Diskussion:Berufsständische Körperschaft
erstens nicht nur landesrechtlich (zB Rechtsanwaltskammern konkurrierende Gesetzgebung gem. Art. 74 I Nr. 1 GG, von der der Bund gebrauch gemacht hat, vgl. BRAO), zweitens Doppeleintrag zu Kammer (Körperschaft). --C.Löser Diskussion 21:36, 17. Jun 2006 (CEST)
- Verschoben und zusammengefügt, korrigiert und erweitert. --C.Löser Diskussion 22:08, 17. Jun 2006 (CEST)
nicht vor e.V. eingefügt, da die BÄK kein e.V. ist.
Historischer Aspekt fehlt
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel beschäftigt sich nur mit der aktuellen Rechtslage und reflektiert nicht ihr Werden. Viele berufsständischjen Körperschaften haben ihre Wurzeln beispielsweise im Zunftwesen. Zur Geschichte gehören auch die Versuche der Diktaturen des 20. Jahrhunderts, das intellektuelle Leben über Künstler- und Schriftstellerverbände mit Pflichtmitgliedschaft mittels Zuckerbrot und Peitsche zu kontrollieren: siehe Reichsschrifttumskammer, Reichskulturkammer, aber auch der Typus des Schriftstellerverbandes stalinistischer Prägung. Robert Schediwy 84.112.54.160 13:45, 9. Nov. 2007 (CET)
Pflegekammer
[Quelltext bearbeiten]Die Pflegekammer existiert in Deutschland zwar noch nicht, aber ist bereits seit über 20 Jahren in der Diskussion. In welcher Form liese sich dieser Begriff in diesem Artikel mit einbeziehen? Vielleicht ein Abschnitt "geplante Kammern", "nicht realisierte Kammern", ... ? - Christian Buhtz 03:52, 21. Mai 2011 (CEST)
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Ich finde es schon etwas seltsam, dass in einem Artikel Berufsständische Körperschaft der zweite Einleitungssatz lautet (seit 7. Sept. 2012): „Die Bezeichnung Berufsständische Körperschaft ist unüblich.“ Entweder trifft dieser Erläuterungssatz zu, dann sollte sein Verfasser (oder jemand anders, der diese Ansicht teilt) einen Vorschlag zur Verschiebung machen. Oder er trifft nicht zu, dann sollte er gestrichen werden. In welchem Bezugsrahmen soll der Begriff denn unüblich sein? Im allgemeinen Sprachgebrauch oder in der juristischen Dogmatik? Ich bin auf diese Formulierung gestoßen, weil Benutzer Joseflama mit ihr folgende Aussage belegen will: „Es gibt keine "Berufsständische" Körperschaft des öffentlichen Rechts (erst informieren, dann ändern!)“ Dabei existiert in der Wikipedia eine Kategorie Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts, die 4 Unterkategorien und 55 Seiten umfasst.--Malabon (Diskussion) 18:54, 31. Mai 2013 (CEST)
- Kann ich nur zustimmen und nach fast einem Jahrzehnt noch nicht erledigt! Ich schaue mal ob ich was finde ... dazu. --Bmstr (Diskussion) 09:49, 5. Jan. 2022 (CET)
Nur in Deutschland?
[Quelltext bearbeiten]Inwieweit bezieht sich dieser Artikel nur auf die Bundesrepublik oder alle deutschsprachigen Länder? Das geht m. E. nicht klar aus dem Text hervor. --Peter Gröbner (Diskussion) 11:00, 21. Dez. 2014 (CET)
- Hab einen Versuch der Klärung gemacht: Spezial:Diff/140965559 --Peter Gröbner (Diskussion) 13:39, 18. Apr. 2015 (CEST)
- Der Artikel ist insgesamt etwas eigenartig, denn im Prinzip ist es eine Bezeichnung, die es nur in D gibt aber nichts anders als eine Standesvertretung ist. Also Redundanz pur :-) --K@rl 15:50, 18. Apr. 2015 (CEST)
- Was ist mit der Österreichischen Ärztekammer? Wird diese auch von diesem Artikel umfasst und, wenn ja, vom privaten oder vom öffentlichen Recht? --Peter Gröbner (Diskussion) 16:09, 18. Apr. 2015 (CEST)
- Ist ebenfalls eine Standesvertretung - den Begriff Berufsständische Körperschaft gibt es nur in Deutschland, drum ist da ganze verwirrend. Ich würde das unter Standesbezeichnun und dann eben schreiben, dass diese in D Berufsst.... bezeichnet werden. und hier ein redirect setzen und das wars --K@rl 17:23, 18. Apr. 2015 (CEST)
- Du meinst wohl Standesvertretung, nicht Standesbezeichnung, oder? Dieser Artikel und der hier vorliegende sind ohnehin ziemlich überschneidend. --Peter Gröbner (Diskussion) 17:27, 18. Apr. 2015 (CEST)
- Einverstanden! Gruß und Dank --Peter Gröbner (Diskussion) 17:26, 18. Apr. 2015 (CEST)
- @Partynia: Was meinst Du dazu? Gruß und Dank --Peter Gröbner (Diskussion) 17:32, 18. Apr. 2015 (CEST)
- Hier steht „Berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts(:) Diese Kammern werden auch Standesvertretung oder Standesordnung genannt.“ Unter Standesvertretung liest man „Sie sind entweder als Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts organisiert.“ (Unterstreichung von mir) Sind es jetzt Synonyme oder nicht? --Peter Gröbner (Diskussion) 09:15, 19. Apr. 2015 (CEST)
- @Partynia: Was meinst Du dazu? Gruß und Dank --Peter Gröbner (Diskussion) 17:32, 18. Apr. 2015 (CEST)
- Ist ebenfalls eine Standesvertretung - den Begriff Berufsständische Körperschaft gibt es nur in Deutschland, drum ist da ganze verwirrend. Ich würde das unter Standesbezeichnun und dann eben schreiben, dass diese in D Berufsst.... bezeichnet werden. und hier ein redirect setzen und das wars --K@rl 17:23, 18. Apr. 2015 (CEST)
- Was ist mit der Österreichischen Ärztekammer? Wird diese auch von diesem Artikel umfasst und, wenn ja, vom privaten oder vom öffentlichen Recht? --Peter Gröbner (Diskussion) 16:09, 18. Apr. 2015 (CEST)
- Der Artikel ist insgesamt etwas eigenartig, denn im Prinzip ist es eine Bezeichnung, die es nur in D gibt aber nichts anders als eine Standesvertretung ist. Also Redundanz pur :-) --K@rl 15:50, 18. Apr. 2015 (CEST)
Hallo Peter Gröbner, es gibt auch in Österreich berufsständische Körperschaften öffentlichen Rechts, beispielsweise die selbstverwaltet Apothekerkammer. Sie begutachtet Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, erstellt Fachgutachten oder verhandelt mit den Sozialpartnem. Darüber hinaus überwacht sie die Berufspflichten. 1934 wurde auch der Bauernbund in eine berufsständische Körperschaft umgewandelt. Historische Ausführungen fehlen ebenso, wie der nach der „Machtergreifung“ erfolgte Aufbau eines autoritär und zentralistisch geführten Ärztestandes, durch die Umwandlung der Berufsvertretungen in eine berufsständische Körperschaft. Man müsste in dem Artikel einiges überarbeiten. Grüße --Partynia ∞ RM 09:39, 19. Apr. 2015 (CEST)
- @Partynia: Danke für Deine Antwort! Die Frage ist, brauchen „wir“ zwei Lemmata Berufsständische Körperschaft und Standesvertretung? Wenn es nämlich Synonyme sind, wie Deine Formulierung „berufsständische Körperschaften öffentlichen Rechts“ unterstützt, könnte man einfach – wie K@rl vorgeschlagen hat, von hier nach dort weiterleiten. --Peter Gröbner (Diskussion) 10:14, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Puristisch betrachtet nimmt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts hoheitliche Aufgaben wahr und ist eigentlich keine Berufsvertretung im Sinne der Interessenvertretung. Der Staat hat ihr Aufgaben übertragen, weil dort das Know-How vorhanden ist, lässt sie selbständig entscheiden und übt die Rechtsaufsicht (nicht die Fachaufsicht) aus. Im Sozialgesetzbuch V wird dazu ausgeführt, dass die Körperschaft ferner die Rechte ihrer Mitglieder wahr zu nehmen und zu vertreten hat. Daraus resultiert natürlich auch eine Interessenvertretung, jedoch limitiert durch die gesetzlichen Vorgaben. Die Standesvertretung ist demgegenüber eine echte Interessenvertretung, die dabei keine Limitierungen gesetzlicher Art hat. Bedauerlicherweise werden die Begriffe generell etwas verschwommen verwendet. Körperschaft - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Körperschaft des privaten Rechts - Berufsständische Körperschaft - Standesvertretung - Berufsverband. Ob da WLs helfen? Grüße --Partynia ∞ RM 10:23, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Das „Sozialgesetzbuch V“ gilt halt nur in der Bundesrepublik. Eben, weil die Begriffe verschwommen sind, denke ich, dass es besser wäre, all diese juristischen Feinheiten in einem Artikel Standesvertretung zu sammeln, Informationen, die nur hier stehen, dort einzubringen (welche sind es?) und dann von hier nach dort weiterzuleiten. --Peter Gröbner (Diskussion) 10:26, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Hier steht ja „Diese Kammern werden auch Standesvertretung oder Standesordnung genannt.“ (Unterstreichung von mir) Das zeigt ja, dass es weitgehend Synonyme sind – wozu also zwei Lemmata/Artikel? --Peter Gröbner (Diskussion) 10:29, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Ich werde, wenn ich etwas mehr Zeit habe, versuchen, die Lemmata gegeneinander abzugrenzen. Man muss da sehr genau differenzieren. Laut Heilberufekammergesetz sind es keine Standesvertretungen, sondern Berufsvertretungen. Das Synonym zur Körperschaft des öffentlichen Rechts wäre demnach Berufsvertretung. Beispielsweise ist die Bundeszahnärztekammer ein e. V, die Bundesärztekammer ist ein nicht eingetragener Verein ohne eigene Rechtsfähigkeit. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist wiederum eine Körperschaft.d.ö.R. --Partynia ∞ RM 17:18, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Wobei die von Dir genannten Beispiele möglicherweise nur in der Bundesrepublik in dieser Form geregelt sind, was im Artikel zum Ausdruck kommen sollte. Jedenfalls vielen Dank für Deine Antworten, Recherchen und die Bereitschaft, Dich darum zu kümmern. Es ist halt gut, wenn man kompetente Menschen kennt, wenn auch in diesem Fall nur virtuell. Gruß --Peter Gröbner (Diskussion) 17:29, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen:
{{@|Peter Gröbner|Peter}}
. Danke, Peter Gröbner -- 16:50, 13. Aug. 2017 (CEST)
- Ich werde, wenn ich etwas mehr Zeit habe, versuchen, die Lemmata gegeneinander abzugrenzen. Man muss da sehr genau differenzieren. Laut Heilberufekammergesetz sind es keine Standesvertretungen, sondern Berufsvertretungen. Das Synonym zur Körperschaft des öffentlichen Rechts wäre demnach Berufsvertretung. Beispielsweise ist die Bundeszahnärztekammer ein e. V, die Bundesärztekammer ist ein nicht eingetragener Verein ohne eigene Rechtsfähigkeit. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist wiederum eine Körperschaft.d.ö.R. --Partynia ∞ RM 17:18, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Hier steht ja „Diese Kammern werden auch Standesvertretung oder Standesordnung genannt.“ (Unterstreichung von mir) Das zeigt ja, dass es weitgehend Synonyme sind – wozu also zwei Lemmata/Artikel? --Peter Gröbner (Diskussion) 10:29, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Das „Sozialgesetzbuch V“ gilt halt nur in der Bundesrepublik. Eben, weil die Begriffe verschwommen sind, denke ich, dass es besser wäre, all diese juristischen Feinheiten in einem Artikel Standesvertretung zu sammeln, Informationen, die nur hier stehen, dort einzubringen (welche sind es?) und dann von hier nach dort weiterzuleiten. --Peter Gröbner (Diskussion) 10:26, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Puristisch betrachtet nimmt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts hoheitliche Aufgaben wahr und ist eigentlich keine Berufsvertretung im Sinne der Interessenvertretung. Der Staat hat ihr Aufgaben übertragen, weil dort das Know-How vorhanden ist, lässt sie selbständig entscheiden und übt die Rechtsaufsicht (nicht die Fachaufsicht) aus. Im Sozialgesetzbuch V wird dazu ausgeführt, dass die Körperschaft ferner die Rechte ihrer Mitglieder wahr zu nehmen und zu vertreten hat. Daraus resultiert natürlich auch eine Interessenvertretung, jedoch limitiert durch die gesetzlichen Vorgaben. Die Standesvertretung ist demgegenüber eine echte Interessenvertretung, die dabei keine Limitierungen gesetzlicher Art hat. Bedauerlicherweise werden die Begriffe generell etwas verschwommen verwendet. Körperschaft - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Körperschaft des privaten Rechts - Berufsständische Körperschaft - Standesvertretung - Berufsverband. Ob da WLs helfen? Grüße --Partynia ∞ RM 10:23, 19. Apr. 2015 (CEST)
Etymologie zu "Kammer"
[Quelltext bearbeiten]Eigentlich hätte mich interessiert, wo der Ausdruck "Kammer" herkommt. Gibt es irgendeinen Zusammenhang zwischen der Wohnkammer und der Kammer als Körperschaft? Und wenn Nein, worauf ist der Terminus dann zurückzuführen? Unter Standesvertretung steht das leider auch nicht. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 19:35, 28. Nov. 2021 (CET)