Diskussion:Buchpreisbindung/Archiv
Stimmt es, daß nur Bücher der Preisbindung unterworfen sind, die auch beim VLB gemeldet sind? Wenn jemand also ein Buch druckt und dieses nicht meldet (weder bei den Barsortimenten, noch beim VLB), sondern exklusiv vertreibt, kann er den Preis nach Belieben bestimmen und ständig ändern? Salomonschatzberg 14:34, 13. Nov 2004 (CET)
- Nein, das kann man so nicht sagen. Jeder, der Bücher verlegt oder importiert, muss laut §5 einen Endpreis (sogar incl. Mwst.) festlegen und in "geeigneter Weise" veröffentlichen. Dabei gilt als Buch nach herrschender Meinung u. a. nur "was als verlags- oder buchhandelstypisch" anzusehen ist (also keine privaten Dissertationsdrucke, keine Akademieschriften, Firmenschriften, Vereinsschriften). Wenn man also sowas veröffentlicht, greift also keine Preisbindung, und man meldet sowas ja dann normalerweise wohl nicht ans VLB. Wenn z. B. ein "normaler" Verlag hingegen ein "normales" Buch druckt wird er das normalerweise auch ans VLB melden. Dadurch könnte der Eindruck entstehen, dass nur die Bücher im VLB preisgebunden sind - das hat aber eigentlich nichts miteinander zu tun. Das VLB ist ja sowieso eine rein private Angelegenheit der Buchhändlervereinigung, von Buchhändlern einerseits geliebt und andererseits gehasst (z. B. wegen der schlechten Datenaufbereitung und des hohen Preises). Zu ähnlichen Themen siehe auch Pflichtexemplare und Deutsche Nationalbibliografie. --AndreasPraefcke 14:45, 13. Nov 2004 (CET)
- Ich dachte so an die Bücher von TimeLife und Readers Digest, die ja nicht im normalen Handel sind, sondern exklusiv vertrieben. Die stehen auch nicht im VLB. Trotzdem, danke für die Auskunft. Salomonschatzberg 19:33, 13. Nov 2004 (CET)
- Für die gilt prinzipiell nichts anderes. Da jeder relevante Händler die Möglichkeit der Information über den aktuellen Preis haben muss, diese Verlage aber sowieso nicht über den normalen Buchhandel liefern (der Vertriebsweg bleibt ja auch nach dem Buchpreisbindungsgesetz immer noch sehr frei), müssen die dann eigentlich nur sich selbst den aktuellen Preis mtiteilen... Ohnehin gilt für alle Verlage, was Du in der Frage oben geschrieben hast: man muss einen Ladenpreis festsetzen, und darf ihn normalerweise erst nach 18 Monaten freigeben, aber man darf den Preis so oft man will hoch und runtersetzen, nach Belieben - mir ist jedenfalls keine entsprechende Vorschrift bekannt, die das verhindern würde. Es muss nur gewährleistet sein, dass alle relevanten Händler davon rechtzeitig erfahren (normalerweise wäre das über VLB oder über die "Gelben Seiten" im Börsenblatt, bei nur lokal oder regional relevanten Büchern reicht anscheinend auch eine Nachricht an alle Händler des Ortes bzw. der Region). Das ganze Preisbindungsgesetz ist übrigens zumindest sprachlich eine Katastrophe, da mit der heissen Nadel gestrickt - allein zu den Streitereien zur Schulbuchpreisbindung, die wegen völlig unzulänglicher Formulierung eines Absatzes entstanden sind, ließen sich Bände füllen... --AndreasPraefcke 19:50, 13. Nov 2004 (CET)
"In Schweden hatte die Abschaffung der Preisbindung katastrophale Folgen, in England führte sie zu einem Bestseller-Boom. Die Europäische Union hat sich widerwillig zu ihr bekannt." Habe diesen Absatz gerade auf FAZ.NET (Feuilleton - Bücher - Buchpreisbindung) gelesen, und wollte mich hier genauer informieren, leider ohne großen Erfolg. Vielleicht kennt sich ja jemand mit den Auswirkungen in Schweden/England aus und hat sich bis jetzt nicht getraut zu schreiben oder kennt gute Quellen zu weiteren Infos!? Grüße, HdEATH 18:37, 30. Mär 2005 (CEST)
Allgemeine Struktur des Artikels
Im Moment besteht der Artikel nach zwei brauchbaren Sätzen zur Begriffserklärung aus ziemlich unstrukturierten Erläuterungen zu offenbar wahllos zusammengestellten Einzelaspekten (Treuhänder, einzelnes OLG-Urteil, verschiedene - nicht alle - Sonderregelungen, Aufhebung der Preisbindung). Zum Gesetz werden die Änderungen 2006 beschrieben, ohne dass die geänderten Regelungen überhaupt erläutert worden wären. Im "Pro und Contra"-Abschnitt werden Argumente teils als Tatsachen, teils als Meinungsäußerungen dargestellt, ohne dass Quellen angegeben würden oder irgendein Argument näher ausgeführt wäre. Dazu kommt die Meinung eines einzelnen Schriftstellers zu einem Nebenaspekt der Debatte. Der Artikel braucht eine sinnvolle Grundstruktur und weniger NPOV. Mark 23:32, 17. Okt. 2006 (CEST)
- Obwohl schon 2006 die Pro- und Kontraliste kritisiert wurde ist sie noch immer ohne ausreichende Quellenangabe im Text enthalten, auf WP:QA steht aber:
- „Es ist der Neutralität auch nicht förderlich, Pro- und Kontralisten in den Artikel einzubauen, um eine scheinbare Unparteilichkeit zu erzeugen, da gerade in politischen Fragen viele Argumente unter Berücksichtigung verschiedener Nebenaspekte von beiden Seiten verwendet werden. Die Kunst besteht hier in der Konzentration auf das Wesentliche.“
- Also bitte die Meinungen den Personengruppen genauer zuordnen, mit Quellen belegen und Strukur ändern oder ich werd den Abschnitt vorerst herausnehmen. Schönen Gruß "Wohingenau" 20:59, 2. Okt. 2008 (CEST)
- Pro- und Contra-Liste erstaml entfernt, man findet die alte Version unter: [1]
- Schönen Gruß "Wohingenau" 15:26, 10. Okt. 2008 (CEST)
Importbücher
Stimmt es, dass die Buchpreisbindung nur für Bücher gilt, die in Deutschland hergestellt wurden? --Flominator 20:12, 18. Okt 2005 (CEST)
Nachtrag: Wenn jemand die Antwort weiss, würde ich mich über eine Nachricht auf meiner Diskussionsseite freuen! Danke im Voraus, --Flominator 18:33, 6. Feb 2006 (CET)
- Hallo Flominator! Durch Zufall sehe ich eben, daß Du am 18. Okt 2005 und am 6. Feb 2006 auf dieser Diskussionsseite gefragt hast, ob die Buchpreisbindung nur gelte für Bücher, die in Deutschland „hergestellt“ wurden. Da Du gleichzeitig Deiner Frage die Überschrift Importbücher gegeben hast, vermute ich, dass Du meintest: die in Deutschland verlegt wurden. Das stimmt: Bücher von Verlagen aus anderen Ländern, also Importbücher, unterliegen nicht der hiesigen Preisbindung (Pb). Der Herstellort spielt für die Pb keine Rolle; viele deutsche Verlage lassen irgendwo auf der Welt herstellen=produzieren. Es gibt aber dennoch eine Problematik bei den Importbüchern: Ausländische Händler importieren Bücher deutscher Verlage und verkaufen sie nach Deutschland zurück; das wären dann Re-Importe zum Zweck des Unterlaufens der Pb, was ebenfalls nicht gestattet ist, klar. Sonst könnte ja amazon.at z.Bp. preisgebundene Bücher deutscher Verlage zu Kampfpreisen nach Deutschland verkaufen. Bisher hat das mit der Pb-Überwachung ganz gut geklappt, mir sind keine Fälle bekannt. (Der Fall Libro Österreich ist in Brüssel nach langem Hin und Her geklärt worden; Libro war ja der Auslöser für die ganze Diskussion. Wunderbar aufgeheizt von Presseorganen, die auf selbstverständlichste Weise für ihre Produkte die Pb beanspruchen, sogar über Ländergrenzen hinweg; an vorderster Front hier unrühmlich die NZZ.) Vielleicht hilft Dir das weiter. Sonst frag gerne. Lg., --Albrecht1 11:18, 31. Mai 2006 (CEST)
- Die Situation bei Importbüchern ist keine ganz einfache - unzweifelhaft gilt die Preisbindung bei Büchern, die z.B. in Deutschland und Österreich (jeweils mit Preisbindung) von den Verlagen angeboten werden. Unzweifelhaft gilt die Preisbindung nicht bei Titeln, die in buchpreisbindungsfreien Ländern wie z.B. Großbritannien verlegt wurden. Wie ist nun aber die Situation bei Büchern, die z.B. in Deutschland verlegt wurden aber in Österreich nicht regulär von jeweiligen Verlag vertrieben werden? Oder französische Bücher, die in Deutschland - nicht zum Zweck des Re-Imports nach Frankreich - verkauft werden?--afromme 01:44, 10. Apr. 2007 (CEST)
Ich bin skeptisch, ob der Eintrag in der Wikipedia hierzu so stimmt. Nach § 5 Abs. 1 muss auch ein Importeur einen Endpreis festsetzen. Das ist der Grundsatz. Nach § 2 Abs. 2 fallen fremdsprachige Bücher nicht unter das Gesetz, deutschsprachige also schon. Für diese ist nach § 5 ggf. ein Mittelwert etc. zu ermitteln. Ausführungen zur Problematik gibt es u.a. hier: http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=69177&seite=20&dl_id=120350
Buchpreisbindung: Frankreich
Hallo, ich habe gerade in einem Forum gelesen, dass in Frankreich die Buchpreisbindung einmal aufgehoben wurde, dann jedoch durch den dadurch verursachten Schaden bald wieder eingeführt worden ist. Fände es ganz gut, wenn neben der Nennung von Ländern mit Buchpreisbindung (wurde ja oben bereits angesprochen), auch das Beispiel von Frankreich (evtl. auch andere Länder?) aufgeführt werden würde. Vielleicht kennt sich da ja *zufällig* jemand aus? --Marc 14:41, 3. Feb 2006 (CET)
- Quelle bitte. Und Foren sind schonmal eine ganz schlechte Quelle. --mGla 21:50, 2. Mär 2006 (CET)
- Is schon klar, deshalb hab' ich auch nur eine vorsichtige Anfrage auf der Diskussionsseite gemacht und nicht gleich den Artikel ergänzt ;) Hab' mal kurz eine Suchmaschine bemüht und bin auf folgenden Artikel auf FAZ.NET gestoßen: Buchpreisbindung: Helvetischer Rabatt
- Scheint also doch was dran zu sein. Müsste demzufolge ungefähr 1975-1980 gewesen sein. --Marc 12:57, 3. Mär 2006 (CET)
- Nachtrag: Mit den Infos aus dem oben genannten Artikel bin ich auf folgenden Artikel gekommen: IFA: Grenzüberschreitende Buchpreisbindung Wie im dritten Absatz von unten zu lesen ist, wurde sie 1979 abgeschafft und zweieinhalb Jahre später wieder eingeführt. Den beiden Quellen glaube ich das eigentlich schon, immerhin decken sich ja auch die Aussagen und Zeiträume. --Marc 13:07, 3. Mär 2006 (CET)
Preisbindung ohne Preisbindungsgesetz denkbar?
"Gegen die Buchpreisbindung spricht zudem, dass die Verlage durch die Buchpreisbindung nicht besser stehen als ohne sie. Es würde den Verlagen auch weiterhin freistehen, ihre Bücher zu einem von ihnen festzusetzenden Preis auf den Markt zu bringen."
Das kann doch nicht richtig sein! Bücher zu einem von ihnen festzusetzenden Preis auf den Markt zu bringen verstieße doch gegen GWB, wenn es das Preisbindungsgesetz (bzw. die Einschränkung in § 30 GWB) nicht gäbe. Was ist eure Meinung?
- Der Gedanke ist, dass der Verlag mit oder ohne Gesetz festlegt, zu welchem Preis er das Buch an den Einzelhandel verkauft. Ohne Gesetz ist es dem Buchhandel aber möglich, den Preis im eigenen Laden nach Belieben zu setzen, um so zum Beispiel themenorientierte Verkaufsaktionen durchzuführen oder dem örtlichen Bedarf zu folgen. Aus der Sicht der Verlagen ist es also völlig gleich, ob eine Buchpreisbindung besteht oder nicht. Die Auswirkungen treffen direkt nur den Buchhandel und den Käufer. -- sebmol ? ! 05:54, 2. Mai 2006 (CEST)
- Vielen Dank sebmol. "auf den Markt" finde ich dann zu undeutlich, wenn mit "Markt" nur der Zwischenbuchhandel gemeint ist. Ich ändere das im Artikel...
- Ich würde den Absatz löschen. Den Verlagen ist es alles andere als "gleich", ob eine Buchpreisbindung besteht. Ohne Buchpreisbindung würden großen Akteure wie amazon, Thalia und Hugendubel durch ihre Marktmacht ihren Einkaufspreis stärker bestimmen können. Das soll den Verlagen egal sein? -- Medienoekonom 10:10, 22. Mai 2006 (CET)
- So ist es, danke Medienoekonom! Schöne Beispiele für sich überschlagende Vorteilssuche der großen Einzelhändler (wie Thalia/Douglas, Hugendubel, amazon) konnte man beim Verkauf der englischen (also nicht preisgebundenen) Harry-Potter-Ausgabe sehen: teilweise wurde zum oder gar unter Einkaufspreis angeboten. Das irritiert schon. Lg., --Albrecht1 19:23, 31. Mai 2006 (CEST)
- Der Einfluss des Einzelhandels auf den Buchpreis ist unabhängig von der Preisbindung beim Endkunden. Wenn ein Buchhandel genug Einfluss hätte, in einem freien Wettbewerb den Verkaufspreis zu beeinflussen, dann hat er das auch in einem mit Preisbindung. Schließlich muss der Verlag so oder so einen Preis festlegen, zu dem er seine Bücher absetzen möchte. Ist der zu hoch, hat der Verlag mit hohem Marktanteil immer die Möglichkeit, nur wenige oder gar keine Exemplare zu bestellen. Das heißt, dass sich der Verlag auch mit Preisbindung an den tatsächlichen Bedarf richten muss, denn nur der spielt für den Einzelhandel eine Rolle. -- sebmol ? ! 19:48, 31. Mai 2006 (CEST)
- Irgendwas verwechselst Du sebmol, glaube ich. Bei nicht preisgebundenen Objekten (wie oben in meinem Beispiel vom englischen Harry Potter in Deutschland!) kann der Einzelhändler frei kalkulieren, obwohl der Lieferant (der englische Verlag oder ein engl. oder dt. Großhändler) auf einen empfohlenen Preis rabattiert. Das waren wahnsinnige Preisschlachten, die kleinere Einzelhändler in kleineren oder mittleren Städten gar nicht mitmachen können. Wer kann schon unter Einstandspreis verkaufen (an den Konsumenten!!), außer große Einzelhändler und Filialisten, die das auf dem Konto Werbung/Marketing abbuchen. Als Ausnahme natürlich. Denn im sonstigen Leben sind sie sehr froh über die Preisbindung, weil sie ihnen sichere Spannen garantiert. Ein weites Feld... Lg., --Albrecht1 20:34, 31. Mai 2006 (CEST)
- Der irrtum liegt eher bei dir Albrecht. Amazon und sonstwer machen den selben Verlust wenn sie HP unter Einkaufspreis verkaufen wie der kleine Einzelhändler. Sie verkaufen schließlich auch viel mehr davon und es gibt wenig Gründe, anzunehmen ihre sonstigen Verkäufe würden so stark vom Rest abweichen, dass die Situation nicht mehr vergleichbar ist. Bei beiden ist es ein Bestseller, den sie unter Preis verkaufen könnten. Da die dadurch entstehenden Kosten anteilsmäßig gleich sind, ergeben sich auch kaum Unterschiede in der steuerlichen Absetzbarkeit.
- Es ist einfach nur so, dass vielen kleinen Buchhändlern das unternehmerische Geschick fehlt, auf so eine Aktion überhaupt zu kommen. Da reicht es oft höchstens mal zu einer Anzeige im Lokalblatt. Ob das schützenwert ist darf bezweifelt werden. Markus Nagler 20:25, 17. Mär. 2007 (CET)
- Ob das schützenswert ist darf wirklich bezweifelt werden. Ob das Verkaufen von Ware unter Einkaufspreis etwas mit "unternehmerischem Geschick" zu tun hat allerdings auch. 78.54.121.242 06:39, 10. Apr. 2008 (CEST)
Artikel noch zu unvollständig
Es fehlen zum Beispiel die Gründe für die Einführung der Buchpreisbindung, also was damit ursprünglich bezweckt wurde. Im ersten Absatz ist die Rede von einer vertikalen Preisbindung, ohne dass das irgendwie erläutert wird. --Daniel Beyer 11:22, 28. Apr 2006 (CEST)
- Stimme dem zu: ich habe z.B. in meinem Regal vertikale Bücher, aber auch einige horizontale (Querformat). Unterliegen die nun der horizontalen Buchpreisbindung? Und wie ist das bei quadratischen Büchern, hat man da in Wahlrecht? Eine erhellende Antwort wäre das einzig Senkrechte hier. --FotoFux 20:48, 16. Mai 2006 (CEST)
- Und wie sieht es mit dem Gewinn für die Buchhandlungen aus? - Metoc ☺ 20:08, 29. Jul 2006
Der Überblick über die geschichtliche Entwicklung ist zu knapp. Hieraus geht nicht hervor, wann im deutschen Buchmarkt erstmals eine Preisbindung bestanden hat (nämlich nicht erst seit den 1960er Jahren). Die sogennante Krönersche Reform von 1887 sollte auf jeden Fall erwähnt und erklärt werden (Ziel der Preisbindung: Verhinderung der "Schleuderei"), ebenso wie die harsche Kritik an der Buchpreisbindung durch den Nationalökonomen Karl Bücher, die sinnigerweise "Bücher-Streit" genannt wurde und sich 1903 abspielte. sermo_de_arboribus 14:22, 04. Dezember 2006 (CEST)
Rabatte
Wie ist das mit Rabatten (buch.de-gutscheine auf Milchtuten oder Büchereibongs) oder Bonuspunkten (bol.de ist bei Miles&More)??? Untergräbt das nicht die Buchpreisbindung? 193.196.13.2 22:06, 19. Sep 2006 (Signatur nachgetragen)
Doch, tut es. Wenn es nicht in Geld ausgezahlt wird, darf man allerdings wirschaftlich nicht erhebliche Kleinigkeiten zum Buch dazugeben (da hat man früher an ne Tüte, nen Kugelschreiber oder sowas gedacht – heute wird das von Bonussystemen ausgenutzt). --AndreasPraefcke ¿! 18:24, 3. Okt 2006 (CEST)
- Tut es, und deshalb findest du inzwischen bei sämtlichen Gutscheinaktionen von z.B. buch.de, amazon.de usw. den Hinweis, dass die Gutscheine ausschließlich auf nicht preisgebundene Artikel wie CDs, DVDs und importierte Bücher anwendbar sind. Gilt natürlich nicht für Geschenkgutscheine, die jemand bei amazon.de erst gekauft und dann verschenkt hat.--afromme 02:19, 10. Apr. 2007 (CEST)
Quersubventionierung
(Frage und Antwort von meiner Disku hierher kopiert:)
- ReHi Albrecht1. Ich häng mich hier mal dran, weil ich grad über die Buchpreisbindungsseite gestolpert bin und Dich da auch gesehen habe. Da Du Dich damit scheinbar beschäftigt hast: Ich sehe ein, dass die BPB den kleineren Buchhandlungen nützt. Überhaupt nicht verstehe ich, wieso sie ein breites Buchangebot sichern soll, Stichwort Quersubventionierung. Solch eine Quersubventionierung ist zwar möglich, aber wieso sollte ein Verlag das tun? Andersrum betrachtet: Ein Verlag, der nicht quersubventioniert, könnte Bestseller bei gleicher Gesamtrendite günstiger auf den Markt bringen, als einer, der nichtlohnende Bücher "mitschleppt". Also sollte letzterer Verlag - mal rein marktwirtschaftlich betrachtet - doch bald ein Übernahmekandidat sein, oder?
- Noch anders betrachtet: Die BPB erhöht die Marktmacht der Verlage auf Kosten der Händler und Kunden. Aber sie ändert eigentlich nichts an der Konkurrenz (und damit dem Preisdruck) der Verlage untereinander. Hm.. hoffe die Frage ist klar geworden? -- Funji 友達 05:26, 22. Sep 2006 (CEST)
- Hallo Funji! Ich arbeite seit dreißig Jahren in der Buchbranche, deshalb melde ich mich ab und zu zu solchen Themen. - Zu Deiner Frage: Die Quersubventionierung greift im Handel in nahezu gleicher Weise wie auf Lieferanten(=Verlags)seite. Dieser Tage habe ich ein Interview mit einem der erfolgreichsten Verleger im Belletristikbereich gelesen, mit Daniel Keel vom Diogenes Verlag. Er sagt, und das ist leicht verifizierbar, daß er mit 50 Bestsellertiteln die restliche Backlist finanziert, die alleine betrachtet aus Rote-Zahlen-Titeln besteht. Dies gilt für alle Bell.-Verlage. Bei Sachbuchverlagen ist es ähnlich, vielleicht ist da der Prozentsatz, der Anteil an Brotbüchern höher; dafür ist das Risiko teure Flops zu landen höher. Aber viele Themen oder Titel können auch hier nur erscheinen, weil es Brotbücher gibt. Im Handel findet Ähnliches statt: Harry Potter oder der "neue Grass", der Duden oder Langenscheidtwörterbücher etc. finanzieren die Lyrikabteilung (um ein extremes Bp. zu nennen), oder die vielen vielen Romane von unbekannteren Autoren mit. Selbst in spezialisierten Buchläden, z. B. Reisebuchhandlungen (Geo-Buch in München) finanzieren die gängigen Objekte (Bücher, Karten, etc.) die seltenst verkauften, die aber aus Kompetenzgründen präsent sein müssen (eine Treckingkarte 1:1000 durch Nordvietnam, was weiß ich ;-)). Ich weiß nicht, wo Du wohnst, aber geh mal in Berlin zu Dussmann, oder in HH zu Thalia Große Bleichen oder Spitalerstr., oder in Köln oder Aachen zur Mayerschen, oder in Ffm, München etc. zu Hugendubel, oder in Darmstadt zu Habel, in Düsseldorf zu Stern, usw. usw. Auch große Läden (mit qm zwischen 2.000 und 5.000) funktionieren nur und vor allem dank ihres Kompetenzsignals. - Das Marktmachtproblem erfährt zur Zeit eine totale Wende: Sie verlagert sich seit ca. 5 Jahren eindeutig in Richtung Handel. Ein völlig eigenes Thema, zu dem ich Dir gerne mal Info gebe, wenn es Dich interessiert. Lg. erstmal, --Albrecht1 11:15, 22. Sep 2006 (CEST)
Argumentation - pro und contra
Was die Argumentation - pro und contra - betrifft, so habe ich jetzt die beiden Punkte getauscht, da ich der Meinung bin, dass Gegner oder Ankläger nie das letzte Wort haben sollen. Die Seite muss überarbeitet werden, in der Tat. Und so habe ich den Satz
- Gegner sind der Meinung, dass die Verbraucher nicht an jeder Ecke eine Buchhandlung brauchten. Mittlerweile hätten viele ...
in
- Analphabeten und Legastheniker halten diese für überflüssig und verweisen auf ...
geändert.
Eine Quellenangabe, wer denn diese Gegner sein sollen, habe ich in dem Artikel nicht gefunden, daher darf es auch nicht stören, wenn diese Personen von mir als Analphabeten oder Legastheniker bezeichnet werden.
Gruß aus dem Allgäu, Lupíro Lupirka 01:31, 18. Okt. 2006 (CEST)
- Wenn Du auf fehlende Quelle hinweisen möchtest, ist das schön und gut und durchaus gerechtfertigt, aber bitte nicht mit einer solchen Analphabeten- und Legastheniker-Änderung. Du kannst die Gegner für Dich gerne so bezeichnen, aber da Du – wie Du selbst schreibst – die Gegner nicht kennst, ist Deine Bezeichnung eine Behauptung und sollte nicht im Artikel stehen. --jailbird 13:57, 18. Okt. 2006 (CEST)
"Häufig wird als Argument für die Buchpreisbindung angeführt, sie fördere die Anzahl der Neuerscheinungen von Büchern. Dieses Argument lässt sich nicht halten, wenn man die Entwicklung der Neuerscheinungen in Ländern betrachtet, die die Buchpreisbindung bereits vor längerer Zeit aufgehoben haben" heißt es als Argument gegen die Buchpreisbindung. Liest man die Studie hinter dem angegebenen Link jedoch, wird deutlich, daß diese Studie nicht als Beleg für die These taugt. So ging die Titelproduktion bestenfalls nicht zurück (wie in Frankreich), während in Deutschland zur Buchmesse regelmäßig neue Titelproduktionsrekorde gemeldet werden. Hier ist Stillstand also tatsächlich einmal Rückschritt. Ich bin der Ansicht, daß der Absatz gelöscht werden sollte, will hier aber nicht gleich wie die Axt im Wald... --62.224.205.214 19:27, 23. Jan. 2007 (CET)
Eu Parlament, Kommission etc.
Es wäre auch interessant zu wissen , wie die in der EU ist und wie die einzelnen Organe wie Parlament,Kommission,Rat sich positioniren.
pov
am absatz
- Letztendlich fragt sich, ob ein Buch ein Produkt wie jedes andere ist oder ein Kulturgut, das nicht vollständig den Gesetzen des Marktes ausgeliefert sein soll, weil es auch eine nicht-ökonomische Funktion für die Gesellschaft besitzt. Der Autor Dirk Kurbjuweit vertritt die Auffassung, dass inzwischen manche Autoren und Verlage selbst den Status des Buches als Kulturgut untergraben, indem sie sich etwa dem Marktgebaren von Literaturagenten freiwillig unterwerfen und damit die Interessen des Profits über die der Gesellschaft stellen. Außerdem kommen ausgesprochen unkultivierte Buchinhalte vor.
ist IMNSHO der folgende satz problematisch:
- Letztendlich fragt sich, ob ein Buch ein Produkt wie jedes andere ist oder ein Kulturgut, das nicht vollständig den Gesetzen des Marktes ausgeliefert sein soll, weil es auch eine nicht-ökonomische Funktion für die Gesellschaft besitzt.
a) man sollte das als zitat kennzeichnen (quelle!!) oder aber wenigstens sowas wie "den befürworten der BuchP. zufolge..." und das folgende im konjunktiv, da es kein POV ist (was ist „kulturgut“? wieso sollte „kulturgut“ nicht den Gesetzen des Marktes „ausgeliefert“(ganz deutliches POV) werden? was ist eine „nicht-ökonomische“ / „ökonomische“ funktion? alles fragen, die rein ideologischer natur sind) b)„Letztendlich fragt sich,“ diese formulierungen gehören nicht in eine enzyklopädie. wikipediaist nicht dazu da um jemanden was zu fragen sondern um informationen zu präsentieren.--Baruch ben Alexander - ☠☢☣ ✍ ✉ 10:38, 1. Nov. 2006 (CET)
- Gute Idee, tu dir keinen Zwang an :) sebmol ? ! 10:40, 1. Nov. 2006 (CET)
- hab ich gemacht. außerdem ist mir ein wahrhaft schauerlichger satz aufgefallen:
- „Außerdem kämmen ausgesprochen „unkultivierte Buchinhalte“ vor.“
- „unkultivierte Buchinhalte“ ist ABSOLUTES POV. ich bin aber nicht sicher ob ich noch das wort „sogenannte“ in den satz hinzufügen soll oder ob ich ihn gleich löschen soll. ich tendiere ehr für das zweitere weil er unrettbar POV ist. aber was meinen die anderen? --Baruch ben Alexander - ☠☢☣ ✍ ✉ 11:16, 1. Nov. 2006 (CET)
- hab den satz gelöscht. eklatanter verstoss gegen WP:NPOV --Baruch ben Alexander - ☠☢☣ ✍ ✉ 14:08, 15. Nov. 2006 (CET)
- hab ich gemacht. außerdem ist mir ein wahrhaft schauerlichger satz aufgefallen:
Missverständlicher Satz
Schon der erste Satz des Artikels ist aufgrund falsch gesetzter Satzzeichen missverständlich:
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Verpflichtung, im Bereich des (deutschsprachigen) Buchhandels, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten.
Die Kommasetzung ist ganz offensichtlich falsch. Es gibt zwei Lösungsmöglichkeiten mit unterschiedlicher Bedeutung:
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Verpflichtung im Bereich des (deutschsprachigen) Buchhandels, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Verpflichtung, im Bereich des (deutschsprachigen) Buchhandels eine festgelegte Preisbindung einzuhalten.
Kann ein fachkundiger Benutzer hier bitte die inhaltlich korrekte der beiden Varianten einstellen? Danke, --217.232.152.22 13:28, 30. Mär. 2007 (CEST)
"Buchgemeinschaften, die Bücher nur an Mitglieder verkaufen, sind von der Buchpreisbindung nicht betroffen."
Der Satz ist so denke ich nicht ganz richtig. Buchgemeinschaften dürfen Ihre Preise auch nur innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen festlegen. Vielleicht kann ein Sachkundiger da mehr zu sagen. --194.64.224.33 11:45, 5. Apr. 2007 (CEST)
Hörerschein
Wie sieht es denn rechtlich mit Hörerscheinen aus? Ich meine damit die Karten, die man von seinem Prof in der Uni bekam, damit man sein Buch billiger (meist 20 Prozent) kaufen konnte? --Tonk 11:20, 16. Mai 2007 (CEST)
Hörerscheine gibt's seit der Einführung des Buchpreisbindungsgesetzes 2002 nicht mehr (siehe auch taz von 2002). --AndreasPraefcke ¿! 11:22, 16. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Info und den Link. Mein Typo erklärt auch, warum ich selbst nicht fündig geworden bin. *sigh* --Tonk 11:38, 16. Mai 2007 (CEST)
Ähm ich hoff ich mach das jetzt hier richtig mit dem dazuschreiben (vermutlich nicht, bin aber in Eile)
Also hab im Artikel gelesen das 18 Monate nach erscheinen des Werkes die Buchpreisbindung aufgehoben ist, soweit ich weiß gilt das aber nur wenn schon eine neuere Auflage des Buches erschienen ist.
Außerdem können öffentliche Bibliotheken bis zu 10% und wissenschaftliche Bibliotheken bis zu 5% Rabatt erhalten. Lunique 30.05.2007
BPB auch bei Zeitschriften?
Hallo, ich frage mich ob sich die BPB nur auf Bücher bezieht oder auch auf Veröffentlichungen mit einer ISSN. Wer weiß was dazu? --C-hankel 10:48, 27. Jun. 2007 (CEST)
der was?
Zitat: Dort ist der nach dem Fall der Buchpreisbindung entgegen den Erwartungen nicht gesunken, sondern gestiegen. Der was ist gestiegen? Beim Satz vorher steht nichts, was sich darauf anwenden lässt... --Gruß, Constructor 00:22, 11. Feb. 2008 (CET)
- Dem Sinn und der folgenden Referenz nach der Bücher-Preisindex. Ich hab’s nachgetragen. --jailbird 11:54, 28. Mai 2008 (CEST)
Preiserhöhung
Angenommen, man bestellt und bezahlt in Vorkasse Ende März 2008, zum 1. April 2008 erhöht nun der Verlag den Buchpreis. Welcher Preis gilt? – Simplicius ☺ 14:32, 3. Apr. 2008 (CEST)
Der Buchhändler muss den Preis nachverlangen, aber ich wage zu bezweifeln, ob er das machen wird... --AndreasPraefcke ¿! 14:38, 3. Apr. 2008 (CEST)
Seltsamer Satz
Unverständlicher Satz - was soll die Aussage sein ?:
>Im besonderen Fall von Kalendern fehlt die Preisbindung, was Buchhändler zu acht Prozent vermissen, fast doppelt so viele als "willkommene neue Kalkulationsmöglichkeit" sehen.
- Da geht's wohl um irgendeine Umfrage, ohne Beleg gehört das raus. --AndreasPraefcke ¿! 11:37, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Ich habe den Satz neu formuliert. Eine Quelle wäre nicht schlecht. --Groucho M 21:55, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Quelle nachgetragen. --Groucho M 22:00, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Ich habe den Satz neu formuliert. Eine Quelle wäre nicht schlecht. --Groucho M 21:55, 28. Aug. 2008 (CEST)
Geschichte der BPB in Deutschland
Es wäre schön, wenn jemand ein paar Informationen hätte, welche klären, seit wann es die BPB überhaupt in Deutschland gibt. Ich habe irgendwo gelesen, das Gesetze wäre 2001 verabschiedet worden, es war aber nicht ganz eindeutig. Und was ist davor? Gab es bis 2001 so was nicht? Was lässt sich aus diachroner Perspektive dazu sagen? MfG *chris 09:57, 4. Sep. 2008 (CEST)
- Interessante Frage. Ich dachte immer, es gibt sie schon seit hundert Jahren, und in Gefahr sei sie erst durch die EU... Ich gehe der Sache mal nach und baue ein, was ich finde! --Groucho M 13:33, 4. Sep. 2008 (CEST)
- Die Preisbindung war früher eine privatrechtliche Veranstaltung, die per "Sammelrevers" (einen Vertrag) geregelt war, den so ziemlich alle Verlage und Buchhändler unterschrieben hatten bzw. eben unterschreiben mussten, wenn sie überhaupt Bücher verkaufen/erhalten wollten. Diese Praxis wurde von der EU als wettbewerbswidrig angesehen und musste aufgehoben werden. Als Alternative wurde dann das heutige Gesetz verabschiedet, das aber die frühere Praxis weitgehend fortschreibt. --AndreasPraefcke ¿! 13:36, 4. Sep. 2008 (CEST)
E-books
Aktuelle Entwicklungen bezüglich der Auswirkung der Buchpreisbindung auf elektronische Bücher sollten auch Erwähnung finden. Ich habe in einer Entwurfsversion einen kurzen Paragraphen und einen Link zu dem Thema eingefügt, aber es gibt da natürlich noch mehr dazu zu sagen. JuergenHubert 14:46, 17. Nov 2008 (CET)
Preisberechnung
Gibt es eine Formel, oder ist im Gesetz vorgeschrieben, wie der Buchpreis festzulegen ist? Oder kann jeder Verlag den Preis für jedes Buch nach eigenem Ermessen festlegen also z.B. auch ein normales, gebundenes Buch für 0,99 € anbieten? (nicht signierter Beitrag von 212.144.245.146 (Diskussion) 12:08, 11. Okt. 2010 (CEST))
- letzteres. --h-stt !? 18:18, 14. Okt. 2010 (CEST)
Studien zur Auswirkung der Buchpreisbindung
Im Abschnitt über "Studien zur Auswirkung der Buchpreisbindung" wird auf "Erfahrungen" verwiesen, ohne eine Quelle anzugeben. Zudem wird der "Anstieg der Bücherpreise" nicht näher ausgeführt, es bleibt unklar, wie der Wert ermittelt wurde und was das konkret für einen durchschnittlichen Leser bedeutet. Ausserdem werden in diesem Abschnitt Kausalitäten behauptet, die nicht unbedingt zutreffen müssen(z.B. kleinere Preisunterschiede zum Ausland dank der Buchpreisbindung -> die unterschiedliche Preisdifferenz kann durchaus auch andere Gründe haben [andere Marktstruktur, etc.]. Der Abschnitt sollte ergänzt/verbessert werden. --178.199.215.241 18:46, 5. Mär. 2011 (CET)
Historischer Hintergrund
War die Buchpreisbindung nicht Folge der Einführung der Kommission zwischen Händler und Verleger? Erinnere mich da dunkel an mein Studium. Ursrpünglich konnten alle Händler mit den Verlegern Preise aushandeln. Die Händler konnten dann die Bücher zu eine beliebigen Preis weiterverkaufen. Da der Markt aber stark stagnierte (Dichter und Denker?) führte die Verleger eine Kommission für die Händler ein. Es sollten mehr Bücher im Regal liegen, bei nicht-Bedarf durften die Händler die Bücher gegen den Einkaufspreis zurückgeben. Dies sollte Kaufanreize auslösen. Die Händler waren aber nicht dumm, sie organisierten sich und gaben nach Verkauf nur die Bücher zurück, die die Händler am teuersten erstanden hatten. Somit konnten sie ihre Gewinne optimieren. Die Verleger fanden das nicht nett und führten einen Verein ein, der gewisse Statuten hatte (Buchpreisbindung) und verkauften anschließend nur noch Bücher an Mitglieder dieses Vereins.
So oder so ähnlich.
Hat da jemand Quellen? Kennt sich einer besser aus?
In diesem Sinne... (nicht signierter Beitrag von 194.94.247.50 (Diskussion) 15:33, 18. Okt. 2011 (CEST))
Weitere Fragen
1. Die Buchpreisbindung gilt also für Selbst- und Kleinverlage genauso, wenn das Buch "als verlags- oder buchhandelstypisch" anzusehen ist, auch wenn es weder ISBN hat bzw. trotzdem nicht an VLB gemeldet wird? 2. Wie lange gilt die Buchpreisbindung, kann sie nach 2 Jahren nur vom Verlag aufgehoben werden oder geht das automatisch? 3. Wie erfährt man bei einem Buch, das es schon seit einigen Jahren gibt, ob noch die Buchpreisbindung gilt? 4. Stimmt es, daß nur für Bücher, die im VLB stehen, noch die Buchpreisbindung gilt? Die Klärung dieser Fragen würde sicher den Inhalt der Seite weiter verbessern, vielen Dank!
- Wir sind zwar keine Rechtsberatung hier, aber ich versuche mal eine Antwort nach bestem Wissen:
- 1. Ja, das Gesetz gilt für alle und jeden.
- 2. Muss aufgehoben werden.
- 3. Beim Verlag fragen. Ansonsten alle Börsenblätter der letzten Jahre durchgehen nach der "gelben Beilage" - was nicht realistisch ist.
- 4. Nein, das stimmt nicht, das VLB hat damit rein gar nichts zu tun. --AndreasPraefcke ¿! 23:57, 12. Apr. 2007 (CEST)
- 1. Die Buchpreisbindung gilt für alle Wiederverkäufer von verlagsneuen Büchern. Der Preis wird von den Verlagen selbst festgelegt. Diese entscheiden dann auch ob dieses Buch einen festen Preis hat. Es gibt auch Bücher die vom Verlag mit einem empfohlenen Verkaufspreis ausgeliefert werden (eher selten). Diese unterliegen dann nicht der Buchpreisbindung.
- stimmt das wirklich ? dann könnte ja jeder Verlag selbst entscheiden ob Buchpreisbindung für ein Buch gilt oder nicht ??--79.217.159.190 03:17, 2. Feb. 2012 (CET)
- 2. Der Buchpreis kann nur vom Verlag aufgehoben werden. Es spielt da auch keine Rolle wie lange das Buch schon lieferbar ist. Es ist ein rein wirtschaftlicher Faktor.
- 3. Beim Buchhändler anfragen oder direkt beim Verlag.
- 4. siehe Antwort von AndreasPraefcke --Micha33 09:52, 21. Okt. 2009 (CEST)
NPOV
Die Sprache im Artikel ist tendenziös und nicht neutral. Nehmen wir diesen Satz:
"Bei der Diskussion um die Buchpreisbindung stellt sich zuerst die Frage, ob man Bücher primär als frei handelbare Güter betrachtet, die sich der Marktselektion stellen müssen, oder ob das Buch ein Kulturgut ist, das einen besonderen Schutz verdient."
In welcher form "schützt" eine Preisbindung das Buch? Was bedeutet es überhaupt, ein Buch zu "schützen"? Soll das Buch in einen Tresor gelegt werden, oder was?
Durch welche objektiven Kriterien ist "Schutz" definiert, und durch welche objektiven Studien ist nachgewiesen, dass Bücher durch künstliche Preiskontrollen "geschützt" werden?
- da hast du recht - das sollte so formuliert werden, wie es auch gedacht war: NICHT das Buch wird dadurch geschützt, sondern die Gewinne bestimmter einflussreicher Interessengruppen (ich denk jeder weiss wer das ist..) --79.217.159.190 03:12, 2. Feb. 2012 (CET)
"Die Studie kam zum Schluss, dass die Erfahrungen in der Schweiz und im Ausland bestätigen, dass ein regulierter Preis die kleinen Buchhandlungen vor der aggressiven Preispolitik der großen Fachhandelsketten und Supermärkten schützt."
Auch diese Sprache ist tendenziös. Ja, kleine Buchhandlungen verschwinden, dadurch, dass billiger Versandt und Großfirmen ein großes Sortiment zu günstigen Preisen anbieten können. Aber was für einen Sinn hat es "die kleinen Buchhandlungen [...] zu schützen"? Warum nicht kleine Eiskremläden oder kleine Zigarrenhändler? Haben wir mehr Meinungsfreiheit dadurch, dass wir viele kleine Buchhandlungen mit kleinen Sortimenten haben?
Wenn nicht klare, logische Begründungen und objektive Studien zitiert werden können, dann sollte dieser Absatz stark vereinfacht werden und die tendenziöse Sprach entfernt werden. (nicht signierter Beitrag von Teditor (Diskussion | Beiträge) 15:39, 18. Okt. 2009 (CEST)) --Atlan Disk. 15:58, 18. Okt. 2009 (CEST)
- Den Vorwurf mangelnder Neutralität halte ich für nicht nachvollziehbar und einigermaßen haltlos.
Die erste Frage ist genau im zitierten Satz beantwortet: Schutzwürdigkeit eines Kulturguts vs. Marktselektion frei handelbarer Güter (also Schutz vor freier Preisbildung durch Angebot und Nachfrage, siehe Artikel).
Weiterhin ergibt sich die in Frage gestellte Schutzwürdigkeit kleiner Buchhandlungen aus Effizienz erhöhende Aspekte einer Buchpreisbindung (ökonomisch: Mehr Verkaufsstellen → potentiell mehr Absatz; kulturell: Verfügbarkeit des Kulturguts Buch) – auch hier ist alles im Artikel erläutert.
Darüber hinaus gibt es im Sinne der Ausgewogenheit auch den Abschnitt Effizienz vermindernde Aspekte einer Buchpreisbindung, so dass auch hier keine Tendenz erkennbar ist.
Ferner sind die getroffenen Aussagen quellenbelegt.
Da sich auch ansonsten seit einem halben Jahr nichts in dieser Hinsicht getan hat entferne ich den NPOV-Baustein erst einmal. -- Phobetor 13:53, 1. Jun. 2010 (CEST)
Händlerpreis?
Mir ist nach Lektüre des Artikels noch nicht klar, wie der Preis bestimmt wird, den der Händler an den Verlag bezahlt. Muss der auch global festliegen, oder kann er individuell zwischen Verlag und Händler ausgehandelt werden? AxelBoldt (Diskussion) 23:40, 1. Jun. 2012 (CEST)
- Dieser Preis ist frei verhandelbar (im Rahmen der normalen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen wie in anderen Branchen auch). --AndreasPraefcke (Diskussion) 23:47, 1. Jun. 2012 (CEST)
Länder
Vielleicht sollte man auflisten, in welchen ländern die buchpreisbindung besteht? im gesammten deutschsprachigen raum?
- Kann archiviert werden --h-stt !? 13:09, 8. Jun. 2012 (CEST)
Ökonomische Wirkung: Pareto-Effizienz
Im Zusammenhang mit dem ersten Wohlfahrtsteorem wird bei der ökonomischen Wirkung nicht sauber mit der Pareto-Effizienz beziehungsweise dem nicht-effizienten Zustand durch die Buchpreisbindung umgegangen: Da, wie auch im Artikel beschrieben, die Einschränkung des Marktes zu überhöhten Gewinnen von einigen Marktteilnehmern führt, kann das Marktgleichgewicht nicht pareto-besser sein als dieser Zustand. Somit lässt sich nach dem Pareto-Kriterium nicht folgern, dass der eingeschränkte Markt ineffizienter ist. (nicht signierter Beitrag von 134.95.65.141 (Diskussion) 14:36, 4. Okt. 2012 (CEST))
@ kleine und unbekannte Titel sollen gefördert werden
Im Artikel steht unter Ziele der Buchpreisbindung: [..] der mögliche Preiskampf unter den Verlagen und Buchhandlungen wird unterbunden und so gewährleistet, dass auch kleine und unbekannte Titel eine Chance zur Veröffentlichung haben.
Die inhaltliche Verknüpfung von Hauptsatz und Nebensatz ist mir überhaupt nicht klar. Kann jemand das (behauptete) zugrundeliegende Prinzip erklären, das diese Wirkung (kleine Titel werden gefördert) haben soll? In der verlinkten Quelle (der Ausschnitt der Bundestagsrede) habe ich auch nichts dazu gefunden. Ich finde, eine Erläuterung dieses Zusammenhangs würde dem ansonsten sehr guten und interessanten Artikel weiterhelfen. Jonathan 14:29, 6. Nov. 2011 (CET) PS. Ich habe mir auch den Abschnitt Quersubventionierung auf dieser Disk. durchgelesen. Aber ich verstehe es trotzdem nicht. Dahinter steht in meinen Augen die These, dass sich reine "Bestseller-Buchhandlungen" nicht halten würden. Das kann ich noch nicht einsehen... Jonathan 15:29, 6. Nov. 2011 (CET)
- Ich verstehe die Wirksamkeit der Bindung bei den (anderen) Ziele auch nicht. Wieso sollte es für kleine Verlage einfacher werden "unbeliebte" Bücher besser zu verlegen wenn sie nicht mehr auf Nachfrage mit dem Preis reagieren können. Und wieso sollte das Buch plötzlich mehr verkauft werden wenn man es nirgens billiger bekommt. Ebenso verstehe ich nicht wie kleine Buchhändler geschützt werden wenn sie einen duetlich höheren EK haben als Ketten aber den VK nicht anpassen dürfen. Die Ziele flächendeckend und "schutz des kulturgutes" sind so unspezifisch dass man sie eh nicht qzantifizieren kann. Wenn die Ziele da drin bleiben sollten sie nicht unkritisiert drin stehen bleiben. Und schon garnicht unbelegt. --eckes (nicht signierter Beitrag von 195.49.138.57 (Diskussion) 14:18, 22. Mai 2012 (CEST))
- Verlage können durchaus mit dem Preis reagieren, der Handel kann es nicht. --AndreasPraefcke (Diskussion) 14:49, 22. Mai 2012 (CEST)
- Mit dem Händler-EK Preis können Verlage schon spielen (deswegen ist es auch nicht verständlich wie die Buchpreisbindung kleine Händler mit schlechten EK Konditionen schützen soll - oder auch die Verlage die von den großen Ketten beliebig weit im Preis gedrückt werden), aber nicht mit dem Endkundenpreis. Jedenfalls nicht frei (6 Monate Bindung). --eckes (nicht signierter Beitrag von 149.172.61.69 (Diskussion) 21:19, 17. Jan. 2013 (CET))
- nur zum Verständnis: Die Verlage setzen einen Buchpreis fest, zu dem die Händler das Buch verkaufen müssen (zB 25€), aber dürfen den eigenen Verkaufspreis (an die Händler) selbst festlegen und ständig ändern? Also könnten sie dem Händler damit auch die Gewinnspanne an einem Buch diktieren, indem sie zB ein Buch an die großen Händler um 20€, an die kleinen Händler um 23€ verkaufen? (wie gesagt, die Zahlen sind jetzt einfach nur irgendwelche und eigentlich irrelevant)? Wenn das so ist, kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, wie das das "Kulturgut Buch" oder kleine Händler oder ähnliches irgendwie schützen kann. Das klingt für mich eher danach, dass ein Mindestpreis für Bücher aufrecht erhalten werden soll? Oder versteh ich hier irgendwas falsch? Und würde sowas dann nicht dennoch umgehbar sein, indem zB aus dem deutschsprachigen Ausland das Buch importiert wird und einfach günstiger verkauft wird (weil dann die Buchpreisbindung nicht gilt)? Danke und lg --Crotha 15:18, 23. Jan. 2013 (CET)
- Es ist so, wie Du sagst. Der Preis beim Endkunden ist festgelegt, der Preis den die Händler an den Verlag zahlen, ist verhandelbar. Große Ketten haben da natürlich eine bessere Verhandlungsposition, weil sie mehr abnehmen und weil sie die Kaufmeinung des Kunden durch Plazierung der Bücher direkt beeinflussen können. Der Reimport ist meines Wissens nicht möglich, weil wohl der Verlagsort für die Preisbindung entscheidend ist. Denkbar wäre aber wohl, Bücher im Ausland ohne Buchpreisbindung zu verlegen, um die Bindung zu umgehen. Dafür ist mir aber kein Beispiel bekannt. Jonathan (Diskussion) 16:37, 25. Jan. 2013 (CET)
Buchpreisbindung: Schweiz
Der Bundesrat hat heute 2.5.07 definitiv entschieden die Buchpreisbindung in der Schweiz aufzulösen. Der Rechtstreit hat somit bis auf weiteres ein Ende. 217.193.163.69
- kann archiviert werden --h-stt !? 13:10, 8. Jun. 2012 (CEST)
Die Deutschen stimmen gegen sich selbst ?
" Einwohner der deutschsprachigen und der italienischsprachigen Kantone, welche die Buchpreisbindung sämtlich ablehnten, die der französisch- und deutschsprachigen Kantone, wo das Gesetz überwiegend Zustimmung fand"
aha ?? (nicht signierter Beitrag von 78.43.163.70 (Diskussion) 09:00, 16. Apr. 2013 (CEST))
- Danke für den Hinweis, das war ein blöder Fehler. Er ist korrigiert. Viele Grüße --h-stt !? 19:27, 17. Apr. 2013 (CEST)
Abmahnung durch Preisbindungstreuhänder
Bei allem Respekt, aber die Geschichte mit dem Berlin Story Verlag und dessen angeblichen Versuch, die Preisbindung zu umgehen, hinterlässt einige Fragen.
Zum einen ist nicht ganz klar, was die juristische Auffassung eines "Preisbindungstreuhänders" für eine Rolle spielen soll - schließlich kann der eine Abmahnung auch unter falschen Voraussetzungen aussprechen, solange sich dagegen niemand zur Wehr setzt.
Zum anderen ist es ja offensichtlich so, dass Ebooks kostenlos abgegeben werden können - anderenfalls stünde das Internet als solches zur Disposition - und insofern kann man natürlich das Hilfskonstrukt einer freiwiligen Spende einführen, so man unbedingt Bücher zu völlig flexiblen Preisen vertreiben möchte.
Effektiv jedenfalls ist der zitierte Umstand allenfalls ein unsicheres Indiz dafür, dass eine Preisbindung für Ebooks vorgeschrieben ist. --95.117.1.125 04:47, 3. Jul. 2014 (CEST)
- Anscheinend braucht es jemanden, der den Artikel überarbeitet. Literatur gäbe es genug (auch wenn die Lit.-Liste im Artikel noch unvollständig ist). Ich weise darauf hin, dass du das auch kannst, sogar ohne Anmeldung. Ansonsten wird der Artikel wohl noch einige Zeit im jetzigen Zustand bleiben. Grüße,--Mischa (Diskussion) 08:51, 3. Jul. 2014 (CEST)
Mindestpreis?
Ist das ein Mindestpreis oder ist das tatsächlich ein Festpreis, darf der Händler also nicht über dem vom Verlag festgelegten Preis verkaufen? --93.223.26.113 19:26, 3. Feb. 2016 (CET)
- Festpreis. Grüße --h-stt !? 18:20, 4. Feb. 2016 (CET)
Was war früher: 1888 oder 1981?
Mit diesem Edit wurde der Stand zurückgesetzt, dass (unbelegt) behauptet, das deutsche Buchpreisbindungsgesetz sei nach dem Vorbild des französischen Gesetzes entstanden. Wenn diese Aussage richtig ist, gehört sie belegt nach Buchpreisbindungsgesetz. In diesen Artikel gehört aber in die Einleitung, dass die Buchpreisbindung in D seit 1888 besteht.--Karsten11 (Diskussion) 17:32, 31. Mai 2018 (CEST)
- Die Buchpreisbindung in Deutschland war bis zum Erlass des Buchpreisbindungsgesetzes von 2002 nicht gesetzlich, sondern vertraglich geregelt. Das steht ausführlich in genau diesem Artikel. Bitte lies ihn. Das französische Loi Lang war tatsächlich das erste Gesetz zur Regelung der Buchpreisbindung. Grüße --h-stt !? 18:28, 31. Mai 2018 (CEST)
- Das ist mir alles klar. Aber hier geht es nicht um das Gesetz sondern um die Buchpreisbindung. Daher gehört die Entstehung des Gesetzes in des Gesetzesartikel und die Entstehung der Buchpreisbindung hierher. Ob das französische Loi Lang das erste Gesetz war, kann ich nicht beurteilen. Aber Quellen hierfür wären nett (dann kann es auch erwähnt werden, nur nicht in der Einleitung sondern unter "Frankreich" oder "Geschichte"). Du schreibst aber vor allem, dass das französische Loi Lang Vorbild für das deutsche Gesetz war. Auch dies ist unbelegt und ich glaube das ehrlich gesagt nicht: Lang ging es um französischen Kulturnationalismus und den Kampf gegen die Dominanz der amerikanischen Kultur. Beim deutschen Gesetz war es die europarechtliche Lage: Wunsch war den Status quo in D faktisch zu erhalten und nur rechtlich anders sicherzustellen. Entsprechend haben beide Gesetze (unterhalb der Ebene, dass sie natürlich beide die Buchpreisbindung regeln) wenig gemein: Die Bindefrist ist anders, die Rabattmöglichkeiten sind anders etc.. Aber ich lasse mich anhand geeigneter Quellen gerne überzeugen.--Karsten11 (Diskussion) 13:17, 1. Jun. 2018 (CEST)
- Nichts von dem, was du annimmst, habe ich geschrieben. Ich habe nur deinen Edit zurückgesetzt, weil er unberechtigt war. Deine Fassung war keine Verbesserung, deshalb habe ich den Status Quo Ante vorgezogen. Wenn wir anstatt uns gegenseitig Vorwürfe zu machen, lieber gemeinsam eine neue, bessere Formulierung erarbeiten, dann bringen wir den Text vorwärts. Also lass uns mal schauen, wo im Artikel welche Aussage mit welchen Worten am besten ausgedrückt werden kann. Mach mal einen Vorschlag bitte. Grüße --h-stt !? 15:18, 1. Jun. 2018 (CEST)
- Mein Satz war "In Frankreich wurde 1981 das Loi Lang beschlossen." Ich denke, dass ist unstrittig. Dein Satz lautete "Ein Vorbild für heute geltende Buchpreisbindungsgesetze war das 1981 in Frankreich beschlossene Loi Lang." Meine Anmerkungen dazu habe ich geschrieben. Ich stimme Dir zu, dass gegenseite Vorwürfe nicht hilfreich sind. Aber welche Quellen gibt es, die mehr als den Satz von mir belegen?--Karsten11 (Diskussion) 22:25, 1. Jun. 2018 (CEST)
- Aber um den Punkt aufzugreifen: Wenn man die Geschichte in D im Eingangsabsatz darstellen will, dann könnte man folgende Formulierung wählen: "In Deutschland bestand seit 1888 eine Buchpreisbindung auf vertraglicher Basis. Nachdem diese den europarechtlichen Kartellregeln nicht mehr entsprach wurde 1981 als neue Rechtsgrundlage das Buchpreisbindungsgesetz eingeführt. In Frankreich war bereits 1981 mit dem Loi Lang eine Buchpreisbindung auf gesetzlicher Basis eingeführt worden."--Karsten11 (Diskussion) 22:30, 1. Jun. 2018 (CEST)
- Ja, das deckt es ganz gut ab. Magst du die Ehre haben, es selbst einzustellen? Grüße --h-stt !? 17:50, 7. Jun. 2018 (CEST)
- Nichts von dem, was du annimmst, habe ich geschrieben. Ich habe nur deinen Edit zurückgesetzt, weil er unberechtigt war. Deine Fassung war keine Verbesserung, deshalb habe ich den Status Quo Ante vorgezogen. Wenn wir anstatt uns gegenseitig Vorwürfe zu machen, lieber gemeinsam eine neue, bessere Formulierung erarbeiten, dann bringen wir den Text vorwärts. Also lass uns mal schauen, wo im Artikel welche Aussage mit welchen Worten am besten ausgedrückt werden kann. Mach mal einen Vorschlag bitte. Grüße --h-stt !? 15:18, 1. Jun. 2018 (CEST)
- Das ist mir alles klar. Aber hier geht es nicht um das Gesetz sondern um die Buchpreisbindung. Daher gehört die Entstehung des Gesetzes in des Gesetzesartikel und die Entstehung der Buchpreisbindung hierher. Ob das französische Loi Lang das erste Gesetz war, kann ich nicht beurteilen. Aber Quellen hierfür wären nett (dann kann es auch erwähnt werden, nur nicht in der Einleitung sondern unter "Frankreich" oder "Geschichte"). Du schreibst aber vor allem, dass das französische Loi Lang Vorbild für das deutsche Gesetz war. Auch dies ist unbelegt und ich glaube das ehrlich gesagt nicht: Lang ging es um französischen Kulturnationalismus und den Kampf gegen die Dominanz der amerikanischen Kultur. Beim deutschen Gesetz war es die europarechtliche Lage: Wunsch war den Status quo in D faktisch zu erhalten und nur rechtlich anders sicherzustellen. Entsprechend haben beide Gesetze (unterhalb der Ebene, dass sie natürlich beide die Buchpreisbindung regeln) wenig gemein: Die Bindefrist ist anders, die Rabattmöglichkeiten sind anders etc.. Aber ich lasse mich anhand geeigneter Quellen gerne überzeugen.--Karsten11 (Diskussion) 13:17, 1. Jun. 2018 (CEST)
Protektionismus
Die Buchpreisbindung schützt den Buchhändler vor Konkurrenz, genauso wie die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte und die Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Der Kultur ist sie genauso wenig dienlich wie eine Preisbindung für Gemälde es wäre. --85.212.193.38 15:25, 14. Okt. 2018 (CEST)
Abmahnungen
Der Artikel behauptet: In der Praxis werden Abmahnungen verschickt, wenn die PB-Treuhänder Rechtsverstöße feststellen. Hierfür sind die PB-Treuhänder aufgrund der ihnen [...] obliegenden Aktivlegitimation berechtigt. Das ist nicht richtig. Es gibt kein Anrecht dazu, eine Abmahnung zu verschicken. Eine Abmahnung (Unterlassungsaufforderung) kann und darf auch ein 8-jähriger verschicken. Einen gerichtlichen Anspruch auf Unterlassung hat allerdings nur der im Buchpreisbindungsgesetz genannte Personenkreis. --85.212.193.38 15:33, 14. Okt. 2018 (CEST)
Theorie des Marktes
Es fehlt die Darstellung des Aspekts, dass die Buchpreisbindung auch eine Planungssicherheit für die Verlage bedeutet. --Kulturkritik (Diskussion) 12:22, 26. Jun. 2020 (CEST)
- @Kulturkritik: Was meinst du mit diesem Argument? Wie wirkt sich diese Planungssicherheit (ökonomisch) aus? Und gibt es Literatur, die diesen Aspekt behandelt? Grüße --h-stt !? 13:20, 3. Jul. 2020 (CEST)
- „Als Begründung für die Wichtigkeit der Preisbindung sehen die Verlage vor allem die Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Buchhandelsnetzes und die Sicherung der Titelvielfalt. Auch die dadurch gegebene Planungssicherheit spielt bei einigen Verlagen eine entscheidende Rolle.“ Buchpreisbindung in der EU, S. 90 --Abdel Jibbouri (Diskussion) 13:42, 3. Jul. 2020 (CEST)
- Danke ! --Kulturkritik (Diskussion) 13:58, 3. Jul. 2020 (CEST)
- Das ist keine Antwort auf meine Frage, nur dass die Verlagsbranche diese Aussage öffentlich gemacht hat. Aber worum geht es da? Wie kann die Preisbindung Planungssicherheit verleihen? Grüße --h-stt !? 16:53, 3. Jul. 2020 (CEST)
- Die Verkaufspreise können nicht unterboten werden. --Abdel Jibbouri (Diskussion) 17:11, 3. Jul. 2020 (CEST)
- Auch das ist keine Antwort. Wie genau ist aus Verlagssicht(!) die Buchpreisbindung wirksam in Sachen Planungssicherheit. Ich hätte da gerne eine ökonomische Beschreibung der Wirkung. Wenn einfach nur das Lagerrisiko gemeint ist, dann wäre ich enttäuscht. Grüße --h-stt !? 18:05, 7. Jul. 2020 (CEST)
- Die Verkaufspreise können nicht unterboten werden. --Abdel Jibbouri (Diskussion) 17:11, 3. Jul. 2020 (CEST)
Das wäre tatsächlich ein interessantes Gebiet für den Artike. An der Uni Gießen gab es dazu wohl mal einen Workshop: https://www.uni-giessen.de/ueber-uns/veranstaltungen/tagungen/workshop-on-the-economics-of-fixed-book-price-systems Habe schonmal ein bisschen Literatur gesamment: [2], [3], [4] --Christian140 (Diskussion) 20:14, 7. Jul. 2020 (CEST)
Zusatzsinfos
Zusatzsinfos auf Brandeins zur Buchpreisbindung: https://www.brandeins.de/magazine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2020/leistung/die-buchpreisbindung-abgeschafft-wuerde?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE 2A02:2455:460:2400:610F:C74B:360F:471D 10:17, 8. Nov. 2020 (CET)