Diskussion:Beach Head
Listenstreichung (Indizierung aufgehoben)
[Quelltext bearbeiten]Der erste Teil wurde im Juli 2010 gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf) vom Index jugendgefährdender Medien gestrichen. Leiider habe ich als Quelle vorerst nur www.schnittberichte.com anzugeben. Wohl kaum eine gute Quelle. Das müsste aber auch woanders offiziell zu finden sein. Wer weiß wo, könnte den Artikel entsprechend ändern. (nicht signierter Beitrag von 188.193.127.103 (Diskussion) 14:06, 3. Aug. 2010 (CEST))
- Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger habe ich als Einzelnachweis eingebaut.
Die Begründung "Zeitablauf" ist dort aber nicht angegeben.-- Make 11:10, 2. Nov. 2010 (CET) (nachträglich korrigiert)
Listenaufnahme von Teil 2
[Quelltext bearbeiten]in der Bekanntmachung zur Aufhebung der Indizierung Teil 2 sind abweichende Daten für die ursprüngliche Indizierungs-Entscheidung angegben: „Beach Head II, Computerspiel, Acces Software, Birmingham/GB, indiziert durch Entscheidung Nr. VA 16/85 vom 21. November 1985, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 223 vom 30. November 1985, [...] wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen. Entscheidung Nr. A 281/10 vom 19. Oktober 2010 (Pr. 952/10).“ -- Was stimmt? -- Make 10:36, 2. Nov. 2010 (CET)
Was versteht man darunter?
[Quelltext bearbeiten]Was ist Rezpeption und was versteht man unter einem Sizzler? (nicht signierter Beitrag von SPiRiTX (Diskussion | Beiträge) 02:58, 15. Jan. 2012 (CET))
- Rezpeption wurde in Rezeption korrigiert, der Sizzler ist mir aber nach wie vor unklar. Suchmaschinen und Wiki deuten bei dem Wort Sizzler auf eine US-amerikanische Restaurantkette. Die wird es wohl nicht sein, Gruß. -- SPiRiTX (Diskussion) 11:51, 16. Mai 2012 (CEST)
Auf der englischen Wiki steht unter Sizzler auch: "The award given to a game rated from 90-95% in the 1980s C64 gaming magazine ZZAP!64". Damit sollte das Rätsel gelöst sein. Gruß. (nicht signierter Beitrag von 2.173.146.112 (Diskussion) 12:52, 25. Aug. 2013 (CEST))