumme vom Versicherungsnehmer zurückgefordert hat. Zudem steht in einigen Bedienungsanleitungen, daß die nicht benutzte AHK abzunehmen sei. --Gero von Enz 08:07, 28. Jun. 2007 (CEST)
- Fordern kann die Versicherung viel. Wurde das jemals von einem Gericht auch so zugesprochen?? --Ide 12:29, 28. Jun. 2007 (CEST)
- Versicherungen dürfen, können und sollten keine Rechtsauskünfte erteilen. Zudem sind fernmündliche Mitteilungen unverbindlich und bedürfen der Schriftform. Die StVZO ist auch für Versicherungen verbindlich, ausschließende oder widersprüchliche Klauseln zur StVZO im Kleingedrückten dürften rechtlich gesehen nichtig sein. --1-1111 09:56, 20. Aug. 2010 (CEST)
- Es ist bei den meisten Fahrzeugen NICHT erforderlich, eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Fahrt ohne Anhänger abzunehmen. Anderslautende Auskünfte irgendwelcher übereifriger Versicherungsvetreter sind schlichtweg falsch. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen: Das sind Fahrzeuge, bei denen die Kupplungskugel das Kennzeichgen teilweise verdeckt (Peugeot 205, NSU Ro 80 und andere) bei diesen Fahrzeugen MUSS die Kupplungskugel bei Fahrt ohne Anhänger abgenommen werden. Kettenkrad 22:02, 9. Feb. 2008 (CET)
- Ist diese Regelung nach § 60(1) StVZO mittlerweile nicht aufgehoben worden? --1-1111 09:56, 20. Aug. 2010 (CEST)
- Ich weiß aber von Ländern, wo es der Fall ist, so z.Bsp. in der Slowakei. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 23:04, 25. Aug. 2010 (CEST)
- Ahem, dort gilt auch nicht die StVZO... In D müsste demnach auch bei teilweiser Verdeckung des Kennzeichens die abnehmbare AHK bei nichtbenutzung NICHT abgenommen werden. --1-1111 23:09, 25. Aug. 2010 (CEST)
- Sorry wusste nicht, dass es rein um D geht, aber auch deutsche Kraftfahrer müssen sie in der Slowakei abnehmen (auch nur zur Info) --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 23:12, 25. Aug. 2010 (CEST)
- Als Gast in einem Land gilt eigentlich nationales Recht. Doch EU-Richtlinien sind für alle EU-Länder verbindlich und stehen über dem nationalen Recht. Und weil sowohl die Slowakei, Österreich und Deutschland dazugehören, gilt die EG-Richtlinie 94/20. Und auf Seite 58 steht unter 2.1.4: Die angebaute Kupplungskugel darf das hintere Kennzeichen bzw. den dafür vorgesehenen Platz nicht verdecken; andernfalls muß eine ohne Spezialwerkzeug abnehmbare Kugel verwendet werden. Das eine abnehmbare AHK bei Nichtbenutzung abzunehmen ist, habe ich darin nicht gefunden. Die Regelung der Slowakei dürfte somit der EU-Richtlinie widersprechen. Allerdings könnte bei nicht entfernter, abnehmbare Anhängerkupplung im Falle eines Unfalls eine Mitschuld anerkannt werden. Beispielsweise mögliche Beinverletzungen beim durchschreiten von Parklücken. Hintergrund ist der Sachverhalt zur Schadensminderungspflicht eines jeden Einzelnen. Und diese greift auch bei der abnehmbaren Anhängerkupplung. Hast du einen Link zu der slowakischen Regelung?--1-1111 14:46, 26. Aug. 2010 (CEST)
- Sorry wusste nicht, dass es rein um D geht, aber auch deutsche Kraftfahrer müssen sie in der Slowakei abnehmen (auch nur zur Info) --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 23:12, 25. Aug. 2010 (CEST)
- Ahem, dort gilt auch nicht die StVZO... In D müsste demnach auch bei teilweiser Verdeckung des Kennzeichens die abnehmbare AHK bei nichtbenutzung NICHT abgenommen werden. --1-1111 23:09, 25. Aug. 2010 (CEST)
- Ich weiß aber von Ländern, wo es der Fall ist, so z.Bsp. in der Slowakei. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 23:04, 25. Aug. 2010 (CEST)
- Ist diese Regelung nach § 60(1) StVZO mittlerweile nicht aufgehoben worden? --1-1111 09:56, 20. Aug. 2010 (CEST)
- Es ist bei den meisten Fahrzeugen NICHT erforderlich, eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Fahrt ohne Anhänger abzunehmen. Anderslautende Auskünfte irgendwelcher übereifriger Versicherungsvetreter sind schlichtweg falsch. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen: Das sind Fahrzeuge, bei denen die Kupplungskugel das Kennzeichgen teilweise verdeckt (Peugeot 205, NSU Ro 80 und andere) bei diesen Fahrzeugen MUSS die Kupplungskugel bei Fahrt ohne Anhänger abgenommen werden. Kettenkrad 22:02, 9. Feb. 2008 (CET)
Sinn der Erwähnung von ... ?
[Quelltext bearbeiten]Warum, mit welcher Bedeutung wofür, zu welchem (Einsatz-)Zweck gibt es verschiedene elektrische Ankupplungen? Warum wird die Belegung der 13poligen Steckerverbindung angegeben, nicht aber auch die einer 7poligen? Sind 7polige und 13polige mechanisch kompatibel und die genannten Adapter zaubern elektrische Wunder? Und warum nicht? BGKS Kulms
- Die 13-polige gestattet es u.A. auch, Die Nebelschlußleuchte, Rückfahrlicht, Dauerplus und geschaltetes Plus mitzuführen. Um Verwechselungen auszuschließen, sind diese mechanisch nicht kompatibel. Es gibt handelsübliche Adapter in beiden Richtungen, der 7-auf-13-polige ist naturgegeben in der Funktionsvielfalt sehr stark eingeschränkt. Wunder dürften elektromechanische Verkabelungen nicht vollbringen. Da sind einfach einige Steckkontakte zwischen den Steckern/Buchsen mit Leitungen sachgerecht miteinander verbunden und/oder nicht belegt. Mit Sicherheit keine Hexerei.--1-1111 08:37, 20. Aug. 2010 (CEST)
Wie unterscheiden sich die verschiedenen Abnehm-Mechanismen (starr/horizontal/vertikal/schwenkbar/elektrisch-schwenkbar) mit welchen praktischen Vor-/Nachteilen? BGKS Kulms
- Entscheide selbst: Optischer Eindruck, Parkrempler, Dauerhaftigkeit, Montagefreundlichkeit, Verschmutzung, Funktionssicherheit, Narrensicherheit... --1-1111 08:37, 20. Aug. 2010 (CEST)
Also wir haben gerade in einsetzender Dunkelheit gefrickelt und diser T3 von VW hat definitiv eine andere Buchsenbelegung als das alte Link und die Unimogfreunde, wobei die näher dran waren(wenigsten gehen Blinker und Licht!)!BGKS Kulms
- Na ja: Bremslicht sollte schon sein. Ansonsten kommt es darauf an, wessen Geist der Ersteller/Halter ist. Bei 7-poligen wird schon einmal gerne Dauerplus nicht ganz sachgerecht "nachgerüstet": Nebelschlussleuchte (Kontakt 2) wird mit Dauerplus belegt. Nachteil: Anhänger mit Nebelschlussleuchte leuchten dauernd. Und der TÜFF verweigert zu Recht die Plakette. --1-1111 08:37, 20. Aug. 2010 (CEST)
Kabelfarben fehlerhaft?!
[Quelltext bearbeiten]Hier hat eine IP die Farben in der Tabelle für den vielpoligen Stecker korr: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/w/index.php?title=Anh%C3%A4ngerkupplung&diff=cur&oldid=68737637&diffonly=0 Tabelle stimmt nun mit der Grafik überein. Frage ist nun: wieso war das in der Tabelle falsch und WP:EN wären schön. Wäre schön, wenn sich jmd drum kümmern könnte. Ich "bin weg" hier. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:59, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Irrtümer sind menschlich? Allerdings sind die Kabelfarben für Dauerplus (Kontakt Nr. 9), geschaltetes Plus (Kontakt Nr. 10) sowie die Masse dazu (Kontakt Nr. 13) in der Tat nicht vereinheitlicht. Anmerkung: Es empfiehlt sich für die genannten Anschlüsse ein Leiterquerschnitt von 2,5 mm² Oder mehr. Die anderen Kabelfarben sind eigentlich schon vereinheitlicht. Jedoch haben selbst sachkundige private Selbstnachrüster das Problem, das die überwiegende Mehrheit der dezidiert ausgewiesenen Autoelektriker nicht mehr über KFZ-Kabel als Meterware verfügen. Und wenn, dann nicht immer über alle Farben und Leiterquerschnitte.--1-1111 08:52, 20. Aug. 2010 (CEST)
Kabelfarben
[Quelltext bearbeiten]Was spricht dagegen 7poliges Steuerkabel zu nehmen? Adrernfarbe ist schwarz durchnummeriert 1-6 und gelbgrün. Für den 13poligen Stecker könnte man 12 poliges Steuerkabel verwenden (1-11, gelbgrün), gibt es auch in 1,0 bzw. 1,5 mm2 oder dicker. Verbreitet scheint auch zwei Kabel a 5polig zu sein, dann ist man schnell bei schwarz, braun, grau, blau, gelbgrün. Bei zwei 5polien spart man sich auch noch eine Verzeigungsdose, eine Seite geht nach links (Blinker, Bremslicht, Nebelschlußl. ,Rückleuchte) die andere Rechts (Rückleuchte, Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer, Blinker); einzig die Masse Pin 3 geht zu beiden. Jenachdem was man an Dauerplus/Zündungsplus ranhängt reicht 1,0mm2 aber nicht. J-g-s (Diskussion) 16:16, 29. Jun. 2013 (CEST)
- Dagegen könnten die nicht dauerhafte Flexibilität der Isolierungen sprechen, insbesondere bei tiefen Temperaturen. --1-1111 (Diskussion) 07:54, 23. Okt. 2015 (CEST)
Mopedanhänger
[Quelltext bearbeiten]Man sollte auch was über Mopedanhänger schreiben - das interessiert viele, aber keiner weiß genau darüber Bescheid über Voraussetzungen, Anforderungen, Zulassung, ...(nicht signierter Beitrag von 95.90.248.6 (Diskussion) 23:43, 15. Jul 2010 (CEST))
- Passe. Bei Mopeds im Zweifel AHK und Anhänger mit allgemeiner Betriebserlaubnis. (ABE). Bei Mofa ist alles anders, das angeblich nach EG-Reglement nicht existent. (Fahrrad mit Hilfsmotor) [3]--1-1111 09:06, 20. Aug. 2010 (CEST)
Und dann gibt es ja noch diese Trailer für Motorräder ... (nicht signierter Beitrag von 95.90.248.6 (Diskussion) 23:43, 15. Jul 2010 (CEST))
- Dort mit Sicherheit AHK und Anhänger mit ABE.--1-1111 09:06, 20. Aug. 2010 (CEST)
Ich habe ein Motorradgespann mit Anhängekupplung (PKW-Kugel), dazu einen zulassungsfreien Anhänger. Motorräder sind da wohl unter den Tisch gefallen ? (nicht signierter Beitrag von 217.92.103.254 (Diskussion) 14:50, 13. Okt. 2010 (CEST))
Steckkontakt-Belegung
[Quelltext bearbeiten]hey danke wollte ich mal sagen ich hatte mich auf stundenlanges suchen der farbbelegung eingestellt und jetzt sofort bei wikipedia gefunden. ich find das nicht selbstverständlich. (nicht signierter Beitrag von 217.80.167.31 (Diskussion) 18:01, 2. Nov. 2011 (CET))
Um die notwendige Eindeutigkeit herzustellen, sollten die Graphiken mit dem Hinweis versehen werden, ob die Darstellung die Pin-Belegung des Steckers oder der Steckdose zeigt und weiter, ob die Draufsicht von außen oder von der Anschlußseite her dargestellt ist.
--91.47.173.136 14:29, 12. Aug. 2010 (CEST)
- Jepp. Obwohl die Benummerung eindeutig ist. Auf guten Steckern findet sich diese auch wieder. --1-1111 09:08, 20. Aug. 2010 (CEST)
Die Darstellung der Stecker auf den Fotos (links) ist mit der spiegelverkehrten Darstellung (Anschlussseite) der Grafiken etwas irreführend. Man denkt automatisch, es handelt sich um die Belegung von der Steckerseite her. Der Hinweis sollte also wirklich dran. (nicht signierter Beitrag von 85.16.111.126 (Diskussion) 10:19, 31. Mai 2011 (CEST))
- Bitte soetwas: [[4]] und [[5]] auch mit einfliesen lassen. Der 7polige mit extras existiert! (nicht signierter Beitrag von 93.208.78.78 (Diskussion) 12:13, 9. Okt. 2011 (CEST))
- Übersicht: [6] (nicht signierter Beitrag von 93.208.78.78 (Diskussion) 12:45, 9. Okt. 2011 (CEST))
- Lieber Namenloser, bitte VORHER deas Artikel durcharbeiten. Schon am 8. Okt. 2011 war der niederländische Multicon-Stecker in der Tabelle. Der, den du mit "7polige mit extras" bezeichnest. --1-1111 (Diskussion) 20:35, 27. Apr. 2013 (CEST)
Abschnitt Zweirad: Einrad
[Quelltext bearbeiten]"Soll hingegen ein Anhänger an ein Einrad gekuppelt werden...."
Das kann doch wohl nur als schlechter Witz gemeint sein, oder?
Wie kann man einen Anhänger an ein Einrad hängen?
- entgernt. an dem verlinkten einrad kann ich mir auch keinen anhänger vorstellen. signier bitte zukünftig deine beiträge auf diskussionsseiten. mfg --V ¿ 00:24, 10. Sep. 2013 (CEST)
Hackenkupplung
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel Lastzug steht das sie verboten sind. Bitte Belegen und entsprechen anpassen. 92.194.13.24 12:55, 22. Feb. 2014 (CET)
Hakenkupplungen der Fa. Ringfeder besitzen überwiegend ECE Zulassungen und können - sofern die jeweils zu verbauende Kupplung das Exx Prüfzeichen trägt - damit ohne weitere TÜV-Genehmigungen an in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen angebaut werden. Baugleiche Kupplungen, die kein ECE-Prüfzeichen tragen, haben trotz des Prüfzeichens herstellerintern den Vermerk "nur zugelassen für Fahrzeuge der Bundeswehr". Ist abgeklärt mit der Fa. Ringfeder für die Kupplungen der Bauart RUwg.
Ankuppeln, Auskuppeln
[Quelltext bearbeiten]die Vorgänge werden kaum beschrieben, insbesondere in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. http://www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/brancheninfos/gueterkraftverkehr/sicheres-arbeiten-am-fahrzeug/ankuppeln http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/5004789,20/drucken --217.189.203.3 09:51, 13. Mai 2014 (CEST)
Wichtige Geometrien der Kugelkopfkupplung?
[Quelltext bearbeiten]Wer schon einmal einen Fahrradträger auf eine Kugelkopfkupplung gesetzt hat, hat wohl bemerkt, dass mehr als der Kugeldurchmesser relevant ist. Es gibt eine Abflachung oben auf der Kugel, die genutzt wird. Und der "Stengel", auf dem die Kugel sitzt, wird vom Fahrradträger gegen sein Abkippen eingeklemmt. Auch wenn vielleicht nicht die ganze Geometrie aus der Norm hier dargestellt werden sollte, interessieren mich solche Details. Gerade, weil diese Details bei der ursprünglichen Anwendung für Anhänger irrelevant waren und erst später hinzu gekommen sein müssen. 77.21.209.202 21:22, 15. Jul. 2015 (CEST)
Richtlinie 92/61/EWG für Zweiräder
[Quelltext bearbeiten]Derzeitiger Text: Kupplungssysteme mit einem Kupplungskugeldurchmesser von 25 mm sind nur noch für Zweiräder zulässig (auch nachträglich), die vor Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG bereits in Betrieb waren.
Dieser Eintrag hat mich zunächst irritiert weil ich derzeit beabsichtige, einen 70 Jahre alten Handkarren mit Hochdeichsel an ein modernes E-Bike anzuhängen. Ich habe die Richtlinie überflogen und festgestellt, daß diese nicht für Fahrräder und E-bikes gilt. Diese Richtlinie gilt - wohlgemerkt - für Kraftfahrzeuge. E-Pedelec fällt unter diese Richtlinie. Die Kategorie "Zweirad" müsste also etwas überarbeitet werden. (nicht signierter Beitrag von 212.232.82.174 (Diskussion) 00:51, 29. Dez. 2021 (CET))