Diskussion:Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Motivation - unbegründetes Revert

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Der Abschnitt wurde entgegen der zuvor hervorragend belegten Version vom 17. September 2009, 21:48 Uhr wieder auf die stark vereinfachte und historisch falsche Version zurückgeändert.

Die Belege in der Version vom 17. Sep 2009 angeführten Belege sind belastbar, wissenschaftlich und historisch! Das Format war ebenfalls enzyklopädisch. Eine derart drastische Änderung von IP 77.22.218.57 sollte eigentlich nicht durchgehen dürfen. Die zuvor sauber belegte faktische Darstellung, daß das Abkommen auf Druck der USA und auf Wunsch der türkischen Militärregierung zustande kam, wurde radikal geändert.

Es ist Wikipedia nicht angemessen, Abschnitte, die gut belegt sind, einfach zu entfernen und durch gängige unbelegte Vorurteile zu ersetzen:

"Auf S. 78 in Gerling, Vera: Soziale Dienste für zugewanderte Senioren/innen: Erfahrungen aus Deutschland, ISBN 9783831128037, werden die Ergebnisse der historischen Forschung über die Ziele der türkischen Regierung wie folgt zusammengefasst: „... das Ziel der türkischen Militärregierung war es, durch die befristete Emigration von „überschüssigen“ Arbeitskräften den Arbeitsmarkt in der Türkei zu entlasten, dringend benötigte Devisen ins Land zu holen und später durch das Know-How der qualifizierten Rückkehrer/innen die wirtschaftliche Modernisierung zu fördern.“

In "50 Jahre Bundesrepublik - 50 Jahre Einwanderung" schreibt Mathilde Jamin 1999, S. 146: "Johannes Dieter Steinert stellte aufgrund der Akten im Bundesarchiv und im Archiv des Auswärtigen Amtes für den Zeitraum bis 1961 fest, daß die Initiative zu diesen Entsendeabkommen von den "Entsendeländern" ausging. Hissahi Yano (1998) kam für den Forschungszeitraum bis 1964 zu demselben Ergebnis." und weiter "Noch stärker war aber offenbar der Druck in den "Entsendeländern" durch "Export" von Arbeitskräften ihren Arbeitsmarkt zu entlasten. (...) Die zuständigen deutschen Behörden standen den türkischen Wünschen zurückhaltend gegenüber; (...) Noch im September 1960 urteilte Anton Sabel, der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, aus arbeitsmarktpolitischen Gründen sei die Bundesrepublik nicht auf ein Abkommen mit der Türkei angewiesen, möglicherweise wohl aber aus politischen Rücksichten auf die Türkei als NATO-Land".

Zum Zeitpunkt der Anwerbeabkommens war die bundesdeutsche Wirtschaft bereits zur zweitstärksten Wirtschaftsmacht nach den USA aufgestiegen. Der nach dem Krieg in Deutschland entstandene Wohlstand übte eine sehr große Anziehungskraft auf weniger gut entwicklelte Nationen aus. Hier ist unter anderem zu erwähnen: bis 1998 erhielt die Türkei als Entwicklungsland noch Entwicklungshilfe aus Deutschland (Siehe http://www.agenda21-treffpunkt.de/archiv/00/daten/zgl0014.htm ) - 1987/88 war die Türkei sogar das Land, das am meisten deutsche Entwicklungshilfe erhielt."

Das geht übrigens auch aus der im Artikel selbst verlinkten Materialsammlung hervor. Dort heißt es auf S. 28: "Die Regierung der Türkischen Republik hat uns an Europa wie das Vieh auf dem Viehmarkt verkauft." Auf S. 22 ebda. wird deutlich, daß das Abkommen durch das auswärtige Amt geführt und geändert wurde, das Bundesinnenministerium strikt gegen das Abkommen und dessen Aufweichung war. Aber auch über diese Quelle wird beim Revert wieder hinweggesehen.

Warum diese belegten Fakten durch unzureichend belegte populäre Vorurteile ("die deutsche Wirtschaft brauchte Arbeitskräfte") ersetzt werden, kann ich nicht nachvollziehen. Steinert, Yano und Sabel sind unbezweifelbare Kapazitäten. Die Begründung der Änderung ist: keine Seitenzahlen und unzureichende Quellen - die obigen Seitenzahlen und Quellen zählen anscheinend nicht. Und das Resultat der Änderung: garkeine wissenschaftliche Quelle mehr. (nicht signierter Beitrag von 95.91.107.158 (Diskussion) 22:07, 24. Jul 2010 (CEST))

Sehe ich genauso...
Die Liste der Bearbeiter des Artikels sagt m.E. schon viel aus:
.Mag, Abit(o)urist, Aka, Albe ni, Alkim Y, Alter Fritz, An-d, Andrea68, Astrobeamer, Atlasowa, BlueCücü, Bremond, Cholo Aleman, Danyalov, Der Marquis von Prosa, Die Wahrheit über Wikipedia, EWriter, El Energico, Enzian44, Foundert, Gereon K., Giganotosaurus, Glglgl, HexaChord, Inga K., Inkowik, Jergen, JosFritz, Jón, Klaus Eber, Ködermaus, LIU, Markscheider, Matthias erzberger, Mingo Migrant, Olaf Kosinsky, Opla, Ottomanisch, PaulBommel, Pentachlorphenol, Pöt, STBR, Schreibvieh, Shoshone, Sportsmaster, Spuk968, Starrunner72, Suedwester93, Toter Alter Mann, TruebadiX, Türkenfreund gibt dir Saures, Umweltschützen, WWSS1, Wikinochbesserwisser, Xenia4wp, Xxedcxx, Zollernalb, Ĝù und 78 anonyme Bearbeitungen.
Insgesamt wird hier sehr stark verfärbt und ist in der aktuellen Version (bearbeitet am 30. Juli 2014 um 04:57 Uhr durch Enzian44, Änderungen von 87.157.208.168) einer Enzyklopädie nicht würdig.--Wolferin (Diskussion) 23:48, 8. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Was bringt jetzt genau die Auflistung der Autoren? --Anselmikus (Diskussion) 13:19, 9. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Belege

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Wie wäre es mit ein paar vernünftigen Belegen? Mit Vera Gerlin 1998 ist bspw. nix anzufangen. ...und auch sonstige Fußnoten! --139.30.130.211

http://edoc.hu-berlin.de/habilitationen/david-matthias-2001-10-02/HTML/david-ch2.html

Ich denke das sollte irgendwie eingearbeitet werden. Nahezu alle anderen Quellen, die man mit Google findet lassen sich nur positiv über die Einwanderung aus. Es sollte aber ein reales Bild entstehen.

"Doch der Bedarf der deutschen Wirtschaft an ausländischen Arbeitskräften blieb nicht vorrübergehend."

Der Artikel oben entkräftet diese Aussage, denn der Bedarf war schon damals nicht so gross.

natürlich ist das nur allgemein formuliert; allerdings so allgemein, dass ich nicht erkennen kann, dass der genannte Artikel diese Aussage wirklich entkräftet. Allerdings bleibt die Aussage sehr undifferenziert.--Opla 13:10, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Geschichtlich gesehn war das Anwerbeabkommen eines der größten Fehler einer deutschen Regierung. Das Anwerbeabkommen war unzureichend abgessichert, verschiedenste Kaluseln wie Rückreise wurden nicht berücksichtig und der Bedarf an Arbeitern wurde total überschätzt. Die Langzeitfolgen wurden gar nicht in Betracht gezogen. All das kommt im Artikel irgendiwe nicht zum Ausdruck. Weder den Unterzeichnerstaaten noch den angeworbenen Arbeitskräften war dabei klar, dass die als vorübergehend geplanten Aufenthalte der türkischen Arbeiter in Deutschland später deren Einwanderung begründen würde. Das hätte jedem Menschen mit einem Funken Verstand klar sein müssen, worauf beruht diese Behauptung? --87.170.105.115 15:29, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich finde, eine so sensible Stelle wurde in dem Text gut verarbeitet. MfG Alter Fritz 15:37, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Umfang der Einwanderung ?

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Weiß man wieviele türkische Arbeitnehmer im Rahmen dieses Abkommens nach Deutschland kamen ?

Rainer E. 20:30, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich denke in 5-8 Tagen habe ich verlässliche Quellen zur hand um das zu ergänzen! Sonst gern noch einmal erinnern --Türkenfreund gibt dir... Gib mir! 01:11, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Wo sind die Abkommen zu lesen?

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Wie hat die Wirtschaft deren Notwendigkeit begründet? Wie hat die Regierung darüber debattiert?

Eigentlich sollten hier die Verweise zu (a) den mit den jeweiligen Ländern abgeschlossenen Abkommen, der nachgereichten Änderungen, bzw. der Aufhebung eingefügt werden. Interessant wären auch die Verweise zu (b) Mitschriften der der Unterzeichnung der Abkommen vorangegangenen Bundestagsdebatten (also, wie wurde über das Ansinnen, in der Fremde junge, arbeitswillige Männer zu suchen und zur Reise nach Deutschland zu motivieren, auf Ebene der Politik beratschlagt), bzw. (c) der von der Wirtschaft vorgetragenen Begründung für eine derart massiven Anwerbung und letztlich (d) die der Unterzeichnung der Abkommen vorangegangenen Gesprächsprotokollen mit den Regierungen der Anwerberländern. Vielen Dank ! Victor

Ein ökonomisches Verbrechen an der eignen Unterschicht

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Es fehlen weitere ökonomische Aspekte der Folgen der Masseneinwanderung geringqualifizierter Arbeitskräfte. Z.b. eine Antwort auf die Frage wie stark sich die signifikante Erhöhung des Arbeitsangebotes im Bereich der geringqualifizierten Arbeitskräfte bei gleichzeitig sinkender Arbeitsnachfrage nach gq. Arbeitskräften auf den Arbeitslohn der vorhandenen deutschen geringqualifizierten Arbeitskräfte ausgewirkt hat. Den seit Ende der sechziger Jahre führte die zunehmende Rationalisierung und Maschinisierung in den Betrieben zu einem Rückgang der Nachfrage nach gq. Arbeitskräften. Der Anfang der siebziger Jahre kann auch als der statistische Beginn der hohen Sockelarbeitslosigkeit in Deutschland gesehen werden. Insbesondere im Bereich der gq. Arbeitnehmer. Das heute eim Bereich der geringqualifizierten Arbeitnehmer über Mindeslöhne diskutiert werden muss hat also zum Teil seine Ursachen auch in der ökonomischen fatalen Einwanderungspolitik der sechziger Jahre und ihren Folgewirkungen. Ich denke um eine derartige Reflextion sollte der Artikel kritisch ergänzt werden.--79.216.180.233 12:42, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Das sehe ich auch so. Nur dürfte es schwer sein dafür Quellen zu finden, denn Wikipedia ist ja ein Lexikon.--89.182.22.111 12:49, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten


Man müßte mal ordentlich suchen, Studien gibt es bestimmt zum Thema. Auch wenn diese in der linksdominierten deutschen Mainstreampresse selten veröffentlicht werden. Man könnte ja ein selbst erstelltes Gutmenschen-Tabu brechen und das will man natürlich nicht. Denn wenn solche Fragen öffentlich gestellt werden könnten, würde auch die Frage nach der politischen Verantwortung für das Multikultidisaster laut werden und der eklatante Mangel an Meinungsfreiheit und demokratischer Mitbestimumng in Deutschland bezüglich bestimmter Themen noch offener zu Tage treten. --79.216.244.41 18:21, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

ein wichtiges Buch zum Thema wird hier besprochen http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2008-2-184 --Gelahrter 21:10, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Unstimmigkeiten - Quellen überprüfen?

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edit: sry, quoting:

"Der Wiki-Artikel wirkt so, als ob Deutschland gar kein Interesse an einer Anwerbung aus der Türkei hatte und fast schon gezwungen wurde."

Ursprünglich war das so.

"Liest man jedoch ein wenig im verlinkten Text "Materialsammlung des Museums für Migration aus der Türkei DOMiD", passt es überhaupt nicht zu den Aussagen dort."

Allein die Quelle dürfte nicht ganz zweifelfrei sein.

"Ein gutes Beispiel für die inhaltlichen Wiedersprüche hierfür ist der Abschnitt "Folgen" im Wiki-Artikel. Im PDF auf Seite 16 wird genau das Gegenteil behauptet und mit Quellen belegt.

Vielleicht sollte jemand mit Zugang zu den Quellen überprüfen, ob die im Artikel beschriebenen Fakten auch wirklich so dort stehen."

Das wäre schön.

"PS: Sehr Interessant finde ich auch die Statistik auf dieser Seite 16 von der Bundesanstalt für Arbeit. (nicht signierter Beitrag von" 79.206.244.32 (Diskussion) 00:02, 8. Jul 2010 (CEST))

Was genau meinen Sie?

Warum wird immer gelöscht?

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hier die wahrheit: http://www.formelheinz.de/index.php/20100724286/Politik-und-Kultur/Wikipedia-politisch-zensierte-Meinungsplattform-Beispiel-Anwerbeabkommen-mit-der-Turkei.html (nicht signierter Beitrag von 84.144.242.107 (Diskussion) 00:50, 7. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Zitat aus dem Artikel: "Die wichtigen Wikipedia Funktionen wie Editoren, Rezensenten mit Sperr- und Freigabeprivilegien und die Stewards, quasi Schlichter bei umstrittenen Änderungen, sind inzwischen für Deutschland fast durchgängig durch Mitglieder der Partei "die Linke" oder "Bündnis 90, die Grünen" oder JuSo's besetzt." Hier steht also die Wahrheit. --Astrobeamer Chefredaktion Mach mit! 23:11, 17. Aug. 2010 (CEST)Beantworten


Neuere Wissenschaftliche Erkenntnisse

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Durch die Doktorarbeit von Heike Knortz ist eindeutig belegt, dass die Initiative zu den jeweiligen Anwerbeabkommen von den Entsendeländern und nicht von der BRD ausging. Frau Dr. Knortz untersuchte hierfür die historischen Akten des Außen- und des Arbeitsministeriums im fraglichen Zeitraum. Hierzu auch die Rezension in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 23. Juni 2008. Dies ist der derzeitige Stand der Forschung zu diesem Fachthema.

siehe Link: FAZ-Archiv (Rezension des Buchs „Diplomatische Tauschgeschäfte“ von Heike Knortz.)


--87.157.213.124 16:52, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten


Auch andere Rezensionen müssen herangezogen werden, andernfalls unterstelle ich eine politische Intention. Z.B. diese hier: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2008-2-184 Man sollte stets beide Seiten darstellen! (nicht signierter Beitrag von 94.219.192.31 (Diskussion) 22:56, 6. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Devisentransfer durch Zwangsanleihen

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Ein befreundeter Angestellte der Dresdner Bank erzählte mir etwa 1978 auf die Frage, warum ich bei der DreBa immer so viele Türken sehe und bei anderen Banken niemals, daß alle türkischen Gastarbeiter ihr Konto dort führen mußten. Sie mußten laut Anwerbevertrag einen Großteil ihres Lohnes in türkische Staatsanleihen anlegen (ca. 8% Zinsen) und sollten diese Anleihen nach Rückkehr zum Tageskurs in türkischer Lira ausbezahlt bekommen. Diese Anleihen konnten nur über die DreBa gekauft werden und D-Mark durften nicht eingeführt werden. So war die Anlage über die DreBa die einzige Möglichkeit, die Ersparnisse in die Türkei zu tranferieren. Gleichzeitig war es eine Nötigung, pünktlich in die Türkei zurückzukehren. Das Ganze soll Vertragsbestandteil des Anwerbeabkommens gewesen sein, und anderen deutschen Banken soll verboten worden sein, Konten für türkische Gastarbeiter zu führen.

Wenn das stimmt, sollte es im Abschnitt Inhalt eingefügt werden.

Da sich die anderen Banken ein solches Provisionsgeschäft kaum freiwillig entgehen ließen, gab es möglicherweise Exklusivabkommen mit anderen Entsendestaaten. Dann wäre die DreBa allerdings die Letzte gewesen.

Wenn es solche Klauseln und Kartellabsprachen gab, sollte das in den geeigneten Artikeln behandelt werden. Leider habe ich keine nachprüfbaren Belege dafür, sonst würde ich das direkt selbst machen.

CBa--79.206.252.17 17:01, 30. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Erweiterter Artikel(Vorschlag)

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Die Türkei und Deutschland

Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei wurde am 31. Oktober 1961 in Bad Godesberg unterzeichnet und führte, trotz gegenteiliger vertraglicher Ausgestaltung (Befristung der Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre, sogenanntes Rotationsprinzip), zum Beginn einer türkischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als Gastarbeiter bezeichnet.

Ähnliche Abkommen schloß die Bundesrepublik Deutschland mit folgenden Staaten:

Motivation

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Im Herbst 1961 schloß die Bundesrepublik Deutschland und die Türkische Republik ein Abkommen zur zeitlich begrenzten Anwerbung von Arbeitskräften ab. Die Initiative zum Abschluß dieses Abkommens ging hierbei von der Türkei aus. Durch die Geldüberweisungen der Gastarbeiter in die Türkei sollte das Handelsbilanzdefizit der Türkei im Handel mit Deutschland durch Überschüsse in der Übertragungsbilanz kompensiert werden, um die türkische Leistungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland gegenüber auszugleichen. Die türkische Regierung nahm hierbei Bezug auf einen ähnliches 1955 zwischen Deutschland und Italien geschloßenes Anwerbeabkommen (Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien ), welchem die gleiche Motivation zugrund lag.[1]. Neben der Verbesserung der türkischen Handelsbilanz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erhoffte sich die Türkei, auch durch die Rückkehr, der in Deutschland mit moderneren Produktionstechniken vertraut gewordenen Arbeitskräften im Rahmen des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzipes, eine Effinzienzsteigerung der eignen Industrie (Know-How-Transfer).[2] Zunächst reagierte die Bundesregierung zurückhaltend auf das Angebot. Arbeitsminister Theodor Blank lehnte das Angebot zunächst ab. Da er die kulturell-religiöse Distanz und mögliche aus dieser resultierende Konflikte als zu groß einschätzte, des Weiteren bestünde zunächst auch kein Bedarf an türkischen Arbeitskräften da das Potenzial an deutschen Arbeitslosen aus strukturschwachen Regionen noch nicht hinreichend ausgeschöpft sei. Aufgrund des außenpolitischen Drucks der USA welche nach der geostrategisch motivierten Aufnahme der Türkei in die Nato dieses Land ökonomisch stabilisieren wollte übernahm das bundesdeutsche Außenministerium, im Gegensatz zum ursprünglich zuständigen Arbeitsministerium die Verhandlungsführung mit der türkischen Republik. Bei Abschluß des Abkommens standen die außenpolitischen Ziele der Nato, sowie die innenpolitischen und wirtschaftlichen Ziele der Türkei im Vordergrund. Insbesondere erhoffte sich die Türkei einen Rückgang der hohen türkischen Arbeitslosenzahlen, welche durch ein dauerhaft über dem Wirtschaftswachstum liegendendes Bevölkerungswachstum verursacht waren. [3]

Aufgrund der Vertragsbedingungen, insbesondere des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzips, gab es keine Überlegungen oder gar Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Ansiedlung der türkischen Zuwanderer. Den dies war in den Vertragsbedingungen explizit nicht vorgesehen.[4] (nicht signierter Beitrag von 79.240.213.208 (Diskussion) 18:22, 31. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Inhalt

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Das Anwerbeabkommen mit der Türkei enthielt von Anfang an im Gegensatz zu den Anwerbeabkommen mit den westlichen Ländern einige Besonderheiten (die später auch für die Abkommen mit Tunesien und Marokko übernommen wurden):[5]

  • eine Anwerbung war ausschließlich für Unverheiratete vorgesehen,
  • ein Familiennachzug bzw. die Familienzusammenführung wurde im Abkommen explizit ausgeschlossen,
  • eine Gesundheitsprüfung und eine Eignungsuntersuchung für die anzunehmende Arbeit,
  • eine Obergrenze für den Aufenthalt von 2 Jahren wurde festgeschrieben, eine Verlängerung ausgeschlossen,
  • die Arbeitnehmer sollten nur aus den europäischen Gebieten der Türkei stammen.

Am 30. September 1964 trat eine Neufassung des Abkommens in Kraft. (nicht signierter Beitrag von 79.240.213.208 (Diskussion) 18:22, 31. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Folgen

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Da vertragsgemäß legendlich ein Arbeitsaufenthalt der türkischen Arbeitskräfte von maximal zwei Jahren (Rotationsprinzip) vorgesehen war, gab es folgerichtig auch keine Überlegungen oder gar Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Ansiedlung der türkischen Zuwanderer. Von einigen Spezialisten wie etwa hochqualifizierten türkischen Fachärzten abgesehen, übernahmen die meist geringqualifizierten türkischen Arbeitsmigranten häufig Stellen, für die sich beim gegebenen geringen Lohnniveau nur sehr wenige deutschen Arbeitskräfte bewarben. Häufig waren dies Arbeitsplätze in Branchen welche sich durch den Strukturwandel zu einer starken Senkung der Arbeitskosten gezwungen sahen (z.B. in der Leder-und Textilindustrie). Der Strukturwandel in diesen Branchen wurde mithilfe dieser kostengünstigen Arbeitskräfte zeitlich etwas hinausgeschoben. Auf Grund der Verfügbarkeit kostengünstiger Arbeitskräfte unterblieb in vielen dieser Unternehmen jedoch eine wirtschaftlich-technologische Effizienssteigerung welche eine längerfristige Bewältigung des Strukturwandels ermöglicht hätte. Viele dieser Unternehmen überlebten die schwere wirtschaftliche Rezession Anfang der siebziger Jahre nicht. Andere überlebten die Strukturkrise durch eine Verlagerung der Arbeitsplätze ins kostengünstigere Ausland. Insbesondere die deutsche Textilindustrie, um beim genannten Beispiel zu blieben, verlegte viele besonders arbeitsintensive Produktionseinrichtungen nach Jugoslawien und Nordafrika.[6]

Die wirtschaftliche Rezession der Jahre 1966/67 ließ die Anwerbung neuer türkischer Arbeitskräfte zurückgehen. Die Ölkrise und die aus ihr folgende schwere wirtschaftliche Rezession führte am 23. November 1973 zum von der Bundesregierung beschlossenen generellen bzw. totalen Anwerbestopp, der sämtliche Anwerbeländer betraf. Zum Zeitpunkt des totalen Anwerbestopps 1973 befanden sich - nach 12 Jahren Anwerbeabkommen - ca. 500.000 bis 750.000 Türken in Deutschland. (nicht signierter Beitrag von 79.240.213.208 (Diskussion) 18:22, 31. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Siehe auch

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Belege

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  1. Martin Kröger: Initiative der Entsendeländer. In: FAZ.net vom 23. Juni 2008. FAZ-Archiv (Rezension des Buchs „Diplomatische Tauschgeschäfte“ von Heike Knortz.)
  2. Gerling, Vera: Soziale Dienste für zugewanderte Senioren/innen: Erfahrungen aus Deutschland, ISBN 9783831128037, S.78.
  3. Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. "Gastarbeiter" in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953-1973. Böhlau Verlag, Köln 2008.
  4. Gerling, Vera: Soziale Dienste für zugewanderte Senioren/innen: Erfahrungen aus Deutschland, ISBN 9783831128037, S.78.
  5. Davy, Ulrike (Hg.): "Die Integration von Einwandern, rechtliche Regelungen im europäischen Vergleich", S. 340ff
  6. Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. "Gastarbeiter" in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953-1973. Böhlau Verlag, Köln 2008.

Kategorie:Deutsch-türkische Beziehungen


was meint ihr dazu?--79.240.213.208 18:22, 31. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Es bleibt eine große Frage übrig:

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"(Zum) Zeitpunkt des totalen Anwerbestopps 1973 befanden sich - nach 12 Jahren Anwerbeabkommen - ca. 500.000 bis 750.000 Türken in Deutschland." und "- eine Obergrenze für den Aufenthalt von 2 Jahren wurde festgeschrieben, eine Verlängerung ausgeschlossen",

Die Frage also: Warum sind die alle hier geblieben? Ich hätte ja mal echt erwartet, dass man zumindest diese Frage hier beantwortet bekommt.

Naja, es gab meines Erachtens bis 1981 ein Rückkehrhilfegestetz, mit dem ein Anreiz geschaffen werden sollte zur Rückkehr in die Entsendeländer. Ein effizienter Gesetzesvollzug blieb aber aus. Zurückgekehrt sind in erster Linie Spanier, Italiener u.s.w. Eine dem vertraglich vereinbarten Rotationsprinzip entsprechende Beendigung des Aufenthaltes nach 2 Jahren wurde nicht durchgesetzt. Eigentlich hätte es Abschiebungen geben müssen. Offensichtlich ist dies aber nicht geschehen. Man muß jedoch zu den mindestens 4,3 Millionen Muslimen in Deutschland sagen: die Zahl dürfte real wesentlich höher sein. Übrigens gibts es wohl auch Gründe, warum bei der für 2011 geplanten Volksbefragung nicht nach der Religion gefragt wird. Ich vermute, dass wir in den nächsten Jahren scheibchenweise die Wahrheit erfahren. Die Masse der heute in Deutschland lebenden Problemtürken dürfte über das Ayslrecht und den Familiennachzug eingewandert sein. Und zwar ab Mitte der Achtziger Jahre bis Anfang der 2000er Jahre. Die ursprünglichen Gastarbeiter hatten meist ein Erwerbsauskommen und lebten meist nicht dauerhaft von der Sozialhilfe. Die Probleme sind also nicht primär auf die Gastarbeitereinwanderung aus der Türkei der 60ér Jahre zurückzuführen, sondern auf eine Masseneinwanderung in die Sozialsystem ab den 80er Jahren.--79.240.210.68 13:11, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Siehe dazu Abschnitt eins drunter. --JosFritz 16:23, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Zum Thema

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ein Interview mit Ulrich Herbert: "Die türkischen Arbeiter waren zunächst etwas wie eine Reserve" - Historiker über das Anwerbeabkommen vor 50 Jahren - Ulrich Herbert im Gespräch mit Marietta Schwarz, das zur Ergänzung verwendet werden könnte. Grüße, --JosFritz 16:16, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Pauschalbeleg/-quelle bitte aufschließen!

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Ich finde es nicht statthaft, ein ganzes Kapitel nur durch eine Quelle pauschal zu belegen, also ohne Angabe von Seitenzahlen. Offenbar hat sich im Kapitel „Folgen“ der Autor nicht der Mühe unterzogen, das über Google-Books verlinkte Buch von Heike Knortz wirklich zu lesen und aus der Lektüre des Buches heraus seinen Beitrag zu verfassen. Er scheint sich vielleicht einfach nur auf eine Rezension jenes genannten Werks von Knortz zu stützen, die er stilistisch etwas verändert hat; anschließend hat er pauschal auf den Rezensionsgegenstand verwiesen. So lässt sich eine Quelle aber – zumal wissenschaftlich – nicht aufschließen. Als weiteren Quellenlieferanten empfehle ich die Arbeit des Politologen Stefan Luft: „Abschied von Multikulti – Wege aus der Integrationskrise“, in der ebenfalls, neben Knortz, eine Vielzahl von Belegen für die folgende Erkenntnis zu finden ist: „Die Initiative für das deutsch-türkische Anwerbeabkommen ging, was wenig bekannt ist, von der Türkei aus“ (Luft 2006, a.a.O., S. 101 [Resch-Verlag]). --Shoshone (Diskussion) 10:39, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Einseitige Fokussierung auf Heike Knortz

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Ich finde, der Artikel stützt sich zu einseitig auf die Thesen von Heike Knortz. Jedoch ist gerade ihr "Primat der Außenpolitik" in der Fachwelt umstritten, siehe die folgenden Rezensionen ihres Buches:
1) http://www.swr.de/international/de/-/id=233334/nid=233334/did=4660052/1uz7rvm/index.html
2) http://www.sehepunkte.de/2008/11/14532.html
3) http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2008-2-184

Es ist zwar richtig, daß die Initiativen für die Anwerbeabkommen von den Entsendeländern ausgingen und die Verhandlungen unter Federführung des Außenministeriums stattfanden, aber die wirtschafts- und innenpolitischen Motive der Bundesrepublik sollten dabei nicht unterschlagen werden:

a) Der Arbeitskräftemangel. In Teilbereichen (Landwirtschaft und Bergbau) war er schon 1955 spürbar (mit starken regionalen Unterschieden).
Beleg 1: Kabinettsprotokoll der Bundesregierung von 1955: "Angesichts nahezu erreichter Vollbeschäftigung und sogar drohenden Arbeitskräftemangels plante die Bundesregierung, durch die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte dem Arbeitskräftemangel zu begegnen und dadurch gleichzeitig auf künftige Lohnforderungen dämpfend zu wirken".
Beleg 2 + 3: "'Der Kampf um die Arbeiter', schrieb der Spiegel im Sommer 1959, sei 'zu einer aufreibenden Dauerbeschäftigung geworden, in die sich Personalverwaltungen großer Industrieunternehmen verstrickt sehen wie kleinere Betriebe mit wenigen Beschäftigten'." (U. Herbert, "Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland", S.208) Auf der selben Seite auch zu finden die Aussage von Arbeitsminister Theodor Blank, daß es zur Ausländerbeschäftigung keine Alternative gäbe, da trotz fortschreitender Rationalisierung "in der Bundesrepublik weiterhin ein steigender Kräftebedarf zu erwarten sei."
Beleg 4: Arbeitslose 1960: 153.161, dagegen Offene Stellen: 487.746 (Bundesanstalt für Arbeit, in: http://www.jahr1960.de/wirtschaft.html).
Vollbeschäftigung herrschte seit spätestens Ende der Fünfziger Jahre, ab 1961 bis 1971 lag die Arbeitslosenquote regelmäßig unter 1% (abgesehen von dem Jahr der sog. Kleinen Rezession 1967), siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosenstatistik Punkt 2.2.3.
Ein wichtiger Punkt, der völlig fehlt, sind die Auswirkungen des Mauerbaus 1961, der noch den Zustrom von Arbeitskräften aus dem Osten stoppte. Kurz danach wurden ja auch die meisten Abkommen abgeschlossen, unter anderem mit der Türkei.

b) Der geplante Aufbau der Bundeswehr ab 1955. Beleg: Zeitungsartikel von 1954: "Erhard geht es ... um eine vorausschauende Regelung für den Fall, daß durch die Aufstellung deutscher Streitkräfte und den Aufbau einer eigenen Rüstungsindustrie ein Mangel an Arbeitskräften entstehen könnte. ... Es besteht die Möglichkeit, daß aus der Bundesrepublik [...] in absehbarer Zeit wieder ein Einwandererland für ausländische Arbeiter wird." (in: http://www.angekommen.com/italiener/Bundesrepublik.html) Die Einführung der Wehrpflicht ab 1956 zog auch noch einmal Arbeitskräfte ab.

c) Die erstarkten Gewerkschaften und damit einhergehenden Lohnsteigerungen: 1955 und 1956 jeweils knapp 8% (siehe: Irmgard Zündorf, Der Preis der Marktwirtschaft, 2006), 67% Reallohnsteigerung 1950-1960 (in: http://www.jahr1960.de/wirtschaft.html). Ab 1956 kam außerdem die schrittweise Einführung der 40-h-Woche dazu (vorher: 48 h).

d) Für die Interventionen der deutschen Wirtschaftsverbände auf die Politik der Bundesregierung in Sachen Zuwanderung sollten auch einige Belege zu finden sein.

Bei den Folgen der Zuwanderung wird auch wieder zu einseitig auf Knortztens Lesart abgehoben, daß die Gastarbeiter-Zuwanderung eine Fehlentwicklung gewesen sei, obwohl viele Fachkollegen diese Ansicht nicht teilen (u.a. Karl-Heinz Meier-Braun - siehe Rezension 1) So fehlt der Hinweis auf die Arbeit von Friedrich Heckmann, der berechnet hat, daß zwischen 1960 und 1970 aufgrund der Zuwanderung rund 2,3 Millionen Deutsche den sozialen Aufstieg von Arbeiter- in Angestelltenpositionen schafften (Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik..., S.213), und eine Erwähnung der Bedeutung des Abkommens für die Fortführung des Wirtschaftswunders bis 1973.

Wäre schön, wenn sich jemand die Mühe machen könnte, zumindest das eine oder andere hiervon in den Artikel einzuarbeiten und weitere Belege sowie die Originalquellen zu recherchieren, um zu einer differenzierteren Darstellung zu kommen: "Zwar spielten bei der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte außenpolitische Gründe auch eine Rolle. Sie waren aber nicht einzig und allein ausschlaggebend, wie uns das Buch vermitteln will. Vielmehr wird deutlich, dass die Ausländerpolitik in einem breiten Zusammenhang der deutschen Wirtschafts – und Außenpolitik gesehen werden muss." (Karl-Heinz Meier-Braun) (nicht signierter Beitrag von 85.177.90.246 (Diskussion) 17:18, 9. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Vielen Dank! Jetzt, wo die Hauptarbeit sowieso schon von Dir gemacht ist, könntest Du diese Inhalte doch eigentlich auch gleich noch einbauen, oder? Das wäre großartig. Grüße, --JosFritz (Diskussion) 18:49, 9. Mai 2013 (CEST)Beantworten

@JosFritz: Danke für das Vertrauen. Hatte gehofft, daß sich noch jemand findet, der etwas mehr Ahnung hat und das wissenschaftliche Arbeiten gewohnt ist, aber ich habe den Artikel jetzt entsprechend geändert. Mit einigen Textstellen und Belegen bin ich noch nicht ganz glücklich, aber das wird sich dann mit der einen oder anderen Hilfe sicherlich noch finden. Ist eben ein recht komplexes Thema! (nicht signierter Beitrag von 78.52.103.70 (Diskussion) 20:32, 23. Mai 2013 (CEST))Beantworten

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Unter "Weblinks" findet sich als erstes angeblich "45 Jahre Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei". Klickt man an, kommt: "VdK / Herzlich willkommen beim Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg ..." Irrtum oder Verarschung? Wenn man die Zeile "45 Jahre Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei" eingibt, weiß die VdK-Seite natürlich von nichts ...

Seit Jahren fand sich auf dieser Seite der Hinweis, daß auf das Anwerbeabkommen mit der Türkei gegen christsoziale Bedenken von den USA gedrängt wurde, da die Türkei als NATO-Partner mit wichtigem Lauschposten an der damaligen UdSSR-Grenze bei der Stange gehalten werden sollte, indem man der Türkei die jungen arbeits- und bildungslosen jungen Männer aus dem türkischen Hinterland "abnahm", junge Männer, die als Arbeitslose Konflikte hätten auslösen können. (Meine Formulierungen, stand dort etwas anders).

Wer hat warum diesen Hinweis entfernt? Will man die Rolle der USA bei der Schaffung von längerfristigem Konfliktpotential durch integrationsunwillige muslimische Türken mit archaischen Gewohnheiten (Patriarchat, gewaltbereite Konfliktlösungsstrategien) in Deutschland/Europa, um den wirtschaftlichen Konkurrenten Deutschland/Europa längerfristig zu schwächen, verschleiern? (Zwei Fliegen mit einer Klappe ...)?--Offiziner (Diskussion) 22:26, 2. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

- Für eine tragende Rolle der USA beim Zustandekommen des Anwerbeabkommens habe ich keine Belege finden können. Die Vorversion stützte sich hauptsächlich auf die Arbeit von Heike Knortz, die aber führt selbst einen Aktenvermerk des Bundesarbeitsministeriums an, nach dem (außer bei den Abkommen mit Tunesien und Marokko) sämtliche Anwerbeabkommen aus arbeitsmarktpolitischen Erwägungen erfolgten (S.149/150). Dagegen spricht auch das ständige Kompetenzgerangel zwischen den Ministerien - es waren halt so einige Akteure am Werk... von daher halte ich es für verkürzt, hier von einem "Primat der Außenpolitik" auszugehen, wie Knortz es tut. Den fehlerhaften Link habe ich durch einen aktuelleren ersetzt (momentan nur in der ungesichteten Version). (nicht signierter Beitrag von 78.52.96.84 (Diskussion) 17:55, 3. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Necla Kelek hat in einigen ihrer Bücher dieses Faktum mehrmals erwähnt.--Janusz Lech Polanski (Diskussion) 11:38, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Erläuterung der türkischen Motivationslage zur GA-Entsendung wieder aufgenommen

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Vor einiger Zeit hatte ich schon einmal die Motivlage der Türkei anhand mehrerer, jetzt wieder eingepflegter Quellen erläutert (Stefan Luft, Faruk Şen, FAZ). Das sollte nun, da mehrfach gut abgesichert, im Text stehenbleiben können. Wer dagegen Einwände erhebt, sollte das hier bitte erst einmal zur Diskussion stellen. Das sang- & klanglose Entfernen vor Längerem hat doch ein gewisses "G'schmäckle"... --Shoshone (Diskussion) 01:01, 6. Jan. 2014 (CET)Beantworten

- Was die Änderung soll, erschließt sich mir nicht. Die außenpolitischen Motive der Türkei waren/sind doch bereits im Punkt 1.3 im Wesentlichen erläutert. Das alles jetzt noch einmal unter dem Punkt "Verlauf und Folgen" zu erörtern, ist jedenfalls doppelt gemoppelt. Der eingeschobene Absatz sollte wieder entfernt werden. Die Quellen können bei 1.3. noch zusätzlich angefügt werden. (nicht signierter Beitrag von 85.177.91.65 (Diskussion) 00:50, 10. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Stimmt, das fällt mir jetzt auch auf... Wie peinlich... Ich werde den doppelten Satz unter dem Punkt "Verlauf und Folgen" rausnehmen und den vorangehenden in Punkt 1.3 unterbringen. --Shoshone (Diskussion) 04:39, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Art des Zustandekommen des Abkommens?

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Die Bundesrepublik Deutschland wurde zum Abschluss des Anwerbeabkommens mit der Türkei mittels starker außenpolitischer Druckausübung durch die USA genötigt.--SBC Guy (Diskussion) 12:06, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Richtig. Keine Regierrung der 50er, 60er und 70er Jahre bemühte sich um Türken. --And the general sat and the lines on the map moved from side to side (Diskussion) 06:22, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten