Diskussion:Bereitstellungszins
Dabei legen die Kreditinstitute individuell die Zeit fest in der die Bereitstellungszinsen nicht anfallen.
- Ich habe den Satz hier gelöscht, weil er so nicht stimmt. IMO wird im Kreditvertrag die Dauer ab wann Bereitstellungszinsen anfallen festgelegt, selbstverständlich versucht jedes Kreditinstitut hier seinen eigenen Zeitrahmen vorzugeben, aber es ist halt im Gewissen Sinne Verhandlungssache.--Pietlav 10:01, 26. Dez 2005 (CET)
- "(...) aber es ist halt im Gewissen Sinne Verhandlungssache" (Benutzer:Pietlav)
- Das ist doch was Verbraucherimmobilienkredite angeht, doch eine vollkommen lebensfremde Annahme 31.17.68.177 20:59, 7. Nov. 2011 (CET)
Kreditprovision / Bereitstellungszins
[Quelltext bearbeiten]Die Artikel müssten aufeinander abgestimmt werden. Ich hätte Kreditprovision als Synonym für „Commitment fee“ gesehen. Abgrenzung wäre für mich: Bereitstellungszins fällt bis zur vollständigen Auszahlung von Krediten an, Kreditprovisionen werden laufend auf nicht in Anspruch genommene KK-Linien berechnet.Karsten11 21:56, 15. Dez. 2009 (CET)
- Hi Karsten11:eine Abstimmung beider Artikel ist OK. Der Begriff Kreditprovision wird in der Literatur sehr unterschiedlich verwendet, das wird auch im Internet so reflektiert. Einerseits will das Wirtschaftslexikon sie entweder von der höchsten Inanspruchnahme oder von der Kreditlinie berechnt wissen, diese Optionen sieht auch das Handelswissen so. Für Conserio ist sie andererseits gar mit der Bereitstellungsprovision identisch. Das Gabler Wírtschaftslexikon sieht sie als Entgelt für die Bearbeitung oder Bereitstellung eines Kredits. Das Ärzteblatt begründet sie mit dem Vorhalten von Liquidität und zählt 4 Berechnungsmethoden auf. Ich kenne den Begriff "Commitment fee" aus der angelsächsischen Syndizierungspraxis, wo er mit (nicht anrechenbarer) "Bereitstellungsprovision" übersetzt wird, weil Commitment eben eine Kreditzusage bedeutet, auf die der Kreditnehmer die Provision zu entrichten hat. Kreditprovision wird eher mit credit commission übersetzt. Vielleicht sollte man im Artikel Kreditprovision auf den unterschiedlichen Inhalt des Begriffs eingehen. Viele Grüße: Benutzer:Wowo2008--Wowo2008 22:07, 16. Dez. 2009 (CET)
- Wilhelm Schäfer: Fachwörterbuch Finanzen (1999) übersetzt Bereitstellungszins mit "loan commitment fee" und Kreditprovison mit "credit fee" oder "credit risk premium". Beide Begriffe seien synonym, Bereitstellungszins sei aber eine veraltete Bezeichnung. Bei uns im Haus sprechen wir im Privatkundengeschäft von Bereitstellungszins und im Firmenkundengeschäft von "Commitment fee", meinen aber eigentlich das gleiche. Wenn ich die Sache überdenke ist es ggf. am besten, beides in einem Artikel (hier) abzuhandeln und einen Abschnitt über unterschiedliche Bezeichnungen zu erstellen.Karsten11 14:19, 17. Dez. 2009 (CET)
Forward-Darlehen vs Bereitstellungsprovision
[Quelltext bearbeiten]Was ist denn jetzt der Unterschied zur BereitstellungsPROVISION ?? Ist das nicht genau das Gleiche unter anderen Namen ? 31.17.68.177 20:48, 7. Nov. 2011 (CET)
- Ökonomisch ist das ähnlich. In beiden Fällen entsteht der Bank ein Nachteil durch die spätere Abnahme des Darlehens und in beiden Fällen muss der Darlehensnehmer dafür etwas zahlen. Die Bereitstellungsprovision ist aber quasi die Vertragsstrafe für die verspätete Abnahme während beim Forward-Darlehen die spätere Abnahme beim Vertragsabschluss bereits vereinbart wurde. Konsequenterweise sind die Bereitstellungsprovisionen auch höher als der Forward-Aufschlag.Karsten11 21:31, 7. Nov. 2011 (CET)
Bearbeitungsgebühren
[Quelltext bearbeiten]Jemand fragte diese Woche in der WP:Suchhilfe, ob die Bereitstellungsprovision für einen Hauskredit zu den Bearbeitungsgebühren zählt. Kann das jemand beantworten? Ich verstehe den Artikel als "nein", ist das richtig? --Neitram ✉ 16:43, 20. Nov. 2014 (CET)
- Eine Bearbeitungsgebühr ist das per Definitionem nicht. Als Bankgebühr könnte man es bezeichnen (man nennt es ja auch Bereitstellungsprovision). Gemeint war aber sicher, ob diese Zahlungsverpflichtungen unter das BGH-Urteil fällt, dass Kreditgebühren verbietet. Das ist nicht der Fall. Der BGH schreibt hier: "Vielmehr werden damit lediglich Kosten für Tätigkeiten (wie etwa die Zurverfügungstellung der Darlehenssumme, die Bearbeitung des Darlehensantrages, die Prüfung der Kundenbonität, die Erfassung der Kundenwünsche und Kundendaten, die Führung der Vertragsgespräche oder die Abgabe des Darlehensangebotes) auf die Kunden der Beklagten abgewälzt, die die Beklagten im eigenen Interesse erbringen oder auf Grund bestehender eigener Rechtspflichten zu erbringen haben." Das ist eine völlig andere Fallbeschreibung; das BGH-Urteil lässt sich nicht einmal sinngemäß auf Bereitstellungszinsen anwenden.--Karsten11 (Diskussion) 18:46, 20. Nov. 2014 (CET)
- Danke für die Antwort! --Neitram ✉ 22:59, 20. Nov. 2014 (CET)