Diskussion:Beflaggung öffentlicher Gebäude in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 193.104.220.1 in Abschnitt nicht offizielle Flaggen
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Der link Beflaggungserlass im Artikel geht nicht. Softeis 00:05, 25. Mai 2005 (CEST)Beantworten



Zu setzende Flaggen

Es ist die Bundesdienstflagge zu hissen und - wenn ein weiterer Fahnenmast vorhanden ist - die Europaflagge. Bei regionalen und örtlichen Anlässen dürfen daneben auch die Flaggen der Bundesländer und der Gemeinden gehisst werden. -> Das gilt dann aber auch nur für Bundesgebäude, nicht Landesgebäude??

Softeis 23:49, 24. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Vergleiche dazu: Zitat aus dem Artikel Flagge Deutchlands: "Länder und Gemeinden verwenden die einfache Bundesflagge, oder sie verfügen für ihren Hoheitsbereich über eigene Dienstflaggen - meist die Landesflaggen mit dem Landeswappen. Diese dürfen ebenfalls nicht von den Bürgern oder von den anderen Ländern verwendet werden."
Das hört sich doch widersprüchlich an, außer es stimmt der Einwand von Softeis. Weiß jemand Genaueres? --Encantador 12:56, 3. Apr 2006 (CEST)

'Eigentlich' müsste man hier doch zwischen öffentlicher Gebäude von Bund, Land oder Gemeinde unterscheiden? Softeis 00:05, 25. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Aber Hallo, da geht's um Einzelverfügungen seitens der Ministerien (z.B. Innenministerium auf Länderebene) oder sogar auf Kreis- resp. Gemeindeebene. Hoffentlich wird das mal berichtigt (kenne micht nich weiter aus). Matt1971 ♫ 20:09, 6. Aug 2005 (CEST)



Gibt es Pläne für einen Bericht entsprechend für Österreich und der Schweiz, ggf. intl. Bestimmungen oder kurioses aus anderen Länder. Wäre interessant, leider habe ich zuwenig Grundwissen.Qowiboy 10:40, 23. Mär 2006 (CET)

falsch beflaggt

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hat es eigentlich konsequenzen, wenn man wissentlich oder auch nur aus versehen bei der beflaggung gegen das flaggenzeremoniell verstößt? gibt es sowas wie flaggenbeleidigung? --Carroy 16:26, 16. Apr 2006 (CEST)


Jein. Wenn du eine bösartige Absicht verfolgst und sie vor dem hissen durch eine Güllegrube ziehst ist das Strafbar gem. §90 StGB (s.u.). Sollte die Flagge jedoch beim hissen ausversehen den Erdboden berühren kommst du nicht gleich vor den Kadi. Einem Kameraden ist es sogar mal in Münster passiert (dort ist auch das 1. D/NL Korps), dass er Morgens als OvWa die Niederländische Flagge falschrum (Bl-We-Ro) gehisst hat. Passiert also auch den besten. ;) --pixelFire Bierchen?!? 08:30, 19. Apr 2006 (CEST)

§ 90a StGB
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) 
  1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig
     verächtlich macht oder 
  2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, 
     wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder 
    ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder 
    entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch 
    ist strafbar. 
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für 
    Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
vielen dank! ich bin auf die frage gekommen, weil bei uns auf einem museum tag und nacht die landesdienstflagge weht, da dass auf- und abhissen angeblich zu gefährlich sei. --Carroy 09:29, 19. Apr 2006 (CEST)

Wie siehts denn eigentlich mit dem Strafmaß aus, wenns nicht Flaggen und Symbole des Bundes, sondern anderer Staaten oder Organisationen wie der EU, UNO etc. sind? Gilt dann: was nicht verboten ist, ist erlaubt? --Menkarlina 15:33, 27. Apr 2006 (CEST)

Lol. Bedenke immer. Fast alles das, was ein normaler Mensch als falsch erachten würde, ist in diesem Land verboten. :)
StGB § 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung
ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im
Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen
diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von
drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften
(§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der
Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
StGB § 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten
(1) Wer eine auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich
gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder wer ein Hoheitszeichen eines solchen
Staates, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht
worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer
beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das verunglipfen einer ausländischen Flagge (zb durch verbrennen) ist mE schon eine Beleidigung der offiziellen Vertreter dieses Landes in der BRD. Wie es mit UNO, EU und NATO aussieht weiß ich nicht. --pixelFire Bierchen?!? 16:52, 28. Apr 2006 (CEST)

Beflaggung auch für Schulen?

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Gilt die Beflaggungsvorschrift auch für öffentliche Schulen? Dort stehen ja auch meisten Flaggenmasten, nur werden diese irgendwie nie benutzt...--217.95.222.150 13:12, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ja, aber viele Schulen haben keine ansasässigen Hausmeister mehr, die das erledigen könnten. --Eingangskontrolle (Diskussion) 11:04, 24. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Berlin

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Ich habe mal gelöscht, dass in Berlin am Tag der Wahl des Bundespräsidenten geflaggt wird. Denn der Bundespräsident wird immer am 23. Mai gewählt, also dem Tag der Verkündung des Grundgesetzes. Und da ist sowieso bundesweit geflaggt. Folglich: Doppelt gemoppelt. Diese Regel wird nur für den speziellen Fall gelten, dass ein Bundespräsident während der Amtszeit stirbt und eine Wahl an einem anderen Tag nötig wird.(nicht signierter Beitrag von Pianist Berlin (Diskussion | Beiträge) )

Trotzdem handelt es sich um eine Beflaggung aus einem anderen Anlass. Ich hab deine Änderung rückkgängig gemacht, da es eben - wie du bereits sagtest - der Fall sein kann, dass der BP an einem anderen Termin gewählt wird. --Skyman gozilla 12:37, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Diagramm - Anordnung von Nationalflaggen, Europaflaggen u.a.

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Vielleicht kann man das Bild verwenden? --79.214.122.166 18:10, 8. Dez. 2009 (CET)Beantworten

USA - Texas

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Nach Titel 4, Kapitel 1, § 7 lit. (f)des United States Code dürfen die Flaggen der Bundesstaaten durchaus auf gleicher Höhe wie die Bundesflagge gehisst werden, lediglich nicht über ihr. Der einzige Bundesstaat, der meines Wissens davon regelmäßig Gebrauch macht, ist allerdings Texas. Das könnte man vielleicht noch in den Artikel einfügen. Quelle: http://www.law.cornell.edu/uscode/html/uscode04/usc_sec_04_00000007----000-.html -- 134.155.147.1 13:47, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Beflaggung NRW, bzw. Niedersachsen

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Hat das einen bestimmten Grund, dass bei NRW und Niedersachsen nochmals die bundesweiten Beflaggungstage wiederholt werden und in den anderen Bundesländern nicht? Die Beflaggungen (z.B. jetzt am 17.6.) sind doch bundesweit und nicht nur für NRW und Niedersachsen gültig. Ist meiner Meinung nach doppelt. MfG -- Krusie 11:44, 15. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Europa-Flagge NRW

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Dieser Satz gilt wohl nicht mehr:

"Abweichend von der Bundesregelung ist in der Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das öffentliche Flaggen das Setzen der Europaflagge nur für den Europatag und den Tag der Wahlen zum Europäischen Parlament verlangt.[12][13][14]"

Denn:

"NRW zeigt Flagge für Europa - Innenminister Jäger: Ausdruck des europäischen Gemeinschaftsgefühls Pressemitteilungen, Beflaggung | 20.08.2011

In NRW soll künftig an allen Beflaggungstagen auch die Europaflagge wehen. „Die Europaflagge ist Ausdruck des europäischen Gemeinschaftsgefühls und ein Zeichen unserer Verbundenheit“, sagte Minister Jäger heute (20.08.) in Düsseldorf. Mit einem entsprechenden Erlass greift das Innenministerium eine Anregung des nordrhein-westfälischen Jugendlandtags auf, den europäischen Gedanken stärker zu betonen... "(nicht signierter Beitrag von 178.203.105.75 (Diskussion) 20:01, 27. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

nicht offizielle Flaggen

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Dürfen eigentlich an öffentliche Gebäuden auch andere Fahnen als die offiziellen gesetzt werden? Oder ist das verboten bzw. wird es geahndet? --Kutenholzer - Links, Maskulist und Demokrat. (Diskussion) 18:48, 5. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Heutzutage, wo man fast genauso viel blau-gelbe wie schwarz-rot-goldene Flaggen an diesen Gebäuden sieht, eine Frage wie aus einer anderen Epoche. --193.104.220.1 12:20, 3. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Europaflagge "kopfstehend"?

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Es gibt im Artikel ein Foto als Beispiel für fehlerhafte Beflaggung. Laut Bildbeschriftung wurde die Europaflagge dort "kopfstehend" gesetzt.

Für mich macht es optisch keinerlei Unterschied, wie herum man diese Flagge aufzieht. Vielleicht kann das mal jemand näher erläutern? (nicht signierter Beitrag von 2003:e5:9732:a200:2c25:4f2a:ac54:e3bf (Diskussion)) 13:42, 5. Mai 2019‎

Die Sterne auf der Europaflagge haben fünf Spitzen. Korrekt wäre es wenn jeweils eine Spitze oben und zwei nach unten stehen, auf dem Foto ist es genau andersherum, sozusagen kopfstehend. Ist allerdings - zumindest in meiner Auflösung - in der Tat nur in der Vergrößerung zu erkennen. KalleKallupke (Diskussion) 18:48, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten