Diskussion:Bankaval
Das heißt der Begünstigte kann von der Bank die Garantiezahlung einfordern, ohne einen Anspruch auf die Zahlung zu haben (bspw. wenn er die Lieferung der Ware schuldig geblieben ist)??? Benutzer:194.145.89.65 16:31, 5. Jan 2006 Signatur nachgetragen. Wmeinhart 17:49, 5. Jan 2006 (CET)
- Es hängt schon ziemlich stark von der Formulierung der Garantie ab. Es gibt Klauseln, die die Vorausklage ausschließen. Is dies nicht der Fall, befreit sich die Bank durch Hinterlegung des Avalbetrages beim zuständigen Gericht.
- Es entstehen aus einer solchen Inanspruchnahme zivilrechtliche Schuldverhältnisse zwischen dem Avalnehmer und dem Auftraggeber der avalstellenden Bank. -- Wmeinhart 17:49, 5. Jan 2006 (CET)
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Warum Bankaval? Avale können genauso von Kreditversicherungsunternehmen ausgestellt werden. Ich bin für Verschiebung des Artikels nach Aval. --Trainspotter 14:59, 21. Jan. 2008 (CET)
- Für die Bürgschaften / Garantien der Nichtbanken gibt es die eigenen Artikel. -- Wmeinhart 16:50, 21. Jan. 2008 (CET)
Artikelbearbeitung
[Quelltext bearbeiten]Dieser Artikel sollte dringend überarbeitet werden. Vielleicht würde jemand dabei helfen. -- Sven Wagner 17:56, 27. Dez. 2008 (CET)
Der Kreditnehmer braucht im Allgemeinen keine Sicherheiten zu stellen. UNSINN!
Unterschied Aval - Avalkreditvertrag
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel scheint der Unterschied zwischen Aval und Avalkreditvertrag zu verschwimmen. Aval mag im Bankjargon der Sammelbegriff für alle Arten von Garantien, Bürgschaften und sonstigen Eventualverbindlichkeiten sein, die die Bank im Auftrag ihres Kunden gegenüber Dritten (der Begünstigte, meist dessen Geschäftspartner) eingeht. Die Bank tut das aber nur deshalb, weil sie mit ihrem Kunden einen Avalkreditvertrag abgeschlossen hat, in dem geregelt ist, welche Arten von Avalen und bis zu welcher Höhe (Avallinie) die Bank herauslegen soll, ob die Avallinie gleich bleibt oder sich ändert, welchen Einfluss zurückgegebene Avale auf diese Linie haben, welche Avalprovision der Kunde für die Avale zu zahlen hat, wann und unter welchen Umständen die Bank ein in Anspruch genommenes Aval bezahlen darf (meist ziemlich sofort nach kurzer Information des Kunden und ohne jede Diskussion mit dem Begünstigten), welche Sicherheiten der Kunde für diesen Avalkredit zu stellen hat, wie die Bank beim Kunden Regress nehmen kann, welche Laufzeit der Vertrag hat und unter welchen Umständen die Bank ihn vorzeitig beendigen kann usw. usw. Die Unterscheidung ist auch insofern wichtig, als der Avalkreditvertrag bei einer in Deutschland tätigen Bank immer deutschem Recht unterliegt, die von der Bank auftragsgemäß herausgelegte Garantie aber durchaus dem ausländischen Recht des Begünstigten unterliegen kann. Auch kann es vorkommen, dass die Bank nach außen hin wunschgemäß eine normale Bürgschaft herauslegt, die nicht einmal selbstschuldnerisch ist, im Avalkreditvertrag aber festschreibt, dass sie diese fast genau so wie eine Garantie auf erstes Anfordern behandeln wird, also im Ernstfall diskussionslos zahlen will (Hintergrund: Banken wollen unbedingt vermeiden, in die fachspezifischen Streitigkeiten zwischen ihrem Kunden und dessen Geschäftspartner hineingezogen zu werden). Ich kann nur keinerlei Quellen oder Unterlagen dazu beisteuern. --AHert 19:38, 28. Aug. 2009 (CEST)
Avalgarantie
[Quelltext bearbeiten]Hier werden zwei Sachen total durcheinander gebracht: Eine Garantie bzw. eine Bankgarantie verspricht dem Begünstigten (beneficiary) eine Zahlung, meist auf erstes schriftliches Anfordern. Achtung: der Begünstigte ist der Empfänger der Garantie, d.h. des Papiers, das von der Bank aufgrund des Avalvertrages und des Auftrages des Kunden (client) ausgestellt und dem Kunden (!) übergeben wird, auf dass dieser es dem Begünstigten weiterleiten kann. Die Bank zahlt in aller Regel immer, auch im Fall der ungerechtfertigten oder böswilligen Inanspruchnahme (unfair calling). Die Ausstellung der Garantie belastet den Avalrahmen bzw. das Avalkonto, die Zahlung belastet das Girokonto des Kunden.
Damit nichts zu tun hat die Avalgarantie als Teil der Hermesdeckung, die eine Ersatzzahlung (von meist 80 %)an den inländischen Deckungsnehmer/Exporteur im Falle der ungerechtfertigten Inanspruchnahme einer Bankgarantie (s.o.) durch den ausländischen Abnehmer/Auftraggeber/Client/Employer vorsieht. Ganz bestimmt gibt es hier keine schnelle Zahlung, sondern erst eine Zahlung nach vielen Wochen, wenn nämlich eine "einredefreie Forderung" gegen den Abnehmer auf Rückzahlung des aus der Bankgarantie erlangten Geldes bewiesen und geprüft wurde. Es gibt also bestimmt keinen Ersatz im Falle des fair calling, wenn der ausländische Auftraggeber die Bankgarantie zu Recht gezogen hat.
Dass eine Hermesdeckung zur Entlastung der Kreditlinie (Avalkreditlinie!) führen könnte, ist mir ganz neu. Was würde die Bank dazu bewegen, wenn sie nicht wissen kann, ob eine (zukünftige) Ziehung der Garantie gerechtfertigt sein wird oder nicht und wann dann Hermes bzw. der Bund zahlen wird? --AHert 19:41, 30. Nov. 2009 (CET)
Bankgarantie-Bankaval
[Quelltext bearbeiten]Was ist eine Bankgarantie; was ist ein Bankaval; was ist der Unterschied?
- Schaue doch einfach einmal in den Artikel, der Abschnitt über die Rechtlichen Grundlagen sollte die Frage erschöpfend beantworten. --Wmeinhart 21:21, 14. Dez. 2010 (CET)
Redirect / Verständlichkeit
[Quelltext bearbeiten]Ich kam hier auf der Suche nach dem Stichwort Bankbürgschaft. Da werde ich umgeleitet zum Stichwort Bankaval. Und in der Einleitung wird mir erklärt, was ein "Aval" ist -- nämlich eine Bürgschaft.
Hm. Das hilft mir natürlich jetzt enorm weiter. :-/
Über den gesamten Rest des Artikels gehört eigentlich ein Unverständlichkeitsbaustein. Nichts für ungut, aber für einen Finanz-Laien wie mich (wohlgemerkt: mit sicher angemessener Allgemeinbildung und abgeschlossenem Hochschulstudium, in dem ich selber gründlich gelernt habe, mich unverständlich auszudrücken), der versucht, sich hier ein paar Zusammenhänge anzulesen und zu verstehen, ist der Artikel so gut wie nutzlos. --Anna (Diskussion) 08:15, 25. Mai 2014 (CEST)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Rundschreiben/BAV/rs__9601__va,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/rs_9601_va.pdf
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- Artikel mit gleicher URL: Kautionsversicherung (aktuell)