Diskussion:Betriebliche Gesundheitsförderung
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Mitbestimmungspflicht?
[Quelltext bearbeiten]Für jede Methode gilt, dass in deutschen Unternehmen mit einem Betriebsrat oder Personalrat bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung die Arbeitnehmervertretung mitbestimmungspflichtig ist.
Entweder ich verstehe den Satz falsch oder er ist selbst so nicht richtig. Ein Beispiel: Ich kann als Arbeitegeber, Führungskraft oder einfach nur Beauftragter des Arbeitgebers mit meinen Mitarbeitern sprechen, Interviews führen, ja sogar formalle Workshops durchführen, anschließend kann ich Maßnahmen umsetzen udn die Sache wunderbar evaluieren. All dies ist nicht mitbestimmungspflichtig.
--Wikimatthias, 14:07, 27.6.2011
unzureichende Erklärung des Begriffs
[Quelltext bearbeiten]Die "Betriebliche Gesundheitsförderung" ist ein legaldefinierter Begriff aus § 20a Abs.1 Satz1 SGB V. Dieser bestimmt eine Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen. An derartige Maßnahmen sind Ausgabe der GKV und Steuervergünstigungen für den Arbeitgeber verknüpft.
Der Wikipediaartikel ist demzufolge stark defizitär. Er beleuchtet lediglich einen gesundheitspolitischen Aspekt aber nicht den mindestens ebenso wichtigen rechtlichen Aspekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Es wäre ratsam, hier eine Differenzierung vorzunehmen. (nicht signierter Beitrag von 85.232.25.149 (Diskussion) 16:36, 26. Jun. 2012 (CEST))
ROI
[Quelltext bearbeiten]"Der ROI (Return On Investment) für Maßnahmen im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung wird in einschlägigen internationalen Studien (z.B. Bundesverband der deutschen Betriebskrankenkassen) mit dem Verhältnis 1:3 beziffert, was dieses Instrumentarium als ökonomisch hocheffektiv ausweist."
Vielleicht ist mir der Zusammenhang auch nicht klar, da keine richtige Quellenzitation vorliegt, aber eine Studie der deutschen BKKs ist für mich nicht gleichzusetzen mit "einschlägigen internationalen Studien". Da gerade das Thema ROI in den Betrieben immer wieder heiß diskutiert wird, scheint mir der Wert 1:3 - in Ermangelung echter Fakten - beliebig. (nicht signierter Beitrag von 62.225.132.107 (Diskussion) 15:39, 4. Aug. 2015 (CEST))
Verengung auf Salutogenese schon in der Einleitung
[Quelltext bearbeiten]Das Lemma ist stark auf den Ansatz der Salutogenese verengt, der in der Praxis kaum je im Sinne seines Urhebers konkretisiert werden kann. Gleichzeitig fehlen dem Artikel gute Beispiele (wie z.B. Laienhelfer oder Ansprechpartner für psychische oder Suchtprobeleme im Betrieb usw.).--Hnsjrgnweis (Diskussion) 13:39, 8. Dez. 2020 (CET)