Diskussion:Behindertenpauschbetrag
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Dr.cueppers in Abschnitt Jahresbetrag/dauernder Grad der Behinderung
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[Quelltext bearbeiten]"Der Behinderten-Pauschbetrag wird immer als Jahresbetrag gewährt, also auch dann, wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres vorgelegen haben"
Woraus ergbit sich das? Der Wortlaut des Gesetzes ist: "Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung."
Meiner Meinung nach widerspricht sich das. (nicht signierter Beitrag von 79.252.215.81 (Diskussion) 12:38, 2. Nov. 2015 (CET))
- Die Praxix sieht so aus: Der Grad der Behinderung wird auf Antrag festgestellt und gilt bei Bewilligung rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Die Bewilligung erfolgt nur, wenn die Behinderung voraussichtlich langfristig (länger als ein halbes Jahr) besteht. Mit "dauerndem" Grad der Behinderung ist dieses halbe Jahr gemeint. Beispiel: Antrag am 1. Oktober; bewilligt. Der Pauschbetrag gilt für das gesamte Antragsjahr und das gesamte Folgejahr, und zwar auch dann, wenn die Behinderung nach dem 1. April des Folgejahres nicht mehr bestehen sollte. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:48, 2. Nov. 2015 (CET)