Diskussion:Brandstiftungsdelikte
Tatbestände in diesem Hauptartikel oder als eigene Artikel?
[Quelltext bearbeiten]Ich habe vor, in nächster Zeit den Bereich der Brandstiftungsdelikte schrittweise auszubauen und plane, für jeden der Straftatbestände einen eigenen (ausführlichen) Artikel bzw. Abschnitt anzulegen. Meine ursprüngliche Planung sah vor, alle Tatbestände in diesem Artikel zu erläutern – eine mögliche Gliederung habe ich bereits vor einiger Zeit erstellt, dort komme ich jedoch auf insgesamt etwa 80 Abschnittsüberschriften. Erschiene es dann doch vorzugswürdig, die Tatbestände in eigene Artikel auszulagern und hier nur die relevantesten Informationen zu erläutern? – CherryX sprich! 00:11, 14. Aug. 2013 (CEST)
(Nachtrag) Ich habe mich über Nacht nun doch dazu entschlossen, die Tatbestände in einzelne Artikel auszulagern und dann entsprechend auf Hauptartikel zu verweisen. Eine ausführliche Darstellung – selbst wenn nicht so ausführlich wie bei Schwere Körperverletzung (Deutschland) – würde hier in Anbetracht der Anzahl der Tatbestände und dem, was man dazu schreiben könnte jeglichen Rahmen sprengen. – CherryX sprich! 12:53, 14. Aug. 2013 (CEST)
- Ich begrüße Deinen nächtlichen Entschluss. :-) --Turnstange (Diskussion) 13:12, 14. Aug. 2013 (CEST)
D-lastig
[Quelltext bearbeiten]Was ist mit dem Strafrecht in Österr., Liechtenstein und Schweiz? Wenn es die Straftatengruppe dort auch gibt, müßte ein D-lastig in den Artikel. --93.135.44.57 11:27, 19. Aug. 2013 (CEST)