Diskussion:Bearbeitungsgebühr
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Wowo2008 in Abschnitt Widerspruch zum Artikel Gebühr
Widerspruch zum Artikel Gebühr
[Quelltext bearbeiten]Ich hatte mal gelernt, dass Gebühren etwas Öffentlich-rechtliches sind und die Verwendung in der Privatwirtschaft falsch ist. So steht es auch im Artikel Gebühr. Demnach kann der ganze Abschnitt zu den "Unternehmensgebühren" so nicht stehen bleiben. --Daceloh (Diskussion) 22:18, 27. Jan. 2016 (CET)
- Hallo @Daceloh:, das Verwaltungsrecht hat keinen Alleinvertretungsanspruch auf den Begriff Gebühren. Dieser ist vielmehr heute allgemein gebräuchlich und kommt vor bei (privatrechtlichen) Notargebühren, Anwaltsgebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz §§ 3, § 10, 11 RVG: Betragsgebühren, Satzgebühren, Geschäftsgebühr, Schwellengebühr Nr. 2300 VV RVG) oder den diversen Gebührenordnungen für einzelne Berufsgruppen. Auch der BGH hat – gerade bei Bankgebühren – stets den Begriff im Privatrecht verwendet (keine Gebühren für Rücklastschriften, Ersatzgeldkarten). Dem Duden zufolge war das Wort zunächst neutral (ahd. Giburi, „was einem zukommt oder zufällt“), wurde dann zuerst von der Amtssprache übernommen (Duden, Band 7, Herkunftswörterbuch, 2014, S. 319) und später dann in die Allgemeinsprache. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:58, 29. Jan. 2016 (CET)