Diskussion:Arbeitslosenversicherung/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von ZellmerLP in Abschnitt Freie Mitarbeiter
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Textfehler

Bis Ende 2006 hatte der Beitragssatz noch 6,5 % betragen, danach war er zunächst auf >>>>>> bei <<<<<< 4,2 %, später bis Ende 2008 auf 3,3 % gesenkt worden. (nicht signierter Beitrag von 79.210.236.16 (Diskussion | Beiträge) 19:46, 18. Okt. 2009 (CEST))

habe überflüssiges Wort aus dem Text gestrichen.--Gunilla 21:30, 18. Okt. 2009 (CEST)

... "Ihre gesetzliche Grundlsage" ... überflüssiges "s" (nicht signierter Beitrag von 195.145.159.15 (Diskussion | Beiträge) 13:17, 11. Mär. 2010 (CET))

Ich finde, der erste Satz ("Eine Arbeitslosenversicherung ist eine Sozialversicherung, die das vorrangige Ziel hat, erwerbslosen Menschen während ihrer Arbeitssuche ein Einkommen zu sichern.") enthält einen Fehler: Arbeitslosenversichert und somit leistungsberechtigt nach SGB III sind nur Arbeitnehmer. Selbständige können auch erwerbslos sein, erhalten dann aber allenfalls Hartz IV gemäß SGB II. Dies ist der Grund meiner Änderung.--Arbeit&Recht 18:20, 6. Mär. 2011 (CET)
Dass erstmals Arbeitssuchende keine Leistungen erhalten (wohl auch in Ö und CH), sollte drin stehen, das wäre ganz einfach korrigierbar zu
Eine Arbeitslosenversicherung ist eine Sozialversicherung, die das vorrangige Ziel hat, erwerbslos gewordenen Menschen während ihrer Arbeitssuche ein Einkommen zu sichern.
Zum vorhergehenden Beitrag: Bereits in dem Wort "Sozialversicherung" steckt, dass Großverdiener, Selbständige und Unternehmer dort nicht versichert werden.
Auf solche Details muss der Einleitungstext nicht eingehen.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 09:58, 2. Aug. 2014 (CEST)
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Gesetzliche und private ALV

Hier sollte zwischen gesetzlicher und privater ALV unterschieden werden. (nicht signierter Beitrag von Freedy (Diskussion | Beiträge)) 21:12, 11. Aug. 2005 (CEST)

==> Nenn mir mal eine private Arbeitslosenversicherung oder überleg dir, wer sich da wohl vorrangig versichern würde (kleiner Tipp aus der VWL-ler-Ecke: "moral hazard"), dann kommst Du vielleic auch drauf, warum die Forderung nach dieser Unterscheidung wohl Unsinn sein dürfte.

Arbeitslosenversicherungen sind vertragsgebundene private Unternehmungen. Die Zwangskassen der Staaten sind keine Versicherungen. Hier werden zudem die Konditionen und Leistungen willkürlich geändert. (nicht signierter Beitrag von Freedy (Diskussion | Beiträge)) 10:17, 17. Sep. 5 (CET)

==> estens mal sind derartige Änderungen nicht willkürlich sondern schlicht notwendig. Dann zu Deiner Abgrenzung des Versicherungsbegriffs: Eine private KfZ-Haftpflicht oder private Kranken-Zusatzvesicherungen sind dann wohl auch keine Versicherungen (oder bleiben bei Dir die Vertragsbedingungen bis ans Lebensende konstant?). Schau lieber mal in einem Versicheungsöknomiebuch nach, was eine Versicherung wirklich kennzeichnet. Gruß FM (nicht signierter Beitrag von 137.250.40.17 (Diskussion)) 13:46, 2. Jan. 2006 (CET)

1. bei Kommentierungen bitte lesbar einrücken. 2. Willkürlich ist wohl der falsche Ausdruck, aber auch bei Notwendigkeit sind die Änderungen auf jeden Fall einseitig diktiert (was wohl gemeint war). Der Versicherte hat keinerlei Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen, wenn die Modalitäten geändert werden. Wenn privaten Versicherungen die Bedingungen ändern wollen, hat man zumindest ein Sonderkündigungsrecht, ansonsten bleiben die Bedingungen in der tat bis ans Lebensende gleich. Das gilt sogar bei Änderungen, die durch Gesetzesänderungen notwendig werden. 3. Ich vermute mal, das eingangs der Unterschied zwischen "Pflichtversicherung" und "freiwilliger Versicherung" (z.B. für Selbständige) gemeint war. Diese utnerscheidung ergäbe durchaus Sinn, zumal der Satz zur Versicherung für Selbständige falsch ist, tatsächlich gibt es eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige (ohne die genannte "EU"-Einschränkung), die - Stand heute - aber Ende 2010 auslaufen wird.--Mideal 18:11, 11. Aug. 2010 (CEST)
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Geschichte

Eine Arbeitslosenversicherung wurde erstmals in der Weimarer Republik mit der "Erwerbslosenfürsorge" 1918 eingeführt und nicht 1911! (nicht signierter Beitrag von 79.199.246.111 (Diskussion | Beiträge) 18:04, 7. Mär. 2010 (CET))

Es ist richtig, dass es in der 1911 verabschiedeten RVO niemals Regelungen zur Arbeitslosenversicherung oder zur Erwerbslosenfürsorge gegeben hat. Auch die am 13. November 1918 erlassene Verordnung über Erwerbslosenfürsorge enthielt noch keine Bestimmungen über eine Arbeitslosenversicherung, sondern daüber, unter welchen Vorausetzungen Erwerbslose Fürsorgeleistungen von einer Kommune in Anspruch nehmen konnten, insbesondere musste ein Anspruchsteller bedürftig sein. --Gunilla 20:40, 7. Mär. 2010 (CET)
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Zum Absatz "Beitragssatz"

Der Beitragssatz hat sich seit den Jahren 1970 bis 1991 verfünffacht und ist damit der Sozialversicherungsanteil, der sich am meisten geändert hat. Der damalige Beitragssatz betrug 1,3 %. Bis 1980 kletterte er auf 3,0 % Prozent. Infolge der Wiedervereinigung erreichte er 1991 6,8 %. Seit 1992 beträgt er 6,5 % und hat sich bis heute (2006) auf diesem hohen Nivea gehalten.

Der Beitragssatz soll ab dem 01.01.2007 gesenkt werden: Durch Einsparungen der Bundesagentur für Arbeit wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für 2007 auf 4,5 % (gegenüber 6,5 % im Jahr 2006) abgemindert, um so die Lohnzusatzkosten in Deutschland zu reduzieren.

Zahlen jetzt Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 4,2% oder je 2,1%?

Letzteres.--129.70.14.130 21:14, 1. Jul. 2007 (CEST)

Der Beitrag soll von derzeit 4,2 Prozent auf 3,9 Prozent ab 1. Januar 2008 gesenkt werden. Mit der Ermäßigung wird der Steuerzahler um rund 2,2 Milliarden Euro entlastet. Grund für die Senkung ist der Rückgang der Arbeitslosenzahl und der damit verbundenen finanziellen Entlastung für die Sozialkassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hält auch eine weitere Absenkung für denkbar. Dies werde die Bundesregierung prüfen, so Merkel. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Ibo85 (DiskussionBeiträge) 1:24, 6. Sep 2007) -- Achates Đ Was ist es dir wert? 05:04, 6. Sep. 2007 (CEST)

Die Höhe des Beitragssatzes steht in §341 Abs. 2 SGB III!

Das stimmt nicht ganz. Derzeit gilt eine aufgrund § 352 SGB III erlassene Verordnung (Beitragssatzverordnung 2009), in der der Beitragssatz abweichend von § 341 Abs. 2 SGB III auf 2,8% festgesetzt ist. --Gunilla 21:25, 9. Mär. 2009 (CET)
Das ist mir sehr wohl bekannt. Aber in dem Artikel steht, dass die 3% in § 351 Abs. 2 SGB III stehen würden. Und darauf bezog sich mein Kommentar :-) --Histidin 11:53, 10. Mär. 2009 (CET)


Wo steht denn, dass der Beitragssatz zur Hälfte von Arbeitnehmer und zur Hälfte von Arbeitgeber getragen wird? Habe das im SGB III nirgends gelesen! Wie sicher ist denn das? (nicht signierter Beitrag von 87.182.224.13 (Diskussion) 19:34, 16. Mär. 2011 (CET))

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Zum Absatz "Kritik"

AT at mein Edit vom 20. Dezember revertiert mit der folgenden Begründung: "(revert Kritik: der erste Punkt gilt für alle öffentlichen Haushalte und Funktionen, Punkt 2 träfe u.U. auch auf private Verträge zu, "verfassungsrechtliche Bedenken" sind ohne Beispiele POV)". Dazu folgende Bemerkungen: Der erste Punkt gilt zwar tatsächlich für alle öffentlichen Haushalte und Funktionen, aber da hier ein Vergleich mit einer "Versicherung im engeren Sinn" gemacht wird, ist diese Aussage hier wichtig. Die Aussage "Die Verbindung der Arbeitslosenversicherung mit jeglichem Arbeitsplatz erzeugt einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Arbeitgebern" trifft nicht auf private Verträge zu, wenn diese freiwillig sind und dem Arbeitgeber keine Bürokratie auflasten. Ich sehe keinen Grund, diese Aussage nicht mit in die Kritik aufzunehmen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken beziehen sich mehr auf die Freiheit. Ich hatte angenommen, dass Selbstbestimmung an dieser Stelle mit Freiheit gleichgesetzt werden kann. Okay, nennen wir es Freiheit. Ich habe die Kritikpunkte etwas umformuliert und hoffe, dass AT nicht gleich wieder alles revertiert, wenn er an einzelnen Punkten etwas auszusetzen hat. Besserwisserhochdrei 17:34, 21. Dez 2005 (CET)

  1. Die Aussage "Die Arbeitslosenversicherung ist nicht wie privatrechtliche Versicherungen den Marktmechanismen unterworfen. Als Monopolist ist sie deshalb nicht zur Kostenoptimierung gezwungen und kann beliebig Resourcen für die Verwaltung verbrauchen." ist POV da sie unterstellt, dass ein privatrechtlich organisiertes, der Konkurrenz ausgesetztes, System in jedem Fall (also auch unter der Beachtung des Sozialstaatsprinzips) effizienter funktionieren würde. Wenn man diesen Kritikpunkt betrachtet, muss gleichzeitig der volkswirtschaftliche Nutzen eines solchen Systems betrachtet werden, also die Gründe warum dieses System staatlich organisiert ist. Ein privatwirtschaftlich organisierter Versicherungsträger muss eine Risikobetrachtung durchführen die dazu führt, dass sich die Beiträge der Versicherungsnehmer nach ihrem persönlichen Risiko arbeitslos zu werden richten muss. Dies würde widerrum dazu führen, dass beispielsweise gering Qualifizierte mit einem relativ höheren Beitrag belastet werden als besser qualifizierte Personen. Die soziale Benachteiligung wäre also doppelt vorhanden. Dies ist einer der Gründe weshalb dies a) eine Zwangsversicherung ist und b) warum es staatlich organisiert ist. Deshalb ist der Vergleich mit einer "Versicherung im engeren Sinn" auch zu kurz gegriffen und die Aussage, dass sie "beliebig Ressourcen für die Verwaltung verbrauchen" kann zu allgemein.
  2. "Über die Höhe des daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schadens gibt es keine verlässlichen Angaben." Das ist vollkommen inhaltsfrei. Wenn ich die Höhe eines volkswirtschaftlichen Schadens nicht kenne, kann ich auch keine Aussagen darüber treffen, ausser das er vielleicht existiert.
  3. Die Aussage "Die damit verbundene Einschränkung der Selbstbestimmung des Individuums steht der verfassungsrechtlich garantierten Freitheit jedes einzelnen Menschen entgegen." kann ohne Quellenangabe nicht bleiben, da es eine Behauptung und keine Kritik ist. Mit der gleichen Begründung könnte ich jegliche den Bürger betreffende Handlung des Staates kritisieren und würde von den Verfassungsrichtern ausgelacht werden da ich das Grundgesetz nicht verstanden habe. Man könnte mich z.B. auf den Artikel Sozialstaatsprinzip in der Wikipedia verweisen. Davon abgesehen, kann sich jeder Bürger dieser Zwangsversicherung durch Selbständigkeit oder Arbeitslosigkeit entziehen "und seine Persönlichkeit wieder frei entfalten".
Aus den genannten Gründen würde ich diese "Kritikpunkte" gerne wieder aus dem Artikel entfernen und durch sachlichere Kritik mit Quellenangabe ersetzen. Grüße --AT 13:09, 22. Dez 2005 (CET)

Hallo AT, ich fange mal mit dem einfachsten an. Der Satz "Über die Höhe des daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schadens gibt es keine verlässlichen Angaben." kann aus meiner Sicht so geändert werden, dass die Belastung der Arbeitgeber einfach mal vorhanden ist, ohne die Höhe ins Spiel zu bringen. Den Bezug zur Volkswirtschaft halte ich für wichtig, um der gesamtgesellschaftlichen Tragweite Rechnung zu tragen. Nächster Punkt: Die Einschränkung der Selbstbestimmung bedarf keiner Quellenangabe, denn es handelt sich um Allgemeinwissen, dass es eine Einschränkung ist, wenn mir irgendetwas aufgezwungen wird. Natürlich gibt es jede Menge Einschränkungen, die sogar aus Naturgesetzen folgen, aber in diesem Fall sehen viele kritische Bürger unseres Staates diese Einschränkung als nicht wirklich notwendig. Viele würden es vorziehen, eine eigene Altersvorsorge zu treffen, mit den unterschiedlichsten Modellen. Du brauchst Dich nur mal umzuhören. Auch wenn vielleicht viele Bürger in der stattlichen Rentenversicherung bleiben würden, wenn man es ihnen freistellen würde zu wechseln, so empfinden sie dennoch den momentanen Zwang zur Einzahlung als Einschränkung ihrer Entscheidungsfreiheit. Es handelt sich immerhin um einen wichtigen Teil der individuellen Lebensplanung, der den Bürgern damit zwangsweise aus der Hand genommen wird. Ich will an dieser Stelle gar nicht darauf eingehen, ob es gut oder schlecht ist, ob es sinnvolle Alternativen gibt oder nicht. Mir kommt es einfach darauf an, das hier die Einschränkung konkret benannt wird. Was für Quellen stellt du dir vor? Offizielle Meinungsumfragen dazu? In der Wikipedia sind viele Dinge erklärt, ohne dass vorher eine Meinungsumfrage dazu gemacht werden muss, solange sie Alltagswissen darstellen. In diesem Fall handelt es sich meiner Meinung nach um Alltagswissen. Ebenso verhält es sich mit dem Monopolist, der nicht den Marktmechanismen unterworfen ist. Denk nur an die Telefongebühren. Glaubst du tatsächlich, dass wir heute alle so billig telefonieren könnten, wenn das Telefonmonopol noch existieren würde? Denk nur an die Gelbe Post. Diese ist heute fast doppelt so teuer wie ihre Herausforderer (Hermes, etc.). Hast du mal Monopoly gespielt? Wenn nicht, dann solltest du es mal tun. Warum gibt es wohl die Kartellbehörde in unseren Staat? Es ist wirklich Allgemeinwissen, dass ein Monopolist Geld verschwendet. Zusammenfassend nur noch dieses: Alle diese Kritikpunkte kannst du von deinen Mitmenschen tagtäglich hören. Kritikpunkte sind nur Meinungen. Kritikpunkte müssen nicht zwangsläufig stichhaltig sein. Es mag vielleicht sein, dass es gegensätzliche Meinungen gibt, und es steht dir selbstverständich frei, diese Meinungen entsprechend einzuarbeiten. Nur weil du denkst, dass ein Kritikpunkt vielleicht unberechtigt ist, heißt das noch nicht, das es deshalb kein Kritikpunkt ist. Ich bin sicher, dass wir bei gegensätzlichen Meinungen eine Form der Darstellung finden, in der beide Meinungen als solche gegenübergestellt werden. Besserwisserhochdrei 14:20, 22. Dez 2005 (CET)

Du löscht (zu Recht) einen Eintrag mit der Begründung, dass es sich um eine Vermutung des Autors handelt (siehe hier) und begründest Deinen Eintrag damit das Allgemeinwissen ist, "dass es eine Einschränkung ist, wenn mir irgendetwas aufgezwungen wird." Das Dir etwas aufgezwungen wird, ist subjektive Empfindung und hat hier nichts zu suchen. Anders sähe es aus wenn Du eine wissenschaftliche Studie (und am besten die dazugehörige Kritik) finden würdest die dieses Gefühl bei einer repräsentativen Gruppe der Bevölkerung gefunden hat. Das ist genau das was ich mit Quellenangabe meine. Für die Wikipedia ist es vollkommen irrelevant was Du oder ich empfinden, genauso wie es völlig egal ist was ich von meinen Mitmenschen im Alltag höre. Diese Meinungen sind per definition POV und haben in einem sachlichen Artikel nichts zu suchen (mal davon abgesehen, dass die Klagen der Mitmenschen anders aussehen würden wenn man ihnen die Alternativen erklärt). Brauchbare Kritik, im Gegensatz zu den Allgemeinplätzen im Artikel, sieht anders aus: Da wären zum Beispiel die Kritik vieler Liberaler und teilweise auch Vertreter der Neoklassik, dass sich der Staat komplett aus dem Leben der Menschen herauszuhalten hätte, oder die Kritik Bofingers, dass versicherungsfremde Leistungen die tatsächliche Tragfähigkeit der Sozialversicherungssysteme verschleiern. Das gilt ebenso für den Satz "Die damit verbundene Einschränkung der Selbstbestimmung des Individuums steht der verfassungsrechtlich garantierten Freitheit jedes einzelnen Menschen entgegen." Das ist Deine Meinung solange das Bundesverfassungsgericht dies nicht bestätigt. Grüße --AT 17:39, 23. Dez 2005 (CET)
Wenn die Wikipedia mit dieser Maßgabe mal ausgemistet werden würde, dann wäre sie nahezu leer. Bist du sicher, dass du das willst? Besserwisserhochdrei 13:53, 3. Jan 2006 (CET)

Hallo! Durch dieses Kauderwelsch hier blicke ich leider nicht durch...! Fakt ist, z.B. werden mir als Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosenversicherung) abgezogen, doch wohl darum, wenn ich arbeitslos werde, ich diese Beiträge teilweise wenigstens zum Leben bekomme, ohne zu Hartz IV wechseln zu müssen, bis ich einen neuen Arbeitsplatz gefunden habe. Wie kann es dann angehen, dass bei einem nebenbei erworbenen 400 Euro-Job, Abzüge gemacht werden, genauso wie bei Hartz IV?? Obwohl noch fast ein halbes Jahr Anspruch auf AG vorliegt, würden die bei dem anderen Job also solche Abzüge machen, dass es sich für mich bsw. nicht mehr lohnen würde diesen Job zu machen. Die würden sogar so viel abziehen, dass ich weniger herausbekommen würde als diese 400 Euro, die ich erarbeiten würde. Wo liegt da bitte schön die Logik, den Leuten behilflich sein zu wollen, Arbeit zu bekommen? Es ist ja schon lange nicht mehr so, dass die vom AA einem bei einer Jobsuche definitiv helfen. Job muss der Jenige selber suchen/finden. Also für was bitte schön zahlen wir Arbeitslosenversicherung (zwangsweise), wenn wir dann auf Unterstützung nicht hoffen brauchen, weil ein 400 Eurojob vorliegt?? Für mich ist das Betrug...

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Zur Gliederung

Die Gliederung finde ich etwas unklar, gehören "Beitragssatz" und "Leistungen" zum schweizerischen Part? --Mystix 19:18, 23. Dez 2005 (CET)

Da in Deutschland der Schweizer Franken (CHF) nicht gültiges Zahlungsmittel ist, würde ich mal davon ausgehen, dass diese Beiträge zur Schweiz gehören. Grüße --AT 16:36, 24. Dez 2005 (CET)
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Leistungen

Es fehlt ein Kapitel zu den Leistungen der ALV in Deutschland. (nicht signierter Beitrag von Kivi~dewiki (Diskussion | Beiträge)) 13:30, 14. Jul. 2006 (CEST)

habe einen ersten Versuch gewagt... --Anjin78 10:28, 3. Jan. 2007 (CET)
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Zum Absatz "Beitragssatz"

Die Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2007 liegt in den neuen Bundesländern nicht bei 4400 € pro Monat, sondern bei 4550 €.

Seit 2009 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern bei 5400 € je Monat.

Das ist nicht richtig. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in 2009 für die allgemeine Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung 5.400 €/Monat in Gebiet West, 4.550 €/Monat in Gebiet Ost. --Histidin 12:11, 10. Mär. 2009 (CET)
Das steht doch oben?--Mideal 18:15, 11. Aug. 2010 (CEST)
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Angaben zur Schweiz länger als die zu Deutschland

Die Voraussetzungen für ALG I in Deutschland fehlen. Dafür stehen sie im Abschnitt "Schweiz" gut ausführlich, nützen aber keinem und irritieren obendrein. (nicht signierter Beitrag von 134.95.140.21 (Diskussion | Beiträge) 17:27, 11. Mai 2009 (CEST))

Du befindest Dich hier bei der deutschsprachigen Wikipedia. --Joe 14:29, 27. Feb. 2011 (CET)
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Freie Mitarbeiter

"Wer abhängig beschäftigt ist, ist kein freier Mitarbeiter". Richtig: Deshalb habe ich sie in dem Abschnitt auch als "sogenannte" Freie Mitarbeiter bezeichnet. Vielleicht kann ich das im Text noch etwas deutlicher herausstellen. Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 19:36, 5. Apr. 2013 (CEST)

Die Abgrenzungsproblematik zwischen freien Mitarbeitern und abhängig Beschäftigten gehört nicht in den Artikel über die Arbeitslosenversicherung, weil es kein spezifisches Problem dieser Versicherung ist. --Arpinium (Diskussion) 19:40, 5. Apr. 2013 (CEST)
Und jetzt wird es doch eine längere Antwort.
Ich bin als Mann vom Fach immer wieder irritiert über das erschreckend dürftige Niveau unserer juristischen Artikel. Dieser hier ist keine Ausnahme, er ist lediglich ein Beispiel für viele. Ihm fehlt Inhalt an allen Ecken und Enden. Was er bietet, ist ein Skelett, mehr nicht. Unsägliche Bullet-Point-Aufzählungen (die teilweise auch noch falsch gegliedert sind), ein vom Himmel gefallener Abschnitt zur "Kritik" ohne belastbare Nachweise und ein gründlicher Mangel an Differenzierung - das kann eine Gymnasiastin in der 9. Klasse im Rahmen eines Gemeinschaftskunde-Referats erstellen. In dem Bereich, in dem ich hier bevorzugt arbeite, würde ein Artikel mit diesem Niveau einen QS-Baustein tragen. Lange Rede, kurzer Sinn: Man könnte sich auch einfach über eine sachdienliche Ergänzung freuen; der Artikel hätte es jedenfalls nötig.
Zur Sache selbst: Ich weiß: Zu viel des Guten schadet gelegentlich, zu wenig aber auch. Dass die Versicherungspflicht angeblich freier Mitarbeiter kein AL-spezifisches Problem ist, ist sicher richtig. Dass sie nicht in diesen Artikel gehörte, sehe ich indes nicht. Diese Frage stellt sich auch hier im AL-Bereich, und das nicht nur als Exotenphänomen, sondern, wie die Praxis beweist, alle Tage. Dementsprechend halte ich es nicht für abwegig und auch nicht für schädlich, sie hier zum besseren Verständnis des Ganzen mit zwei Sätzen zu erläutern, zumal ich nicht sehe, wo das Problem sonst erläutert wird. Der Artikel zum Freien Mitarbeiter weist in seinem Abschnitt Sozialversicherungsrechtliche Probleme jedenfalls vor allem eines auf: gähnende Leere. Der Artikel zum Beschäftigungsverhältnis, wo man ja auch mal nachschauen könnte, führt insoweit ebenfalls nicht weiter (abgesehen davon, dass er auf die grundlegende Differenzierung zwischen leistungsrechtlichem und versicherungsrechtlichem Verständnis gänzlich verzichtet und auch sonst von einer erschreckenden Dürftigkeit ist ).
Vielleicht muss ich zu meinem besseren Verständnis die Sache doch grundsätzlicher angehen: Ich arbeite, obwohl ich vom Fach bin, in diesem Projekt nur sehr selten im juristischen Bereich, weil ich Hobby und Beruf ganz gerne trenne. Die Dürftigkeit vieler juristischer Artikel könnte entweder auf mangelnder Pflege durch geeignete und bereite Autoren beruhen oder aber auf der redaktionellen Absicht, die fachlichen Artikel aus welchen Gründen auch immer so schlank (man könnte auch sagen: oberflächlich) wie möglich zu halten. Mein Verdacht geht - auch angesichts unserer eben getätigten Edits - in Richtung der zweiten Alternative. Sollte ich mit der Einschätzung falsch liegen, bitte ich gerne um Zurechtweisung. Wenn ich dagegen richtig liege, bin ich gerne bereit, künftig auf weitere Vertiefungen in diesem Bereich zu verzichten, denn dann könnte und würde ich meine Frei-Zeit wieder anders einsetzen. Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 20:10, 5. Apr. 2013 (CEST)
Gute Juristen zeichnet aus, dass sie etwas auf den Punkt bringen können und Überflüssiges weglassen. Die Abgrenzungsproblematik gehört in den Artkel freier Mitarbeiter. Im Artikel Beschäftigungsverhältnis finden sich auch bereits Ansätze, die Problematik zu vertiefen. Dort kannst du die Qualität mit deinem Fachwissen erhöhen. Die Qualität würde noch höher, wenn du angibst, auf welche Gerichtsentscheidungen du dich beziehst, wenn du die Rechtsprechung referierst. --Arpinium (Diskussion) 21:06, 5. Apr. 2013 (CEST)
Dann liege ich mit meiner Einschätzung also doch richtig... Du willst nicht ernsthaft behaupten, dass dieser Artikel ein juristischer Text ist - und noch ein guter dazu? Man könnte meinen, dass er in Deinen Augen gut ist, weil er wenige Informationen enthält. Er ist nicht gut. Er ist, mit allem Respekt vor den Autoren, im Gegenteil schlicht mangelhaft, und er wird es solange bleiben, wie Versuche, ihn zu ergänzen, abgewehrt werden. Ich denke nicht, dass Wiki damit gewinnt, Halbwissen zu präsentieren. Das ist im Übrigen auch keine Herausforderung für Autoren.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 07:47, 6. Apr. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Zellmer (Diskussion) 22:13, 19. Nov. 2017 (CET)