Diskussion:Berufung (Amt)/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Dioskorides in Abschnitt Lemma
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Verbesserungvorschläge

Dieser Artikel ist nicht ansatzweise neutral und enthält Formulierungen, die in einer Enzyklopädie nicht angemessen sind. Ich empfehle Entfernung und völlige Neufassung. (nicht signierter Beitrag von 212.79.166.21 (Diskussion) )

Die einfache Entfernung der Neutralitätswarnung ändert nicht daran, dass dieser Artikel nicht enyklopädiefähig ist. Der Verfasser versucht augenscheinlich, persönliche negative Erfahrungen bzw. erlittene Verletzungen zu verarbeiten. Ich beantrage vollständige Entfernung dieses Artikels, der kaum rettbar erscheint. (nicht signierter Beitrag von 212.79.166.21 (Diskussion) )

Habe das Problem durch einen größeren Revert dieses POV-Krams gelöst. Bitte signiere deine Beträge und wenn du etwas gelöscht sehen möchtest, beantrage es entsprechend (oder schau einfach vorher in die Versionsgeschichte und stelle fest, dass eine einzelne IP für diesen Quatsch verantwortlich ist und lösche ihn entsprechend). --Grüße, Auke Creutz um 00:45, 10. Okt. 2006 (CEST)

Benutzer:80.136.91.238

Aktuell 80.136.91.238 (Diskussion • Beiträge • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • Whois • GeoIP • RBLs) knüpft direkt an das Problem an und stellt den eindeutig nicht mit dem neutralen Standpunkt der Wikipedia vereinbaren Inhalt immer wieder ein, der folgende Abschnitte beinhaltet:

  • Ein Berufungsverfahren ist eine Art Bewerbungsverfahren—jedoch mit rechtlichen Rahmenvorgaben, die leider nur auf dem Papier stehen, damit Professorenstellen ungeniert durch Mauscheln und Kungeln vergeben werden können.
  • Es gibt aber durchaus auch Professoren auf Angestelltenbasis mit den resp. anderen gesetzlichen Prämissen.
  • Die anderen Artikel des GG (Bestenauslese etc.) werden geflissentlich umgangen, um unbedingt die "genehme" Person zu berufen. So wird jede Berufung zu einem Skandal.
  • [...] eines sog. "Sondervotums" möglich, das im Gegensatz zum Senatsvorschlag steht.
  • Die Berufung eines Professors aus der eigenen Hochschule wird als Hausberufung bezeichnet. In Deutschland sind Hausberufungen unüblich, aber häufig.
  • Bei Professoren auf Angestelltenbasis ist diese Altersbegrenzung aufgehoben.
  • Behinderte werden aber bevorzugt.
  • Eine Habilitation, die gerne von Minderqualifizierten ("Professoren", die durch Schiebung etabliert wurden), die in diesem Thread mitschreiben, als Qualifikationsvoraussetzung unterdrückt wird. (Eine Bitte an den Moderator: Lassen Sie sich doch nicht von solchen Personen zutexten!!)

Oder verunstaltet den Artikel direkt mit:

  • Diese Seite wird leider ständig durch die Angaben einer Person verfälscht, die offensichtlich mit einem Nichts an Qualifikation auf eine Professur gelangt ist und z.B. die Habilitation ständig ausschließt. Diese absurden Einlassungen schaden Sinn und Auftrag der Wikipedia!!!

Lieber 80.136.91.238, bitte lies dir vorher die Informationen zu dem neutralen Standpunkt und zur Qualität der Artikel durch und äußere dich vor dem Wiedereinstellen deiner Aussagen hier. Ansonsten werde ich eine entsprechende Sperrung direkt beantragen. --Grüße, Auke Creutz um 13:56, 17. Okt. 2006 (CEST)

Artikel nun nach erneuter Wiedereinstellung auf Antrag halbgesperrt. --Grüße, Auke Creutz um 00:18, 23. Okt. 2006 (CEST)

Kommentar: Es ist ja wohl das Lächerlichste vom Lächerlichen, dass sich ein Gymnasiast (Auke Creutz)zu den Formen des Berufungsverfahrens an der Universität äußert. Da müssen doch wohl Hochschullehrer das Wort haben; oder ist der Pappi von Auke Creutz Professor, der nicht so ganz redlich die Professur erklommen hat? Jedenfalls ist verdächtig, dass ständig die Habilitation unerwähnt bleibt. Antrag: Auke Creutz muss sofort die Wikipedia-Redaktion verlassen und sich nicht noch als frecher Zensor aufspielen!! Dinge gibt es!!! (nicht signierter Beitrag von 80.136.112.147 (Diskussion) )

Ich lasse das mal so stehen; es spricht für sich und ein wenig schmunzeln möchte sicher jeder mal. --Grüße, Auke Creutz um 13:44, 24. Okt. 2006 (CEST)

Kommentar zu den immer wieder kehrenden Beleidigungen: Es geht hier - im Gegensatz zu Deinen Äußerungen - sachlich zu; diese Sachlichkeit, die du nicht besitzt, sprichst Du genau der Wikipedia oder mir ab. Bitte lies WP:WWNI, WP:NPOV und WP:WSIGA und unterlasse die Beleidigungen; wenn Du das nicht lassen kannst, empfehle ich Dir Dich mit dem Zivilrecht auseinanderzusetzen. --Grüße, Auke Creutz um 12:19, 8. Nov. 2006 (CET)

Arbeit ausserhalb einer Hochschule

"Besondere Leistungen bei der Anwendung und Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt werden müssen. Die fünfjährige Praxis muss zum Zeitpunkt der Berufung erfüllt sein."

Gilt das nicht nur an Fachhochschulen, nicht an Universitäten?

17:52, 30. Mai 2008 (CEST)

Arbeit ausserhalb einer Hochschule u.a.

Auch ich bin über den vorherigen Satz gestolpert. Das Erfordernis einer dreijährigen Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs gilt definitiv nur an Fachhochschulen. Überhaupt wird bei universitären Ausschreibungen keine Aussage zur Dauer eine vorherigen Berufspraxis gemacht.

Es ist auch falsch zu schreiben, dass es sich bei einem Berufungsverfahren um "eine Art Bewerbung" handelt. Es handelt sich um ein Stellenbesetzungsverfahren! Nur nebenbei: Es können sogar Leute berufen werden, die sich nicht beworben haben (kommt allerdings wohl selten vor).

Wenn Wikipedia die noch vorhandenen Reste seines Rufes nicht gefährden will, müssten solche Schlampereien viel schneller korrigiert werden.

Mit besten Grüßen

Wolfgang Ludwig-Mayerhofer (Univ.-Prof. an der Uni Siegen) 8. Juni 2008

Das Konzept hier ist nicht so, dass es eine Redaktion gibt, die Inhalte redigiert. Dies ist nicht der Brockhaus! Jeder kann, soll und darf das selbst machen, der etwas von einer Sache versteht, auch Universitätsprofessoren! Ein Universitätsprofessor wäre z.B. besonders geeignet, gerade diesen Artikel hier zu korrigieren. Ich lade Sie herzlich dazu ein. Wenn Sie es nicht machen, macht es vielleicht jemand anders - aber vielleicht auch nicht oder nicht so, wie es gut ist. Ihre Änderungsvorschläge klingen übrigens sehr vernünftig. - Man muss sich noch nicht einmal anmelden (aber man darf es). Beste Grüße! --ProfessorX 19:18, 16. Jul. 2008 (CEST)

Den Artikel sollte man entweder entfernen oder gründlich überarbeiten. Er ist offensichtlich aus der Perspektive des Hochschulrechts eines Bundeslandes geschrieben und berücksichtigt nicht, dass die Regelungen der deutschen Bundesländer mittlerweile unterschiedlich sind. So kann man beispielsweise für Baden-Württemberg nicht von einer generellen Ausschreibungspflicht ausgehen, da es hier nach § 48 Abs. 2 Satz 5 LHG Ausnahmen gibt. Undsoweiter.

Ich tendiere zu der 2. Möglichkeit, denn sonst müsste es erst eine Löschdiskussion geben und ich vermute, dass eine Löschung abgelehnt werden würde. Und vielleicht kann ich Sie doch noch dazu bringen, die Korrekturen selbst übernehmen. Das kann doch einer am besten, der selbst so ein Verfahren durchlaufen hat oder bei der Berufung eines Kollegen beteiligt war. Bitte auch den Artikel Berufungsverfahren beachten, da sie sich thematisch überschneiden!--ProfessorX 21:06, 18. Jul. 2008 (CEST)






Oh Mann, der Artikel ist unglaublich schlecht!

Voraussetzung für eine Berufung ist in Deutschland (im Gegensatz zu manch anderen Ländern) die Habilitation bzw. habilitationsadäquate Leistungen. Alternativ kann auch eine vorherige Juniorprofessur zu einer Berufung als Professor/in auf Lebenszeit führen. Was ist das für ein Quatsch "promotionsadäquate Leistungen"?

Eine Berufspraxis außerhalb der Hochschule gilt nur als Voraussetzung bei Fachhochschulen. Warum bleibt solch ein schlechter Artikel bestehen - es gibt ja schon genug Kritiker.

Altersgrenze

"Das 52. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein." wird hier als Kriterium genannt. Das gilt meines Wissens nicht mehr. Es wäre ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Mineraloge 16:35, 10. Feb. 2009 (CET)

Was soll das denn?

"Ein Berufungsverfahren ist eine Art Bewerbung ..." Häh? Eine Bewerbung ist eine Bewerbung. Wenn ich mich beworben habe, ist die Bewerbung vorbei. Das Berufungsverfahren beginnt dann erst richtig. (nicht signierter Beitrag von 79.251.9.80 (Diskussion) 16:11, 1. Mär. 2012 (CET))

Einleitung

„Berufung ist das Angebot an eine Lehrkraft, einen Lehrstuhl oder eine Professur zu übernehmen.“

1. Satz

Ein Lehrstuhl ist zweifelsfrei eine Lehrkraft, eine Professur ist wohl zu einem Drittel alle Professuren auch eine Lehrkraft; es gibt aber auch Funktionsstellen für Professoren ohne jegliche Lehrtätigkeit. Vielleicht kann man die Einleitung etwas präziser formulieren. --Mattes (Diskussion) 17:30, 1. Dez. 2016 (CET)

Belege

Der Satz: „ In Ländern, vornehmlich denen in denen das Universitätssystem nicht so gut ausgebaut ist, sind Hausberufungen dagegen häufiger“ ist ohne Beleg; was ist denn mit „nicht so gut“ gemeint, was unterscheidet „gut“ von „nicht so gut“ ausgebaut, Beispiele?

Ich bin sowieso erstaunt, dass ein solcher Artikel ohne jegliche Belege auskommt; der einzige Literaturhinweis (Titel!) kann wohl nicht den Inhalt belegen. --Dioskorides (Diskussion) 13:04, 24. Aug. 2018 (CEST)

Du hast vollkommen Recht, hier muss eine Reihe Belege eingefügt werden! Ich habe mal den entsprechenden Baustein gesetzt. --Gmünder (Diskussion) 13:35, 24. Aug. 2018 (CEST)

Lemma

Hier geht es nicht um die Berufung in irgendeine Amt, sondern um die Berufung als Professor bzw. auf einen Lehrstuhl, daher ist das Lemma unpräzise und blockiert auch andere Wege--Lutheraner (Diskussion) 11:47, 19. Feb. 2019 (CET)

Vorschlag: „Berufung (Hochschullehrer)“. --Dioskorides (Diskussion) 12:28, 19. Feb. 2019 (CET)