Diskussion:Bartenstein (Schrozberg)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Matthias Süßen in Abschnitt Stich aus Meissners Schatzkästlein um 1635
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Bearbeiter: ST 00:50, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Eddähausä Bardesto ...

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Man sollte vielleicht erwähnen, das die Häuser der Stadt ziemlich klein gebaut sind. Anscheinend stand der Reichtum der Fürsten in umgekehrtem Verhältniss zur Armut der Untertanen. Als wir dort einmal Dächer ausbesserten, antwortete mein Mitgeselle auf meine diesbezügliche Bemerkung mit dem alten Spruch: "Ettenhausen,Bartenstein - Lumpengesindel groß und klein". Wie man das im Artikel einbaut weiss ich leider nicht.

„Geschichtlicher Irrtum“

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Das gezeigte Wappen wird als „geschichtlicher Irrtum aus dem Jahr 1880“ bezeichnet. Was heißt das? Wer hat sich geirrt, wie kam es dazu? War dieses Wappen das Wappen der Stadt Bartenstein, und wenn ja, wann? Gibt es Belege dafür? -- Rosenzweig δ 16:45, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe jetzt noch in der Beschreibung des Landkreises Crailsheim von 1953 nachgeschaut. Dort ist auf S. 139 eine Schwarz-Weiß-Variante dieses Wappens als Wappen der Stadt Bartenstein abgebildet; auf S. 169 findet sich die Beschreibung: „GdeWappen: in Blau auf schwebendem gold. Dreiberg 2 aufrechte abgekehrte silb. Barten.“ Es scheint sich also durchaus um das (ehemalige) Stadtwappen Bartensteins zu handeln. Umso interessanter wären weitere Informationen. -- Rosenzweig δ 16:56, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten


Kopiert von Benutzer Diskussion:Rosenzweig


Hallo Rosenzweig. Mir liegt ein Schreiben der Archivdirektion Stuttgart vom 22.06.1956 vor. Daraus geht hervor, dass etwa um 1880 die Stadtgemeinde Bartenstein das gezeigte Wappen (zwei Beile auf einem Kurfürstenhut) eingeführt hat. Es ist zwar unser Stadtwappen geworden, hat aber mit der Historie von Bartenstein nichts zu tun. Nach Aussage der Archivdirektion führte das ausgestorbene Geschlecht von Bartelstein das gezeigte Wappen. Bartelstein liegt auf der Gemarkung Scheer an der Donau. Im 18.Jh trug die Stadtgemeinde Bartenstein in den Siegeln das Hohenloher Wappen. Durch die Übernahme der Regierungsgeschäfte durch Württemberg im Jahr 1806 durften aber keine Hohenloher Zeichen mehr öffentlich gezeigt werden. Das neue Wappen, zwei Beile auf einem Kurfürstenhut wurde von damaligen Stadtsenat ausgewählt und ist 1886 erstmals im Königreich Württemberg erschienen. Warum es als offizielles Wappen von Bartenstein eingeführt wurde, ist nicht mehr nachzuvollziehen.Jedenfalls bezeichnet es die Archivdirektion Stuttgart als geschichtlichen Irrtum. Des weiteren befindet sich in meinem Besitz das Wappen der Ritter von Bartenstein, das die drei Äxte nach links zeigt. Es gehört zu einem Dokument des Ritter Gernot von Bartenstein aus dem Jahr 1234, der hier seinen Herrschaftssitz hatte. Dieses Wappen ist in Vergessenheit geraten. Es ist zwar nicht das offizielle Wappen von Bartenstein, wird es wahrscheinlich auch nicht werden, trifft aber die Geschichte unseres Ortes besser. Wir schreiben zur Zeit an einer umfangreichen Chronik über den Ort, sodass wir das entsprechende Foto erst später einstellen. Mit freundlichem Gruß Bartenstein (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Bartenstein (DiskussionBeiträge) 14:24, 2. Jan. 2009)


Ende der Kopie



Kann mir jemand bei der Frage in folgender Weiterleitung helfen? (Thema "Gemeinsamkeiten der Wappen")

  1. WEITERLEITUNG Diskussion:Barte_(Heraldik)#.C3.84hnlichkeiten_der_Wappen_und_Ortsnamen_.22Barten.2FParten.22 --Ortbartenstein (Diskussion) 18:29, 15. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Zehnt

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Was ist der „Zehnt Bartenstein“? Ein Zehnt wohl eher nicht. Ist eine Zent (dort letzte angegebene Bedeutung) gemeint? -- Rosenzweig δ 19:55, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Unter Zehnt Bartenstein ist der Zehnt gemeint.

--Bartenstein 17:49, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Was hat der vorhergehende Satz („In der Zeit von 1302-1334 erhielten die Ritter von Bartenstein mehrere umliegende Ortschaften vom Bischof von Würzburg als Lehen, unter Anderem auch die Gerichtsbarkeit von Riedbach.“) mit der Zehntzahlung zu tun? Durch den Beginn des nächsten Satzes („Somit …“) wird der Eindruck erweckt, es bestehe ein unmittelbarer Zusammenhang. Dieser erschließt sich aber nicht. Zudem ist die Formulierung fragwürdig, ein Zehnt wurde gezahlt, ist aber nicht entstanden. Ist gemeint, dass ab dieser Zeit Zehntzahlungen nachgewiesen sind? -- Rosenzweig δ 18:06, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Die nachfolgende Erläuterung des Begriffes Zehnt bezieht sich ausschließlich auf Bartenstein und ist einem Dokument von 1420 entnommen: Es beinhaltet den Verkauf von "Zehend" Dörfern ( Originalschreibweise) zwischen Kunz von Rosenberg (Verkäufer) und Hans von Seldeneck (Käufer). Im Vertrag werden die Begriffe "Gericht und zu Zehnt Bartenstein "stets als Oberbegriff für die Zusammenfassung mehrerer Ortschaften genannt. "Gerichtsbezirk" und "Zehnt" hatten hier gleichen Sinngehalt. Im Anhang des Vertrages werden die "Dörfer und Weyler die zu die zend gen Barthenstein gehören" (Originalschreibweise) einzeln aufgeführt. In einem weiteren Anhang werden die "Wald und Holz" aufgeführt. In der Zehntordnung von 1422 für das Zehntgericht in Riedbach (Bartenstein bestand damals nur aus dem Schloss) werden die Schöffen für das Zehntgericht aus den oben genannten Ortschaften benannt. In den Dokumenten wird das Wort "Zehnt " unterschiedlich geschrieben: Zentt, Cent, Zehend oder Zend, bezieht sich aber immer auf den selben Textinhalt. Aus den Dokumenten ist ersichtlich, dass sich der Begiff "Zehnt" nicht nur auf Abgaben und Dienste der Untertanen bezog, sondern auch die Bezeichnung für einen Bezirk war, der in seiner Gesamtheit verkauft werden konnte. D.h. im vorliegenden Fall, bezogen auf die Zeit um 1420 und den Raum um Bartenstein war der Begriff " Zehnt, Cent, Zehend, Zend" auch für einen räumlich begrenzten Herrschaftbereich gültig. Zu welcher Zeit aus dem Zehnt Bartenstein das Amt Bartenstein wurde, muss noch recherchiert werden. 1688 wird im Waldenburgischen Teilungsprotokoll das Amt Bartenstein genannt.--Bartenstein 14:53, 20. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Also doch wie von mir zunächst vermutet Zent (vgl. Zentgericht) und nicht Zehnt im Sinne von Abgabe, entgegen der Erklärung von gestern. -- Rosenzweig δ 19:47, 20. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ja das scheint wohl so zu sein, obwohl im gleichen Dokument es auch Hinweise gib, wie oft der Zehnt (im Sinne von Abgabe) vom neuen Besitzer eingezogen wird und die umfangreichen Gültleistungen der einzelnen Cent- Dörfer aufgeführt sind. Diese Informationen sind auf Grund der schlechten Qualität des Dokuments nicht genau zu Transkribieren.

Im übrigen, die Gerichtsanlage in Riedbach bestand aus eine Lindenanlage von 12 großen Linden. Dort gab es auch einen Pranger, unter der Lindenanlage wurde nach Berichten des Riedbacher Pfarrers über die Deliquenten der Stab gebrochen. In den Kirchenbüchern von Riedbach und Ettenhausen fanden wir aus dem 18. Jh. mehrere exakte Beschreibungen über den Gerichtsverlauf und ausgesprochene Todesstrafen wegen Mordes. Die Verurteilten wurden, gebunden auf eine Schleife, zum 3- schläfrigen Galgen an der heutigen B290 zwischen Riedbach und Gütbach gebracht und aufgeknüpft. Der Scharfrichter hatte das Privileg, Haut, Haare und Nägel der Toten zu verwerten. Gerichtsakten über die Halsgerichtsbarkeit in Bartenstein sind im Hohenlohe Zentralarchiv Neuenstein leider nicht mehr vorhanden. Die Lindenanlage musste 1806 dem Umbau der Sternbrauerei, heute Riedbachbrauerei, weichen. --Bartenstein 10:39, 21. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Einmalig oder nicht?

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Hallo Ulamm, es ist honorig, wenn Sie aus Bartenstein ein hübsches Beispiel eine Barocken Kleinresidenz machen. Es ist jedoch wenig hilfreich eine Textänderung ohne verifiziebare weitere Angaben vorzunehmen. Nennen sie doch bitte eine weitere, noch existierende rein barocke Kleinresidenz in Deutschland. Wenn Sie den Beweis nicht antreten können, ist Bartenstein in Deutschland doch einmalig. Wir beschäftigen uns seit 9 Jahren mit dem Ort und haben trotz intensivem Quellenstudium keine weitere noch bestehende barocke Kleinresidenz gefunden, auf die die im vorherigen Beitrag genannten Merkmale zutreffen. Im Übrigen stammt das Attribut einmalig vom Landesamt für Denkmalpflege von Baden-Württemberg. Für weitergehende Informationen, können Sie bei mir gerne das Buch:"Bartenstein wie es früher war", erwerben. Mit freundlichem Gruß--Bartenstein 18:08, 13. Dez. 2010 (CET)Beantworten

  • Arolsen ist doch wirklich keine Großstadt
  • Bückeburg gab es zwar schon vor der Barockzeit, wurde aber erst in dieser zur Stadt ausgebaut – mit einer neuen, auf das modern barock umgebaute Schloss zielenden Hauptachse.
  • Neustrelitz wurde ab 1733 zusammen mit der neuen Residenz von Mecklenburg-Strelitz angelegt, nachdem die alte in Alt-Strelitz abgebrannt war – nicht ganz so klein wie Bartenstein, aber ebenfalls keine Großstadt.
  • Schwetzingen, Zitat aus dem Artikel: 1750 wurde die „Neuen Stadt“ mit Schlossplatz geplant und angelegt, die das Ober- und Unterdorf miteinander verband
Fazit: Bartenstein ist wirklich hübsch aber wirklich nicht einmaliger als irgendeine andere Residenzstadt aus derselben Epoche.
((Kopie aus Diskussionsseite des Hauptautors))--Ulamm 18:44, 13. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Nicht zu besichtigen, bitte um Rücksichtnahme, nicht zugänglich

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Hat sich da was geändert? Ich war vor Jahren (ungefähr 1995) mal in Bartenstein, und Schloss, Kirche und Hofgarten waren allesamt zugänglich. Etwas verwunderlich, dass nun soviel Wert auf Hinweise gelegt wird, dass alles unzugänglich sei. -- Rosenzweig δ 22:39, 20. Feb. 2011 (CET)Beantworten


Hey, dann schlage ich mal einen Informationsbesuch bei uns vor, inclusive Ortsführung und Tasse Kaffee. Hier hat sich in den letzten 16 Jahren einiges geändert.--Bartenstein 11:28, 21. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ein Besuch in Bartenstein lohnt sich immer, denn

Der Ort hat seinen schlichten barocken Charakter weitgehend erhalten können.
Der historische Rundweg, markiert durch die Bartensteiner Haustafeln, bietet Besuchern eine gute Möglichkeit selbständig die wechselvolle Geschichte des Residenzstädtchens und das Leben der Bürger in Erfahrung zu bringen.
Vom Schlossplatz aus hat man einen hervorragenden Überblick über Schloss, Schlossplatz und westliche Schlossstrasse mit den stattlichen Hofbeamtenhäusern. Dort und am Ortseingang stehen große Informationstafeln.
Außerdem werden Stadtführungen angeboten. Näheres unter http://ort-bartenstein.de/fuehrungen.html
Der Ort liegt idyllisch oberhalb eines Seitentals der Jagst. Ein Naturlehrpfad schließt sich an den historischen Rundweg an.

--Bartenstein 10:22, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten


Man muss beachten, Schloss mit Schlosskirche und Hofgarten sind privates Eigentum der Fürstenfamilie Hohenlohe-Bartenstein. Das Schloss und die beiden Gebäude im Hofgarten sind alle bewohnt. Argumente der Familie sind, dass sie sich gestört fühlen, wenn Touristen o.ä. direkt an die Fenster gehen und hindurch in die Wohnungen der Mieter schauen. Außerdem hallt es sehr stark wenn man im Schlosshof laut spricht, was vor kommt, wenn sich dort mehrere Personen aufhalten. Teile des Hofgartens sind als private Gärten vermietet. Daher hieß es zeitweise man solle Rücksicht nehmen und seit Langem ist es nun nicht mehr erwünscht diese Plätze zu betreten.

Die Ortsansässigen hier ärgert das natürlich auch, denn anders wie früher kann man jetzt nicht mehr gemütlich im Park sitzen und spazieren gehen oder die Kinder toben lassen, oder einfach mal den Freunden, die zu Besuch sind, das Schloss direkt im Schlosshof zeigen oder zum Schlossbrunnen gehen. Anderseits benötigen Schloss und Hofgarten jede Menge Pflege die auf Dauer sehr teuer ist und wenn man von der Straße aus bestimmte Winkel nicht sehen kann, muss man diese eben auch nicht pflegen. Und sollte das oben genannte Argument stimmen, kann man es auch nachvollziehen. Trotzdem wurde es schon oft versucht, zu verhandeln und einen gemeinsamen Nenner zwischen der Familie und der Ortsverwaltung zu finden, jedoch kam es bisher zu keinem Ergebnis, leider. -- Also: AKTUELL sind Schloss, Schlosshof, Schlosskirche und Hofgarten leider nicht zu betreten --Ortbartenstein 16:54, 31. Jul. 2012 (CET)Beantworten


Das Schloss und vor allem das Kircheninnere sind doch öffentliche Interessenobjekte - Durch unsere Steuern bekommt der Eigentümer in der Regel Förderungen zum Erhalt dieser Objekte, ebenso von der Stiftung Denkmalschutz. Also sollte man doch zumindest Schlosshof und Kirche öffnen können. Besonders eine Kirche ist da, um dort zu verweilen und zu beten, ältere Ansässige haben bestimmt noch mehr persönlichen Bezug zum Gebäude. Klar ist es nicht in Ordnung, wenn Leute durch Fenster sehen, an Türen rütteln und herumbrüllen, aber dann muss man diese Verbote klar kenntlich machen und bei Verstoß evtl. erst einen Platzverweis erklären, was ja problemlos möglich wäre. Bei meinem letzten Besuch im Ort (leider schon einige Zeit her) ist mir von der Straße aus aufgefallen, dass die Erdgeschossfenster mit einer Folie beklebt sind, ähnlich wie Milchglas, also kann man gar nicht hindurch sehen. Frage: Wann war denn die letzte "Konferenz" zwischen Ortschaftsverwaltung und der fürstl. Familie. Bestimmt schon lange her - man sollte es mit genau diesen Argumenten erneut versuchen!! Schließlich setzen sich die Schlossbesitzer bestimmt auch irgendwo auf eine Sitzbank, welche der Stadt gehört :-) --84.167.208.171 18:21, 22. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Ämter Gröningen, Schnelldorf und Mainhard

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Hallo Rosenzweig,danke für den Hinweis, unter Gröningen ist der Bereich um die Untergröningen gemeint, das Amt hieß damals Gröningen, Schnelldorf im Kreis Ansbach ist korrekt, Mainhardt im Krs. SHA, den Schreibfehler von Mainhardt habe ich verbessert, die Verlinkung von Gröningen entfernt.--Bartenstein (Diskussion) 07:43, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Auf diesem Stich: Commons:File:Fürstentum Hohenlohe Karte.png (Vorsicht, umfängliche Datei!)
sieht man ein gelb-hohenlohisches Inselchen um Schnelldorf, sozusagen unter dem Fußballen des rot geränderten Stiefels. In der Umgebung noch weitere Zwickel, die mussten wohl auch irgendwo mit verwaltet werden. --Silvicola Disk 02:40, 6. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ja, auf diesem Stich sind die Hohenlohischen Besitzungen gut zu sehen. Leider sind die einzelnen Grafschaften / Fürstentümer nicht voneinander abgegrenzt und der Bereich um Untergröningen nicht mit aufgenommen. --Bartenstein (Diskussion) 08:52, 6. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Tore von Bartenstein

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Nach Bartenstein führten zwei Vicinalwege (Ortsverbindungswege) und eine Landstrasse. Nur über diese war es möglich in die "Innenstadt" zu gelangen. Die Tore von Bartenstein wurden nach den Orten benannt, zu denen die überbauten Strassen führten. Nach Niederstetten (heute im Volksmund noch Stetten genannt), nach Rothenburg an der Tauber und über den Klopfhof zur damaligen Kaiserstrasse, heute Bundesstrasse 290. Die Strassen/ Wege existieren zwar noch, führen aber nicht mehr zu den im 18. Jahrhundert genannten Städten. Sie enden alle an der B 290. Deshalb wurden die Tore später nach den nächtgelegenen Orten benannt. Das sind Gütbach und Riedbach, jeweils an der B 290 gelegen---Bartenstein (Diskussion) 11:46, 14. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Karl Thomas zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg

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Karl Thomas zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg war kein Einwohner von Bartenstein. Er ist in Bartenstein lediglich geboren und war später hier zu Besuch. --Bartenstein (Diskussion) 09:16, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Stich aus Meissners Schatzkästlein um 1635

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Daniel Meissner ist am 11.03.1625 in Frankfurt a. Main gestorben. Warum ist der Stich aus um 1635? --Rorinlacha (Diskussion) 20:22, 30. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Moin und vielen Dank für den Hinweis. Hier steht, dass es 1624 veröffentlicht wurde (Anno MDCXXIV). Gruß --Matthias Süßen ?! 15:43, 6. Dez. 2021 (CET)Beantworten