Diskussion:Bremer BAMF-Affäre

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:F3:BF30:6610:6A:D4C6:3901:BEE in Abschnitt Wendung
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Einzelnachweise

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Ich finde die zweispaltige Darstellung etwas unübersichtlich. -- Woodie Wood (Diskussion) 11:34, 13. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Klarnamen

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In diesem Lemma wird bisher der Nachname derjenigen Person, die über mehr als 2 Jahrzehnte in der Außenstelle Bremen des BAMF tätig und die letzten Jahre bis 2017 deren Leiterin war, nur als "Ulrike B." abgekürzt angeführt.
Aber jeder, der sich etwas Mühe gibt, findet ihren vollen Nachnamen (und ihren korrekten letzten Dienstgrad Regierungsdirektorin) in öffentlich zugänglichen Quellen, so auch in amtlichen wie denen des Bremer Senats.[1]
Die Tatsache, dass gegen Frau B. ein Ermittlungsverfahren läuft, kann kein Grund sein. Das ist für sich in einem Rechtsstaat nicht ehrenrührig, und andere Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft oder lief, werden oder wurden bei WP mit vollem Nachnamen genannt.
Renommierte deutsche Medien haben den Nachnamen aus früheren online-Darstellungen nachträglich wieder entfernt und nennen ihn derzeit nicht. Dagegen werden Nachnamen anderer im Rahmen der sog. BAMF-Affaire kritisierten oder beschuldigten Personen durch dieselben Medien mit vollem Namen genannt. Diese Medien werden wissen, warum sie sich so widersprüchlich verhalten. Eine öffentliche Erklärung für diesen Widerspruch haben sie aber m.W. nicht veröffentlicht.
Richtig ist, dass in einigen Blogs übelste Beschimpfungen gegen den Charakter von Frau B. formuliert, ihr ohne gültige gerichtliche Verurteilung schwere strafrechtliche Tatbestände angehängt und ihr Foto veröffentlicht werden. Aber auch das kann ja wohl kein Grund sein, dass WP den Nachnamen dieser Person nicht nennt.
Jeder, der die drei Stichworte BAMF + Bremen + Leiterin in eine Suchmaschine eingibt, erfährt den vollen Namen von "Ulrike B." Die Selbst-Zensur ist also nicht nur unbegründbar, sondern schlichtweg unsinnig.
Ich denke, die Leser von WP haben Anspruch auf unzensierte Informationen. Ruge (Diskussion) 19:01, 21. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Mittlerweile ist Anklage erhoben worden, ein öffentlicher Prozess. Jedermann kann sich über die Namen der drei Angeklagten - Ulrike Bremermann und die Rechtsanwälte Irfan Çakar und Cahit Tolan - informieren. Ich sehe keinen Grund, die Namen nicht zu nennen. Dies kann ja bei der ohnehin fälligen Totalrevision des Artikels erfolgen, der in skandalöser Weise suggeriert, die Medienberichterstattung sei der eigentliche Skandal. Mit der Anklageerhebung haben sich alle Vorwürfe gegen die Medien (sofern nicht eine Vorverurteilung vorlag) erledigt, und das natürlich auch für den Fall, dass die Angeklagten freigesprochen werden sollten.--Kreuzberger (Diskussion) 20:09, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Klarnamensnennung von sonst nicht aus sich heraus prominenten Opfern, Beschuldigten oder Angeklagten in einem öffentlichen Skandal sind völlig gegen die Gepflogenheiten in der Wikipedia. Das machen wir normalerweise nichtmal, wenn die Namen in der Presse unverschlüsselt genannt werden (was hier auch nicht der Fall ist, zumindest in den Leitmedien finde ich praktisch nur Ulrike B.), weil Wikipediaartikel anders als Presseberichte auf dauernden Verbleib im öffentlichen Wahrnehmungsraum angelegt sind und nicht veralten. Es hat auch nichts damit zu tun, dass man die Namen natürlich mit wenig Aufwand leicht herausfinden und auch in öffentlich zugänglichen Quellen finden kann, wenn einen das interessiert, weil sie nicht geheim sind. Dennoch benutzt man in Wikipediaartikeln zumindest bei lebenden Menschen aus Rechtssicherheits- und Persönlichkeitsschutzgründen in aller Regel ein bloßes Nachnamenskürzel (siehe bspw. Jugendamtsskandal in Gelsenkirchen, wo das auch auf der Diskussionsseite am Anfang begründet wurde). Auch die lange Zeit von über anderthalb Jahren, in denen der Nachname jetzt schon ususwidrig auf der umseitigen Darstellung steht, ändert nichts an der üblichen Praxis. Ich stelle die Abkürzung daher erstmal wieder her.--Jordi (Diskussion) 11:44, 28. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
  • Nchtr.: Wie heikel das war, kann man auch daran sehen, dass die von der Staatsanwaltschaft (offb. fälschlich, wie jetzt berichtet wird und von den Gerichten bereits 2019 gerügt wurde) behauptete und von der Presse damals kolportierte Liebesbeziehung zw. B. und einem mitangeklagten Anwalt hier im Artikel bis heute als Fakt weitergetragen wurde. In Verbindung mit dem Klarnamen der Behördenchefin geht sowas nun wirklich unter keinen Umständen. Habe ich erst im Zuge der Wiedereinsetzung des Namenskürzels gerade gesehen und entschärft.--Jordi (Diskussion) 12:26, 28. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Einseitige Information über fehlerhafte Bescheide?

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Soweit ich weiß, ist die Anzahl der Fälle, in denen fälschlich positiv entschieden wurde, nur ein Bruchteil der Anzahl der Fälle, in denen fälschlich negativ entschieden wurde? Hier wird aber ausschließlich über den einen der beiden Teile der Fehlentscheidungen berichtet, was den Eindruck erweckt, es wäre einseitig zugunsten von Antragstellern falsch entschieden worden. Dabei soll eher das genaue Gegenteil der Fall sein.

An der Stelle hier OT, aber noch eine Frage: Im Einleitungstext heißt es stellte sich nach ausführlichen Überprüfungen heraus, dass die überwiegende Mehrheit der Bescheide, müßte es in so einem Fall nicht Mehrzahl statt Mehrheit heißen? --Zopp (Diskussion) 15:59, 26. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Danke für die Hinweise. Gibt es denn eine Quelle zu den fälschlich negativen Bescheiden? Dann könnte man das gerne einbauen. Habe mich auf die Artikel gestützt, die bisher verfügbar waren, aber ich kann natürlich etwas übersehen haben. Mehrheit muss natürlich Mehrzahl heißen, ändere ich. Danke! --Caesar Mitis (Diskussion) 09:40, 27. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Leider habe ich keine brauchbare Quelle gefunden, sonst hätte ich das selbst ergänzt. Es sollen wohl auf Forderung der innenpolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag (Ulla Jelpke) auch negative Bescheide überprüft worden sein. In irgendeinem Zeitraum sollen im BAMF insgesamt 37,5% der negativen Bescheide und 1,6% der positiven Bescheide zu Unrecht ergangen sein. Da ist davon auszugehen, daß auch in Bremen die Verhältnisse so sind, daß die Zahl der fälschlich negativen Bescheide ein Vielfaches der fälschlich positiven Bescheide beträgt. Falls es noch keine Quellen gibt, sollte man das einfach mal im Auge behalten - meines Wissens sind die Ergebnisse der Untersuchung noch nicht offiziell veröffentlicht worden. Ob sie vorab schon in den Medien waren, weiß ich nicht. --Zopp (Diskussion) 12:46, 27. Sep. 2018 (CEST) P.S.: Diese Grafik habe ich dazu gefunden, Quelle anscheinend ZDF, aber "belastbar" ist das nicht... --Zopp (Diskussion) 12:55, 27. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Ist auf jeden Fall interessant. Ich habe leider auch nur Quellen gefunden, die Zahlen zu erfolgreichen Klagen thematisieren, nicht aber die Überprüfungen in der Außenstelle Bremen. Im Auge behalten klingt sehr sinnvoll, vielleicht werden ja Zahlen dazu bekannt, wenn der Bericht veröffentlicht wird. Danke aber auf jeden Fall für die Info! --Caesar Mitis (Diskussion) 15:12, 27. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Die tendenziöse Berechnung des Verhältnisses von korrekten/inkorrekten Bescheiden ist völlig unsinnig. Wenn ein Landrat 1.000 Baugenehmigungen korrekt bearbeitet, aber sich bei 10 bestechen lässt, dann ist das ein Skandal. Wenn ein Chirurg 1.000 Patienten gut operiert, aber 10 absichtlich sterben lässt, dann ist das auch ein Skandal. Frau Bremermann werden über 100 rechtswidrige Bescheide vorgeworfen, dazu noch weitere Straftaten wie Urkundenfälschung. Die Frau ist (noch) Beamtin! Soviele Straftaten wären eine Menge. Die Gesamtzahl der Bescheide ist völlig irrelevant und die entsprechenden Suggestionen, deren Ziel einzig eine Verharmlosung sind, können nicht bleiben.--Kreuzberger (Diskussion) 20:18, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Dieser Artikel müsste grundlegend bearbeitet werden.

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Aktuelle Berichterstattung: https://www.zeit.de/2019/34/asylpolitik-bamf-bremen-bescheide-betrug-fluechtlinge

Übersicht der fragwürdigen Berichterstattung: https://community.beck.de/2018/06/14/der-eigentliche-bamf-skandal-erst-der-rufmord-dann-die-recherche --Udo Schmitz (Diskussion) 10:41, 18. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Kannst du lesen? Das steht alles schon im Artikel. Ich habe ihn in den letzten zwölf Monaten immer wieder entsprechend der neuen Informationen überarbeitet, so dass er heute klarstellt, dass im Bremer BAMF nichts skandalöses vorgefallen ist und man vielmehr von einem Medienskandal reden könnte. Grüße --h-stt !? 20:53, 26. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
@H-stt:Dieser Artikel ist unglaublich tendenziös und verletzt in krasser Weise das Neutralitätsgebot. Du versuchst mit aller Kraft, eine dir politisch genehme, aber unhaltbare Sichtweise durchzudrücken. Das wird spätestens jetzt klar, wo die Bremer Staatsanwaltschaft in der Affäre Anklage beim Landgericht erhoben und zudem noch ein vorläufiges Berufsverbot gegen die in der Bamf-Affäre angeklagten Rechtsanwälte Irfan Çakar und Cahit Tolan beantragt hat. Natürlich sind die drei Angeschuldigten (noch) nicht rechtskräftig verurteilt, aber es zeigt sich, dass deine apodiktischen Festlegungen unsachlich motiviert und unhaltbar sind. Wenn die Presse über einen Vorgang berichtet, bei dem dann tatsächlich Anklage erhoben wird, handelt es sich ja wohl mitnichten um einen "Medienskandal". Das gilt natürlich auch für den Fall, dass die Angeklagten freigesprochen werden sollten; wenn Anklage erhoben wird, dann ist eine Medien-Berichterstattung keinesfalls grundlos und unsubstantiiert. Und deine wahrheitsverdrehende Ausrichtung des Artikels "...dass er heute klarstellt, dass im Bremer BAMF nichts Skandalöses vorgefallen ist", ist selbst eine skandalöse Ruinierung der Wikipedia-Qualität hin zu einem politisch korrekten Gesinnungsorgan. Eine über 40-köpfige Kommission arbeitet über viele Monate, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, aber du kennst bereits alle Fakten und hast das maßgebliche Urteil bereits gefällt?--Kreuzberger (Diskussion) 19:44, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Hier noch einmal ein sachlicher Hinweis für alle Freunde der Vor-Freisprechung (dies vor allem im Lichte des oben zitierten ZEIT-Artikels, in dem der Autor es "schleierhaft" findet, auf was sich eine Anklage stützen könnte): Die Staatsanwaltschaft darf nur Anklage erheben, wenn sie eine Verurteilung für wahrscheinlich hält. Danach entscheidet noch das zuständige Gericht, ob es die Hauptverhandlung zulässt; auch dies wird es nur tun, wenn eine Verurteilung (deutlich) wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Die nächste interessante Etappe ist also die Zulassung der Anklage durch das Bremer Landgericht. Man mag die Staatsanwaltschaft für von blindem Eifer besessen halten (übrigens mit welchen Argumenten eigentlich?), aber das Gericht ist da schon eine andere Nummer. Wenn es die Anklage zulässt, dann wird sich auch für die ZEIT (die man mit viel größerer Berechtigung als von blindem Eifer besessen bezeichnen könnte) der Schleier lüften.--Kreuzberger (Diskussion) 20:37, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Hallo. Ja, die Anklageerhebung musste natürlich in angemessener Weise in den Artikel eingearbeitet werden. Aber bis zum Zeitpunkt der Anklageerhebung war der Tenor der Berichterstattung eindeutig in der Richtung, dass zumindest ein erhebliches Fehlverhalten nicht erkennbar war und es gab qualifizierte Stimmen, die gar kein Fehlverhalten mehr gesehen haben. Wikipedia muss das so abbilden.
Was aus der Anklage folgt, wissen wir alle nicht. Ich gehe davon aus, dass niemand von uns die Anklageschrift vorliegen hat und selbst wenn, wäre eine eigene Auswertung natürlich TF. Deshalb stützen wir jetzt unsere Berichterstattung über diesen Schritt in der Angelegenheit auf die aktualisierte Berichterstattung.
Und wenn ich mich mal aus dem Fenster lehnen darf: Diese Anklage erscheint mir persönlich nicht wirklich tragfähig. Die berichteten Inhalte stehen in einem eklatanten Missverhältnis zu bisherigen Informationen. Aber das ist meine Ansicht, die ich auf der Diskussion äußere, aber natürlich nicht in den Artikel einbringe. Grüße --h-stt !? 13:52, 23. Sep. 2019 (CEST) PS: Die ANklage ist noch nicht mal zugelassen, Unschuldsvermutung, bla, blaBeantworten
Dem kann ich zustimmen. Die Aussage, dass niemand die Anklageschrift vorliegen hat (einige Presseorgane offensichtlich doch), du aber die Anklage für nicht tragfähig hältst, ist natürlich etwas kurios. Wie gesagt, die nächste Etappe ist, ob das Landgericht die Anklage zulässt. Eine weitere ist die Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf ein vorläufiges Berufsverbot der beiden Anwälte, die nur für den Fall relevant ist, dass dem Antrag stattgegeben wird; dann allerdings wäre das ein sehr starkes prognostisches Indiz für den Ausgang des Verfahrens. Warten wir es also ab.--Kreuzberger (Diskussion) 18:04, 23. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Jetzt wird es interessant, die zuständige Kammer arbeitet sich in die Akten ein, um über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Merkwürdig ist, dass nichts darüber zu finden ist, was aus dem Antrag auf Berufsverbot für die beiden Anwälte wurde.--Kreuzberger (Diskussion) 00:53, 17. Jan. 2020 (CET)Beantworten
„Die Ermittlungen, um den sogenannten Bremer BAMF-Skandal aufzuklären, waren enorm. Jetzt ist ein anonymes Schreiben aufgetaucht, das die Ermittler massiv kritisiert. So soll unter anderem entlastendes Material bewusst außen vor gelassen worden sein.“ https://www.butenunbinnen.de/videos/bamf-urkunden-untersrueckung-staatsanwaltschaft-100.html --Udo Schmitz (Diskussion) 22:35, 10. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis auf Bunten un Binnen. Ich habe die Anklagerhebung und den anonymen Hinweis ergänzt. Und weil das von oben noch offen war: Dieser Unfug bezüglic hdes Antrags auf Berufsverbot hat sich natürlich erledigt. Spätestens mit der zusammengestrichenen Anklage. Grüße --h-stt !? 17:47, 11. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Abschnitt: Ermittlungen (auch) gegen Flüchtlinge

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In dem Topic geht es (weitgehend veraltet und dürftig belegt) um die Ermittlungsruppe "EG-Antrag", die größte der Bremer Polizeigeschichte. Diese ermittelt im Auftrag und geleitet durch die Staatsanwaltschaft. Das gehört also unter staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, soweit es belegbar und noch relevant ist.--5gloggerDisk 10:00, 27. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Wendung

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Die Hauptbeklagte ist unschuldig, das Verfahren um den vermeintlichen Bremer Bamf-Skandal ist eingestellt worden, die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen die Bremer Staatanwaltschaft.[2]--93.229.194.163 20:23, 21. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Wenn es einen Total-Freispruch gegeben hätte, wäre da keine Geldauflage von 10.000 Euro. Aber sie hat halt, gemessen an der Anklage, nur für kleinere Sachen verantwortlich.--Falkmart (Diskussion) 22:12, 21. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
So, ich habe den Artikel endlich aktualisiert. Inzwischen gibt es ja auch Neuigkeiten von den Ermittlungen gegen die Staatsanwälte.
Und: Eine Einstellung (auch unter Auflagen) ist eine Einstellung. Es liegt ausdrücklich kein Schuldspruch vor, die ehemalige Behördenleiterin hat einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im selben Rang und mit dem selben Gehalt. Die damalige Leiterin des BAMF ist hingegen um drei Gehaltsklassen degradiert jetzt in untergeordneter Funktion im Innenministerium tätig. Grüße --h-stt !? 17:58, 7. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Strafrechtlich ist es sicherlich richtig, dass kein Schuldspruch vorliegt und sie damit als unschuldig gilt. Jedoch wird im Text vergessen den Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom 19.12.2018 zu erwähnen, der grobe und vor allem vorsätzliche Verfahrensfehler der ehemaligen Leiterin der Bremer Außenstelle feststellt. Diese Pflichtverletzungen rechtfertigen wahrscheinlich kein Strafverfahren, sondern müssen disziplinarrechtlich aufgearbeitet werden. In diesem Fall könnte es sein, dass sie keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat (ich kann dies jetzt rechtlich nicht beurteilen). Interessant an dem Prüfbericht ist auch, dass der BRH Mängel in der Aufsicht des BMI und des BAMF ausdrücklich herausarbeitet. --2003:F3:BF30:6610:6A:D4C6:3901:BEE 23:06, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten