Diskussion:Bierlikör

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Mangomix in Abschnitt Neufassung 12.7.2016
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Erstentwurf

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 Info: Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Erstfassung vom 5. Juli 2016.

Dieser Artikel stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Unter der Ticketnummer 2016070510008708 liegt seit dem DaB. (Diskussion) eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.


Der Artikel in aktueller Form [1] suggeriert, Bierlikör sei eine eigene Likör„gattung“ bzw. eine offizielle „Klassifikation“. Tatsächlich ist es aber lediglich eine Geschmacksrichtung von Likören (aus theoretisch unendlich vielen), unterliegt also keinerlei speziellen Vorschriften oder Herstellungsverfahren (vgl. EU-Spirituosenverordnung; dort ist nur Bierbrand – also ein Bier-Destillat – näher geregelt). Im Prinzip wird man wohl jede Spirituose, die süß genug für einen Likör ist und nach Bier schmeckt, „Bierlikör“ nennen dürfen. Die Unterteilung in lediglich zwei Varianten = Herstellungsverfahren im Artikel ist, zumal unbelegt, insoweit zu hinterfragen. In der Literatur (z.B. André Dominé: The Ultimate Bar Book, der eigentlich alle gängigen Spirituosengattungen und -marken abhandelt) kann ich zu Bierlikör jedenfalls nichts Näheres finden, Google liefert immerhin Hinweise auf patentierte Herstellungsverfahren [2] [3], die man bei einer Überarbeitung berücksichtigen könnte. Hat sonst noch jemand reputable Quellen? --Mangomix 🍸 15:00, 5. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Eigentlich gehört der ganze Artikel neu geschrieben: die Ausführungen zu den beiden „Varianten“ wurden quasi 1:1 von der Website eines Herstellers kopiert (vielleicht nicht unzufällig die beer liqueur foundation UG, die den prominent in der Erstversion genannten HEILAND Doppelbockliqueur produziert), m.E. ist das URV und auch kein valider Beleg. Ich werd mich mal dranmachen ... --Mangomix 🍸 15:33, 5. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Neue Version hier: Benutzer:Mangomix/Bierlikör, bitte mal anschauen.--Mangomix 🍸 20:26, 8. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
erledigtErledigt --Mangomix 🍸 21:54, 12. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Neufassung 12.7.2016

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Übertrag von Benutzer Diskussion:Mangomix/Bierlikör: Der Artikel beschreibt die aktuellen Entwicklungen auf dem Markt der Bierliköre sehr gut. Auch die rechtlichen Aspekte zeigen schön, dass es keine wirkliche Beschränkung gibt und auch nicht klar geregelt ist, was alles unter den bereich Bierlikör fällt. Zeigt aber auch, dass einiges möglich ist. Es wäre lediglich zu klären, ob Bierlikör tatsächlich Bier enthalten muss oder nur geschmacklich an Bier erinnert. Zum Geschmack lässt sich noch sagen, dass Bierlikör je nach Herstellungsart nicht zwingend nach Bier schmecken muss. Es gibt Bierliköre in denen das Bier überhaupt nicht mehr erkennbar ist. Man schmeckt zwar malzige Aromen, aber der typische Biergeschmack verschwindet. Auch da gibt es keine Grenzen.(nicht signierter Beitrag von RookieAxe (Diskussion | Beiträge) 09:07, 12. Jul. 2016 (CEST))Beantworten

Die EU-Spirituosenverordnung lässt die Frage zumindest offen, evtl. könnte die Verbrauchererwartung hier eine Rolle spielen. Allerdings: Orangenlikör (ebenfalls in der Verordnung nicht näher definiert) muss ja auch keine Orangen/Orangensaft enthalten (tatsächlich werden in der Regel Pommeranzenschalen mazeriert). Und ein Beispiel für einen Bierlikör, der kaum nach Bier schmeckt, könnte BIERlikör22 sein – zumindest wenn man dieser vernichtenden Kritik der Zeitschrift Mixology glauben darf: „Beim Bierlikör 22 mag man weder an Bier noch an Likör denken – weil er beiden Begriffen nicht gerecht wird.“ Ich denke jedenfalls, dass das Spektrum der Möglichkeiten in der aktuellen Artikeleinleitung („… ist ein Likör, der an den Geschmack von Bier erinnert, in der Regel also Malz- und/oder Hopfentöne aufweist, und/oder der unter Verwendung von Bier oder Malzbier hergestellt wurde“ hinreichend zum Ausdruck kommt.--Mangomix 🍸 21:54, 12. Jul. 2016 (CEST)Beantworten