Diskussion:Balkonkraftwerk

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Letzter Kommentar: vor 30 Tagen von Grummelbacke in Abschnitt Artikel mangelhaft
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taz: "Besser keine Balkon-Batterien"

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Die Balkon-Solaranlage läuft schon – und jetzt soll noch ein Speicher dazukommen? Keine gute Idee, meinen Solar-Experten. --84.136.36.176 07:05, 13. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Anderssprachige Seiten

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Es gibt eine EU-Richtlinie und in Luxemburg gibt es Balkonstrom auch schon, ... -- aber es gibt keine anderssprachigen Wiki-Seiten dazu außer Katalanisch? Soll ich das glauben? --Tedu (Diskussion) 10:01, 3. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Ich habe weder auf c:Category:Photovoltaic power stations noch auf en:Main page was gefunden. Vielleicht ein speziell deutsches Thema wegen einer speziellen deutschen Gesetzgebung? --Hfst (Diskussion) 13:59, 3. Jan. 2024 (CET)Beantworten

EU Verordnung

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Könnte das irgendjemand prüfen? Ggf. ist hier ein eklatanter Fehler im Artikel. Ich glaube nicht, dass die EU Richtlinie 2016/613 hier relevant ist, sondern die EU-Verordnung (EU) 2016/631. Der entscheidende Unterschied liegt verm. schon darin, dass eine EU-Verordnung unverzüglich nach der Veröffentlichung gilt, in allen Ländern der EU, d.h. auch in Deutschland! Sowie ich das verstanden habe wurde das aber durch den BDEW Bundesverband so uminterpretiert, dass man es dort für auf Stecker-PV nicht anwendbar hielt. --95.156.215.16 22:08, 23. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Warum nur 800 Watt und nicht 3680 Watt?

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Auf fast jeder Steckerleiste steht Max. 3680 Watt. Hausleitungen vertragen doch locker einen Fön oder Heizlüfter mit 2500 Watt. Warum dürfen die Balkonkraftwerke nur 800 Watt liefern? Das ist doch die volle Strombremse oder liege ich da falsch? Könnte jemand die 800 Watt im Artikel begründen? --Wikida (Diskussion) 20:56, 21. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Eine Steckdose kann 3680 Watt liefern, wenn der zugehörige Stromkreis mit 16 Ampere abgesichert ist, denn 230 Volt x 16 Ampere = 3680 Watt. Mit einem 800 W Balkonkraftwerk am gleichen Stromkreis könnte die gleiche Steckdose 3680 + 800 = 4480 Watt liefern, ohne dass die Sicherung abschaltet. Bei neueren Elektroinstallationen wird das noch funktionieren. Aber wenn man noch mehr Leistung durch das Balkonkraftwerk einspeist, dann ist es bei zu vielen angeschlossenen Verbrauchern oder bei Fehlern in der Elektrik möglich, dass die Stromleitungen überlastet werden, ohne dass eine Sicherung das verhindert. Das kann dann im schlimmsten Fall zu einem Brand führen. --Stefan Weil (Diskussion) 19:45, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Vielen Dank Stefan!!! Hätte nicht gedacht, dass ich hier eine so kompetente Antwort bekomme. :)))
Wie könnte man denn dieses Überlastungs-Problem einfach und kostengünstig lösen?
Müsste man den Stromkreis, an dem das Balkonkraftwerk eingesteckt ist, für weitere "Verbraucher" sperren oder eine separate Leitung/Steckdose für das Kraftwerk vom Sicherungskasten verlegen? Herzliche Grüße :)--Wikida (Diskussion) 09:36, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten
So wird es bei größeren Anlagen (separate Leitung und fester Anschluss statt Steckdose) gemacht, aber das ist dann halt kein Balkonkraftwerk mehr, und es gelten dafür andere Regeln. --Stefan Weil (Diskussion) 10:04, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Stimmt!
Könnte ein intelligenter Wechelrichter feststellen, ob mehr als 3680 Watt auf der Anschlussleitung verbraucht werden und er seine Einspeiseleistung dann drosselt?
- Oder man installiert eine Sicherung, die früher reagiert? VG :) --Wikida (Diskussion) 13:29, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten

3500 Watt

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Größere Balkonkraftwerke mit z.B. 3500 Watt wären problemlos möglich, wenn man einen Einspeisewächter verwendet, einen Speicher (Akku) für die überschüssige Energie einbaut oder im Stromkreis, in dem das Balkonkraftwerk eingesteckt ist, keine Verbraucher z.B. an weiteren Steckdosen zulässt.[1]
Passt das so? --Wikida (Diskussion) 15:35, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Der Begriff Balkonkraftwerk passt dafür nicht mehr. 3500 Watt wären mindestens 8 Solarmodule und damit etwas viel für einen typischen Balkon. Und wir sollten solche eigenen Überlegungen auch nicht in anderen Wikipedia-Artikeln schreiben, sondern uns auf das beschränken, was in einschlägigen Publikationen veröffentlicht wurde. --Stefan Weil (Diskussion) 15:44, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich bin mir nicht ganz sicher. Was ist typischer Balkon, Fassade, Garagendach, ... Wenn Politik, Energieunternehmen, Elektiker, Versicherungen usw. wollten, wäre jedenfalls technisch mehr möglich. Es geht doch auch darum, einen preisgünstigen und möglichst effizienten Einstieg in die PV zu ermöglichen bei dem ALLE mitmachen können. Da sehe ich 800 Watt als künstliche bzw. gekünstelte Bremse. --Wikida (Diskussion) 16:30, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Warum nicht mehrere Balkonkraftwerke für einen Stromzähler?

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Technisch wären doch mehrere 800-Watt-Kraftwerke pro Sicherung bzw. an je verschiedenen Steckdosen-Stromkreisen möglich - oder nicht? --Wikida (Diskussion) 14:24, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Sicher ist es möglich, wird aber dann den Vorschriften entsprechend eben nicht mehr als Balkonkraftwerk mit seinen Vergünstigungen bezeichnet, uzmindest bei uns in Ö --K@rl du findest mich auch im RAT 14:31, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Mit Begünstigung meinte ich nur Ansuchen statt Genehmigung --K@rl du findest mich auch im RAT 22:48, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Zwei oder drei Balkonkraftwerke für einen Haushalt bzw. an einen Stromzähler hängen!? Haben die Energieversorger etwas dagegen oder die Politik? Ökologisch und ökonomisch macht das doch Sinn, wenn man/frau sich keine große Solaranlage leisten kann. Oder?
(In D gibt es keine Vergünstigungen für Balkonkraftwerke.) --Wikida (Diskussion) 18:27, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Leider kann ich die Verordnung nicht finden. Die müsste definieren, was so eine Anlage ist und ob ich mehrere Balkonkraftwerke an mehreren Steckdosen betreiben darf. --Hfst (Diskussion) 06:48, 13. Mai 2024 (CEST)Beantworten

"Die Nutzung von mehreren Balkonkraftwerken pro Haushalt ist in Deutschland grundsätzlich möglich: ... Die wichtigsten Punkte sind: ... Der Betrieb von mehreren Balkonkraftwerken mit einer Gesamtleistung von über 600/800 Watt erfordert die professionelle Installation und Anmeldung durch eine Elektrofachkraft." Kann das stimmen? Was ist denn eine professionelle Installation bei einem "Steckerkraftwerk"? https://yuma.de/blogs/news/wie-viele-balkonkraftwerke-sind-pro-haushalt-erlaubt --Wikida (Diskussion) 09:32, 13. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Steht aber im Artikel, da du dann einen Einspeisewächter brauchst - der nicht mehr nur Steckerkraftwerk ist. --K@rl du findest mich auch im RAT 16:43, 15. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Das mit dem Einspeisewächter habe ICH reingeschrieben, aber der ist doch nur nötig, wenn mehrere Kraftwerke an einem Stromkeis bzw. Sicherung hängen - oder? --Wikida (Diskussion) 17:22, 15. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Gefunden:

Artikel mangelhaft

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Ich setzte mal einen Baustein zum Überarbeiten.

  • es wird ein spezieller Stromzähler mit Rücklaufsperre benötigt
  • es wird eine passende Steckdose auf dem Balkon benötigt
  • die Rentabilität ist nicht einfach gegeben, sondern von vielen Faktoren abhängig. Der Morgenpost-Artikel ist fehlerhaft
  • es gibt keine Mehwertsteuerbefreiung
  • ich kenne keine Förderprogramme
  • der Vermieter muß die Installation erlauben
  • Haftpflichtversicherung
  • eine Batterispeicherung ist privat fast nicht realisierbar
  • kein Inselsystem -> immer Strom notwendig
  • nur wenn während der Stromproduktion dieser benutzt wird, lohnt es sich
  • ...

--Grummelbacke (Diskussion) 08:11, 7. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo Grummelbacke! Ja, der Artikel ist mangelhaft. Einige Deiner Thesen zum BKW leider auch. Für den "Stromzähler mit Rücklaufsperre" ist der Netzbetreiber zuständig; man darf aber seit Mai 2024 unabhängig vom aktuell verbauten Zähler ein BKW anschließen, selbst wenn der dann rückwärts läuft. Eine "passende Steckdose auf dem Balkon" wird nicht benötigt; Schuko-Stecker sind nicht explizit verboten, wenn der Wechselrichter entsprechend den Sicherheitsrichtlinien über die automatischen Abschaltvorrichtungen verfügt, und es bleibt dem BKW-Betreiber überlassen, wie er die Stromleitung des BKWs zu einer Steckdose in seinem Haushalt führt. Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt übrigens auch für BKWs ab 300 W peak Modulleistung, nur mobile Klein-PV-Anlagen (wie z. B. "Camping-Anlagen") sind MwSt-pflichtig. Und unabhängig davon, ob es wirtschaftlich Sinn macht, gibt es BKWs auch als Inselsysteme.
Mal schauen, welche Referenzen ich für meine Gegenthesen finde, um es in den Artikel einfließen zu lassen. Liebe Grüße --Michael (Diskussion) 13:24, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Interessant.
  • Das mit dem Stromzähler ist mir bisher nicht bekannt gewesen. Sollte also um so mehr rein. Dann verkauft man ja Strom und dann rechnet sich eine Anlage eher. Weil man dann den produzierten Strom nicht selbst im gleichen Moment nutzen muß.
  • Ich kenne kein Kaufangebot, in dem die MwSt nicht berechnet wird. Also wie komme ich an die Befreiung? Sind bei einer 800W Anlage ja durchaus so um die 50-100€
  • Es mag BKW als Inselsystem geben. Aber das wird sich dann anders nennen und teurer sein. Wichtig für den Leser: kein Strom ohne Strom (Netzausfall)
  • Das mit dem Schukostecker sieht die Innung AFAIK (naturgemäß) anders. Wenn der Vermieter eine Installation vom Fachmann oder nach VDE etc. will, dann wird's nichts mit Schuko.
  • noch ein Weblink: https://re.jrc.ec.europa.eu/pvg_tools/de/
--Grummelbacke (Diskussion) --Grummelbacke (Diskussion) 14:35, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Wie ich gerade lesen, ist ein Rückwärtslaufen nur vier Monate lang erlaubt. Der Meßstellenbetreiber muß den Zähler ggf. automatisch nach Registrierung tauschen. Also doch nicht langfristig "Strom verkaufen". --Grummelbacke (Diskussion) 14:45, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo Grummelbacke, bzgl. Deiner obigen Aussage Ich kenne kein Kaufangebot, in dem die MwSt nicht berechnet wird. frage ich mich, ob wir uns missverstehen. Bei mir ist es umgekehrt, ich kenne für den Endkunden nur Angebote mit 0 Prozent MwSt., eine Befreiung ist nicht notwendig. Hier nur ein MwSt. 0 Beispiel. Liebe Grüße --Michael (Diskussion) 20:26, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Mein Fehler. Ich habe bei den Discountern geschaut und da steht tatsächlich irgendwo im Kleingedruckten 0% MwSt. Ist verwirrend, weil sie nicht ausgewiesen wird (zumindest nicht, solange ich nicht wirklich kaufe) aber überall steht einfach nur "inkl. MwSt.". --Grummelbacke (Diskussion) 10:57, 14. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
  1. https://m.winfuture.de/news/137263