Diskussion:Ausschlusskriterium
Ist da was falsch?
[Quelltext bearbeiten]Hallo allerseits,
soweit ich es verstehe, ist da was falsch: Das Nichtzutreffen von B erzwingt nämlich nicht auch das Nichtzutreffen von A. Bei einer Implikation kann die Voraussetzung durchaus falsch sein, und die Schlussfolgerung trotzdem richtig. Aber bevor ich da jetzt was verunstalte, sollte wenigstens noch ein Fachmann gegenlesen. Gruß --Qniemiec 00:28, 23. Feb. 2012 (CET)
- Ist zwar schon Jahre her, aber for the records:
- Doch, die Aussage ist richtig:
- 1) Wenn unumstößlich gilt „Wenn A, dann B“
- 2) dann kann man aus „nicht B“ auch immer „nicht A“ schlussfolgern.
- Wenn A wäre, wäre ja auch B (siehe 1)
- und da B nicht ist (siehe 2), kann auch A nicht sein.
- Gruß, Chris (Diskussion) 17:36, 22. Okt. 2016 (CEST)
Thema verfehlt: unbrauchbarer Artikel
[Quelltext bearbeiten]Zum Stand:
- Der Artikel (Lemma: Killerkriterium) sah am 27. Februar 2011 bei der Erstellung so aus. Heute sieht er fast gleich aus, siehe aktueller Stand.
- Die letzte Änderung, die Bestand hatte, fand am 1. April 2011 statt (siehe Versionsgeschichte). Das heißt, seit etwa 8 Jahren fanden keine Verbesserungen mehr statt.
- Der Artikel war 2011 bei der Qualitätssicherung eingetragen, dabei kam aber keine nennenswerte Verbesserung zustande. Im wesentlichen wurde in der Diskussion nur der Irrtum zurückgewiesen, „Killerkriterium“ sei mit Totschlagargument gleichzusetzen, was natürlich nicht zutrifft. Die beiden Begriffe sind in mehrfacher Hinsicht sehr verschieden.
Zur Qualität des Artikels:
Der bisherige Artikel ist völlig unbrauchbar. Wesentlich sind folgende Mängel:
- Der Artikel weist bisher den Begriff Killerkriterium (sowie die Synonyme Totschlagkriterium und Ausschlusskriterium) dem Bereich der Aussagenlogik zu. Dort gehören diese Bezeichnungen aber nicht hin („Thema verfehlt“). Sie gehören vor allem in den Bereich der Auswahl von Handlungsalternativen (Entscheidungsfindung).
Anders als im Artikel dargestellt, geht es bei einem Killerkriterium nicht darum, ob Aussagen wahr sind, ob eine Aussage beweisbar ist oder in welchem Verhältnis zwei Aussagen zueinander stehen. Bei einem Killerkriterium geht es vielmehr in der Regel darum, bestimmte Handlungsmöglichkeiten als ungeeignet zu definieren und entsprechend zu entscheiden. - Es fehlt die Angabe, daß es sich bei Killerkriterium und Totschlagkriterium um umgangssprachliche Bezeichnungen handelt (also nicht um wissenschaftliche Fachbegriffe).
- Nur Ausschlusskriterium hat nicht den Charakter einer saloppen Bezeichnung. Folglich wäre diese stilistisch neutrale Bezeichnung als Lemma zu bevorzugen.
- Wenn man umgangssprachliche Bezeichnungen mit angibt, sollte man gleichbedeutend K.-o.-Kriterium ergänzen.
- Ausschlusskriterium wird mit einer etwas anderen Bedeutung auch in der Wissenschaft verwendet, nämlich im Sinne der Frage, nach welchen Kriterien etwas oder jemand in eine Gruppe eingeschlossen oder von ihr ausgeschlossen werden soll. So regelmäßig bei den Einschlusskriterien und Ausschlusskriterien bei klinischen Studien. Dies könnte man ebenfalls mit aufnehmen, jedenfalls wenn das Lemma Ausschlusskriterium lautet.
- Es ist kein einziger Beleg vorhanden. Darauf weist der Belege-Baustein hin.
- Es gibt keinen einzigen Parallelartikel in einer anderen Sprache. Dies deutet darauf hin, daß es sich bei Killerkriterium nicht um ein relevantes enzyklopädisches Thema handelt.
Allein schon der erste Kritikpunkt (Zuweisung zur Aussagenlogik = Thema verfehlt) macht es nötig, den bisherigen Text komplett zu verwerfen. Weitere Detailkritik an einzelnen Aussagen oder Formulierungen erübrigt sich damit.
Aus den genannten Gründen werde ich den Artikel nahezu vollständig löschen und dann versuchen, ein paar brauchbare Angaben zu den Begriffen zu machen. Unter dem Lemma Ausschlusskriterium. --Lektor w (Diskussion) 07:01, 28. Jul. 2019 (CEST)
- Habe ich nun mit rund 10 Edits umgesetzt, beginnend mit diesem Edit. Statt bisher Killerkriterium lautet das Lemma jetzt Ausschlusskriterium. --Lektor w (Diskussion) 11:42, 28. Jul. 2019 (CEST)