Diskussion:Bürgerliches Gesetzbuch/Archiv
Gesetz oder Gesetzessammlung?
"...ist das bedeutendste deutsche Gesetz...." ??????????
Es müsste doch wohl eher "Gesetzessammlung" heißen
← Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 217.85.44.219 10:32, 13. Dez. 2004 (CET) Nachtrag 2008-09-04 19:14 ←
- Man könnte tatsächlich auf diese Idee kommen, wenn man sich an den 5 Büchern des BGB orientiert. Der "Mann auf der Straße" betrachtet aber das BGB als ein Gesetz. Eine Gesetzessammlung ist nach meiner Auffassung der Sartorius oder der Schönfelder.
- Wer denn nun Recht hat mögen bitte die studierten, promovierten und habilitierten Juristen klären. --Pelz 23:35, 13. Dez 2004 (CET)
- Ich versuche dem nachzukommen. Der Begriff des Gesetzes ist mehrdeutig. Er kann zum einen verstanden werden als Synonym für "Rechtsnorm" (üblicherweise für eine einzelne Rechtsnorm - das BGB enthält unzählige -; aber auch für einen Bestand an Rechtsnormen [dann = Gesetz im materiellen Sinne]). Zum anderen kann er verstanden werden in einem äußerlichen, formellen Sinne als ein Werk der Gesetzgebung, das als einzelnes Werk verabschiedet und verkündet wurde (also unter eine Überschrift im Reichs-/Bundesgesetzblatt). Im letzen Sinne, der oben gemeint ist, handelt es sich bei dem BGB um ein einziges Gesetz.
- Beide Ausdrückge kommen vor in einem Satz in Art. 2 Einführungsgesetz zum BGB: "Gesetz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und diese Gesetzes [im formellen Sinne!] ist jede Rechtsnorm". Im dem Einführungsgesetz ist also mit "Gesetz" grundsätzliche "jede Rechtsnorm" gemeint, nicht allerdings in genau diesem Satz. --CatoCensorius 19:26, 23. Jan 2005 (CET)
- Danke für die interessanten Erläuterungen. Ich bin der Auffassung, dass im Sinne von Wikipedia alles das "Gesetz" ist, was der Normalbürger (also der nicht juristisch Vorgebildete) als Gesetz versteht. Das BGB ist in diesem Sinne ganz sicher ein "Gesetz". --Pelz 21:24, 23. Jan 2005 (CET)
Wie wäre es mit "...ist eine Kodifikation, in der zentrale Regelungen des Bürgerlichen Rechts zusammengefasst sind."? (Kodifizierung würde mir fast besser gefallen, aber das beschreibt wohl eher die Tätigkeit, als das fertige Resultat.) Der Begriff "Gesetz" taucht bereits in "Gesetzbuch" auf und dürfte auf Anhieb für Laien zu verstehen sein. Ich glaube kaum, dass man einem Laien erklären muss, dass das BGB ein Gesetz ist, das sieht Pelz offenbar auch so. Die Feinheiten der Gesetzgebungstechnik kann man sich an anderer Stelle ansehen. Sie werden im übrigen auch hier erläutert. -- gerald h 18:27, 9. Sep 2005 (CEST)
Warum heisst es nicht einfach: "das bedeutendste deutsche Gesetzbuch" ? 18:20, 12. Jan 2005 (CEST)
lex Miquel-Lasker
Aus dem Artikel: "1873 beschlossen Reichstag und Bundesrat auf Antrag der Abgeordneten Miquel und Lasker die Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches."
Das scheint im Gegensatz zu den Informationen aus dem Artikel lex Miquel-Lasker zu stehen, aus dem hervorgeht, dass der Änderung der Reichsverfassung zugestimmt und somit die Voraussetzungen für das BGB geschaffen wurde. Handelt es sich hier nur um eine ungenaue Wiedergabe im Artikel BGB? -- C.Löser 18:59, 5. Mär 2005 (CET)
- Ich vermute, daß beides richtig ist: Zunächst haben sie verfassungsrechtliche Voraussetzung geschaffen und anschließend das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt. Ich werde das recherchieren und anschließend in den Artikeln klarstellen. --Wiesel 15:18, 6. Mär 2005 (CET)
Aktion Winterspeck
Ich habe es bei dieser Aktion übernommen, die Informationen zu diesem wunderbaren Gesetzeswerk ein wenig anzufüttern. Alle sind herzlich eingeladen, daran mitzuwirken. Dabei sollten wir insbesondere die wesentlichen Änderungen der Epochen seines Bestehens herausarbeiten. Außerdem fehlen noch allgemeine Prinzipen des BGB ("liberaler Ansatz"). Anhand des Familienrechts könnte der Einfluss der Staatsideologie auf das Privatrecht gezeigt werden. Aljoscha 01:16, 26. Okt 2005 (CEST)
EG Richtlinien
Im Abschnitt über die Entwicklung in Gesamtdeutschland musste ich bei der Darstellung der Schuldrechtsreform "Verbraucherschutzrichtlinien" durch Richtlinien ersetzen, weil der Hinweis auf Verbraucherschutzrichtlinien (im Plural) an dieser Stelle sachlich falsch war. Umgesetzt wurden durch die Schuldrechtsreform die E-Commerce-Richtlinie, die Verzugsrichtlinie und die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Von diesen 3 RL ist nur die letztgenannte eine Verbraucherschutzrichtlinie.
Es gibt auf dieser Seite übrigens noch eine Menge zu tun...
← Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von Safehaven 17:15, 27. Jan. 2006 (CET) Nachtrag 2008-09-04 19:11 ←
Deutsches Reich???
Mich irritiert er einleitende Satz, dass es hier um das BGB des Deutschen Reichs gehe - selbst falls dies eine juristisch korrekte Bezeichnung der BRD sein sollte, faende ich es zumindest *sehr* irrefuehrend. Die Ausfuehrungen scheinen sich zweifellos auf die aktuelle Rechtslage in der BRD zu beziehen. Ich schlage eine Aenderung (Umformulierung und ggf. Aenderung des ausgehenden Links) des entsprechenden Satzes vor.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 139.19.54.17 (Diskussion • Beiträge) Skyman gozilla 20:36, 25. Sep 2006 (CEST))
- Habs geändert. War wohl NS-Vandalismus. Danke für den Hinweis. Gruß --SchwarzerKrauser 14:10, 25. Sep 2006 (CEST)
Jubiläums-Ausgabe
Mir ist so, als hätte es zum 100. Jubiläum eine Ausgabe des BGB im "Urtext" durch den Beck-Verlag (?) gegeben. Falls es das wirklich gab: Kennt jemand die ISBN? Grüße, Thorbjoern 11:44, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Es gab, so viel ich weiß, eine Staudinger-Ausgabe mit Gegenüberstellung aller Änderungen seit In-Kraft-Treten. --103II 01:33, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Es gibt auch eine aktualisierte Fassung dieser BGB-Synopse von 2006 (ISBN 3805910185). -- kh80 •?!• 10:27, 8. Jan. 2008 (CET)
Zitat
Die Liste der Literatur ist hilfreich, aber wie wird das BGB selbst zitiert? z. B. "BGB, 56 Aufl.". Wäre das so richtig?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 134.106.199.46 (Diskussion • Beiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 01:17, 30. Jun. 2007 (CEST))
- Ne, es gibt keine BGB-Auflagen. Einfach "§ xy BGB". Wenn eine andere als die geltende Fassung gemeint ist, kann man "a.F." (alte Fassung) dazusetzen. Soweit nicht aus dem Zusammenhang hervorgeht, welche gemeint ist(etwa in Artikel zur Schuldrechtsreform), muss man dazusetzen: "in der Fassung der Bekanntmachung vom ...., BGBl. I S. ..., zuletzt geändert durch...". --103II 01:37, 25. Aug. 2007 (CEST)
Japan?
"Japan übernahm Ende des 19. Jahrhunderts eine der Entwurfsfassungen des BGB fast unverändert." ... da das BGB erst am 1. Januar 1900 inkraft getreten ist vermute ich eher, dass das ausgehende 20. Jh gemeint war - kann das jemand bestätigen? 212.202.36.67 10:14, 27. Dez. 2007 (CET)
- Da wirst Du wohl so schnell niemanden finden. Das 19. Jahrhundert endete am 31. Dezember 1900. Thorbjoern 08:29, 8. Jan. 2008 (CET)
- Und die Entwürfe wurden lange vor dem 1. Januar 1900 veröffentlicht. Lesenswert in diesem Zusammenhang: der Aufsatz Einige Bemerkungen über den Einfluss des deutschen Rechts bei der Entstehung des Entwurfs zum japanischen BGB und bei seiner Beratung. von Takashi Oka (FS Schlechtriem, 2003, S. 141 ff.). Grüße -- kh80 •?!• 10:09, 8. Jan. 2008 (CET)
Kritik am BGB
Dieser Abschnitt sollte um Quellennachweise bereichert werden. Die Bezeichnung des BGB als "kleiner Windscheid" dürfte von Otto Bähr stammen, nicht von von Gierke. (nicht signierter Beitrag von 138.246.7.145 (Diskussion) ) 17:49, 4. Sep. 2008 (CEST)
Weitere Kritik am BGB
Zitat von Robert Niemann aus dem Eulenspiegel 10/09: "...§ 164 Absatz 2 BGB: "Tritt der Wille, in fremden Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht."- Ein Satz, in dem die Substantive beliebig den Platz tauschen können, ohne dass die Verständlichkeit groß drunter leidet."
Meines Erachtens eine treffende Satire, die die WP-Gemeinde zu Nachdenken und Diskutieren anregen sollte.--Glibbi 10:20, 2. Okt. 2009 (CEST)
Was hat sich der Gesetzgeber eigentlich gedacht, als er in § 105 Abs. 2 BGB die "Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit (...) abgegeben wird" geregelt hat??? Wahrscheinlich nichts. Also ich hab noch nie einen Bewusstlosen gesehen, der grad so nebenbei eine Willenerklärung abgibt :-)
§ 105 BGB Nichtigkeit der Willenserklärung
Buch 1 (Allgemeiner Teil) Abschnitt 3 (Rechtsgeschäfte) Titel 1 (Geschäftsfähigkeit)
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird. (nicht signierter Beitrag von 109.193.53.240 (Diskussion | Beiträge) 22:34, 30. Apr. 2010 (CEST))
- Nun ja - Willenserklärungen können ja nicht nur durch verbale Äußerungen abgegeben werden, sondern auch durch Handschlag, "schlüssiges Handeln" o.ä.. Wenn ich z.B. einen Bewusstlosen in eine Straßenbahn schleppe, dann schließt derjenige auch keinen Beförderungsvertrag mit den Verkehrsbetrieben ab, obwohl das Betreten der Straßenbahn unter normalen Umständen sehr wohl so zu werten ist. Und wenn ich einem Bewusstlosen die Hand gebe, dann kann dadurch auch kein Kaufvertrag zwischen ihm und mir zustande kommen. --HH58 (Diskussion) 09:45, 13. Jun. 2012 (CEST)
Verückt geworden
Hier noch etwas zu einem Grenzzeichen, das ein Fall für die Psychiatrie ist:
Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt. (§ 919 Absatz 1 BGB). --DiRit 21:05, 30. Nov. 2012 (CET)
Bürger / Staatsbürger / Civis / Citoyen / Bourgeois
"wobei Bürger im Sinne von Staatsbürger (civis) verstanden wird"
Eine Erläuterung, wie der Begriff "Bürger" zu verstehen ist, ist völlig überflüssig, da das BGB diesen (aus gutem Grund) überhaupt nicht verwendet. Es kennt keine "Bürger", sondern nur (natürliche und juristische) "Personen". Dementsprechend hatte ich auch das "für alle Bürger" ersetzt durch "zwischen Privatpersonen".
Der Hinweis auf "Staatsbürger" macht es noch schlimmer, weil der Leser denken könnte, dass die Geltung des BGB irgendwie von (deutscher) Staatsbürgerschaft abhängig ist.
Der Latein-Unterricht ist ebenfalls fehl am Platz. Wenn man denn hier die Doppeldeutigkeit von "Bürger" auflösen müsste, dann wäre französisch angebracht: (Citoyen vs. Bourgeois). Beim römischen Cives waren die Rechte eines Bürgers eben mit Herkunft (kein Ausländer) und Klassenzugehörigkeit (kein Sklave) verbunden.
--Carl B aus W (Diskussion) 14:56, 26. Nov. 2017 (CET)
- Auf völlig unsinnige polemische Hinweise sollte verzichtet werden: macht es noch schlimmer. Dem Leser kann zugetraut werden, historischer zu denken, als es ihnen ein Kritiker suggerieren will. Ein Blick in den Palandt/Kurzkommentar BGB: Der „Bürger“-Begriff dem lateinischen civis (vergleiche insoweit auch: ius civile) ist in diesem Zusammenhang als Staatsbürger zu verstehen -> Otto Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch, Einleitung, Rnr. 1. .--Stephan Klage (Diskussion) 15:26, 26. Nov. 2017 (CET)
- Nun ja, wenn man mit der Maus über den WP-Link Staatsbürger fährt, kommt ein Popup, in dem man liest: "Eine Staatsbürgerschaft kennzeichnet die sich aus der Staatsangehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört.". Das kann sehr wohl suggerieren, dass das BGB nur für Deutsche gilt und das ist m.E. schlimmer, als wenn man die überflüssige Definition von "Bürger" einfach weglässt (Palandt hin oder her). Nochmal: im gesamten BGB taucht das Wort "Bürger" kein einziges Mal auf. --Carl B aus W (Diskussion) 20:08, 26. Nov. 2017 (CET)
- So what? Wo ist Anwartschaftsrecht definiert? Richtig, nirgendwo. Gleichwohl ein in Schrifttum und Rechtsprechung völlig anerkanntes Rechtsinstitut des Sachenrechts. Wo ist Abstraktionsprinzip definiert? Der überragende Grundsatz der Rechtsgeschäftsteilung Schuld-/Sachenrecht? Richtig, nirgendwo. Das BGB trägt Bürger bereits im Titel. --Stephan Klage (Diskussion) 08:29, 27. Nov. 2017 (CET)
- "Bürger" ist eben kein Rechtsinstitut des Privatrechts und deshalb braucht kein Leser eine Definition dazu in der Einleitung. Vielleicht wäre es sinnvoll, im Abschnitt BGB#Entstehung etwas zur Namensgebung des Gesetzes zu schreiben (man hätte es ja auch Zivilgesetzbuch nennen können). --Carl B aus W (Diskussion) 11:32, 27. Nov. 2017 (CET)
- Letztere Idee wiederum ist nicht schlecht. Wohlan! Freue mich von Dir zu lesen!--Stephan Klage (Diskussion) 14:03, 27. Nov. 2017 (CET)
Zusatzarbeit AW
Übertrag von meiner Disk nach hierher. Vielleicht empfinden ja die anderen die Redlink-Produktion geschmeidig und mehrwertstiftend. Dann sollen sie sich beim entsprechenden Autor auch bedanken, ggf. mich angreifen dürfen. Beste Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 08:22, 11. Apr. 2018 (CEST)
Nachtrag: Will nicht sagen, dass die Namen per se uninteressant sind, als pure unbekümmerte Red-Links (mit zeilenraubendem theatralischen Aufbau im Artikel) gleichwohl eher fußnotenfähig. Aber mir ist das jetzt egal. --Stephan Klage (Diskussion) 08:34, 11. Apr. 2018 (CEST)
Nutze Strg+F und lies selbst, bevor du Ergänzung von anderen mit völlig unzutreffenden Bemerkungen entsorgst oder wie zuletzt Passagen doppelst. --91.66.75.105 10:12, 10. Apr. 2018 (CEST)
- (Beim Übertrag irgendwie verlorengegangener Historieneintrag.)
- ... weil es Dich bei einer Aufspaltung eines Satzes überfordert, den Dir im Weg stehenden Satzteil wieder aufzugreifen und sachgerecht unterzubringen? Tja, dazu müsste man es gelernt haben, einen Satz zur Niederschrift koordinieren zu können. Das ist nicht jedem gegeben.--Stephan Klage (Diskussion) 18:01, 10. Apr. 2018 (CEST)
- Du bist ein netter Zeitgenosse. Nun ist der Satz - nein - sind die Sätze exakt gleichlautend zwei Mal im Artikel. Egal, ich kann dir nicht folgen und werde nie verstehen, was das soll. Das verstehst nur du und es überfordert mich. Es wäre trotzdem nett, wenn du diese Wiederholung wenigstens kennzeichnest, denn ich kenne keinen Menschen - außer dir - der es mag, exakt dieselben Informationen zwei Mal zu lesen. --91.66.75.105 20:29, 10. Apr. 2018 (CEST)
- Du irrst. Ich lese das gerne nur einmal. Und so steht der Block nach Reintegration bei mir auch genau einmal zu lesen. Du bist richtig witzig ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 20:40, 10. Apr. 2018 (CEST)
- "Die 1. Kommission ... wurde 1874 vom Bundesrat einberufen und legte nach ausführlichen Beratungen 1888 den 1. Entwurf vor." - doppelt
- "Er orientierte sich stark an den Grundsätzen des gemeinen Rechts sowie an den Lehren Savignys." - doppelt
- "Er wurde allerdings als wenig an den sozialen Bedürfnissen orientiert, unzeitgemäß, undeutsch sowie schwer verständlich kritisiert." - doppelt
- "Die namhaftesten Kritiker waren Anton Menger und Otto von Gierke." - doppelt
- "In der Kritikphase wurden nicht weniger als 600 größere Stellungnahmen abgegeben, manche hatten das Format ganzer Bücher." - doppelt
- Du bist nicht witzig. --91.66.75.105 21:06, 10. Apr. 2018 (CEST)
- Du irrst. Ich lese das gerne nur einmal. Und so steht der Block nach Reintegration bei mir auch genau einmal zu lesen. Du bist richtig witzig ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 20:40, 10. Apr. 2018 (CEST)
- Du bist ein netter Zeitgenosse. Nun ist der Satz - nein - sind die Sätze exakt gleichlautend zwei Mal im Artikel. Egal, ich kann dir nicht folgen und werde nie verstehen, was das soll. Das verstehst nur du und es überfordert mich. Es wäre trotzdem nett, wenn du diese Wiederholung wenigstens kennzeichnest, denn ich kenne keinen Menschen - außer dir - der es mag, exakt dieselben Informationen zwei Mal zu lesen. --91.66.75.105 20:29, 10. Apr. 2018 (CEST)
- Also halten wir Deine Arbeit fest. Informationsunterdrückung zu Windscheid durch Satzlöschung, genau dem Satz nach dem ich als Einleitungs-/Fortführungssatz gesucht hatte und deshalb die Doppelung des Restblocks übersah. Setzen einer Flut von Redlinks (sogar ausschließlich bei den sogenannten Hilfsarbeitern), um die sich keiner kümmern wird, am wenigsten sicherlich Du. Wo ist dann der Mehrwert? Unweigerlich: Bluelink-Doppelung innerhalb eines Absatzes. Ist das wikigerecht? Danke für den insoweit hohen Informationsmehrwert, ich bin genauso schlau wie vorher! Sollen sich andere mit solchen zweifelhaften Arbeiten rumschlagen. Ernüchtert. --Stephan Klage (Diskussion) 08:11, 11. Apr. 2018 (CEST)
"aufgrund derer Beharrlichkeit und Geduld"
"1873 beschlossen Reichstag und Bundesrat, auf Antrag der Reichstagsabgeordneten Johannes von Miquel und Eduard Lasker von der Nationalliberalen Partei, eine Änderung der Reichsverfassung, die dem Reich aufgrund derer Beharrlichkeit und Geduld die Gesetzgebungszuständigkeit für das gesamte Zivilrecht übertrug (siehe lex Miquel-Lasker)."
Aufgrund wessen Beharrlichkeit und Geduld? --PeterTrompeter (Diskussion) 15:26, 8. Dez. 2019 (CET)
Karte
Im Artikel deutsches Recht findet sich eine Karte die mehr Nuancen enthält als die Karte hier. So wird in Preußen unterschieden, ob des PsALG vollständig gilt (v.a. in Posen und im Wendland), oder ob es mehr (z.B. Brandenburg) oder weniger (z.B. Schlesien) durch Provinzrecht ersetzt (?) ist. Auch sonst werden diverse "Mischformen" dargestellt, außerdem mehr Unterscheidungen getroffen (z.B: zwischen dänischem Recht, friesichen Recht und Jütisch Low, oder sächsisches Recht wird als eigne Art aufgeführt, nicht als "gemeines Recht").
Die Karte ist alt (1895) und etwas unübersichtlich, aber lesbar (keine Fraktur), ich denke sie ist besser geeignet, das Rechts-Chaos vor der Einführung des BGB darzustellen als die sehr vereinfachende Karte, die zur Zeit eingebunden ist.
---2003:D4:6F32:4F00:16D8:363A:8060:8BC1 15:25, 26. Jul. 2020 (CEST)
- Anliegen ist nachvollziehbar. Problem ist aber tatsächlich die Unübersichtlichkeit. So liegen die Farbgebungen eng beieinander (Ununterscheidbarkeit) und es ist notwendig die Lupenfunktion einzusetzen um etwas zu erkennen; dabei gerät die Legende außer Blick und eine Rücksteuerung wird ebenfalls deutlich erschwert. Ich sehe darin keine Option, gleichwohl ich den höheren Präzisionsgrad ausdrücklich goutieren möchte. Anders als Artikel, die sich mit den „Vorgängerrechten“ selbst auseinandersetzen, kommt es für die Schaffung des „Einheitsrechtes BGB“ auf die rechtspolitische Wahrheit meines Erachtens nicht so sehr an, denn der (unbedarftere) Leser lässt im Lemma »Vorgeschichte« ohnehin wohl nur kurz den Blick darüber schweifen, um sich zu vergewissern, dass „da was war“. Ideal fände ich die Schaffung einer Karte des bestehenden Zuschnitts mit der Präzision der historischen Karte. Weitere Meinungen? --Stephan Klage (Diskussion) 16:49, 26. Jul. 2020 (CEST)
„wobei Bürger im Sinne von Staatsbürger (civis) verstanden wird“
Bedarf das wirklich einer Erwähnung? Wie sonst sollte „Bürger“ denn gemeint sein? Thorin Eichenschild (Diskussion) 13:58, 31. Jul. 2020 (CEST)
- … in Abgrenzung zum römischen Bürgerrecht. --Stephan Klage (Diskussion) 17:01, 31. Jul. 2020 (CEST)