Diskussion:Befehl (Eisenbahn)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Echoray in Abschnitt permissives Fahren
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Befehl (Eisenbahn)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Diefinition ist nicht korrekt

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Diefinition ist nicht korrekt, insbesondere die Begründung der Notwendigkeit eines Befehls nur wenn eine einfache (fern-)mündliche Verständigung unzureichend ist. Die früheren Fahrdienstvorschriften (FV) und auch die gegenwärtig geltende Richtlinie 408.0411 der Deutschen Bahn AG sahen immer auch die zwingende Anwendung von schriftlichen Befehlen in genau bestimmten Fällen vor. Ich würde die Eingangsdefinition ergänzen um:

Mit schriftlichen Befehlen werden Aufträge an Züge erteilt, wenn vom Regelbetrieb abgewichen werden muß. In der Fahrdienstvorschrift wird genau geregelt, in welchen Fällen mit welchem Befehl der Auftrag zur Weiterfahrt des Zuges erteilt werden kann.

Gibt es zu meinem Vorschlag, der sich an der Definition in der FV orientiert, Hinweise? Wenn nicht, würde ich diesen Absatz in den vorhandenen Text passend eingfügen. -- Uschu 13:05, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ja und Nein. Aufträge an den Triebfahrzeugführer zu Abweichungen vom Regelbetrieb können auch durch Signale erteilt werden. Der Befehl ersetzt und ergänzt Signale. Z.B.: habe ich heute an der Ausfahrt eines Bahnhofes Zs7 (Vorsichtssignal) erhalten. Das besagt auf Sicht bis zum nächsten Signal zu fahren. Gleichen Auftrag hätte ich aber auch schriftlich mit Befehl bekommen können. Ein paar Stunden später auf der Rückfahrt habe ich in einem anderen Bahnhof Befehl 8 zur Sicherung eines defekten Bü erhalten. Der kann nicht durch ein Signal ersetzt werden. Verstehst Du worauf ich hinaus will? Gruß --HP 15:51, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ja und Danke für den Hinweis, HP. Ich schlage nunmehr folgenden Text vor:
Mit schriftlichen Befehlen werden Aufträge an Züge erteilt, wenn eine situationsgerechte Signalisierung nicht möglich ist oder anderweitig vom Regelbetrieb abgewichen werden muß. In der Fahrdienstvorschrift wird genau geregelt, in welchen Fällen mit welchem Befehl der Auftrag zur Weiterfahrt des Zuges erteilt werden kann.
Damit das hier kein Ping-Pong wird, bitte bei weiteren Gedanken gleich einen Textvorschlag anbieten. Danke. --Uschu 16:12, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Sehr schön :-) --HP 17:11, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Die letzte Version klingt sehr gut! Wir können das gerne im Artikel einbauen. -- Sese Ingolstadt 18:00, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Der letzte Satz des Vorschlags begrenzt Befehle nur für Weiterfahrt von Zügen ein. Wie wärs damit:
Mit schriftlichen Befehlen werden Aufträge an Züge erteilt, wenn eine situationsgerechte Signalisierung nicht möglich ist oder anderweitig vom Regelbetrieb abgewichen werden muß. In der Fahrdienstvorschrift ist genau festgelegt, in welchen Fällen mit welchem Befehl ein Auftrag oder Hinweis übergeben werden muß.--Ex2 09:56, 31. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Korrekt. Genau so ist es richtig. Interessanterweise habe ich in der FV noch nichts gefunden wie DB Netz einen Befehl definiert. Wahrscheinlich steht es in einer anderen Vorschrift drin. --HP 13:27, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Seit 13.12.2009 gibt es die Befehle 1 - 11

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Hallo zusammen, ich habe Markierung eingetragen, da sich mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2009 folgende Änderung ergeben hat: Es gibt nunmehr die Befehle Nr. 1 bis Nr. 11, damit einhergehend wurden die alten Befehlsvordrucke durch neue ersetzt. Dies ist unter anderem der Ril 408 - Züge fahren und rangieren der DB zu entnehmen. Ich finde, man sollte dieses hier einarbeiten, um den Artikel aktuell zu halten. Gruß -- Der-ulf 20:36, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Echoray 19:48, 2. Jul. 2010 (CEST)

Denkanstöße vom 2.7.2010

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Ausfertigung und Übermittlung und diverses anderes

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„…oder über einen Fernsprecher an der Strecke diktiert.“

Hihihi…

In Zeiten der um sich greifenden Digitalisierung werden zunehmend Fernsprecheinrichtungen auf der Strecke zurück gebaut. Die alten Kurbeltelephone mit besonderen Klingelzeichen gibt es praktisch nicht mehr. Damit ist dieser Halbsatz Geschichte. Stattdessen gibt es Dienst- und Privathandies. Mit der Nutzung dieses neumodischen Krams wird ein Grundsatz erfüllt, den die alten Feldfernsprecher erfüllt haben, aber die immer noch vorhanden Bahnhofslautsprecher (aka „Blechelse“) nicht können. Welchen?

Tipp: Ich muss nachfragen können. Noch 'n Tipp: Über einen einseitigen Kanal („Blechelse“) diktierte Befehle gelten nicht – soll ich ich etwa wahlweise einen Lautsprecher, einen beliebigen Fahrgast oder den Mond anheulen, wenn irgendwas unklar erscheint?

Zusätzlicher Hinweis: Für einen in München abfahrenden Nachtexpress gilt ein dort gegebener Befehl (sind immer schriftlich, kommt aber in diesem Beitrag nicht so raus) für eine Strecke in der Nähe von Hamburg – sofern er auf der betreffenden Strecke fährt. Dieses wesentliche Detail – Gültigkeit – wird nicht erwähnt. Btw: Kugelschreiber sowie Bleistifte werden dienstlich kaum geliefert, wer also muss welche Schreibgeräte aus einer persönlichen Leistung heraus mitbringen?

Die Rückseite eines Befehlsvordrucks ist bedruckt. Womit?

Unangenehme Situation: Das Klopapier ist alle und ich musste die Befehlsvordrucke zweckentfremden. Nun meldet mir mein zuständiger Fahrdienstleiter einen gestörten Bahnübergang. Zu meinen Glück habe ich einen Kuli dabei und im Fahrgastraum findet sich eine alte Zeitung. Der Fahrdienstleiter diktiert und ich schreibe. Darf ich den Befehl auf der zerknitterten „Bild“ notieren? Darf ich danach handeln? Muss ich danach handeln? Begründung!

Oops: völlig vergessen: --89.183.24.200 16:33, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

11 Freunde sollt ihr sein

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Elf Befehlsteile? Nö, ich komme auf dreizehn – von der Rückseite mal völlig abgesehen. Doch blöderweise kommen noch ein Kopf- sowie ein Fußabschnitt hinzu. Sind die wichtig? Ich denke ja. Denn sie grenzen erstens den Zug ein und zweitens die Personen, die diesen Zug fährt und die Person, die den Befehl erteilt hat. Das fehlt hier völlig. Diese Art von Befehlen unterschreiben Menschen, die für die Auswirkungen ihres tuns haftbar gemacht werden können --89.183.24.200 16:45, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Im Beitrag heisst es: „Auf der Rückseite aller Befehlsvordrucke befindet sich darüber hinaus eine Tabelle mit zulässigen Geschwindigkeiten, die nach Erteilung von Befehl 9 einzuhalten sind.“ Oops, was befindet sich den darüber hinaus noch dort? --89.183.24.200 16:47, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Im Anreisser fehlen Beispiele --89.183.24.200 16:52, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Also gut, gehen wir es mal an. Man sieht, der Artikel hat noch Verbesserungspotenzial. Du hast auch durchaus meinen Ehrgeiz geweckt, hier nochmal mit der 408 in der Hand einige der aufgeworfenen Aspekte in den Artikel einzubringen. Da Du die Antwort auf Deine Fragen aber wohl genau kennst, während ich mich u.a. in die den Fdl betreffenden Vorschriften erstmal einlesen muss (nicht mein Sachgebiet), hier das Angebot: Mach es am besten selbst. Da IP-Edits nicht ohne weiteres für alle Nutzer sichtbar werden, werde ich die Sachen dann sichten und somit freigeben. Ich gebe allerdings noch zu bedenken: Wir bewegen uns bei einigen Fragen tief in der Ril 408. Da stellt sich die Frage, ob das wirklich alles in einem für das breite Publikum bestimmten Wikipedia-Artikel stehen sollte. Wer es ganz genau wissen will, soll sich eben die Fahrdienstvorschrift bei DB Netz herunterladen. Wir wollen ja den Betriebsdienstunterricht nicht ersetzen.

Und weil Du wie gesagt meinen Ehrgeiz geweckt hast, hier mal ein paar Gedanken von mir:

  • Der Kugelschreiber. Gehört der bei der großen roten Eisenbahn wirklich nicht zum Inventar der Befehlsmappe? Schreibzeug gehört jedenfalls nicht zur Liste der Gegenstände, die ich nach 492.0001 1 (17) als Tf mitzuführen habe.
  • Der Nachtzug München-Hamburg. Wo die Befehle zu übermitteln sind steht in 408.0411 2, habe ich gerade herausgefunden. Interessanterweise sind das Soll-Bestimmungen, keine Muss-Bestimmungen. Die Befehle 8, 9 oder 11 sollen jedenfalls beim letzten Planhalt übermittelt werden. Wenn das München Hbf ist, dann ist es durchaus von der Vorschrift gedeckt, wenn der Fdl Hamburg seinen Kollegen in München mit dem Diktat beauftragt.
  • Klopapier ist alle. Das könnte einen schwarzen Hintern geben, wenn sich die Druckerschwärze löst. Und ja, im Notfall darf auch eine Bildzeitung als Befehlsträger fungieren. Dann muss aber der vollständige Wortlaut dort notiert sein.

--Echoray 19:48, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

permissives Fahren

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Hallo,

die Seite Zugfolgeabschnitt verweist zum Thema permissives Fahren auf diesen Artikel. Es wäre schön, wenn dieses Betriebsverfahren hier oder in einem eigenen Artikel auch tatsächlich erklärt würde, da dieser Begriff in der Literatur regelmäßig auftaucht. mfg -- Würfeltier (Diskussion) 11:15, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Hab den Link in Zugfolgeabschnitt erstmal rot gemacht. Mit schriftlichen Befehlen hat das Thema Permissives Fahren nämlich nur sehr mittelbar etwas zu tun. Bei der "Reinform" des permissiven Fahrens brauchte man nämlich *keinen* Befehl. --Echoray (Diskussion) 16:05, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten