Diskussion:Ausgleichsmechanismusverordnung

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Andol in Abschnitt Auswirkungen
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Auswirkungen

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  1. Auswirkung auf die Stromeinspeisung. Die im Ersten Absatz suggerierte Wirkung auf die Einspeisung von Erneuerbarer Energie oder fossile Energien ist nicht existent. Vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung mussten konventionelle Kraftwerke nicht mehr gedrosselt werden als nach der Einführung da die einzige gesetzliche Grundlage zur Drosselung der Einspeisevorrang bis zur Gefährdung der Netzstabilität im EEG ist. Diese wurde nicht durch die Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung verändert oder aufgehoben. Die direkte Zuweisung des EEG-Stroms inerhalb Deutschlands (der sogenannte Verbrauchsvorrang) verbot den fossilen Kraftwerken nicht die Einspeisung in das Europäische Netz und damit dem Export. Das dieser nach der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung stark angestiegen ist beruht auf der Entwicklung der (Börsen)Strompreise und dem braunkohlelastigen Kraftwerkspark in Deutschland.
  2. Nachfrage nach Ökostrom. Der Strom aus den EEG-Anlagen durfte laut dem EEG zu keiner Zeit als "Ökostrom" vermarktet werden und wurde so auch nie von den Ebnergieversorgungsunternehmen ausgewiesen. Der Begriff Ökostrom sollte deshalb entfernt werden. Eine Zwangszuteilung wie sie vor Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung stattfand ist keine Nachfrage da sie nicht auf einem Handel beruht. Gleichwohl verringert eine Zwangszuteilung wie sie vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung stattfand die Nachfrage nach konventionellen Strom insgesamt. Damit ist sie in ihrer Wirkung in der Merit-Order identisch wie das Angebot nach der Ausgleichsmechanismusverordnung. Somit kann die Ausgleichsmechanismusverordnung keinen anderen Effekt auf die Entwicklung der Börsenpreise haben wie das vorherige Verfahren.
  3. Anstieg der Differenzkosten. Der Anstieg der Differenzkosten beruht auf dem Absinken der (Börsen)Strompreisen und ist nicht auf die Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung zurückzuführen (Siehe Punkt 2 der Kritik). Der alleinige Vergleich mit der Verdopplung der Vergütungszahlungen läßt den Faktor der Nichtprivilegierten Strommenge, die bei der Berechnung der Umlage eine Rolle spielt und absolut unabhängig von der Ausgleichsmechanismusverordnung ist, völlig außer acht.
  4. Vorteil für Elektrizitätsunternehmen. Die angeblich wieder vollständigen Versorgung von Stadtwerken durch die großen Elektrizitätsunternehmen (dieser Begriff sollte besser definiert werden) ist nicht nachgewiesen. Die verlinkte Quelle stellt da nur eine Behauptung auf ohne auf eigene oder fremde Untersuchungen hierzu zu verweisen. Es widerspricht dem Handeln der Unternehmen die Letztkunden beliefern den Strom vollständig über direkte Verträge einzukaufen. Das immer weiter ansteigenden Volumen der an den Strombörsen gehandelten Strommengen spricht ebenfalls gegen eine solche Annahme.

Da der Abschnitt "Auswirkungen" im wesentlichen auf diese falsche Behauptung beruht sollte er grundlegend überarbeitet oder entfernt werden. (nicht signierter Beitrag von Patet omnibus veritas (Diskussion | Beiträge) 16:44, 11. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Sorry, dieser Abschnitt ist mit umfangreich belegt, darunter auch wissenschaftliche Arbeiten. Und diese Arbeiten betonen sehr wohl die Bedeutung der Änderung des Ausgleichsmechanismus. Deine Behauptungen sind damit nicht korrekt. Außerdem widersprichst du dir selbst, wenn du erst schreibst, dass "Vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung mussten konventionelle Kraftwerke nicht mehr gedrosselt werden als nach der Einführung", und dann in Punkt 2 anführst, dass "eine Zwangszuteilung wie sie vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung stattfand die Nachfrage nach konventionellen Strom insgesamt" verringere. Was die Nachfrage angeht, hier ist die physische Nachfrage gemeint, nicht die marktwirtschaftliche. Das geht aber aus dem Kontext klar hervor. Genau wie der Umstand, dass sich die Differenzkosten erst durch den geänderten Ausgleichsmechanismus derart drastisch entwickelt haben. Das steht übrigens auch exakt so in den angeführten Belegen. Höchstens über Punkt 4 kann man diskutieren, aber auch das ist belegt und plausibel. Andol (Diskussion) 17:14, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Sorry da ist überhaupt nichts wissenschaftlich belegt sondern es werden die Interpretationen der wissenschaflichen Quellen durch den Autor dieses Abschnittes wiedergegeben. Es hat sich keine der verklinkten Studien mit der Auswirkung des Ausgleichsmechanismusverordnung auf Börsenpreise, Einspeisemengen etc. im Detail beschäftigt. Es fehlt in allen Studien der nachgewiesene causale Zusammenhang zu diesen Themen. Bestenfalls werden in den Studien Meinungen wiedergegeben - wissenschaftlich höchst fragwürdig. Studien die sich mit dem Merit-Order-Effekt der Erneuerbaren Energien die durch das EEG gefördert werden im Detail beschäftigen, kommen zu einer Größenordnung von maximal 6 - 10 € je MWh gesamter preissenkender Effekt (und das auch bereits vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung). Dazu steht im Gegensatz ein Strompreisverfall von 2008 bis heute über alle Handelsorte hinweg von weit über 30 € je MWh - insofern ist der direkte causale Zusamenhang nicht belegt. Ich widerspreche mir nicht: Eine physische Einspeisung der EEG-EEs ist und war immer nur bis zur Erreichung der Netzinstabilität möglich. Durch den Einspeisevorrang, der nicht abgeschafft oder verändert wurde, müssen auch heute noch sämtliche konventionellen Kraftwerke in Ihrer Einspeiseleistung gedrosselt werden bis die Netzstabilität gefärdet wird (Reserveleistung etc.) Es gibt nicht die geringsten Anzeichen das diese Drosselung der konventionellen Kraftwerke in Deutschland bis zur Gefärdung der Netzstabilität aufgegeben wurde. Das die Möglichkeiten des Stromexportes genutzt werden und damit deutsche Kraftwerke mehr als den deutschen Bedarf decken ist nicht Folge der Ausgleichsmechanismusverordnung sondern der gefallen Marktpreise für Strom. Wie wissenschaftlich belegt können die EEG-EEs aber nur zu maximal einem Drittel dafür verantwortlich gemacht werden. Der Absatz zur Versorgung der Stadtwerke ist nicht belegt, die zitierte Quelle hat dazu keinerlei Untersuchungen angestellt oder auf fremde Untersuchungen verwiesen - die Quelle stellt die Meinung des Verfassers da und nicht mehr. Es ist auch nicht plausibel, da fundamentale Marktdaten wie die Handelsvolumen an den Strombörsen dagegen sprechen. Der Absatz ist lediglich für die in diesem Abschnitt vorgestellte Theorie der angeblichen Wirkung der Ausgleichsmechanismusverordnung erforderlich, damit diese ein weiteres Fundament bekommt. Ich bleibe bei meiner Einschätzung das der Abschnitt "Auswirkungen" überarbeitet werden sollte, zumindest als separate Theorie gekennzeichnet der einer gleichwertigen Theorie gegenüber gestellt wird oder entfernt werden sollte, da die angegeben Auswirkung nicht wissenschaftlich belegt ist, der Abschnitt eine sehr einseitige Betrachtungsweise enthält und es genügend Gegenbeweise zu dieser Theorie gibt.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 11:25, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Im Gegensatz zu den verlinkten Arbeiten, die sehr den geänderten Ausgleichsmechanismus verantwortlich machen, hast du noch keine Belege geliefert. Ob du etwas für plausibel hälst oder nicht, ist für die Wikipedia irrelevant. Zumal deine Argumentation auf einem Zirkelschluss beruht. Der Merit-Order-Effekt ist ja nur deshalb so stark, weil der Ausgleichsmechanismus verändert wurde und das den Merit-Order-Effekt deutlich verstärkt hat. Es macht nämlich für die Preisbildung einen erheblichen Unterschied, ob der durchschnittliche Preis eines Monates angesetzt wird oder aktuelle Börsenpreise am Spotmarkt, der mit EEG-Strom überflutet wird, während andere Marktsegmente frei gehalten werden von EEG-Strom. Dass dann die Spotmarktpreise einbrechen ist so zwangsläufig wie plausibel. Und ist mittlerweile auch in der Peer-reviewten Literatur angekommen. doi:10.3390/su71215834 Andol (Diskussion) 01:59, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Nun der Merit-Order-Effekt ist auch nach der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung eben nicht über 30 € MWh stark sondern er ist wesentlich geringer in der Höhe - genau das ist ja der Denkfehler auf dem die in diesem Abschnitt dargestellte "Auswirkungen" beruhen. Zusätzlich gab es einen vergleichbar hohen Merit-Order-Effekt vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung, den es ja eigentlich nicht geben sollte wenn nur die Ausgleichsmechanismusverordnung dafür sorgen würde. Dazu folgende Studie http://www.impres-projekt.de/impres-wAssets/docs/Merit-Order-2012_final.pdf Der Merit-Order-Effekt ist zusätzlich völlig unabhängig vom Handelsort (Spot / Terminmarkt)da es eine starke Wechselwirkung zwischen den Handelsorten gibt - deutlich zu erkennen an dem parallelen Verlauf der jeweiligen Preise - Quelle: Terminmarkt Abbildung 3 http://www.power-solution.at/assets/NewFolder/StrommarktInfo-Dezember-2015201601.pdf Spotmarkt: Abbildung 4 https://www.ise.fraunhofer.de/de/downloads/pdf-files/data-nivc-/kurzstudie-zur-historischen-entwicklung-der-eeg-umlage.pdf. Wenn man ferner noch berücksichtigt das die Handelsmengen der von Übertragungsnetzbetreibern an den Spotmarkt gebrachten EEG-Strommengen seit 2011 kontinuierlich auf Grund der Direktvermarktung abnehmen, ist das Argument, das allein der Handelsort entscheidend ist, noch weniger stichhaltig. Quellen: Jahresabrechnungen https://www.netztransparenz.de/de/EEG_Jahresabrechnungen.htm Der alte Mechanismus hatte das "Glück" des frühen Tod so das er die Auswirkungen der Wirtschaftskriese 2007, die Ende 2008 / 2009 in der Europäischen Wirtschaft ankam - Abzulesen am starken Einbruch des Stromverbrauchs 2009 Quelle: http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/images/3/34/EU-28_Evolution_of_electricity_supplied_%28in_GWh%29%2C_2000-2014_annual_data%3B_2008-2014_monthly_data.png - nicht mehr erleben musste, da für die Ermittlung der Umlage laut EEG der Zeitraum von 01.10. 2007 bis 30.09.2008 maßgeblich war bzw. aufgrund der Beschaffungsstrategien der Versorger die Terminmarktpreise aus dem Vorjahr überproportional die durchschnittlichen Beschaffungspreise beeinflussten - abzulesen am Handelsvolumen der Spot / Terminmarktbörsen. Quelle: relevanter Zeitraum: § 54 Absatz 2 EEG https://www.clearingstelle-eeg.de/files/EEG_2009_Urfassung_juris_0.pdf Handelsvolumen: http://de.statista.com/graphic/1/12486/entwicklung-der-eex-handelsvolumina.jpg . Die tatsächlichen Handelsvolumen und die Tatsache das seit 2011 die von den Übertragungsnetzbetreibern an den Spot-Markt gebrachten Strommengen abnehmen widerlegen sehr deutlich das Argument der "Flutung". Ich hätte dann gene auch mal die Peer-reviewten Literatur die deine Aussagen stützt. Abschließend eine Bemerkung: Ich habe den Eindruck das Du dich nur oberflächlich mit dem Strommarkt, der Preisbildung und dem Netzbetrieb auseinander gesetzt hast, sonnst würdest du nicht derartig leicht zu widerlegende Thesen hier verbreiten. Ich hatte auf eine konstruktiven Verbesserung des Artikels gehofft um hier nicht einen Änderungskrieg auszulösen. Wie gedenkst Du hier einen Konsens zu schaffen?--Patet omnibus veritas (Diskussion) 14:29, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
So, erst mal vielen Dank für die von dir verlinkten Studien. Ich habe sie mir nun mal genauer angesehen. Nur die erste Studie von Sensfuß sowie die Studie von Fraunhofer ISE erwähnen überhaupt den Ausgleichsmechanismus. Alle anderen Studien und Grafiken gehen überhaupt nicht auf ihn ein. Woher beziehst du also dein Wissen, dass der Ausgleichsmechanismus nicht verantwortlich war? Bitte bedenke, dass wir hier nur Wissen darstellen, aber nicht selbst forschen. Selbst Rohdaten auuswerten und daraus eigene Schlüsse ziehen ist in der Wikipedia nicht zulässig, da wir nicht selbst forschen (dürfen).
Kommen wir also zu den beiden Studien, die den Ausgleichsmechanismus erwähnen. Sensfuß schreibt folgendes: "Der Ausbau Erneuerbarer Energien bewirkt auch unabhängig von der spezifischen Förde-rung durch das EEG einen Preiseffekt auf dem Großhandelsmarkt für Strom. Aufgrund ge-ringer Grenzkosten kommen z.B. Windkraftanlagen prioritär zum Einsatz. Dieser Effekt kann auch als Verschiebung der Angebotskurve skizziert werden. Dies gilt insbesondere ab dem Jahr 2010. Durch die neue EEG Wälzung, in der keine Bandlieferung an die Ver-triebe mehr erfolgt." Laut Sensfuß ist also der Merit-Order-Effekt nach der Reform des Ausgleichsmechanismus ausgeprägter als unter der alten Regelung, weil die Bandlieferung durch das neue Verfahren ersetzt wurde. Natürlich gab es auch zuvor schon einen Merit-Order-Effekt, aber die Qualität ist eine andere.
Und die Fraunhofer-Studie betont, dass es durch die Reform zu einem Einbruch der Erlöse kam: "Die Reform des EEG-Ausgleichsmechanismus hin zu einer rein finanziellen Wälzung führte wie zuvor in Abbildung 3 gezeigt zu einem Rückgang der Vermarktungserlöse für EEG-Strom von 5,15 Mrd. Euro in 2009 auf 3,35 Mrd. Euro in 2010 und aufgrund des Merit-Order Effektes seit 2011 zu einem deutlichen Rückgang der Börsenstrompreise am Spotmarkt." Auch dieser Effekt ist logisch. Bis 2009 waren die Energieunternehmen, die die Letzverbraucher belieferten, verpflichtet, produzierten Ökostrom durchzuleiten und die volle EEG-Vergütung den Übertragungsnetzbetreibern zu erstatten. Die volle Erstattung wurde abgeschafft und die Finanzierung auf die Strombörse verlagert, wo natürlich nicht die volle Einspeisevergütung erzielt werden kann, da die Börsenpreise ja unterhalb der durchschnittlichen Einspeisevergütung liegen. http://www.jarass.com/Energie/B/et,%20v2.9,%20Ver%f6ffentlichung.pdf Und genau da liegt ja das Problem! es geht nicht nur um den Merit-Order-Effekt, es geht gerade auch um den Übergang vom alten physikalischen Wälzmechanismus zum verpflichtenden Verkauf an der Strombörse.
Und auf dieses grundsätzliche Problem verweisen mittlerweile eine ganze Reihe von Studien. Jarass hat gleich 3 Arbeiten zu dem Thema verfasst http://www.jarass.com/Energie/B/et,%20v2.9,%20Ver%f6ffentlichung.pdf http://www.jarass.com/Energie/B/ZNER%2006-2013,%20vpublished.pdf http://www.jarass.com/Energie/B/EEG-Reform,%20neue%20energie%202-2014.pdf (sowie einen Absatz in einem Buch dazu geschrieben), die Fraunhofer-Studie weist auf das Problem mit den massiv gefallenen Erlösen an der Börse hin, nachdem die Ausgleichsmechanismus reformiert wurde, eine IZES-Studie macht ebenfalls die Ausgleichsmechanismusverordnung verantwortlich http://www.izes.de/cms/upload/pdf/20120123_Absenkung_EEG_Umlage.pdf und Gawel et al. betonen ebenfalls die Bedeutung des veränderten Ausgleichsmechanismus, den sie als Hauptursache für einen großen Teil der nach 2010 angefallenen EEG-Umlage identifizieren. doi:10.3390/su71215834 Das ist ein halbes Dutzend Studien, die allesamt den veränderten Ausgleichsmechanismus herausheben, Medienartikel mal weggelassen, da wissenschaftliche Arbeiten ja Vorrang haben. Die einzige Möglichkeit, hier einen Absatz einzubauen, dass es in der Forschung auch andere Meinungen gibt, wäre, wissenschaftliche Arbeiten anzuführen, die sich auf diese Studien beziehen und diese falszifieren bzw. zumindest behaupten, dass sie diese falsifiziert haben. Aus Studien, die sich gar nicht mit dem veränderten Ausgleichsmechanismus beschäftigt haben, herauszulesen, dass die oben angeführten Studien falsch sind, funktioniert aber nicht, da das Original Research wäre, gleiches gilt für die eigene Interpretation von Rohdaten. Beides wäre Theoriefindung und ist bei Wikipedia nicht zulässig. Andol (Diskussion) 22:05, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Wenn Du schon aus den Studien zitierst, dann bitte vollständig und nicht nur die Dinge die Deiner Interpretation passen - wo wir dann eben bei genau der Theoriefindung währen die nicht erlaubt ist - Sensfuß schreibt: Der Ausbau Erneuerbarer Energien bewirkt auch unabhängig von der spezifischen Förderung durch das EEG einen Preiseffekt auf dem Großhandelsmarkt für Strom. Aufgrund geringer Grenzkosten kommen z.B. Windkraftanlagen prioritär zum Einsatz. Dieser Effekt kann auch als Verschiebung der Angebotskurve skizziert werden. Dies gilt insbesondere ab dem Jahr 2010. Durch die neue EEG Wälzung, in der keine Bandlieferung an die Vertriebe mehr erfolgt. Bis zum Jahr 2009 dürfte jedoch die Strommenge über die Bandlieferung noch größer gewesen sein als die über den Spotmarkt gehandelten Ausgleichsmengen. Deshalb wird für das Jahr 2009 noch die Darstellung als Verschiebung der Nachfrage gewählt.
Er beschreibt hier die zwei möglichen Fälle der Einflußnahme auf die Großhandelspreise: Verschiebung der Angebotskurve zum einen (ab Geltung der Ausgleichsmechanismusverordnung) und Verschiebung der Nachfragekurve (überwiegend vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung)zum anderen. So wie Sensfuß die Daten verwendet hat und so wie es laut MOE-Theorie ist, sind beide Verschiebungen in ihrer Wirkung auf die Großhandelspreise identisch. 1 GW weniger Nachfrage entspricht im MOE exakt 1 GW zusätzliches Angebot mit den geringsten Grenzkosten. Damit ist die Theorie des Angebotsortes tot und sollte entfernt werden ebenso wie alle davon Abgeleitetten Erkenntnisse.
Gehen wir weiter zur IZES-Studie ich zitire mal den Absatz der sich mit der Ausgleichsmechanismusverordnung beschäftigt vollständig: Darüber hinaus ist zu vergegenwärtigen, dass die Höhe der EEG-Umlage auch von der Entwicklung der Strompreise abhängig ist. Zum einen, weil aufgrund des Rechtsrahmens der Ausgleichsmechanismus-Verordnung (AusglMechV) der EEG-Strom derzeit nur auf Spotmärkten und preisunabhängig veräußert werden darf. Dies führt zu sinkenden Preisen auf dem Spotmarkt (Merit-Order-Effekt). Damit sinken aber zugleich die Erlöse aus dem Verkauf des EEG-Stroms, welche mit den Kosten des EEG (Anlagenvergütung, wie auch Sonderregelungen) verrechnet werden. Zum anderen bleibt es für EEG-Anlagenbetreiber uninteressant, ihren Strom direkt am Markt zu veräußern und damit auf die EEG-Einspeisevergütung zu verzichten, wenn die dortigen Preise unterhalb ihrer gesetzlich festgeschriebenen Vergütung liegen und aufgrund des EE-Ausbaus tendenziell stagnieren oder weiter absinken. Auch eine Ausweitung des EEG-Stromverkaufs auf andere Märkte wird dieses Problem nur zeitweise lösen können, da mit dem zunehmenden Angebot an EEG-Strom und bei zugleich begrenzter Nachfrage die Preise mittelfristig an allen Märkten sinken müssen.
Auch hier wird von Dir nur der zur eigenen, vorgefassten Meinung passende Aspekt hervorgehoben.
Kommen wir zu Jarass - ich nenne es mal Jaras 1, 2, 3 nummeriert in der Reihenfolge deiner Zitierung. In Jarass 1 gibt es nur "könnte", "zu befürchten" und "zweifelhaft". Es gibt keine Untersuchungen von Ihm ob das Scenario das er "befürchtet" eintreffen kann. Er ignoriert vollständig den Abnahmezwang und die sich daraus ergebenen Konsequenzen zur Durchleitung und Verbrauch der EEG-Strommenge. Jarass 2 hat auch keine Eigenen Untersuchungen zu dem Thema parat. Er beschäftigt sich mit Forderungen aus seiner Sicht an die Novellierung des EEGs. Er fordert z.B. das der EE-Strom nur in Deutschland verbraucht wird, was bei einer 100% EE-Versorgung zu unnötigen Doppelkapazitäten bzw. massiven Speicherausbau führen würde. Die Quelle ist völlig irrelevant zum Thema Auswirkungen auf die Großhandelspreise und damit die Umlage. Jarass 3 Beschäftigt sich mit dem Netzausbau, auch hier will er eine Marktabschottung die bei den EEs völlig kontraproduktiv ist, zu zu deutlich höheren Systemkosten durch Speicher und massiven Überkapazitäten bei den EEs führt. Auch hier wieder keine eigene Untersuchung zu den Auswirkungen der Ausgleichsmechanismusverordnung auf die Großhandelspreise. Diese drei Quellen stellen die persönliche Meinung von Prof. Jarass da und sind nicht wissenschaftlich belegt - Triviallitteratur nennt man das.
Soll ich weiter machen die Quellen durchzuforsten? Gut kommen wir zu Gawel et al.: Wo ist da die eigene Untersuchung zum Ausgleichsmechanismus? Nichtmal die entsprechende Literatur die in dem Abschnitt Auswirkungen zu den Thema angegeben wird wurde verwendet um die Behauptungen zu untermauern. War es ihnen etwa peinlich da auf die Lobbyverbände zu verweisen oder die gleiche Trivialliteratur zu zitieren wie Du?
Was bleibt denn übrig wenn es keine deutlichen Auswirkung auf die Großhandelspreise anders als vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung gibt? Wenn es keine, nicht aus Netzstabilitätsgründen (Must-Run-Kapazitäten), Abregelungen bei den EEs gibt die durch die Ausgleichsmechanismusverordnung bedingt sind? Nichts! Das alles steht hier nur weil hier jemand seine eigne sehr einseitige Interpretation der Faktenlage gemacht hat und das ganze mit Artikeln von Vertretern von Lobbyverbänden und Trivialliteratur untermauert hat. Theoriefindung Wissensfindung par Excellence nenne ich das. Der Abschnitt sollte gelöscht werden weil er den Regeln der Wikipedia widerspricht und nicht wissenschaftlich belegt ist.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 14:46, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Lange rede, kurzer Sinn: Du kannst keine Arbeiten nennen, die die sechs angeführten Arbeiten wiederlegen, sonder verweist nur auf deine eigene Meinung. Und auf das Hauptargument, nämlich dass die physische Wälzung, bei der die komplette Vergütung gezahlt bzw. weitergegeben wurde durch die Börse ersetzt wurde wo nur ein kleiner Teil der Vergütung wieder reinkommt (derzeit ca. ein Viertel) bist du mit keinem Wort eingegangen. Es ist doch offensichtlich, dass es einen sehr großen Unterschied macht, ob EEG-Strom zu den durchschnittlichen Erzeugungskosten durchgeleitet wird und gesetztlich nicht unter diesen verkauft werden DARF, oder ob er an der Börse gahandelt wird, wo er nur geringe Erlöse erzielt. Das ignorierst du aber vollkommen. Sorry, so kommst du hier definitiv nicht weiter. Gawel et al ist ein peer-reviewtes Paper, das ganz klar den EInfluss der Ausgleichsmechanismusvergütung heraushebt. Ob du dies für richtig oder falsch hälst ist für den Artikel irrelevant, da das deine Meinung ist, die für den Artikel nicht maßgeblich ist/sein darf. Wir haben bisher 6 Arbeiten, die den Effekt oder Einzelaspekte davon betonen und bisher keine einzige Arbeit, die sie falsifiziert. Viel deutlicher geht es nicht mehr. Wenn das alles so grob falsch wäre müsste es ja zig Arbeiten geben, die die anderen Arbeiten falsifiziert haben. Da sollte es dir doch ein Leichtes sein welche zu nennen anstelle hier persönliche Mutmaßungen zu äußern. Andol (Diskussion) 15:32, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Es gibt keine 6 Arbeiten der Sekundärliteratur die die im Abschnitt Auswirkungen getroffenen Aussagen unterstützen. Das suggerierst Du hier ganz alleine. Was Du für offensichtlich hälst ist irrelevant sondern nur was wissenschaftlich belegt ist und da ist einzig die Ermittlung der preissenkenden Wirkung durch die Studien z.B nach Sensfuß oder Fürsch, M. et al http://www.econstor.eu/obitstream/10419/74394/1/746636563.pdf relevant. In keiner dieser Studien gibt es einen Hinweis auf die Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung - weil es diesen Einfluss einfach nicht gibt. Die kommen zu einer Preissenkung in Höhe von weniger als 10 €/MWh und nicht wie von 2008 - 2010 über 30 €/MWh oder nach 2012 bis 2015 weitere 15€/MWh. Das ist die einzige relevante wissenschaftliche Literatur zu dem Thema die alle andere "Literatur" die DU hier anbringst falsifiziert. Bei Fürsch werden noch eine große Zahl weitere Wissenschaftler zitiert die den MOE untersucht haben auch hier kommt keiner auch nur in die Nähe der Preissenkung die im relevanten Zeitraum erfolgt ist. Die 6 Artikel von Dir sind nicht in der Lage zu erklären wie die Ausgleichsmechanismusverordnung verantwortlich ist für den Preisverfall auf dem Großhandelsmarkt. Sie sind schlicht irrelevant für diese Fragestellung und untermauern nur die hier von Dir präsentierte Theorie ohne einen eigenen Beitrag in Form von Untersuchungen dazu zu leisten. Die 6 Artikel sind weder Primär noch Sekundär geschweige denn Tertiäre Literatur zu diesem Punkt. Sie stellen nur Meinungen dar nicht wissenschaftliche Fakten oder Belege.
Ich plädiere für eine dritte Meinung dazu da wir zwei hier nicht weiterkommen.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 17:03, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Sorry nicht böse gemeint aber Gawel et al beschäftigen sich mit einem ganz anderen Thema und erwähnen - ohne Quellenangabe oder Verweise auf eigene Untersuchungen! den hier unter Auswirkungen veröffentlichten Effekt. Tut mir leid das hätte mir mein Professor um die Ohren gehauen - soviel zum peer-review.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 17:12, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Auch dieses Paper geht mit keinem einzigen Wort auf die Änderung des Ausgleichsmechanismus ein, kann also Paper, die das tun, keinsfalls falsifizieren. Die 6 Paper oben betonen sehr wohl die Bedeutung der Änderung des Ausgleichsmechanismus, das geht teilweise bereits aus den Titeln hervor (Neuer EEG-Ausgleichsmechanismus kann den Ausbau der erneuerbaren Energien gefährden!). Und deine Behauptung, von wegen ich würde hier Sachen erfinden, kannst du stecken lassen, sie fallen nämlich auf dich zurück. Denn das geht das den Papern klar hervor. Fangen wir mal mit der peer-reviewten Arbeit von Gawel et al. an doi:10.3390/su71215834. Dort steht:

"What is more, the observed electricity price increases caused by the EEG surcharge can only be partly attributed to the actual financial promotion of renewables. The reasons for this are twofold: First, a legislative change to the equalisation mechanism in 2010 is responsible for a large part of the subsequent increase in the EEG surcharge. Up to 2009, the quantities of electricity remunerated under the EEG were passed on in the accounts of the electricity suppliers in such a way that all of them show an equally large share of EEG electricity in their energy mix. For electricity quantities received in accordance with this “physical roll-over”, the electricity suppliers had to pay an average EEG tariff which was determined on a monthly basis. This meant that there was no trading of EEG electricity on the energy exchange. Since 2010, EEG power is traded on the energy exchange’s spot market by the transmission system operators (TSOs), and the remaining additional costs are passed on to the final consumer via a fixed EEG surcharge that applies nationwide. The above-mentioned merit order effect has consequently been in effect since then. As a result, revenues from the sale of EEG-remunerated electricity in 2014 amounted to only about half of revenues from the sale EEG electricity in 2009 [11], despite the fact that the capacity generated by EEG installations has almost doubled in the same period [21]. The differential costs that have to be covered by the EEG surcharge have also risen correspondingly so that the EEG surcharge has had to be increased."

Was also habe ich erfunden? Gawel et al. schreiben klipp und klar, dass die Änderung des Ausgleichsmechanismus eine erhebliche Bedeutung hatte, nämlich, dass sie für eine Großteil des Anstiegs der EEG-Umlage nach 2010 verantwortlich war. Sie betonen die Bedeutung des Umstiegs von physischer Wälzung mit vollständiger Bezahlung des EEG-Stroms auf den verpflichtenden Verkauf an der Börse, wo nur ein Teil der vorherigen (vollständigen) Erlöse erzielt werden können. Und sie betonen, dass die Erlöse an der Börse deswegen 2014 nur halb so hoch waren wie 2009, obwohl 2014 doppelt so viel EEG-Strom erzeugt wurde. Und das das dann logischerweise die EEG-Umlage hochgetrieben hat. Und das alles sind Tatsachen, die du bei deiner ausschließlichen Betrachtung auf den Merit-Order-Effekt vollkommen ignorierst. Du kannst mit dem Merit-Order-Effekt nichts widerlegen, was mit dem Merit-Order-Effekt gar nichts zu tun hat. Diese Effekte, die Gawel et al. beschrieben, rühren vom Umstieg von der physischen Wälzung auf den Börsenhandel her. Und nicht vom Merit-Order-Effekt. Der kommt zwar noch oben drauf, hat hiermit aber erstmal nichts zu tun.

Auch Jarass betont vor allem den Umstieg von physischer Wälzung auf Börse. "Bei Starkwind wird der Strompreis an der Börse sehr niedrig sein, bei Schwachwind hoch. Das bedeutet insgesamt niedrige Erträge für den Windstrom und eine entsprechendhohe Differenz zwischen EEGVergütung und Börsenerlös. Schon deshalb ist eine reine Börsenvermarktung des EEGStroms problematisch." [1] Auch hier ist das Argument also, dass die Vergütung an der Börse sehr niedrig sein wird, also nur einen Bruchteil der gezahlten Vergütung wieder reingeholt wird (wie in der Realität dann auch eingetreten), während bei der physischen Wälzung die Vergütung komplett, d.h. 1:1 weitergegeben wurde. Das ist doch des Pudels Kern.

Es macht einen gehörigen Unterschied, ob für EEG-Strom, der im Schnitt 10-15 ct kostet, genau diese 10-15 ct gezahlt werden müssen, oder ob es an der Börse 3 ct/kWh gibt und mit den dann natürlich anfallenden Differenzkosten die EEG-Umlage (nicht die Vergütungskosten, die sind gleich) massiv aufgebläht wird. Und das entgeht dir mit deiner ausschließlichen Betrachtung des Merit-Order-Effektes völlig. Und genau deswegen haben deine Studien zum Merit-Order-Effekt keinerlei Aussagekraft bezüglich Gawel, Jarass und anderen, weil sie sich einfach nicht mit dem Problem beschäftigen, das diese beschreiben. Dass du dann ausgerechnet die einzige Peer-reviewte Studie hier pauschal als ungeeignet bezeichnet, weil sie angeblich nicht zum Thema schreibt (Verteilungsfragen sind also bei der Verteilung von Kapital völlig unangebracht?) geradezu lachhaft. Gerade die Merit-Order-Studien gehen doch weitgehend am Thema vorbei, weil sie sich auf einen kleinen Aspekt konzentrieren, das von Gawel, Jarass und Co. identifizierte Hauptproblem, nämlich den Umstieg von physischer Wälzung auf Verkauf an der Börse aber gar nicht ansprechen, geschweigedenn untersuchen. Andol (Diskussion) 18:03, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten

1. Zu Gawel et al. Da Gawel keine eigenen Untersuchungen zum Einfluss der Ausgleichsmechanismusverordnung angestellt hat und nicht auf Primärliteratur dazu verweist ist das nur eine Meinung von Gawel und damit wissenschaftlich irrelevant.
2. Jaras und Co. Da Jarrass keine Eigenen Untersuchungen zum Einfluss der Ausgleichsmechanismusverordnung angestellt hat und nicht auf Primärlitteratur dazu verweist ist das nur eine Meinung von Jarass und damit wissenschaftlich irrelevant.
3. für die Ermittlung der EEG-Umlage wurden sowohl vor als auch nach der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung die Differenz zwischen der EEG-Vergütung und einem Großhandelspreis gebildet. Vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung war der Großhandelspreis der Mittelwert der Preise aller vom EVU eingekauften oder selber produzierten Strommengen (Termin + Spotmarkt). Da Großhandelspreise einer starken gegenseitigen Beeinflussung unterliegen macht es für die mittel und Langfristige Entwicklung der Differenz keinen Unterschied welche Großhandelspreise verwendet werden, maximal die absolute Höhe im einstelligen € je MWh-Preis differiert. Diese Differenz kann aber die Entwicklung der EEG-Umlage nicht erklären.
4. Du hast also keine wissenschaftlich belegte Primär oder Sekundärliteratur für die Begründung im Abschnitt "Auswirkungen" die es zu widerlegen gilt.
5. Du hast also keine wissenschaftlich belegte Primär oder Sekundärliteratur die einen Effekt des Umstieges von der "Physikalischen" Wälzung auf den Verkauf an der Börse nachweisen.
Fazit: Der Abschnitt sollte überarbeitet werden und die nicht wissenschaftlich belegten Behauptungen entfernt werden.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 10:28, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Zur Verdeutlichung von Punkt 3. in meinem letzten Beitrag möchte ich noch folgende Quelle anbringen: http://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/eeg-in-zahlen-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4 In dieser Aufstellung sind auf Seite 7 des PDFs die mittleren EEG-Vergütungen dargestellt und auf Seite 12 die mittleren Differenzkosten. Wenn man die Differenz aus der mittleren EEG-Vergütung und den Differenzkosten bildet erhält man den mittleren "Großhandelspreis" für konventionellen Strom. Mit der Einschränkung das bis 2009 die Terminmarktpreise des jeweiligen Vorjahres aufgrund der Einkaufsstrategie der EVUs bzw. der Jahresfutures aufgrund der Regelungen im EEG in der Menge überwiegen, während ab 2010 die Jahresgenauen Spotmarktpreise verwendet werden. Es wird deutlich das die Differenzkosten auch vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung abhängig sind von den Großhandelspreisen. Da die EEG-Umlage vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung also nicht danach berechnet wurde was die Versorger für den Ihnen zugeteilten EEG-Strom zu zahlen hatten sondern nur was er teurer war als der konventionelle Strom den sie sonst einkauften, macht es im Groben keinen Unterschied ob die Differenzkosten nach der Methode vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung berechnet werden oder nach der Methode die seit der Einführung verwendet wird. Alles was jetzt noch übrig bleibt um den Anstieg der Differenzkosten zu erklären ist der Merit-Order-Effekt und der ist nachweislich nicht wesentlich höher als vor der Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung und nachweislich wesentlich geringer als die Preissenkung bei den Großhandelspreisen seit Ende 2008.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 11:34, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Es ist für diesen Artikel völlig bedeutungslos, ob du Jarass, Gawel et al und andere Literatur für wissenschaftlich relevant hälst oder nicht, zumal deine Methodik dabei auch ziemlich merkwürdig ist. Fakt ist, es gibt ein halbes Dutzend Arbeiten die den Ausgleichsmechanismus verantwortlich machen, während du zwar sehr viel persönlichen Text produziert hast, bisher aber noch keine einzige Publikation geliefert hast, die diese Arbeiten falsifiziert. Alles, was du bisher geschrieben hast, war in Bezug auf diesen Abschnitt unbelegt und damit deine persönliche Theoriefindung. Du hast zwar sehr viele Erklärungen geliefert, die stimmen können oder auch nicht, aber aber es fehlt weiterhin jede wissenschaftliche Arbeit, die deine Aussagen direkt belegt. Deine gesamten privaten Quelleninterpretationen sind für den Artikel nicht zitierfähig, zumal sie auch der vorhandenen wissenschaftlichen Literartur widersprechen. Wenn das alles so falsch ist, was Jarass, Gawel und andere so schreiben, dann muss es doch ein leichtes sein, Literatur zu finden, die diese widerlegt. Das Gegenteil ist aber der Fall, Gawel hat seine Schlussfolgerungen sogar durch ein Peer-Review gebracht, während du offensichtlich keine Literatur nennen kannst, die die zitierten Arbeiten falsifiziert. Deine eigene Meinung ist nämlich nach Wikipedia-Grundsätzen hierzu irrelevant. Damit fällt die Quellenkritik doch ziemlich einfach: Auf der einen Seite stehen mehrere wissenschaftliche Arbeiten, darunter eine mit Peer-Review, auf der anderen Seite die Aussagen eines Wikipedia-Autors, der keine direkten Belege für seine Aussagen nennen kann, sondern sich auf eine Vielzahl eigener Berechnungen und Interpretationen von Rohdaten stützt. Und aufgrund dieser eigenen Berechnungen und Interpretationen von Rohdaten sollen mehrere wissenschaftliche Arbeiten mit ähnlicher Aussage entfernt werden. Nein, so läuft Wikipedia nicht. Andol (Diskussion) 23:03, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe folgende Publikation gefunden: http://www.oeko.de/oekodoc/1587/2012-443-de.pdf , die die Ursachen des Preisverfalles an den Strommärkten in dem Zeitraum 2008 - 2009 ganz eindeutig in den Handelspreisen für CO2 und Steinkohle nachweist, einem Markt in dem ganz sicher nicht die Ausgleichsmechanismusverordnung wirkt. Somit kann der Hauptteil des Umlageanstieges von 2009 bis 2012 direkt aus dem Verursacherfeld der Ausgleichsmechanismusverornung gestrichen werden. Wenn also der Haupteil nicht der Ausgleichsmechanismusverordnung zugewiesen werden kann und die Untersuchungen zum MOE keinen Einfluss der Ausgleichsmechanismusverordnung betonen oder nachweisen dann gibt es jetzt zumindest eine wissenschaftlich belegte Gegentheorie die es wert ist hier dargelegt zu werden. Deshalb wiederhole ich mein Anliegen: Der Abschnitt Auswirkungen sollte überarbeitet werden so das es ersichtlich wird das es zu dem von Jarras behaupteten Einfluss auch eine alternative Erklärung gibt.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 12:58, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Und hier noch eine Publikation https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/oeko-institut-20130701greenpeace_prognose_eeg-umlage.pdf in der folgender Satz zu finden ist: "So ist der Preis im Terminmarkt für Grundlast-(Base-) Lieferungen im Zeitraum Mai 2012 bis Mai 2013 von etwa 49 €/MWh auf 39 €/MWh gefallen, davon entfallen etwa 35 % auf den gesunkenen CO2-Preis sowie etwa 40% auf den Rückgang der Steinkohlepreise.". Auch hier keine Erwähnung der Ausgleichsmechanismusverordnung - wie auch da sie auf beiden Handelsmärkten nicht wirksam ist. Also kann auch bis Mai 2013 die Ausgleichsmechanismusverordnung als Verursacher entfallen. Was bleibt denn jetzt noch? Je länger man drüber nachdenke um so lächerlicher wirken die Argumente von Jarrass und Co die ohne je eigene Untersuchungen dazu angestellt zu haben oder auf Untersuchungen Anderer dazu zu verweisen pauschal einen Handelsort für allen Umlage-Übel ausmachen wollen. Das ist wie von der Korrelation zwischen Storchpopulation und Geburtenrate zu schlussfolgern das der Storch die Kinder bringt.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 14:48, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Und wieder führst du zwei Studien an, die nichts zu dem Thema schreiben, nutzt deren Rohdaten für deine eigene Interpretation. Und das ist gemäß den Wikipedia-Regularien unzulässig, da Wikipedia-Autoren nicht forschen dürfen. Genau das tust du aber, wenn du eigene Schlüsse aus Studien ziehst, die diese Schlüsse nicht ziehen. Das ist ein Verstoß gegen die Wikipedia-Grundprinzipien und kann niemals Grundlage für Artikelarbeit sein. Daneben bitte ich dich auch Strohmann-Argumente zu unterlassen. Deine eigenen Interpretationen von wissenschaftlichen Arbeiten hier auf der Diskussionsseite sind niemals selbst wissenschaftliche Belege, wie du hier behauptest. Genausowenig macht Jarass den reformierten Ausgleichsmechanismus für alles Übel verantwortlich. Deine Polemik am Schluss kannst du dir übrigens sparen. Mit vielen Studien, die den Ausgleichsmechanismus überhaupt nicht erwähnen, belegn zu wollen, dass andere Studien, die dem Ausgleichsmechanismus eine Rolle zuweisen, allesamt falsch liegen, ist methodisch nämlich auch ziemlich tollkühn. Vor allem aber ist es TF, was wiederum ein Ausschlusskriterium für die Wikipedia ist. Noch immer hast du keine einzige Studie anführen können, die Jarass, Gawel und die anderen Studien widerlegen oder das auch nur behaupten. All die Schlussfolgerungen, dass sie falsch liegen müssen, stammen ausschließlich von dir. Andol (Diskussion) 23:55, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Nun erstens benutze ich keine Rohdaten sondern das Fazit das die Autoren dieser beiden Studien ziehen - das willst Du hier lediglich suggerieren. Zweitens, wenn Studien den Preisverfall an den Groshandelsmärkten eindeutig dem Preisverfall bei der Steinkohle und den Verschmutzungsrechten für CO2 nachweisen können, dann kann es dich doch nicht stören wenn man diese Studien hier präsentiert. Wegen mir kann die Theorie zu der Wirkung des Ausgleichsmechanismus ruhig stehen bleiben, wenn man gleichzeitig die Ergebnisse der beiden Studien dazu stellt. Das ist keine Theoriefindung das ist neutraler Standpunkt. Dann kann der Leser selber entscheiden wem er glauben möchte. Ich denke die Disskussion ist an einem Punkt angekommen an dem es keinen weiteren Sinn mehr macht auf Dich Rücksicht zu nehmen. Du bist nicht in der Lage Quellen anzugeben die einen wissenschaftlich begründeten kausalen Zusammenhang erbringen konnten das die Ausgleichsmechanismusverordnung ursächlich für den Verfall der Großhandelspreise und damit für den Anstieg der Differenzkosten ist wie bisher im Abschnitt behauptet wird. Ich kann hingegen eine Studie vorzeigen die mit wissenschaftlichen Methoden den überwiegenden Teil der Preissenkung dem Verfall der Preise bei den Verschmutzungsrechten und der Steinkohle kausal nachweist. Ich werde den Artikel überarbeiten und es drauf ankommen lassen. Am Ende entscheiden die Admins.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 11:32, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Deine Kernaussage, dass der Ausgleichsmechanismus keinerlei Auswirkungen hat, steht in diesen Studien nicht drin. Diese Schlussfolgerung zeihst du aus anderen Aussagen, die in den Studien drin stehen, damit ist die Aussage, dass der Ausgleichsmechanismus nicht verantwortlich ist und Jarass und Co. Unrecht haben, TF. Was anderes ist es im Artikel zu erwähnen, dass es auch Studien gibt, die andere Ursachen verantwortlich machen, das kannst du mit diesem Studien belegen. Und wenn du das zusätzlich zu dem bisher im Artikel befindlichen Absatz ergänzen willst, dann habe ich da nichts dagegen. Den Kommentar zum Rest spare ich mir, denn ich habe oben oft genug dargestellt, dass du bis jetzt keine einzige Studie anführen konntest, die Jarass und Co. widerlegt. Es ist eine inhaltliche Frage, ob die im Artikel vorhandenen Arbeiten deinen Kriterien genügen oder nicht. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass du für die Gegenposition, die die genannten Arbeiten widerlegt, überhaupt keine Literatur nennen kannst. Andol (Diskussion) 11:46, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Nun wenn Du der Meinung bist es müsste eine Studie geben die schreibt "Jarass und Co. liegen falsch!" dann muss ich entgegenen was haben den Jarrass und Co belegt? Warum sollte man etwas widerlegen müssen was nicht mal belegt ist? Ich denke Du solltest mal über die dürftige Quellenlage nachdenken denn reputable Literatur ist das nicht was Du hier anbringst. In keiner der Quellen die angebracht wurden wurden Untersuchungen zur Auswirkung der Ausgleichsmechanismusverordnung gemacht oder auf Untersuchungen dazu verwiesen. Das ist ein Fall für die Qualitätssicherung / Belegeprüfung. Werde ich mal anstoßen.--Patet omnibus veritas (Diskussion) 12:45, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
In keiner der im Kapitel "Auswirkungen" genannten Quellen wurde die Entwicklung der Börsenpreise seit 2009 mit überprüfbaren Fakten belegt.Und anders als im Kapitel "Auswirkungen" in den Raum gestellt sanken die Börsenpreise nicht im Jahr 2010 nach in Krafttreten der Verordnung, sondern die Börsenpreise am Spotmarkt stiegen zunächst in den Jahren 2010 und 2011 wieder deutlich an, und waren auch 2012 noch höher als 2009, das belegen alle seriösen Quellen zur Entwicklung der Börsenpreise an der EEX wie die "Energy Charts" vom "Fraunhofer ISE" https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=al --Patet omnibus veritas
Ich hatte diesen Artikel nie auf dem Schirm und kann allen hier vorher kritisch Kommentierenden mit 8 - 10 Jahren Verspätung nur Recht geben. Der Text gab in keiner Weise die wirtschaftlichen Wirkungen vor oder nach der Verordnung richtig wieder, die ich viele Jahre immer wieder selbst für Kundenkontrakte kalkulieren durfte.
Die Quellen wurden auch - soweit überhaupt nachvollziehbar - in vielen Fällen nicht richtig wiedergegeben. Das oben wörtlich wiedergebene Zitat ist da wohl eine Ausnahme, aber wie schon meine Vorgänger sagen, haben die Autoren schlicht unrecht. Ansonsten entspricht die ganze Darstellung dem mangelhaften Verständnis und der Phantasie des Autors.
  • Verwechselt werden der durchschnittliche Börsenpreis und der Marktwert Erneuerbarer Energien.
  • Der Einspeisevorrang gilt nach wie vor und hat mit der Verordnung gar nichts zu tun (steht auch nirgends).
  • Eine generell wirtschaftlich negative Wirkung für die EE hat die Verordnung nicht, sie kriegen vorher wie nachher ihre garantierte Einspeisevergütung und haben Einspeisevorrang.
Die Verordnung war notwendig, damit die Struktur der EE-Einspeisung in der Angebots- und Nachfragefunktion der Börse ihren Niederschlag findet und der Markt seine Rolle zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage und somit zur Netzstabilität wahrnehmen kann. Die vorige Regelung lief darauf hinaus, dass die EE-Einspeisung im Markt als Band ankommt. Das hätte die Funktion des Marktes bei höheren Einspeisemengen in Frage gestellt. Auch für den Endkunden bleiben die wirtschaftlichen Wirkungen - abgesehen von Verteilungseffekten gleich. Am Ende kommen immer genau alle Kosten beim Endkunden an. Für die Vertriebe waren die Kosten vorher etwas geringer, da ihnen als EEG-Einspeisung von ÜNB ein Band zum durchschnittlichen EEG-Vergütungspreis geliefert wurde. Das tatsächliche EE-Einspeiseprofil ist weniger wert als ein Band. Die Wertdifferenz landete beim ÜNB (der Gezappel aufnahm und Band zum gleichen Preis weitergab) und damit in den Netzentgelten. Die Steigerung der EEG-Umlage ist (abgesehen von der kleinen sachlich berechtigten Umverteilung Netzentgelte -> EEG-Umlage) nicht auf die Verordnung, sondern auf den Kannibalisierungseffekt der EE zurückzuführen.
Weiterhin ist der Stil, mit dem hier berechtigten Einwänden begegnet wird, abschreckend. Autoren sind zur Quellenkritik verpflichtet (entsprechende WP-Referenz darfst du dir selbst raussuchen). --Arianndi (Diskussion) 16:58, 1. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ich bin jetzt die letzten 2-3 Stunden systematisch die Belege durchgegangen, die du gelöscht hast. Und ich bin not amused. Denn deine Behauptung, dass sie falsch zitiert sind, ist unzutreffend. Im Gegenteil: Wenn man die Belege durchgeht, dann zeigt sich, dass zahlreiche Belege genau die im Artikel dargestellte Auswirkungen haben, dass die Reform des Ausgleichsmechanismus den Anstieg der EEG-Umlage nach dem Inkrafttreten der Verordnung stark beeinflusst hat. Einen Effekt, der offenbar nicht mit deiner persönlichen Meinung in Einklang zu bringen ist, die du wiedermal als für die Artikelarbeit maßgebliche Ansicht darstellst, und den du deshalb rigoros mitsamt dem Großteil der ihn bestäigenden Belege aus dem Artikel getilgt hast. Wir können ganz vorne anfangen:
Artikeltext: "Waren mit dieser physischen Wälzung Unternehmen dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien in ihr eigenes Vertriebsportfolio einzubinden, wofür sie aus dem EEG-Konto vergütet wurden, wurde mit der Ausgleichsmechanismusverordnung der EEG-Strom nun komplett an der Strombörse gehandelt. Da damit dort das Angebot an EEG-Strom stieg, fielen die Börsenpreise infolge des Merit-Order-Effektes, da die (preisbildenden) teureren (fossilen) Kraftwerke immer seltener zum Einsatz kamen. Da sich die EEG-Umlage aus der Differenz zwischen Einspeisevergütung und Börsenpreis errechnet, stieg die EEG-Umlage daraufhin deutlich an.
Dass die EEG-Umlage anstieg ist richtig, denn sie enthielt ja nun nicht nur die Differenz zwischen Einspeisevergütung und durchschnittlichem Börsenpreis, sondern die volle Differenz zwischen Einspeisevergütung und Marktwert der Einspeisung. Der extreme Anstieg der EEG-Umlage kommt durch den Marktwertverlust und den Zubau der Erneuerbaren zustande. Die vollen Mehrkosten entstehen vorher wie nachher, nur landen sie vorher teilweise in den Netzentgelten des ÜNB (siehe unten), wo sie nichts zu suchen haben. --Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Hiervon profitierten große Unternehmen, die ihren Strom direkt an der Börse kauften, insbesondere, da viele dieser Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend befreit sind. Für Privatkunden und Endverbraucher ergaben sich hingegen Preissteigerungen bei der Stromrechnung, da sie nicht von den günstigeren Börsenpreisen profitierten, dafür aber eine höhere EEG-Umlage zu zahlen hatten."
Das ist richtig, gilt dem Prinzip nach aber vorher wie nachher. Die Verteilung der EEG-Umlage ist nicht der Streitpunkt.--Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Beleg (Hoog): "An ihre Stelle trat die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV). Bis dahin waren die Unternehmen verpflichtet, den eingespeisten erneuerbaren Energie-Strom in ihr Vertriebsportfolio zu integrieren. Die Mehrkosten bekamen sie aus dem EEG-Umlagekonto erstattet. [...]
Das ist faktisch nicht richtig. Das EEG-Umlage-Konto des ÜNB gibt es erst seit der Ausgleichsmechanismus-Verordnung. Vorher wurden die EEG-Mengen als Bandlieferung zum durchschnittlichen EEG-Einspeisepreis an die Vertriebe zwangsverkauft. Mehrkostenkonten gab es nicht. Eine Beschreibung des vorigen Prozesses findest du hier ab Seite 18: https://www.bet-energie.de/fileadmin/redaktion/PDF/Studien_und_Gutachten/BET-Studie_Waelzungsmechanismus_EEG.pdf--Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Der Vertrieb des EEG-Stroms wurde nun nach AusglMechV und durch die Übertragungsnetzbetreiber an der Strombörse abgewickelt, welche sich diese Dienstleistung aus dem EEG-Umlagekonto vergüteten.
Merkwürdige Darstellung: Die ÜNB zahlen den EEG-Betreibern ihre Einspeisevergütung und vermarkten den Strom. Die Differenzkosten landen im EEG-Umlagekonto. Siehe obige Quelle--Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Das steigende Angebot von erneuerbarem Strom an der Börse führte durch die Anwendung des Merit Order-Prinzips zu einem Preisverfall, denn die teuren Kraftwerke wurden, wie bereits beschrieben (vgl. Exkurs zum Strommarkt), immer weniger nachgefragt. Als Folge stieg die EEG-Umlage an, da sie die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Einkaufspreis an der Börse darstellt.
Das ist richtig. Der Marktwert der EE sinkt jedoch mit oder ohne Verordnung, denn auch der ÜNB, bei dem die Profildifferenz zwischen Band und EE-Profil vorher landete, muss seinen Differenzbilanzkreis am Markt glattstellen. Der einzige Unterschied ist, dass die Differenz zwischen Durchschnittspreis (Band) und Profilpreis (Marktwert EE-Einspeisung) vorher in den Netzentgelten landete, was zu Recht als intransparent kritisiert wurde und dass der Marktwertverfall der EE jetzt sichtbar wird.--Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Der Kreislauf, der sich dadurch ergibt, lautet wie folgt: Je mehr erneuerbarer Energie-Strom an der Börse eingestellt wird, desto geringer ist der Börsenpreis.
Richtig, nennt man Angebot und Nachfrage und einen funktionierenden Markt. All das hat wieder nichts mit der Verordnung zu tun, dasselbe passiert, wenn der ÜNB seinen Differenzbilanzkreis an der Börse glattstellt. --Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Davon profitieren Versorger*innen und große Industriebetriebe, die direkt an der Strombörse einkaufen können.
Nicht richtig, das Marktpreisniveau schlägt auf alle Kunden durch, dafür haben wir ca. 1000 Vertriebe in Deutschland.--Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Darüber hinaus sind viele Industriebetriebe von der EEG-Umlage befreit.
Der Strompreis für die Endverbraucher*innen steigt allerdings durch die erhöhte Umlage und die Tatsache, dass sie nicht direkt an der Strombörse einkaufen können."
Das erste ist richtig, das zweite falsch. --Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Darüber hinaus sind viele Industriebetriebe von der EEG-Umlage befreit.
Hatten wir schon. --Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Artikeltext (Fraunhofer): "Nach Inkrafttreten des neuen Ausgleichsmechanismus gingen die Erlöse für Ökostrom an der Strombörse trotz höherer Erzeugung binnen eines Jahres von 5,15 Mrd. Euro im Jahr 2009 auf 3,35 Mrd. Euro im Jahr 2010 zurück. Anschließend sanken die Börsenstrompreise durch den Merit-Order-Effekt weiter ab, sodass die Börsenstrompreise im ersten Quartal 2014 nur noch bei der Hälfte des Wertes von 2008 lagen. [...] Dadurch stiegen die Differenzkosten zwischen Börsenstrompreis und durchschnittlicher Einspeisevergütung nach EEG deutlich an, wodurch die EEG-Umlage deutlich überproportional stieg. Verlief bis 2009 der Anstieg der Vergütungszahlungen nach EEG und die Entwicklung der EEG-Umlage weitgehend proportional, kam es nach der Reform zu einer starken Auseinanderentwicklung. Während sich die Vergütungszahlungen von 2009 bis 2014 von 10,5 Mrd. Euro auf gut 21 Mrd. Euro verdoppelten, verfünffachte sich die EEG-Umlage im gleichen Zeitraum fast von 1,33 ct/kWh auf 6,24 ct/kWh.
Alles richtig, die Studie sagt jedoch mit keinem Wort, dass die technische Gestaltung des Ausgleichsmechanismus dafür verantwortlich ist. Sie diskutiert diesen Mechanismus auch an keiner Stelle. Sie kritisiert vielmehr die Struktur des residualen Kraftwerksparks und weist daraufhin, dass die EEG-Umlage Differenzkosten darstellt, die steigen, wenn die Börsenpreise sinken und dass somit die Steigerung der EEG-Umlage keine geeignete Messgröße für die Auswirkung der EE-Einspeisung auf die Strompreise ist. --Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Beleg Fraunhofer: "Es zeigt sich, dass die Höhe der Umlage bis 2009 nahezu proportional zu den jährlichen Vergütungszahlungen für erneuerbaren Strom angestiegen ist. [...] Es ist ein kontinuierlicher Anstieg der Vermarktungserlöse bis einschließlich 2009 erkennbar. Nach der Reform des EEG-Wälzungsmechanismus ist seit 2010 ein deutlicher Rückgang der Vermarktungserlöse zu verzeichnen. Seit 2010 darf der EEG-Strom von den ÜNBs ausschließlich über den Spotmarkt der Strombörse vermarktet werden, während zuvor eine physische Wälzung des EEG-Stroms an die Stromlieferanten stattfand. Der Vermarktungserlös für EEG-Strom ist in der Folge drastisch gesunken und hat damit zu einem deutlichen Anstieg der EEG-Umlage geführt.
Merkwürdiges Statement, denn für die EEG-Betreiber gab es vorher wie nachher keine Vermarktungserlöse. Sie erhielten den jeweiligen Garantiepreis. Die Marktwerte für diesen Vergleich wurden expost ermittelt. Hier dienen sie dazu, den Anstieg der EEG-Umlage zu erklären (der neben Zubau und Einspeiseerlöse auch die Variabel Marktpreis hat). --Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
[...] Die Reform des EEG-Ausgleichsmechanismus hin zu einer rein finanziellen Wälzung führte wie zuvor in Abbildung 3 gezeigt zu einem Rückgang der Vermarktungserlöse für EEG-Strom von 5,15 Mrd. Euro in 2009 auf 3,35 Mrd. Euro in 2010 und aufgrund des Merit-Order Effektes seit 2011 zu einem deutlichen Rückgang der Börsenstrompreise am Spotmarkt.
Die Börsenstrompreise sanken durch die erhöhte EE-Einspeisung, wie das Fraunhofer-Institut selber in der Studie zum Merit-Order-Effekt sagte. Dies führte zu einer Erhöhung der EEG-Umlage, weil es sich um Differenzkosten handelt. Somit sind EEG-Umlage-Erhöhungen nicht mit kostentreibender EE-Einspeisung gleichzusetzen. So der Punkt der Arbeit. Mit der Verordnung hat das nichts zu tun.--Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
In Abbildung 13 ist das Verhältnis von EEG-Umlage zu Vergütungszahlungen noch einmal grafisch dargestellt. Man erkennt, dass die Steigung der Kurve seit der Reformierung des Wälzungsmechanismus in 2009 deutlich zugenommen hat."
Hier wird zwar auf die Reform Bezug genommen. Der Artikel behauptet aber an keiner Stelle, dass die Reform ursächlich für Kostenerhöhungen ist. Auch die Grafik Abbildung 13 selbst legt das in keiner Weise nahe. Sie zeigt keinen Bruch. Die Reform führt dazu, dass Profileffekte in der EEG-Umlage ausgewiesen werden, statt irgendwo in den Netzentgelten zu verschwinden. Dadurch wird der Wertverfall der EE deutlich. Die EEG-Umlage wird teurer, weil die Profileffekte aus den Netzentgelten in die Umlage wandern und die EE-Menge wächst. Die EEG-Umlage wurde somit als Kostentreiber wahrgenommen. Darauf antwortet das Fraunhoferinstitut, dass diese Wahrnehmung falsch ist, weil ja die EE-Einspeisung im ersten Schritt die Preise gesenkt hat und die EEG-Umlage sich eben deshalb (als Differenzkosten) erhöht hat und dass somit ein kostentreibender Effekt der EE fragwürdig ist. Flankiert wurde diese Studie ja dann von der Merit-Order-Effekt-Studie, wo versucht wurde, nachzuweisen, dass die EE den Strompreis für Endkunden senken, weil der preissenkende Effekt an der Börse stärker ist als der preiserhöhende Effekt der EEG-Umlage. --Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Gawel (Artikel): "Der mit der Verordnung beschlossene reformierte Wälzungsmechanismus gilt als entscheidender Faktor für den rapiden Anstieg der EEG-Umlage nach dem Inkrafttreten der Verordnung."
Gawel Studie: "First, a legislative change to the equalisation mechanism in 2010 is responsible for a large part of the subsequent increase in the EEG surcharge."
Der Gawel hat keine Ahnung und gibt das zu. Streich ihn bitte endlich. Ich bin nicht die Einzige, die dir das sagt. Das Zitat ist als Quelle völlig ungeeignet. Er gibt nach eigener Aussage nur Hören-Sagen wieder und weiß selbst kein Argument. --Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Das ist das einzige, wo es eine kleine Ungenauigkeit gibt: Die Studie besagt klipp und klar, dass die Änderung des Wälzmechanismus verantwortlich für einen großen Teil des folgenden Anstiegs der EEG-Umlage war. Aber man kann natürlich einwenden, dass großer Faktor und entscheidender Faktor nicht deckungsgleich sind und damit die Wiedergabe nicht ganz akkurat war. Eine große Sinnänderung ergibt sich aber nicht. Das kann man ja noch präzisieren.
Sorry, deine ganze Darstellung besteht aus Missverständnissen und Hrn. Gawel, der's auch nicht verstanden hat.--Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Gut. Zusammenfassend. Du hast den Sinn des Artikels komplett verändert, die Aussage zu den Effekten der Änderung des Wälzmechanismus auf die EEG-Umlage radikal rausgestrichen, zahlreiche Belege mit aus dem Artikel radiert, weil sie deiner Meinung widersprechen, und das mit dem Vorwand der Falschwiedergabe von Belegen, der so einfach nicht stimmt. Die korrekte Antizipation der Effekte gleich mitgetilgt, genauso wie die Hintergründe, von wem die Reform gefordert wurde und mit welchen Argumenten. Und als sei das alles nicht genug, hast du nicht nur mehrere nun unbelegte Passagen hinterlassen, sondern wieder einmal Teile des Textes einfach nach deinem Gusto und deiner Meinung umgeschrieben. Kurz: Du hast lauter belegte Aussagen rausgelöscht und durch unbelegten POV ersetzt.
Diese Darstellung ist Unsinn. Du hast dich nicht mit dem Wälzungsmechanismus, der ja auch ein unerfreuliches technisches Thema ist auseinandergesetzt. Die zugegebenermaßen technischen Erklärungen der Änderungsbegründung nicht gelesen und nicht verstanden. Du verteidigst einen sehr schlechten Artikel, der nichts erklärt und den keiner liest, autoritär gegen mehrere Leute, die es besser wissen. Du könntest das, was du hier schreibst, doch selber keinem mündlich erklären und plausibel machen. Auch die Arbeit des Fraunhofer-Instituts solltest du erst einmal durchlesen. Fange einfach bei den letzten Seiten (Probleme und Lösungsansätze). Der Mechanismus wird dort nicht erwähnt mit Ausnahme eines Punktes:
  • Der Handel der EEG Strommengen sollte nicht verpflichtend am Spotmarkt (sondern auch am Terminmarkt) erfolgen, da am Spotmarkt systematisch niedrigere Preise erzielt werden und der Merit-Order Effekt sich mit weiterem Zubau erneuerbarer Energien verstärkt.
Dem wurde durch die EEG-Direktvermarktung Rechnung getragen. Der alte Mechanismus wird nirgends verteidigt. Interessanterweise wird dort ein Sinken der EEG-Umlage vorhergesagt: "Die EEG-Umlage (auf Basis dieser Analyse) für 2015 wird nicht weiter ansteigen, sondern eher wieder fallen" --Arianndi (Diskussion) 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Und deswegen werde ich deine Änderungen rückgängig machen. Ich habe es in diversen Artikeln oft genug geschrieben. In Wikipedia gibt es eine Belegpflicht und ein TF-Verbot. Gegen beide Regeln verstößt du permanent. Und ich bin nicht länger bereit, da einfach zu zu sehen! Es kann nicht sein, dass du ständig mit Verweis auf "ich kenne mich aus", "das ist so" oder ähnlichen Argumenten meinst, du könntest alle möglichen Artikel nach deiner Meinung umschreiben und bräuchtest dafür keine Belege. Maßgeblich ist die Literatur, nicht die persönliche Meinung. Sätze wie "die ich viele Jahre immer wieder selbst für Kundenkontrakte kalkulieren durfte" kannst du dir also sparen, genau wie "Autoren sind zur Quellenkritik verpflichtet (entsprechende WP-Referenz darfst du dir selbst raussuchen).", erst recht, wenn mit letzterem nur gemeint ist, dass deine Meinung übe den Belegen steht. Das ist ein gewaltiger Irrtum. Noch mal: In Wikipedia gilt eine Belegpflicht und ein TF-Verbot. Halte dich dran. Denn diese Regeln sind nicht verhandelbar. Andol (Diskussion) 01:32, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Sorry, du hast einfach deine Arbeit nicht getan und dich nicht damit auseinandergesetzt, wie die Verteilung der EEG-Mengen vorher und nachher überhaupt funktioniert hat (siehe unten). Der Hauptbeleg ist m.E. die Begründung der Änderung selbst. Dort wird alles sehr ausführlich erklärt. Wie es vorher funktioniert hat, wie es jetzt gehen soll, warum das sinnvoll ist. Ziel des Artikels wäre, das erst einmal ordentlich wiederzugeben. Als Belege gelten bei dir immer nur deine Belege, wie man schon an obiger Diskussion mit meinem Vorgänger sieht. Die Belege, die du zitierst, sind alle nicht zum Thema und haben andere Hauptanliegen.
Die ganze aktuelle Regelung der EEG-Integration basiert darauf, dass EEG-Strom dayahead an der Börse vermarktet wird (siehe Direktvermarktung). Es ist einfach ein besserer und transparenterer Prozess, den auch niemand mehr angreift. Er erhöht weder die Kosten für die Kunden noch senkt er die Erlöse der Betreiber und das behauptet auch schon Ewigkeiten keiner mehr. Quellen wie Grawel dokumentieren nur die Verwirrung der ersten Stunde von Leuten, die nicht im Thema stecken.
Siehe unten das Extra-Kapitel zu vorher und nachher. Und das ist nur eine (hoffentlich) allgemeinverständliche Erklärung von dem, was in der Begründung der Änderung drinsteht.
Deine Einzelvorwürfe oben sind auch nicht haltbar, ich antworte dir dazu nochmal im Text. Im Übrigen bin ich nicht der Einzige, der dir gesagt, dass deine Darstellung Bullshit ist. Das Thema ist extrem technisch, vielleicht solltest du einfach mal in Erwägung ziehen, dass du ein paar Dinge missverstanden haben könntest. --Arianndi (Diskussion) 10:23, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Für mich völlig unbegreiflich, warum der Benutzer Andol das nicht versteht oder verstehen will. Es ist doch hinreichend erklärt, durch vernünftige Quellen belegt und für jeden -ohne Ansprüche an eine besonders ausgeprägte Auffassungsgabe- rational und zweifelsfrei nachzuvollziehen. Irgendwelche wirren oder agenda- bzw. lobbybehafteten Quellen, wie sie Andol hier anführt sollten sowohl in einer Enzyklopädie wie im allgemeinen Diskurs zu diesem Thema draussenbleiben.
Sie sind weltfremd und wie Arianndi zurecht sagt: Bullshit. --2003:6:5309:9B55:D10B:6EB:1308:3BFB 00:54, 5. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Willkommen bei Wikipedia ... --Arianndi (Diskussion) 20:36, 5. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Mir ist vollkommen klar, dass das Thema kompliziert ist und ich ziehe durchaus in Betracht, dass ich falsch liegen könnte. Dafür braucht es aber bisschen mehr als nur ein paar Behauptungen deinerseits. Ich habe diverse wissenschaftliche Literatur gesichtet, Studien, peer-reviewte Artikel, Hand und Lehrbücher. Und die Kernaussage, nämlich dass der Anstieg der EEG-Umlage u.a. auf die Änderung des Wälzmechanismus zurückzuführen ist, ist in all denen enthalten. Das alles als "Bullshit" abzutun und den Autoren vorzuwerfen, sie hätten keine Ahnung oder seien verwirrt, und zwar ohne dass du auch nur einen einzigen Beleg vorweisen kannst, der darstellt, dass diese Autoren falsch liegen, das geht einfach nicht. Das ist das Gegenteil von belegbasiertem Arbeiten und in der Wikipedia ein No-Go. Also entweder du bringst Belege, die nachweisen, dass die Ergebnisse der Studien und Arbeiten nicht zutreffen, oder diese Aussagen müssen wieder hergestellt werden. Auch die Erklärung unten ist ausführlich, aber keine Widerlegung der Studien. Und die ex-ante-Studie von 2004 widerlegt auch nicht die Studien von nach 2010, die dann die Effekte der Änderung des Wälzmechanismus 2009 beschreiben. Als wenn du mich überzeugen willst, dass die zahlreichen zitierten Studien falsch liegen, dann dann brauchst du bessere und überzeugendere Arbeiten. Einfach nur auf Basis deiner Meinung erst großflächigen Löschen und dann einen Editwar führen, bei dem du u.a. Aussagen aus einem peer-reviewten Paper als "Unsinn" abtust, reicht nicht aus. Wenn Argumente ala "Die Studienautoren reden Unsinn, ich weiß es besser" ein Argument wären, dann können wir Wikipedia dicht machen. Das ist keine Wikipedia-Arbeit und widerspricht diametral der Belegpflicht. Andol (Diskussion) 00:19, 6. Nov. 2024 (CET)Beantworten
P.S. Die IP brauchst du nicht willkommen heißen. Das ist ein radikaler Klimaleugner, der seit Jahren hier aktiv ist, Artikel vandaliert, mich houndet, beleidigt und überall hin verfolgt und jetzt allen Ernstes so tut, als würde er mich nicht kennen. Was dann ja auch wieder für sich und vor allem seine Motivation und Glaubwürdigkeit spricht. Andol (Diskussion) 00:19, 6. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Wie kommst du darauf? Laut offiziellen Beiträgen der IP hat er sonst nicht geschrieben. --Arianndi (Diskussion) 09:59, 6. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ich rede nicht von der IP, sondern der Person dahinter. Die houndet mich seit Jahren, daher kenne ich seine Art zu schreiben, zu argumentieren, sich auszudrücken usw. Verwechslung praktisch ausgeschlossen. Andol (Diskussion) 23:29, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Konzentriere Dich doch lieber mal auf das, was Dir Arianndi als Input und Weiterbildungsmöglichkeit zum Thema anbietet, anstatt Dich dabei aufzureiben überall radikale "Klimaleugner" zu wittern oder zu verfolgen. Wir leben in 2024 und müssen -gerade was dieses Thema betrifft eher auf dem Laufenden sein, statt Schimmelstudien zu bemühen um die eigene Agenda zu untermauern. Akzeptiere mal die gegenüber Dir meilenweit überlegene Fachkompetenz Arianndis zum Thema an sich und zur Beurteilung der Qualität der Quellen und lass mal Deine übliche Taktik, über Bildschirmmetergeschwafel sinnvolle Diskussionen abwürgen zu wollen, weil sie nicht in Deine ganz spezielle Sicht der Dinge passen. --2003:6:5309:9BB9:CD65:1E4C:E8CD:5BBE 00:13, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Da muss man bei dir nichts wittern. Du leugnest seit Jahren permanent zentrale Forschungsergebnisse, attackierst die Forschung wie noch was undin manche Klimaforscher hast du dich genauso verbissen wie in mich! Alleine die Tatsache, dass du mich seit Jahren überall hin verfolgst, um mich zu beleidigen und mir an den Kopf zu werfen, wie ahnungslos ich bin und wie kompetent meine Diskussinspartner sind, ist ein sehr deutliches Zeichen. Tust du ja nicht nur bei Arriandi, sondern auch wenn andere IPs einfach mal den Treibhauseffekt also solchen oder die Rolle von CO2 leugnen. So viel zu der Argumentation. Gähn. Aber natürlich, du bist ja das Opfer. Dein jahrelanges Hounding durch die halbe Wikipedia, deine Tiraden, Beschimpfungen gegen mich sind ja meine Schuld. Langsam wird es Gaslighting.
Im Gegensatz zu Arriandi und mir ist dir der Artikel doch völlig schnuppe. Genau wie es in den ganzen Artikel zuvor war. Dir gehts nur drum, mich maximal zu provozieren, mir permanent eine reinzuwürgen und mich hoffentlich so zu stressen, dass ich irgendwann hinschmeiße. Aber das wird nicht passieren! Ich lass mich nicht aus er Wikipedia hounden, ekeln oder vertreiben, egal wie sehr du darauf hinarbeitest. Es wird nicht passieren! Also lass es endlich sein!
Ich fordere dich jetzt zum letzten Mal auf: Lass endlich dieses Hounding bleiben! Ich bin nicht dein Punching-Ball! Wenn du mit der Realität nicht klar kommst, dann besorge dir Hilfe, aber lass deine Probleme nicht an mir aus! Das Maß ist voll! Hast du das jetzt ein für alle Mal verstanden?! Andol (Diskussion) 00:59, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Vermarktung

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Der Absatz "Vermarktung" ist veraltet. 2011 ist mittlerweile Vergangenheit.

Der letzte Satz ist unverständlich und falsch.

Unverständlich: Was bedeutet, dass "Strom unter dieser besonderen Bezeichnung nicht unter der für EEG-Strom gezahlten Durchschnittsvergütung der Hersteller verkauft werden darf."? Wenn es bedeutet, dass Strom nicht billiger als diese Durchschnittsvergütung verkauft werden darf, ergibt es inhaltlich keinen Sinn, denn es geht hier ja um die Begründung dafür, dass der Strom an der Börse nicht als "grüner Strom" verkauft werden darf, was man ja nur machen würde, um ihn teurer zu verkaufen.

Falsch: In §37 Abs.5 EEG geht es nicht um dieses Thema, sondern um Zahlungsverzug. --Querstrebe (Diskussion) 11:48, 9. Apr. 2014 (CEST)Beantworten


Kritik

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Der Abschnitt beginnt mit einer falschen Tatsachenbehauptung. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem geänderten Wälzungsmechanismus und demsinkenden Börsenstropreis. Preissetzend ist im MArkt vor und nach der Änderung des Wälzungsmechanismusses immer das teuerste gerade noch notwendige Kraftwerk. Daher den Einleitenden satz als Behauptung derKritiker kenntlich machen, und nicht als Tatsache hinstellen. Es ist nur eine zeitliche Koinzidenz, die von vielen populistisch ausgeschlachtet wurde, bzw schlicht nicht verstanden wurde. Preisenend war die sinkende Stromnachfrage, die steigende EE-Stromeispeisung und der intensiver werdende Strommarkt auf europäischer Ebene. (nicht signierter Beitrag von 80.39.101.29 (Diskussion) 17:49, 24. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

An welcher Stelle genau wird denn dieser Zusammenhang behauptet? Bestreitest du die Tatsache, dass der Börsenstrompreis gesunken ist? Aktenstapel (Diskussion) 18:39, 24. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Es gibt keine falsche Tatsachenbehauptung. In der Quelle steht genau das drin: "Die Reform des EEG-Ausgleichsmechanismus hin zu einer rein finanziellen Wälzung führte wie zuvor in Abbildung 3 gezeigt zu einem Rückgang der Vermarktungserlöse für EEG-Strom von 5,15 Mrd. Euro in 2009 auf 3,35 Mrd. Euro in 2010 und aufgrund des Merit-Order Effektes seit 2011 zu einem deutlichen Rückgang der Börsenstrompreise am Spotmarkt." Es ist auch exakt das eingetreten, was Jarass bereits vor Beschluss der Regelung prognostiziert hat. Wenn man die Rahmenbedingungen des Marktes ändert, produziert er andere Ergebnisse. Und genau das ist passiert. Das Marktsegment hat sich geändert, womit der Spotmarkt überflutet wurde und andere Märkte freigehalten. Klar dass dann die Preise am Spotmarkt sinken. Zumal die feste Abnahme ebenfalls abgeschafft wurde. Dier Merit-Order gab es natürlich bereits vorher. Aber sie hat sich viel weniger stark ausgewirkt. Andol (Diskussion) 20:57, 24. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Im streng wissenschaftlichen Sinne könnte es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handeln, da zwar das gleichzeitige Auftreten von Reform und Rückgang, nicht jedoch die Kausalität belegt wurde. Ich plädiere daher auch für eine distanziertere Darstellung der Aussage, die die Quelle ohne Zweifel trifft. (Ich hatte es im langen Artikel lediglich nicht so rasch gefunden.) Aktenstapel (Diskussion) 10:53, 25. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich natürlich schon, wenn man ausschließlich diesen Satz betrachten würde. Da hast du vollkommen Recht. Aber es ist ja nicht nur dieser Satz. Wir haben ja auch noch die anderen Beleg im Artikel, die das gleiche aussagen. Jarass z.B. hat in mehreren Publikationen (vor und nach Änderung dieses Mechanismus) auf genau diesen Effekt hingewiesen. Damit ist es klar belegt. Davon abgesehen passt es auch einfach zusammen. Hätte diese Änderung des Ausgleichsmechanismus keinen Effekt gezeigt, dann hätten die Börsenstrompreise 2009 während der Wirtschaftskrise am niedrigsten sein müssen. Waren sie aber nicht, sondern sie fielen gegen den Nachfragetrend erst nach Einführung der Änderung trotz Wirtschaftswachstum. Und der Grund ist ganz einfach der, dass mit der neuen Regelung zwar der Einspeisevorrang für EEs bestehen blieb, der Nachfragevorrang aber wegfiel. Vorher war klar geregelt, dass für jedes GW EE-Strom, das eingespeist wurde, ein GW fossiler Strom eben nicht eingespeist werden konnte. Danach nicht mehr. Fossiler Strom konnte weiterhin schön auf dem Terminmarkt abgesetzt werden, während EE-Strom ausschließlich auf dem Spotmarkt gehandelt werden muss. Klar, dass dann der Spotmarkt teilweise überläuft und zugleich die Kohlestromerzeugung massiv ausgeweitet werden konnte. Genau deswegen haben wir jetzt doch den sehr starken Kohlestromexport, der auch erst ab 2010 (stärker) steigt. Weil es eben keinen Grund mehr gibt, Kohlekraftwerke während Zeiten hoher EE-Einspeisung zu drosseln. Alles bei Jarass nachzulesen. Ich benenne den Absatz auch mal in "Auswirkungen" um, denn genau die werden geschildert, Kritik ist es ja genaugenommen nur aus einer bestimmten Perspektive. Wer Strom an der Börse kauft, findet diese Auswirkungen ja spitze. Andol (Diskussion) 18:02, 25. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Einverstanden! Aktenstapel (Diskussion) 22:05, 25. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Einen Einspeisevorrang im hier postulierten Sinne hat es nie gegeben. Weiterhin bestimmt sich die Fahrweise eines Kraftwerks am Spotmarkt (siehe Merit-Order und Kraftwerkseinsatzoptimierung. Ein Kohlekraftwerk, dass seine Mengen am Terminmarkt verkauft, sichert einen Preis, es blockiert keine Absatzmengen. Nach der ursprünglichen Verordnung (ohne Direktvermarktung) sind die EE-Mengen aber tatsächlich nicht am Terminmarkt sichtbar, so dass die Spotpreise eine Weile systematisch billiger waren als Terminpreise. Dieser Effekt wurde auch durch den Austritt der Banken als kapital- und liquiditätskräftigsten Spekulanten aus dem Energiemarkt verstärkt.
Im Artikel ist der Hauptbeleg die Begründung der Verordnung selbst. Und die sollte man erst einmal ordentlich wiedergeben. --Arianndi (Diskussion) 09:27, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Physischer Stromfluss

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Im Zitat im letzten Abschnitt wird der Eindruck erweckt, dass der "Geldfluss" d.h. wer den EE-Strom an wen verkauft einen Einfluss auf den physischen Strom hat. Das halte ich für physikalischen Unsinn. Wenn ich als Stromkunde in Nordwestdeutschland zu einem Ökostromanbieter wechsle, der Strom aus österreichischen Laufwasserkraftwerken handelt, ändert sich zwar der Geldfluss, aber auf den physischen Fluss der Energie hat das keinen Einfluss. Es wird behauptet, dass bei hoher Windeinspeisung Kohlestrom exportiert wird. Andere behaupten, dass der Windstrom exportiert wird. Wie bitte stellt man das fest. Wenn man die Produktion von Braunkohlestrom und Windeinspeisung wochenweise gegeneinander aufträgt, stellt man für 2016 fest, dass diese beiden kaum korrelieren. Im Abschnitt "Auswirkungen" heisst es, dass nach 2009 die Produktion von Kohlestrom massiv angestiegen ist. Ich kann in den Daten der AG Energiebilanzen dafür keinen Beleg finden. Wie wäre es mit einer entsprechenden Grafik?

Richtig,tatsächlich gab es nicht nach in Krafttreten der Verordnung im Jahr 2010 einen starken Anstieg der Kohlstromerzeugung, sondern erst in Folge von Merkels Atomausstieg und der kurzfristigen Stilllegung von 8 älteren AKW Mitte 2011. In der Folge ging dann aber vor allem die Steinkohlestromproduktion ab 2014 wieder stark zurück und lag zuletzt mehr als 20 % unter der im Jahr 2009 ( nachvollziehbar über Wikipedia "Stromerzeugung" mit Verweis auf seriöse Quellen https://de.wikipedia.org/wiki/Stromerzeugung#Bruttostromerzeugung_nach_Energieträgern_in_Deutschland )
Wie viele Sperren willst du eigentlich noch umgehen, mit wie vielen Accounts willst du noch parallel arbeiten? Seit Wochen und Monaten jeden Tag das gleiche! Immer die gleiche Argumentation, die nicht belegt ist und einfach nur auf einem grotesken Denkfehler beruht. Egal mit wie vielen Accounts du es noch behauptest, die allgemeien Bärsenpreisentwicklung ist kein Beleg, denn der Effekt tritt nur bei hoher Erneuerbaren-Einspeisung auf. Dann fällt der Börsenpreis, nicht ingesamt. Insgesamt kann er steigen, fallen, gleichbleiben, je nachdem, welche weiteren Faktoren wirken. Und da kannst du noch Tausend mal die Sperre umgehen und zum x-ten Mal behaupten, dass die allgemeine Börsenpreisentwicklung ein Beleg dagegen sei, es stimmt einfach nicht. Es zeigt nur, dass du nicht in der Lage bist, mehrere Ursachen zu sehen, und es zeigt, warum Eigenforschung und TF grundsätzlich verboten ist. Genau wie Edit-War, PAs, Sperrumgehungen, Manipulationen mit Vielfachaccounts und alles weitere, mit dem du seit Wochen versuchst, deinen Standpunkt mit allen Mitteln durchzudrücken. Also lass die Wikipedia nun endlich zufrieden, denn du bist einfach nicht fähig zur Mitarbeit! Deswegen wirst du permanent gesperrt! Andol (Diskussion) 00:05, 17. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Auch deine Polemik ändert nichts daran, das erstens die beiden von dir in das Kapitel einfügten beiden Beiträge von "Jarass und Co" keine peer-reviewten Fachartikel sind, zweitens die von dort entnommene Behauptung "es wäre durch die Verordnung zu einem starken Anstieg der Kohlstromproduktion gekommen" weder in den Beiträgen von "Jarass und Co" noch in einer der anderen im Kapitel genannten Quellen durch überprüfbare Fakten belegt sind,und sich drittes diese unbelegten Behauptungen von Jarass zur Kohlestromproduktion,die du im Anfang des Kapitels übernommen hast, sich durch den Wikipedia-Artikel "Stromproduktion" und die dort genannten seriösen Quellen falsifizieren lassen.Wäre dieser Beitrag eine Studienarbeit an einer deutschen Universität,dann würde dir das jeder Prüfer um die Ohren hauen.

Eigene Meinung und Rohdatenanalysen

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Bitte mal WP:WWNI lesen. In der letzten Zeit wurden hier immer wieder eigene Meinungen, Rohdatenanalysen mit eigenen Schlussfolgerungen und Kommentare mit eigener Meinung eingefügt, die alle nur ein Ziel haben: Zu beweisen, dass das, was im Artikel steht, falsch ist. Eine solche Arbeitsweise widerspricht diametral jeden Wikipedia-Grundsätzen. Eigene Meinung, eigene Analysen, eigene Kommentare sind bei Wikipedia generell verboten und dürfen niemals in Artikel verwendet werden. Wir arbeiten ausschließlich mit Sekundärliteratur. Bitte berücksichtigen, das ist ein Grundpfeiler der Wikipedia-Arbeit! Andol (Diskussion) 15:43, 31. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Begründung der Verordnung und wie es vorher und nachher funktioniert hat.

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Vorher (aus Sicht des Lieferanten):

Die ÜNB erstellten eine Mengenprognose über die voraussichtliche EEG-Einspeisung in den kommenden Lieferjahren. Stromkontrakte werden von den Stromlieferanten im allgemeinen für 1-2 Jahre in die Zukunft, gelegentlich auch für einen längeren Zeitraum abgeschlossen. Die Kalkulation dieser Kontrakte musste somit auf Basis dieser Prognosen erfolgen. Tatsächlich kostenwirksam wurde bei den Vertrieben jedoch die tatsächliche EEG-Einspeisequote, die erst einige Zeit nach Ablauf des Lieferjahres feststand und zu einer Differenzkostenrechnung an die Vertriebe führte, die sie dann nicht mehr an ihre Kunden weitergeben konnten. Die Folge war, dass die EEG-Umlage, die den Kunden in Rechnung gestellt wurde, Risikozuschläge enthielt, die von den Vertrieben individuell kalkuliert wurden.

Den Vertrieben wurde die EEG-Einspeisung in Form eines Monatsbandes weitergegeben. Das heißt, der ÜNB prognostizierte die voraussichtlich eingespeisten Monatsmengen und gab diese als Bandlieferung an die Vertriebe weiter. Die Vertriebe wussten somit dass sie beispielsweise 20% ihres Absatzes in dem jeweiligen Monat (bei einer EEG-Quote von 20%) als EEG-Band vom ÜNB geliefert bekommen. Wenn sie somit ihr Absatzprofil an den Energiemärkten beschaffen wollten, mussten sie

  • zunächst das Absatzprofil als 1/4-h-Lastgang L prognostizieren
  • die monatlichen Absatzmengen ermitteln, die sich aus dem Absatzlastgang ergeben
  • mittels der EEG-Quoten der jeweiligen Monate die EEG-Bänder ermitteln, die für den jeweiligen Monat vom ÜNB geliefert werden
  • das Stufenprofil der ÜNB-gelieferten Monatsbänder vom 1/4-h-Absatzprofil L abziehen
  • die Differenzmenge an den Strommärkten beschaffen

Die Kosten für die Beschaffung, die für die Preiskalkulation relevant ist, ergibt sich als

Marktkosten für das Differenzprofil + EEG-Kosten der Monatsbänder

Diese Kosten umgelegt auf die Absatzmenge ergeben den Beschaffungspreis in ct/kWh für das Absatzprofil. Der Vertrieb ist jedoch weiterhin verpflichtet, die Mehrkosten aus dem EEG transparent auszuweisen. Somit wird noch einmal die Differenz zwischen diesem Preis und dem Marktpreis des gesamten Absatzprofils gebildet und als EEG-Umlage ausgewiesen (ohne Berücksichtigung von Risikozuschlägen).

Vorher (aus Sicht des ÜNB):

Der ÜNB hat die Aufgabe alle EE-Erzeugung aufzunehmen und diese als Monatsbänder an die Vertriebe weiterzugeben. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Einspeiseprofil und den Monatsbändern, die an die Vertriebe weitergegeben werden, verbleibt im Differenzbilanzkreis des ÜNB. Der Marktwert eines durchschnittlichen EE-Einspeiseprofils ist regelmäßig geringer als der durchschnittliche Börsenpreis (d.h. als eine Bandeinspeisung), wie der seit 2014 durch die ÜNB regelmäßig zur Verfügung gestellte Nachweis der ÜNB zeigt:

https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderungen/Marktpr%C3%A4mie/Marktwert%C3%BCbersicht

Bei der Aufnahme von der EE-Struktur und der Weitergabe von Bändern entsteht im Differenzbilanzkreis des ÜNB somit ein Verlust, der sich aus der Wertdifferenz zwischen dem Marktwert der EE-Struktur und dem Marktwert einer Bandlieferung gleicher Menge ergibt. Dieser Verlust wurde nicht bewertet, sondern es erhöhten sich in intransparenter Weise die Netzentgelte des ÜNB, der seinen Differenzbilanzkreis (in dem Netzverluste aller Art landen) am Markt glattstellen, ohne dass nachvollziehbar wäre, woher diese zusätzlichen Kosten kommen.

Die Beschaffung der Vertriebe basierte auf EEG-Prognosen. Waren diese z.B. zu niedrig, so wurden zu hohe Mengen auf den Stromhandelsmärkten beschafft. Die Mengendifferenz wurde kaufmännisch erst im Folgejahr abgerechnet. Physisch liefen die Differenzmengen jedoch in den Regelenergiemarkt, da die Vertriebe auf Basis ihrer Mengenprognosen ausgeglichen waren, aber nicht prognostizierte Mengen der EEG-Einspeiser zusätzlich ins Netz liefen.

Nachher (aus Sicht des Lieferanten):

Der Lieferant braucht sich um EEG-Einspeisemengen und ihre Prognose und Struktur nicht mehr zu kümmern, er beschafft einfach seine gesamte Absatzmenge am Markt. Die EEG-Mehrkosten werden ihm als fester Zuschlag für das Folgejahr vom ÜNB kommuniziert und ohne Risikoübernahme an die Kunden weitergegeben. Die allgemein verbindliche Regelung der EEG-Umlage-Höhe ermöglicht eine Vertragsgestaltung der Form: "Der Kunde zahlt die EEG-Umlage in ihrer jeweils geltenden Höhe", so dass auch die Änderung der EEG-Umlage kein Risiko für langfristige Verträge mehr ist.

Nachher (aus Sicht des ÜNB):

Der ÜNB braucht keine langfristigen Prognosen für die EEG-Einspeisung mehr weiterzugeben. Er prognostiziert lediglich die Einspeisemengen für den Folgetag und verkauft sie über ein unlimitiertes Gebot an der Börse. Die Mehrkosten die sich aus der Differenz von EEG-Einspeisevergütung und Marktwert ergeben muss er allerdings weiterhin für das Folgejahr prognostizieren. Prognosefehler werden einfach auf die EEG-Umlage des Folgejahres umgelegt.

Nachher (aus Sicht des Stromhandel):

Alle relevanten Mengen, Einspeise- und Abnahmestrukturen landen in der Preisbildung des kurzfristigen Handels. Keine unerwarteten Mengen landen im Regel- und Ausgleichsenergiemarkt.

Nachher (aus Sicht der EEG-Erzeuger):

Sie erhalten nach wie vor für ihre Erzeugung den garantierten Preis und sie haben nach wie vor (bis heute) Einspeisevorrang.

Nachher (aus Sicht der Kunden):

Die EEG-Umlage enthielt vorher die Differenz zwischen der EEG-Einspeisevergütung und dem durchschnittlichen Börsenpreis (Bandlieferung). Die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenpreis (Bandlieferung) und dem Marktwert des Einspeiseprofils landete in den Netzentgelten des ÜNB.

Nachher landete in der EEG-Umlage die volle Differenz zwischen EEG-Einspeisevergütung und dem Marktwert des Einspeiseprofils.

In beiden Fällen zahlt der Kunde die volle Differenz, nur dass der Bestandteil "Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenpreis (Bandlieferung) und dem Marktwert des Einspeiseprofils" im zweiten Fall in intransparenter Weise die Netzentgelte erhöht und nicht klar ausgewiesen wird.

Für eine 1000-Seiten-Erklärung des alten Mechanismus siehe hier: https://www.bet-energie.de/fileadmin/redaktion/PDF/Studien_und_Gutachten/BET-Studie_Waelzungsmechanismus_EEG.pdf


--Arianndi (Diskussion) 10:11, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Siehe oben. Andol (Diskussion) 00:19, 6. Nov. 2024 (CET)Beantworten