Diskussion:Bauherrenmodell

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 109.40.241.133 in Abschnitt Fußballer
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Bauherrenmodell“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Bearbeiter: --Schlesinger schreib! 11:26, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Dieser Bearbeitungsvermerk des Wikipedia:Support-Teams stellt keine Bewertung des Textes dar. --Schlesinger schreib! 11:26, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Inhaltliche Kritik

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(Überschrift nachträglich eingezogen - --Fl.schmitt 13:30, 7. Okt. 2011 (CEST) )Beantworten

Völlig unzureichende Darstellung des Bauherrnmodells, fehlende Beschreibung der angeblichen steuerlichen Vergünstigungen, usw.Este 19:41, 10. Dez. 2007 (CET)

Auch aus juristischer Sicht falsch. Mann kann nicht "wegen Nichtigkeit anfechten". Entweder der Vertrag ist von vornherein nichtig (z.B. wegen Sittenwidrigkeit), dann muss man sich lediglich auf die Nichtigkeit berufen, die Folgen treten ohne weiteres ein. Oder der Vertrag ist wirksam, dann kann er - bei Vorliegen eines Anfechtungsgrundes (z.B. Erklärungsirrtum) - angefochten werden und wird dadurch unwirksam. - 13.1.2009 (nicht signierter Beitrag von 92.252.0.192 (Diskussion) 14:13, 13. Jan. 2009 (CET)) Beantworten


Ich würde vorschlagen,

  • den Link zur allgemeinen Urteilsdatenbank des BGH zu ergänzen oder zu löschen. Dort kann man zwar mit dem Stichwort "Bauherrenmodell" eine ansehnliche Liste von Urteilen kriegen, aber eine unvollständige: Wichtige Urteile (ich meine von XI. Senat) aus 2006 fehlen. Ich fände also praktisch zuzuschreiben, was eingeben muss. Oder man verweist auf die Urteilsliste in Schrottimmobilie. Die scheint mir besser zu sein.
  • den Artikel umstellen bzw. aufteilen: Einmal in gedankliche Grundkonzeption und dann in "Degeneration" zu Schrottimmobilienfällen
  • Gerade was Schrottimmobilienfälle angeht gibt es viele Überschneidungen zum Artikel Schrottimmobilie. Dort sind die rechtlichen Probleme umfangreicher und m.E. auch besser dargestellt. Deshalb würde ich diesen Teil hier vollständig herausnehmen, also löschen.
  • den Verweis auf den grauen Kapitalmarkt wieder aufzunehmen
  • die Literaturliste wie sie ist zu löschen: die Masterthese aus Wien finde ich nicht im Internet (lasse mich aber gerne eines besseren belehren) und sie scheint auch nicht regulär veröffentlicht zu sein. Als unbefangener Durchschnittsnutzer wäre ich gegenüber solch einer Arbeit sehr skeptisch (auch wenn sie tatsächlich sehr gut sein mag). Und das Buch aus 1988 scheint mir jetzt nicht ein Topp-Treffer zu sein. Lieber weniger.

Da sich vermutlich niemand für meine (wie auch die anderen zB vom 13.01.2009) Verbesserungsvorschläge interessiert: Wenn in den nächsten 1-3 Monaten keine Reaktion erfolgt, schreibe ich einfach mal den Artikel um. Die Sichtung kann man ja immer noch verweigern. Als relativer Neuling bitte ich um Hinweis, wenn dies mir sinnvoll erscheinende Vorgehen als Vandalismus, böse oder ähnliches aufgefasst werden sollte. Beim rumblättern in Bearbeitungshinweisen ist mir nichts dazu aufgefallen. (nicht signierter Beitrag von Popul (Diskussion | Beiträge) 18:08, 3. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Ich habe den Artikel – trotz Deiner (Popul) Bearbeitung – auf der Seite der QS Recht eingetragen (siehe Wikipedia:WikiProjekt_Recht/Qualitätssicherung#Bauherrenmodell). Gerade im steuerlichen Bereich hat der Artikel m.E. immer noch zu große Lücken, außerdem sind die Belege weiterhin zu mager. Die Dissertation aus dem Jahr 1988 kenne ich nicht, aber gerade aus den Achtzigern dürfte m.E. noch die umfassendste Literatur zu Bauherrenmodellen stammen, da ja auch die „Hauptanwendungsphase“ in diese Dekade fallen dürfte. Auch wenn das nicht mehr ganz aktuell ist, ist es m.E. für das Verständnis des Phänomens „Bauherrenmodell“ wichtig. Grüße, --Fl.schmitt 14:00, 7. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Nachtrag zur BGH-Entscheidungsdatenbank: Laut den BGH-Webseiten stellt der BGH dort „alle seine Entscheidungen ab 1. Januar 2000“ zu Verfügung. Daher würde ich grundsätzlich auch die gewünschten Entscheidungen aus dem Jahr 2006 erwarten. Welche Entscheidungen fehlen denn genau? Wenn die Entscheidungen dort tatsächlich nicht nachgewiesen sind, wäre es für die Nutzer m.E. hilfreicher, diese Entscheidungen genau zu benennen (ggf. sind sie noch an anderer Stelle verfügbar). Auch umgekehrt gilt: wichtige Entscheidungen, die dort verfügbar sind, sollten ebenfalls mit Datum und Az individualisert und ggf. verlinkt werden (Belege! – man kann dort übrigens sowohl PM'en als auch Entscheidungen prima direkt verlinken; die Session-ID kann man ohne Funktionseinschränkung aus der URL nehmen.). Der Hinweis, dass es dort „viele, aber nicht alle“ Entscheidungen gebe, bringt dem Benutzer m.E. nichts, solange er nicht wenigstens erfährt, was er woanders suchen muss. --Fl.schmitt 08:40, 8. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Mangelnde zeitliche Einordnung und fehlende Begriffsklärung

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Von einem Mitarbeiter der Hamburger Lawaetz-Stiftung (Immobilienkaufmann, tätig als Baubetreuer) habe ich mal gehört, dass es auch noch eine andere Bedeutung von "Bauherrenmodell" gibt: Die Selbsthilfebauten von Zechensiedlungen oder Werkssiedlungen im Ruhrgebiet zum Beispiel in den 50-er Jahren. Das Material sowie das Grundstück wurde von der Unternehmung (Arbeitgeber) gestellt, die Arbeitsleistung musste als Eigenleistung eingebracht werden. Später gingen die Häuser in das Eigentum der Bewohner / Erbauer über. Ich kenne solche Beispiele, z.B. Berggeistsiedlung in Dinslaken-Hiesfeld/Lohberg. Ob der Begriff damals tatsächlich üblich war oder auch nur vereinzelt im Sprachgebrauch vorkam, kann ich nicht sagen. In diesem Artikel vermisse ich im Übrigen genauere Zeitangaben: Wann wurde das "Kölner Modell" entwickelt? Wann war die Boomphase dieser Entwicklung und wann endete sie? Gibt es diese Form des Invenstments oder der Finanzierung heute noch und in welchem Ausmaß und welcher Ausgestaltung? Erfolgten Korrekturen?--Frankenschüler 19:50, 15. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Löschung

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Warum wurde mein verfasster Artikel gelöscht? Ich weiß nicht genau was mit dem bestehenden Artikel bezweckt wird

Ich finde den aktuellen Artikel zu einseitig und veraltet. Man kennt sich nach dem Lesen nicht besser aus als vorher! Es liegt keine ausführliche sachliche Darstellung des Bauherrenmodells vor.

Aurila (nicht signierter Beitrag von 86.59.2.186 (Diskussion) 12:27, 19. Sept. 2011 (CEST))

Hallo Aurila, ich habe Deine Änderungen zwar nicht gelöscht, hätte es aber wahrscheinlich ebenfalls getan. Es ist ja prima, dass Du den Artikel verbessern möchtest, aber an eine komplette Neufassung eines Artikels bei kompletter Löschung der alten Version werden häufig höhere Anforderungen gestellt als an punktuelle Änderungen; dies insbesondere dann, wenn die neue Version nicht wirklich einen eindeutigen Mehrwert bringt, keine Belege oder Literatur anführt und relevante erhaltenswerte Punkte aus der Vorversion nicht aufgreift. Deine Änderung baut zwar systematischer auf als die Vorversion und könnte eine gute Basis für eine (m.E. notwendige) komplette Überarbeitung darstellen; er entspricht aber, was die Form und die Belege betrifft, in keiner Weise den inhaltliche und formalen Maßstäben, die zB in den Artikeln Wie schreibe ich gute Artikel (zum Inhalt) und Wie gute Artikel aussehen (zur Form) dargestellt werden. Ich würde empfehlen, Deinen Entwurf erst mal im Bereich Deiner eigenen Diskussionsseiten – am besten als „Baustelle“ gekennzeichnet – aufzubauen und z.B. auf der Diskussionsseite des Portals „Recht“ um Feedback zu bitten. --Fl.schmitt 09:02, 8. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Fußballer

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Bitte mal exemplarisch erläutern, warum die pleite gingen. --109.40.241.133 11:26, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten