Diskussion:Bahnstrecke Weinheim–Heidelberg

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Firobuz in Abschnitt Betriebsführung
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Artikelumfang

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Zu den kürzlichen Änderungen am Streckenband:

  • Die Strecke war afaik früher eine durchgängige Eisenbahnstrecke bis zum Bismarckplatz (und traf dort auf die Strecke aus Mannheim). Daher sollte mMn dieser Abschnitt auch im Streckenband dargestellt sein.
  • Dass für die Güterstrecke ein eigener Artikel sinnvoller sein könnte sehe ich auch so, aber momentan ist diese Strecke eben auch in diesem Artikel beschrieben. Was ich an Informationen dazu gefunden habe ist leider selbst mir zu wenig für einen eigenen Artikel, sonst hätte ich das schon damals bei der Aufteilung der OEG-Artikel gemacht.

@Firobuz: Vielleicht magst du ja was dazu sagen :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 20:24, 25. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Genau über den ersten habe ich mit Benutzer Benutzer:LokleitungRN auch schon auf meiner Benutzerseite diskutiert, Ergebnis offen: Benutzer Diskussion:Firobuz#Bahnstrecke Weinheim - Heidelberg. Wenn es früher eine durchgängige Bahnstrecke war, sollte der heutige BOStrab-Abschnitt auch als ehemalige Eisenbahnstrecke gekennzeichnet werden, also hellrot. Nur war es denn tatsächlich eine Eisenbahn? Dieser Punkt ist immer noch nicht hinreichend geklärt. Wenn auf beiden Gleisen Straßenbahnen und OEG-Züge fuhren, spricht dass doch eher dafür, dass damals wie heute im Stadtbereich nach Straßenbahnordnung und außerhalb davon nach Eisenbahnordnung gefahren wurde. Die bereits auf meiner Diskussion verlinkte Karte von 1920 spricht jedenfalls von einer Dampfstraßenbahn Richtung Bergstraße: https://www.landkartenarchiv.de/grieben.php?q=grieben_heidelberg_1920 Auf selbiger Karte ist die Güterstrecke übrigens als "echte" Eisenbahn vermerkt, ein Argument mehr sie hier ganz rauszulassen, egal b sie nun einen eigen Artikel hat oder nicht. Verdient hätte sie ihn auf jeden Fall. --Firobuz (Diskussion) 17:31, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
  • Ob der Abschnitt damit hellrot sein sollte hatte ich auch schon überlegt, aber das ist bei Artikeln anderer ehemaliger Eisenbahnstrecken(abschnitte) die heute Teil einer Straßenbahnstrecke sind auch (fast?) immer so und ein Abweichen davon wäre mMn auch unabhängig davon nicht verständlichkeitsfördernd.
  • Der Gemeinschaftsbetrieb begann laut den Artikeln erst 1929, davor fuhren wohl auf einem Gleis nur die OEG und auf dem anderen nur die Straßenbahn.
  • Die verlinkte Karte (danke für den Link btw!) würde ich diesbezüglich einfach mal anzweifeln, da der OEG-Gbf westlich der Blücherstraße sicherlich auch Eisenbahn war.
  • Zur Frage nach der Kilometrierung nebenan: Ich habe zwar keine Unterlagen dazu, da die RNV derartiges leider kaum publiziert, aber mittels Videos und GIS habe ich folgendes ermittelt:
    • Grenze EBO/BOStrab ca. km 13,1
    • Handschuhsheim Hans-Thoma-Platz (früherer OEG-Bahnhof) ca. km 14,0
    • Heidelberg Bismarkplatz ca. km 16,3 (3,3 km Streckenlänge ab der Kilometrierungstafel 13,0)
    • Dossenheim Süd km 11,9 (ca. 100 m südlich von BÜ km 11,838)
  • Laut den Artikeln wurde die Eisenbahnstrecke von Weinheim über Handschuhsheim nach Heidelberg im Jahr 1890 eröffnet, die Straßenbahnstrecke von Heidelberg nach Neuenheim und zwei Monate später weiter nach Handschuhsheim erst 1904.
  • Wenn man die Güterstrecke aus dem Artikel entfernen wollen würde müssten neben der Entfernung aus dem Streckenband auch im Geschichtsabschnitt fünf Absätze (teil)gelöscht werden.
  • Man müsste dann auch noch überlegen, was mit den Abschnitten zu den an beiden Strecken vorhandenen Betriebsstellen passieren soll. Denn selbst wenn tatsächlich jemand einen eigenen Artikel zur Güterstrecke erstellen würde wäre das eine unschöne Redundanz.
--nenntmichruhigip (Diskussion) 23:18, 29. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Betriebsführung

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Darf ich mich mal einmischen? Prinzipiell sollten wir auch hier mittlerweile den Unterschied zwischen Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (EIU) und Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) berücksichtigen. Und eigentlich ist jedes Infrastrukturunternehmen verpflichtet, seine Infrastruktur öffentlich zu machen und allen Verkehrsunternehmen einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren. Dass dies sich bei den vier Strecken der (ex.) OEG etwas anders verhält liegt an mehreren Umständen:

Durch die mehrfachen Wechsel zwischen Eisenbahn- und Straßenbahninfrastruktur in Mannheim und Heidelberg bringt es nichts, wenn ein „fremdes“ EVU auf der Strecke fahren möchte, es wäre allein auf die Eisenbahnabschnitte beschränkt, da es den freien Netzzugang für die Straßenbahnstrecken nicht gibt. Und durch die besonderen Anforderungen an die Fahrzeuge (Meterspur, Gleichstrom, Zugsicherung, Weichensteuerung) ist die Anzahl der „Mitbewerber“ der rnv sowieso gleich Null.

Da es sich um den Artikel um einen Artikel zur Infrastruktur der Strecke handelt, ist ganz eindeutig die MV Mannheimer Verkehr GmbH (Nachfolger der MVV Verkehr GmbH, Nachfolger der MVV Verkehr AG, Nachfolger der MVV OEG AG, Nachfolger der OEG AG, Nachfolger der Oberreinische Eisenbahngesellschaft AG) als Eigentümerin das zuständige Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen. Mit der Instandhaltung der Infrastruktur hat die MV die rnv beauftragt. Daher sind die Betriebsleiter für die Infrastruktur bei der rnv angestellt. (übrigens im Unterschied zur linksrheinischen Rhein-Haardtbahn, wo die RHB die Infrastruktur an die rnv abgegeben hat und die rnv somit auch das EIU ist).

Anders verhält es sich für das Verkehrsunternehmen. Das alleinige Eisenbahn-Verkehrsunternehmen, das diese Strecke befährt, ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv).

Das ist die gesetzliche Unterscheidung. Das Wort "Betriebsführung" halte ich nicht wirklich für passend. --LokleitungRN (Diskussion) 08:34, 17. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Wie würdest du es denn schreiben? Inhaltlich sind wir uns ja eindeutig einig. --nenntmichruhigip (Diskussion) 15:49, 18. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Inhaltlich will ich euch beiden da auch gar nicht widersprechen. Mir ging es allein um pragmatische Bedenken. Erstmal halte ich Rotlinks generell überholt, was bisher noch nicht geschrieben wurde ist eh nur was für absolute Spezialisten, die aber brauchen keine Rotlinks als Animation. Vor allem in der Einleitung finde ich sie extrem unschön. Zweitens würde ein solches Lemma dann ja sicher nicht "Betriebsführung" heißen, da dieser Begriff ja viel zu unspezifisch wäre. Schließlich ist jede Firma auch ein Betrieb, und jede Firma wird auch irgendwie geführt. Nichts für ungut, --Firobuz (Diskussion) 19:19, 18. Mär. 2020 (CET)Beantworten