Diskussion:Bestellung (Amt)
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Markscheider in Abschnitt Verweis zum Artikel
Verweis zum Artikel
[Quelltext bearbeiten]Salve Aktive,
aus meiner Sicht sollte mindestens von folgenden Artikel auf Bestellung (Amt) verwiesen werden:
Da ich nicht besonders fit hinsichtlich der angebrachten Form bin, darf ich bitten, dass andere Aktive dies übernehmen.
Dank und Kollegiale
-- PaulRg 05:27, 27. Dez. 2010 (CET)
- Ich habe erstmal die gröbsten Schnitzer bearbeitet, denke aber, daß da noch einiges offen ist. Bin kein Jurist, evtl. fehlerhafte Bezeichnungen sehe man mir nach. Generell sollten die Gesetze und Verordnungen bei der Ersterwähnung ausgeschrieben werden, Abk. in Klammern dahinter. Bei der Anzahl der Weblinks bin ich nicht sicher, ob das wirklich so sein muß, ggf. ausdünnen. Außerdem sollten die Beispiele etwas mehr erläuternden Text enthalten, eine Zeile plus Angabe des Gesetzes ist zu dürftig. Bitte auch an die Oma denken. Glückauf! Markscheider Disk 10:24, 9. Jan. 2011 (CET)
Es fehlt, wie bestellt wird.
[Quelltext bearbeiten]Schön wäre, wenn der Artikel auch eine Aussage enthielte, wie eine Bestellung abläuft/durchzuführen ist. Durch Wahl, durch Bestimmen durch einen Chef, durch ...