Diskussion:Auskunftsverweigerungsrecht
Miranda
[Quelltext bearbeiten]Das Auskunftsverweigerungsrecht (als Zeugenrecht) hat nichts mit dem Fall Miranda zu tun. Denn bei dem geht es um das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten (§ 136 I 2 StPO)! -Benedikt (nicht signierter Beitrag von 132.199.115.37 (Diskussion) 17:04, 19. Aug. 2010 (CEST))
Fugen-S
[Quelltext bearbeiten]Ich habe mal bei der Sprachberatung von Wahrig nachgefragt und folgende Antwort erhalten (Auszug):
- Grundsätzlich ist das Fugen-s ein nicht zu klärendes Mysterium der deutschen Sprache. Es lassen sich zwar gewisse Regelmäßigkeiten erkennen, dennoch erlaubt unser Sprachgefühl das Fugen-s auch immer wieder an Stellen, an denen man es nicht vermuten würde (und umgekehrt). [...]
- In Ihrem Beispiel sind also grundsätzlich beide Formen korrekt:
- Auskunftsverweigerungsrecht (empfohlen)
- Auskunftverweigerungsrecht (selten)
- Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Form mit Fugen-s gegenüber der Form ohne Fugenzeichen bei weitem bevorzugt. Daher ist zur Verwendung der Form "Auskunftsverweigerungsrecht" zu raten.
Mein Sprachgefühl würde auch eher die Variante mit "S" bevorzugen. Gibt es da Meinungen?--schreibvieh muuuhhhh 13:02, 25. Apr. 2007 (CEST)
- Notfalls kann man auch Google fragen: 151 Treffer für die Version ohne "S", 22600 Treffer für die Version mit "S". Um es dem Leser einfach zu machen, sollten wir uns an die gängig Variante halten, auch wenn theoretisch beide möglich sind. Ich habe es entsprechend geändert.--schreibvieh muuuhhhh 14:21, 26. Apr. 2007 (CEST)
Aussageverweigerungsrecht
[Quelltext bearbeiten]Hallo Esab. Danke fürs Aufpassen, nur dann ist die Umleitung vom "Aussageverweigerungsrecht" auch falsch angelegt. Gruß --Elkawe 01:53, 5. Aug. 2008 (CEST)
- Da hast du Recht. Das sollte geändert werden. Esab 23:32, 5. Aug. 2008 (CEST)
Im ersten Satz wird erwähnt, dass das Aussageverweigerungsrecht oft mit dem Auskunftsverweigerungsrecht verwechselt wird. Interessanterweise sind diese Artikel aber "verlinkt", respektive erscheint bei der Suche nach den genannten Schlagwörtern der gleich Artikel - durch Weiterleitung!--84.73.64.34 01:02, 29. Mär. 2009 (CET)
- Ich seh das auch auch so und hab grad einen entsprechend begründeten Schnelllöschantrag für die Weiterleitung auf Aussageverweigerungsrecht gestellt. Innerhalb von zwei Minuten hat das ein Admin schon erledigt :). Sehr hilfreich :). 91.14.195.152 13:36, 19. Jul. 2009 (CEST)
Zeugnisverweigerungsrecht?
[Quelltext bearbeiten]Ist das ein alternativer ausdruck order sollte dieser Artikel umbenannt werden? 71.236.26.74 16:35, 30. Jul. 2009 (CEST)
Im Artikel steht zwar mittlerweile: "Das Auskunftsverweigerungsrecht ist damit aber kein Unterfall des Zeugnisverweigerungsrechts." Ich habe den entscheidenden Unterschied trotz mehrmaligen Lesens beider Artikel nicht herausfinden können. Kann mal jemand zusammenfassen, welche Fälle vom Auskunftsverweigerungsrecht abgedeckt sind, nicht aber vom Zeugnisverweigerungsrecht? Das könnte dann sicherlich auch in den Artikel eingebaut werden.
Zum anderen verstehe ich nicht, worauf sich das "damit" in obigem Zitat aus dem Artikel bezieht. Auf den gesamten vorherigen Satz oder nur auf eine Teilaussage? Und weshalb "damit aber" und nicht nur einfach "damit"? --85.181.133.103 03:59, 16. Dez. 2015 (CET)
Noch eine Frage zur aktuellen Formulierung: "Das Auskunftsverweigerungsrecht ist aber kein Unterfall des Zeugnisverweigerungsrechts. Der Zeuge darf sich nicht zu Unrecht auf das Auskunftsverweigerungsrecht beziehen." Auch auf das Zeugnisverweigerungsrecht dürfen sich Zeugen doch nicht zu Unrecht berufen. Oder ist das anders gemeint? --Anorax (Diskussion) 18:36, 22. Feb. 2023 (CET)
Miranda warning
[Quelltext bearbeiten]Hallo, der Artikel ist auf der englischen Wikipedia mit "Miranda warning" verlinkt. Müßte aber "Miranda warning" nicht mit Aussageverweigerungsrecht verlinkt sein? --Berthold Werner 10:07, 2. Dez. 2009 (CET)
- stimme zu --R4nd0m1 (Diskussion) 19:44, 20. Apr. 2013 (CEST)