Diskussion:Anonymität im Internet
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Zum Archiv |
Abschnitt zur Rechtspolitik
[Quelltext bearbeiten]In Deutschland lehnt die zuständige Ministerin Christine Lambrecht eine Einführung der Klarnamenpflicht ab.
Man sollte diesen Absatz wohl löschen. Bezüglich der Rechtspolitik sind gehaltvollere Aussagen angebracht.
Die Meinung von Christine Lambrecht zum Thema "Anonymität im Internet im Allgemeinen" ist nicht relevant. Warum sollte sie in diesem Zusammenhang zitiert werden? Um ihr Image zu schärfen? --51.154.14.199 20:18, 3. Jan. 2020 (CET)
Stand der Technik
[Quelltext bearbeiten]Moin.
Ich kannte nur Remailer und bin darum unsicher. Einige der Technologien, auf die manchmal nur Bezug genommen wird, ohne sie im Detail zu erklären, sind dennoch die einzigen jemals experimentierten Methoden. Ich spreche von Konzepten, die seit vielleicht 20 Jahren aus der Mode kommen oder bereits aus der Mode gekommen sind. Das alleine sagt nichts über die Zuverlässigkeit von Diensten oder ihre Anfälligkeit gegen Angriffe aus. Dennoch sollte vielleicht genau so pauschal gewarnt werden – wo Detailwissen fehlt –, dass eine Technik nicht mehr zeitgemäß ist.
Freilich fehlen oft Alternativen. Aber so ist das leider.--–ꟼsycho ㄈhi¢ken 😭 (talk) 09:46, 22. Jan. 2022 (CET)
§ 13 TMG
[Quelltext bearbeiten]Zitat aus dem Wiki-Text: "In Deutschland sind Diensteanbieter von Telemedien gemäß § 13 VI TMG verpflichtet, die Nutzung ihrer Dienste anonym ....."
Diese Ausführung am Beginn des Wiki-Artikels ist m.E. nicht mehr richtig. Auch der Verweis-Link ist funktionsunfähig.
Soweit mir bekannt ist, wurde der § 13 TMG im Juni 2021 aufgehoben.
Könnte das evtl. ein juristisch gebilderter Leser berichtigen? Ich bin mir zu unsicher, wie ein Artikel korrekt geändert wird. Danke. (nicht signierter Beitrag von 62.8.179.230 (Diskussion) 12:32, 8. Feb. 2022 (CET))