Diskussion:Barrierefreiheit
Begriffsdefinition: Barrierefreiheit vs. Zugänglichkeit
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel beschreibt in weiten Teilen die Zugänglichkeit und nicht die Barierrefreiheit, beispielsweise wenn die Rede von Personen mit Kleinkindern ist. Barrierefreiheit betrifft per definitionem Menschen mit Behinderungen und ist durch das „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)“ geregelt sowie, für den Bereich der Informationstechnik, durch die darauf aufbauende Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0).
Der Ansatz des Design for All betrifft dagegen die Zugänglichkeit, die nach DIN EN ISO 9241 Teil 171 definiert ist als „Gebrauchstauglichkeit eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Umgebung oder einer Einrichtung für eine in Bezug auf ihre Fähigkeiten möglichst weit gefasste Gruppe von Menschen“.
Barrierefreiheit ist in bestimmten Bereichen (z.B. Websites von Bundes- und Landesbehörden) eine rechtliche Anforderung, Zugänglichkeit hingegen ein (freiwilliges) Gestaltungsziel.
Keiner der beiden Begriffen schließt den anderen ein. Barrierefreiheit fordert die Gebrauchstauglichkeit „in der allgemein üblichen Weise“, also beispielsweise für Rollstuhlfahrer nicht durch Umrunden des Gebäudes und Nutzung des Hintereingangs. Zugänglichkeit ist da nicht so streng, sondern konzentriert sich darauf, dass möglichst viele hereinkommen können, egal ob mit Behinderung oder mit dem oben genannten Kinderwagen.
Was tun? Trennen in eine Seite zu Zugänglichkeit und eine zu Barrierefreiheit mit Querverweisen? Oder gemeinsamer Artikel, der dann aber unter Barrierefreiheit / Zugänglichkeit laufen müsste? Leider sind es wieder nur wir Deutschen, die da so sorgfältig unterscheiden - im englischen Sprachraum ist beides accessibility (dafür aber weit weniger einklagbar). --hein784
- Das Lemma Barrierefreies Bauen umfasst auch Gesichtspunkte, welche genauso hier passend sind. --Hasselklausi (Diskussion) 14:47, 1. Dez. 2021 (CET)
Barrierefreie Werbung
[Quelltext bearbeiten]"Es steht mittlerweile außer Frage, dass die barrierefreie Informationsversorgung nicht mehr nur für Menschen mit Behinderung einen Vorteil bietet"
Ich dachte, in diesem Abschnitt ginge es um Werbung. Hier ist jetzt von "Informationsversorgung" die Rede. Ich kann die Quelle leider nicht einsehen und weiß nicht, was darin steht, aber diese Gleichsetzung "Informationsversorgung" = "Werbung" verstehe ich nicht.
Ich habe schon häufig gehört, wie Menschen mit Behinderung Kämpfe ausfechten mussten mit Krankenkassen, Versorgungsämtern etc., um ihr Recht auf Spezialgeräte zur Informationsversorgung durchzusetzen.
Ich habe aber noch nie eine Beschwerde von irgendjemandem darüber gehört, dass er die Werbung nicht lesen kann. Inwiefern sollen Menschen mit Behinderung einen Vorteil davon haben, dass sie endlich auch in den vollen Genuss der allgegenwärtigen Werbeflut kommen? --91.34.33.52 23:59, 9. Mär. 2018 (CET)
- Zur Informationsversorgung gehören zunächst mal alle Informationen, auch solche, die der Werbung dienen und von vielen Internetnutzern eher abgelehnt werden. Dennoch kann auch durch die Unsichtbarkeit von Werbung eine konkrete Benachteiligung entstehen.
- Nur einige von vielen Beispielen wären:
- Sonderangebote, die es Nicht-Behinderten ermöglichen, zu einem günstigeren Preis zu kaufen
- Hinweise auf Veranstaltungen, an denen Behinderte auch gern teilgenommen hätten
- Stelleninserate, die es Nicht-Behinderten ermöglichen, einen besser bezahlten Job zu erhalten
- Wenn man Werbung unter diesen Gesichtspunkten betrachtet, ist sie eben auch Informationsversorgung im ursprünglichen Sinne und es sollte allen so möglich sein, sie zu erhalten oder eben auf Wunsch auszublenden, wie das für für Menschen ohne Einschränkungen bereits möglich ist. --cybercr@ft (Diskussion) 14:20, 10. Mär. 2018 (CET)
- Hier muss ich cybercr@ft zustimmen. Außerdem möchte ich zwei Punkte hinzufügen: Mit Werbung zugemüllt werden Menschen mit Behinderung ja meist trotzdem, auch wenn sie den Inhalt nicht verstehen können. Außerdem: Der oben zitierte Satz sagt ja nicht, dass sich Menschen mit Behinderung darüber freuen, jetzt auch in den (manchmal zweifelhaften) "Genuss" von Werbung zu kommen. Im Gegenteil, es steht ausdrücklich dort, dass Barrierefreiheit nicht mehr nur für Menschen mit Behinderung Vorteile hat. Und für Werbetreibende ist es sicher von Vorteil, wenn möglichst viele Menschen ihre Werbung zur Kenntnis nehmen können. --HH58 (Diskussion) 09:12, 20. Feb. 2022 (CET)
Barrierearmut
[Quelltext bearbeiten]Es gibt einen Unterschied zwischen Barrierefreiheit und Barrierearmut. Manchmal wird Barrierearmut fälschlicherweise als Barrierefreiheit bezeichnet. Kann das Wort mit aufgenommen werden? --Fan (Diskussion) 20:20, 19. Feb. 2022 (CET)