Beach Head
Beach Head | |
Entwickler | Access Software |
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Publisher | Access Software U.S. Gold |
Leitende Entwickler | Bruce Carver |
Veröffentlichung | 1983 |
Plattform | Acorn Electron, Apple II, Atari 8-bit, BBC Micro, Commodore 16, Commodore 64, Enterprise, MSX, Schneider CPC, Thomson MO, Thomson TO, ZX Spectrum |
Genre | Shoot ’em up |
Sprache | Englisch |
Beach Head und Beach Head II: The Dictator Strikes Back! sind Computerspiele, die 1983 bzw. 1985 für den Heimcomputer Commodore 64 veröffentlicht wurden. Sie wurden von Bruce Carver für Access Software programmiert. Beide Teile wurden auf diverse Heimcomputer portiert.
Spielinhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beach Head
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Spieler übernimmt in Beach Head das Kommando für eine militärische Invasion auf einer von einem Diktator kontrollierten Insel. In verschiedenen Spielabschnitten steuert der Spieler dabei Kriegsschiffe und Panzer. In einer Phase des Spiels bedient der Spieler z. B. die Waffensysteme eines Kriegsschiffs und versucht zunächst, feindliche Flugzeuge abzuschießen und später die Schiffe der gegnerischen Flotte zu versenken.
Beach Head II
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Nachfolger Beach Head II: The Dictator Strikes Back! treten zwei Parteien gegeneinander an. Als Fallschirmspringer angreifende Soldaten werden von den Truppen des Diktators mit einem Maschinengewehr attackiert. Die Angreifer müssen dabei über Hindernismauern springen, können jedoch noch zusätzlich Handgranaten auf den Gegner werfen. Markant sind die für die Zeit ungewöhnlich realistischen Soundeffekte: Getroffene Soldaten geben z. B. „I'm Hit!“, „Medic!“, oder Schmerzensschreie von sich. Der Diktator ruft: „You can't hurt me“ wenn der Spieler ihn beim finalen Messerwurfduell trifft.
Die Amstrad-Version hatte keine Sprachsamples.
Nachfolger
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Beach Head 2000
- Beach Head 2002
Indizierung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland stand Beach Head von August 1985[1] bis Juli 2010[2] auf der Liste der jugendgefährdenden Medien. Die Streichung von der Liste erfolgte, da seit Aufnahme 25 Jahre vergangen waren.[3]
Beach Head ist damit eines der ersten Computerspiele, das in der Bundesrepublik Deutschland indiziert wurde.
Beach Head II war in Deutschland ab November 1985 indiziert: Zunächst vorläufig für zwei Monate gemäß §15 des zum damaligen Zeitpunkt geltenden GjS,[4] und dauerhaft ab Januar 1986.[5] Im Oktober 2010 wurde das Spiel gemäß §18 Absatz 7 JuSchG von der Liste gestrichen.[6]
Während der Zeit der Indizierung durften die Spiele in Deutschland nur unter Auflagen vermarktet werden. Werbung und Verkauf durfte nur für volljährigen Personen zugänglich sein.
Rezeption
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Die ASM hielt für die Commodore-16-Fassung des Spiels fest, dass aus Gründen mangelnden Speicherplatzes „einige Sequenzen des Abschlachtens und der Kriegsverherrlichung“ gestrichen bzw. durch „amüsante“ Umschreibungen ersetzt wurden. Die so entschärften Kampfsequenzen hätten einen gewissen Reiz, die Grafik sei nicht schlecht, der Sound hingegen dürftig. In Sumem sei die C16-Portierung ein „halbwegs gutes Programm“.[7]
Die C64-Version des Computerspieles Beach Head 2 war ein Sizzler und erhielt 90 % in der Gesamtwertung in der Ausgabe 4 von Zzap!64.[8] Die Spectrum Version des Heimcomputerspiels Beach Head 2 erhielt weniger hohe 74 % im Schwestermagazin, Crash.[9]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Beach Head in der Lemon64 Datenbank (englisch)
- Beach Head II in der Lemon64 Datenbank (englisch)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Entscheidung Nr. 3494 vom 8. August 1985, Liste Nr. 5968 (Pr. 341/85) – Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften: Bekanntmachung Nr. 11/85 über jugendgefährdende Schriften. Bonn 27. August 1985. Veröffentlicht in: Bundesanzeiger Nr. 162/1985, 31. August 1985, Seiten 10.595–10.596.
- ↑ Entscheidung Nr. A 158/10 vom 19. Juli 2010 (Pr. 712/10) – Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: Bekanntmachung Nr. 9/2010 über jugendgefährdende Trägermedien. 21. Juli 2010. Veröffentlicht in: Bundesanzeiger Nr. 113/2010.
- ↑ Vergleiche §18 Absatz 7 JuSchG: ... Nach Ablauf von 25 Jahren verliert eine Aufnahme in die Liste ihre Wirkung.
- ↑ Entscheidung Nr. VA 16/85 vom 21. November 1985, Liste Nr. 6126 (Pr. 568/85) - Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften: Bekanntmachung Nr. 17/85 über jugendgefährdende Schriften. Bonn 26. November 1985. Veröffentlicht in: Bundesanzeiger Nr. 223, 30. November 1985, Seiten 14.336–14.338.
- ↑ Entscheidung Nr. 3565 vom 9. Januar 1986, Liste Nr. 6148 (Pr. 568/85) – Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften: Bekanntmachung Nr. 1/86 über jugendgefährdende Schriften. Bonn 10. Januar 1986. Veröffentlicht in: Bundesanzeiger Nr. 8/1986, 14. Januar 1986, Seite 357.
- ↑ Entscheidung Nr. A 281/10 vom 19. Oktober 2010 (Pr. 952/10) – BPjM: Bekanntmachung Nr. 13/10 über jugendgefährdende Trägermedien. 21. Oktober 2010. Veröffentlicht in: Bundesanzeiger Nr. 165/2010.
- ↑ Robert Fripp: Im Westen nichts Neues. In: Aktueller Software Markt. Nr. 6, Juni 1986, S. 29.
- ↑ Zzap! 64. In: zzap. Nr. 4, August 1985, S. 20–22 (englisch, co.uk).
- ↑ Crash. In: Crash. Nr. 24, Januar 1986, S. 13 (englisch).