Diskussion:Aripiprazol

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 2A01:599:907:D463:A963:22CE:1F1C:3718 in Abschnitt Nicht in der Praxis bewährt?
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nur für Bipolar Typ I?

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Hallo,

da ich im Netz leider keine weiterführenden Informationen gefunden habe, verspreche ich mir hier ein wenig mehr Hintergrundwissen.

Ist es noch aktuell, dass Aripiprazol nur für den Bipolar TYP I zugelassen ist oder gibt es zwischenzeitlich andere Erkenntnisse?

Vielen Dank (nicht signierter Beitrag von DerPolarist (Diskussion | Beiträge) 10:39, 10. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

Erklärungen erscheinen mir Falsch

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Partial agonismus an D3 und nicht nur an D2 war der vorherige Stand von Abillify mit dem Wirkstoff Aripipirazol. Auch D4 ist laut Beipackzettel von Glenmark betroffen! Siehe [[1](Beipackzettel)]

Handelt es sich hier um durchgewunkenen Vandalismus?

--Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten! (Diskussion) 16:41, 30. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Nicht in der Praxis bewährt?

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Es gab ja schon immer das Problem, dass der Arzt einen Wirkstoff verschrieben hat, weil ein Placebo durchschaut worden wäre. Niederpotente Typika und (zu) niedrig dosierte Partialagonisten am Dopamin D2-Rezeptor gehören zu solchen Placeboverordnungen. Konsequent wäre es dann, wenn der Behandler bei "Erfolg" die Medikation ganz unterlassen würde. Aber das widerspräche dem Prinzip der einträglichen "Massenabfertigung" in der Kassenarztpraxis. --2A01:599:912:AB2F:4C6E:C69A:3831:384E 13:22, 4. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Ich hatte bis vor kurzem keine Erfahrungen mit Neuroleptika. Da ich meine Ängste, Depressionen und Panikattacken ohne Medikamente nicht mehr in den Griff bekam, verschrieb die Ärztin vor etwa zwei Monaten Aripiprazol. Die Wirkung empfinde ich als Erlösung, ich kann wieder klar denken und den Alltag einigermaßen meistern. Hätte nie gedacht, dass Chemie sowas kann. --91.64.144.35 04:42, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das Neuroleptikum Aripiprazol wird Ihnen empfindlichen Schaden zufügen, wenn Sie keine echte Schizophrenie, sondern etwas anderes (für das der Psychologische Psychotherapeut, nicht der psychologische Arzt, zunächst einmal, zuständig ist) haben. Eine Apotheke ist kein Süßigkeitsladen, glauben Sie mir! Die Wirkung in den relevanten Dosen ist heftig! --2A01:599:907:D463:A963:22CE:1F1C:3718 14:47, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten