Diskussion:Bauordnungen (Deutschland)
Aktualität der Bauordnungen
[Quelltext bearbeiten]Nachdem die Verlinkung auf die aufgeführten Seiten nicht sehr aktuell ist, empfehle ich die www.bauordnungen.de, mit allen deutschen, österreichischen und schweizer Bauordnungen einzufügen --Benutzer: mehrsagined 22:51, 08. 06. 2015 (CEST)
"Auch weitere Themenbereiche zählen zum Bauordnungsrecht - z.B. die Feuerungsverordnung, Garagenverordnung, Kesselverordnung, Prüfungsbestimmungen zu Schornsteinen und Kaminen, Betrieben, Kleinkraftwerken usw."
GaragenVO ist o.k., aber "FeuerungsVO" - vermutlich ist die KleinfeuerungsanlagenVO (1. BImSchV) gemeint -, "KesselVO" ?? lässt unklar, ob die frühere HeizungsanlagenVO oder die DampfkesselVO gemeint ist, jedenfalls beide auf VO-Ermächtigungen beruhend, die nichts mit bauordnungsrechtlichen Belangen zu tun haben. --> Entweder ganz darauf verzichten oder auf genuin baurechtliche Gegenstände beschränken.
StephanK 13:57, 7. Mär 2004 (CET)
Zumindest NRW kennt über die beiden immissionschutzrechtlichen Verordnungen hinaus sehr wohl noch eine Feuerungsverordnung auf Grundlage der Landesbauordnung. Sie regelt v.a. Sicherheitsanforderungen an diese Anlagen, ihre Abgasleitungen und Aufstellräume => kann drinbleiben. --Sebastian V 11:10, 23. Mär. 2007 (CET)
Gibt es Bauordnungen, die die Mindestgröße des Grundstücks und dessen Ausnutzung (Prozentual) oder die max. Bauhöhe festlegen? Die BayBO macht dies jedenfalls nicht. Von der Systematik her handelt es sich ja auch eher um bauplanungsrechtliche Punkte. (nicht signierter Beitrag vom 26. Juli 2005, 10:16 Uhr durch 217.249.215.244)
- Ich kenne nicht alle Bauordnungen, aber diese Werte werden normalerweies festgelegt durch die Baunutzungsverordnung und einen eventuell vorhandenen Bebauungsplan -- Lieven (Diskussion) 11:49, 6. Feb. 2014 (CET)
Überschneidung mit Bauordnungsrecht
[Quelltext bearbeiten]Dieser Artikel überschneidet sich stark mit Bauordnungsrecht. --Sebastian V 22:23, 20. Mär. 2007 (CET)
DIN Norm bauaufsichtlich eingeführt
[Quelltext bearbeiten]Könnte mir mal wer erläutern, was es bedeutet, wenn eine DIN-Norm bauaufsichtlich eingeführt wurde. Welche rechtliche Relevanz hat dies, im Sinne der Bauordnung?--Mister Ghost 23:26, 23. Sep. 2008 (CEST)
Plurallemma
[Quelltext bearbeiten]Wieso eigentlich Plurallemma? Handhaben wir das nicht normalerweise anders? Müsste verschoben werden auf Bauordnung (Deutschland). Meinungen? --Löschbold (Del) 18:43, 14. Okt. 2014 (CEST)
- Ganz richtig! --Bmstr (Diskussion) 10:21, 30. Jan. 2022 (CET)
- +1. --Freigut (Diskussion) 10:35, 30. Jan. 2022 (CET)
- Ist vielleicht doch im Plural richtig. Es gibt ja keine Bauordnung Deutschland sondern nur Bauordnungen der Länder. Und diese sind hier (wenn auch nicht vollständig) beschrieben. Ist aber nicht zu verwechseln mit der Musterbauordnung die für alle Budesländer empfohlen wird. Vielleicht sollte man die Einleitung dahingehend ändern: Die Bauordnungen (BauO) oder Landesbauordnungen (LBO) der jeweiligen Bundesländer ... --Petflo2000 (Diskussion) 10:48, 30. Jan. 2022 (CET)
- Nach Wikipedia:Namenskonventionen/Kategorien sollte zwar grundsätzlich das Singular verwendet werden, aber nicht, wenn es irreführend ist. Denn es gibt ja keine Bauordnung (Deutschland). --Petflo2000 (Diskussion) 11:00, 30. Jan. 2022 (CET)
- Das würde dann aber zahlreiche Lemmata betreffen und der Grundregel widersprechen. Denn Fall von irreführend sehe ich hier nicht. Bereits aus der Einleitung geht auch jetzt klar hervor, dass es keine Bauordnung Deutschland gibt, sondern, dass es sich hier um Bauordnungen jedes einzelnen Bundeslandes handelt. Mit der gleichen Argumentation müsste man ansonsten auch zahlreiche andere Lemmata in Mehrzahl ändern. Was man machen könnte ist mit "Eine" zu beginnen. Was noch deutlicher zeigen würde, dass es mehrere gibt. --Bmstr (Diskussion) 11:04, 30. Jan. 2022 (CET)
- Zustimmung zu Bmstr – Wikipedia kennt zahlreiche Lemmata, die im Singular angesetzt sind, obwohl der beschriebene Gegenstand mehrfach vorkommt – ein Beispiel unter vielen: Landeswaldgesetz. --Freigut (Diskussion) 11:12, 30. Jan. 2022 (CET)
- Das würde dann aber zahlreiche Lemmata betreffen und der Grundregel widersprechen. Denn Fall von irreführend sehe ich hier nicht. Bereits aus der Einleitung geht auch jetzt klar hervor, dass es keine Bauordnung Deutschland gibt, sondern, dass es sich hier um Bauordnungen jedes einzelnen Bundeslandes handelt. Mit der gleichen Argumentation müsste man ansonsten auch zahlreiche andere Lemmata in Mehrzahl ändern. Was man machen könnte ist mit "Eine" zu beginnen. Was noch deutlicher zeigen würde, dass es mehrere gibt. --Bmstr (Diskussion) 11:04, 30. Jan. 2022 (CET)
- +1. --Freigut (Diskussion) 10:35, 30. Jan. 2022 (CET)
Aber gerade das Beispiel "Gesetze" beweist das Gegenteil. Geb mal "Gesetze" als Suche ein. Dort gibt es diverse Plural-Artikel, da sie ansonsten irreführend wäre. Ich denke besonders an den flüchtigen OMA-Leser, der dann die Existenz einer deutschen Bauordnung vermutet. Was du mit dem Zusatz "Eine" (meinst du "Eine Bauordnung (Deutschland)"?) verstehe ich nicht ganz.--Petflo2000 (Diskussion) 15:41, 30. Jan. 2022 (CET)
Gutachten des BVerfG
[Quelltext bearbeiten]Das BVerfG macht keine Regierungsberatung. Was ist also mit dem Gutachten gemeint? --PeterTrompeter (Diskussion) 12:05, 12. Dez. 2022 (CET)
- Oha, historisch gab es also eine gutachterliche Tätigkeit des BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Geschichte-des-Bundesverfassungsgerichts/geschichte-des-bundesverfassungsgerichts_node.html --PeterTrompeter (Diskussion) 12:08, 12. Dez. 2022 (CET)