Diskussion:Anwaltskanzlei

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Joachim Schnitter in Abschnitt Weiterleitung von Berufsträger
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"In Deutschland können nur Anwälte zugelassen werden, die einen Kanzleisitz haben."

Stimmt nicht. Anwälte, die z.B. als Justitiar bei einer Firma angestellt sind, benötigen keinen eigenen Kanzleisitz.

Fehler

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Die Quelle, auf der das Ranking basiert, berücksichtigt im Falle der Kanzlei DLA Piper nur die US-amerikanischen Standorte. Da es sich jedoch um eine weltweit tätige Kanzlei handelt, sind diese Zahlen im Vergleich nicht aussagekräftig. DLA Piper beschäftigt weltweit über 8.000 Mitarbeiter, davon über 3.500 Rechtsanwälte. DLA Piper erwirtschaftete 2008 mit über 2.26 Milliarden Dollar mehr als jede andere Kanzlei weltweit.


Quelle 1: Wikipedia-Artikel von DLA Piper

Quelle 2: Times-Artikel, auf den auch in Quelle 1 verwiesen wird.

--Christina Färber 13:52, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Wirtschaftskanzlei

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Vom Begriff WIrtschaftskanzlei wird auf ANwaltskanzlei umgeleitet. Wenn man googelt, findet man einige "Wirftschaftskanzleien", die NICHT von Rechtsanwälten betrieben werden. Ist der Begriff "Kanzlei" nicht geschützt? Danke

-- Marko Hrbat 13:52, 12. Okt. 2009 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 91.32.250.147 (Diskussion) )

Es geht um den allgemeinen Sprachgebraucht und da vermutet jeder hinter einer Wirtschaftskanzlei eine Anwaltskanzlei und keinen selbst ernannten Berater, der gerne auf den ersten Blick den Eindruck erwecken möchte, dass er Anwalt ist --Martin67 16:53, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Der Begriff "Kanzlei" ist natürlich nicht geschützt, wenn er auch heute meist im Umfeld der freien Berufe genutzt und verstanden wird (Anwaltskanzlei, Steuerberaterkanzlei). Kanzlei gibt nähere Erläuterungen dazu. --Pelz 22:52, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

"Wirtschaftskanzlei" bezeichnet in der geläufigen Form eine Kanzlei, die beratend für Unternehmen tätig ist. Auch wenn der Branchendienst JUVE diesen Begriff nahezu ausschließlich für wirtschaftsrechtlich tätige Anwaltskanzleien verwendet, verstehen sich auch viele Steuerberatungskanzleien, die ausschließlich Unternehmen beraten, als Wirtschaftskanzlei - zumal die steuerrechtliche Beratung häufig von Rechtsanwälten erbracht wird. Als Überbegriff hat sich im angloamerikanischen Sprachraum die "Professional Service Firm" etabliert, als wissensbasierte Dienstleister, die als nicht öffentliche Unternehmen professionelle Dienstleistungen für andere private Unternehmen und Organisationen sowie öffentliche Institutionen erbringen (Vgl. Müller-Stewens, G./Drolshammer, J./Kriegmeier, J. (1999; Hrsg.): Professional Service Firms. Wie sich multinationale Dienstleister positionieren, Frankfurt am Main, S. 20ff.). Zu PSFs zählen Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, Anwaltskanzleien, aber auch Investmentbanken, Werbeagenturen und Versicherungsmakler. Aus meiner Sicht wäre es überlegenswert, eine eigene Rubrik für Wirtschaftskanzleien zu schaffen, da sie sich doch sehr stark von der auf private Mandanten ausgerichteten Anwaltskanzlei unterscheiden. Eure Meinungen dazu würden mich interessieren! --FreeLion07 (Diskussion) 18:21, 28. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Wenn man Werbeagenturen, Versicherungsmakler und Investmentbanken rausläßt, also mit "Wirtschaftskanzlei" ausschließlich entsprechend spezialisierte Anwaltskanzleien und vielleicht auch Wirtschaftsprüfer meint, ist das OK. Die Grauzone ist allerdings sehr groß. Eine "reine" Wirtschaftskanzlei, die überhaupt keinen Privatmandanten berät dürfte relativ selten sein. --Pelz (Diskussion) 00:00, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
So war es gemeint. Die sehr weitreichende Definition für den Oberbegriff PSF sollte nicht für Wirtschaftskanzlei gelten. Mit Wirtschaftskanzleien wären Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungskanzleien und ev. auch Wirtschaftsprüfungskanzleien benannt, die zum überwiegenden Teil für Unternehmen tätig sind. --FreeLion07 (Diskussion) 12:49, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Die "größten Kanzleien"

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Der Artikel nennt leider nur einige Kanzleien und läßt viele, vor allem kleinere, außen vor. Damit wird unnötigerweise Werbung für die genannten Kanzleien gemacht, und das Thema nicht mehr neutral dargestellt. Ich denke, der Artikel hätte es an sich gar nicht nötig, Firmennamen zu nennen, das Lemma ist breit genug. Meinungen dazu? --Wunschpunkt (Diskussion) 19:39, 22. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Ich habe das Ranking mal herausgenommen. Bei Bedarf kann es auch in einen Listenartikel überführt werden. --Wunschpunkt (Diskussion) 23:15, 28. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Das war so richtig. --Pelz (Diskussion) 21:56, 29. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Großkanzlei

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Als "Großkanzlei" Büros mit mehr als 10 Anwälten zu bezeichnen geht m.E. an der Wirklichkeit vorbei. Im Ranking von Juve der TOP 50 Kanzleien in Deutschland (https://www.juve.de/handbuch/de/2018/ranking/2) hat die kleinste Kanzlei schon 37 Anwälte, die größte aber 500 Berufsträger. Bei 10-40 Berufsträgern sollte man daher besser von "Mittelständischen Kanzleien" sprechen. --Pelz (Diskussion) 01:18, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Ich stimme zu. Der Begriff Großkanzlei betrifft Kanzleien, die in Rankings als Großkanzleien gelistet werden. --Martin67 (Diskussion) 12:13, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Weiterleitung von Berufsträger

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Ich war auf der Suche nach der Erklärung von "Berufsträger" und bin hier gelandet. Allerdings gibt es hier keine Erklärung von diesem Begriff. Die Weiterleitung finde ich daher nicht passend. Warum wird der Begriff nicht auf einer extra Seite erklärt? --Pucicu (Diskussion) 12:46, 4. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Bin soeben auch darüber gestolpert. Im Lemma Of counsel ist die Weiterleitungsseite verlinkt, unsinnigerweise im selben Satz wie auch Anwaltskanzlei. Soweit ich den Begriff als Nichtjurist verstehe, ist ein Berufsträger in einer Anwaltskanzlei jemand, der den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben vermag, weil er über die notwendige Ausbildung verfügt. Ich kenne den Begriff aus anderen Zusammenhängen nicht. Einen Arzt in einer Gemeinschaftspraxis als Berufsträger zu bezeichnen, scheint mir stilistischer Unsinn und zur Verwirrung beizutragen. Ich finde, „Arzt“ reichte aus. Ein Schelm könnte auf die Idee kommen, auch die Bezeichnung Rechtsanwalt reichte aus, um eine solche Person deutlich von Nichtanwälten, Anwaltsgehilfen, technischem Personal usw. zu unterscheiden. Der Begriff wird in der Wikipedia vorwiegend (ausschließlich?) im Zusammenhang mit rechtsberatenden Tätigkeiten (in Anwalts-, Steuer- und Wirtschaftsberatungskanzleien) gebraucht. Kann man darauf verzichten? Ich finde den Begriff mit Verlaub sehr geschwurbelt. Wenn sich Juristen in Kanzleien mit diesem Nichttitel schmücken mögen: Von mir aus, aber doch nicht hier. --Joachim Schnitter (Diskussion) 07:10, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten