Diskussion:Anhörung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gnom in Abschnitt Hearings der US-Kongresses fehlen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Verständnisfrage

[Quelltext bearbeiten]

"Man kann sie [die Anhörung] jedoch nicht unter das Menschenrecht auf rechtliches Gehör vor Gericht (in Deutschland Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz) fassen." Was ist damit gemeint? Ich verstehe den Sinn dieses Satzes nicht – weshalb wird es erwähnt, was ist die Bedeutung, sind die Auswirkungen? --Miss-Sophie (Diskussion) 13:13, 31. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Hearings der US-Kongresses fehlen

[Quelltext bearbeiten]

en:United States congressional hearing (fehlt leider auch im Artikel Kongress der Vereinigten Staaten) --Search'n'write (Diskussion) 07:46, 18. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Hallo @Search'n'write, dazu haben wir den Artikel Hearing, der in der Begriffsklärung am Beginn des Artikels verlinkt ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:49, 18. Nov. 2023 (CET)Beantworten