Diskussion:Bundesbeauftragter

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Letzter Kommentar: vor 11 Tagen von Lexberlin in Abschnitt Hierarchische Einordnung
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Überarbeiten

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Der Artikel vermischt unterschiedliche Sachverhalte. Die Bundesbeauftragten gem. § 21 GGO stellen nur eine Teilmenge der Bundesbeauftragten dar. Andere sind Behördenleiter, die nur die Bezeichnung Beauftragter in der Amtsbezeichnung tragen und selbstverständlich in die Hierarchie eingebunden. Wieder andere (Konversionskasse) sind Beamte (Referatsleiter), die diese Aufgabe als Nebentätigkeit ausüben. All das muss säuberlich getrennt werden. Der Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wiederum wird von der Bundesregierung bestellt, nicht von einem Bundesminister oder Bundeskanzler, wie es im Artikel steht.--Malabon (Diskussion) 20:58, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

In dieser Form kein Artikel, entweder eine WP:BKL oder eine WP:Liste machen, so wie jetzt[1] ist das nichts --Mehgot (Diskussion) 21:57, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Der Artikel macht in dieser Form Sinn, da sowohl die Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung als auch die Bundesbeauftragten (nachfolgend zusammenfassend als Beauftragte bezeichnet) von einem Bundesorgan beauftragt werden, auf einem bestimmten Gebiet tätig zu werden. Soweit beim jeweiligen Amt der Beauftragten keine Personalunion mit einem anderen Amt besteht, üben sie auch keine unmittelbare hoheitliche Macht aus, stehen aber dennoch in der Öffentlichkeit. Die Beauftragten unterscheiden sich auch innerhalb der einzelnen Formen stark, weshalb gesonderte Artikel für jede Form nur mehr Verwirrung stiften würden. Viel mehr sollte dieser Artikel hier als Sammelbecken für die Beauftragten dienen. --TimDemisch (Diskussion) 20:29, 14. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Da der Artikel über die letzten Tage mehrfach verbessert und Unklarheiten korrigiert wurden, diese Diskussion zudem mehr als fünf Jahre alt ist, habe ich den Überarbeitungshinweis im Artikel entfernt. Er ist weder notwendig noch gerechtfertigt. --TimDemisch (Diskussion) 15:57, 17. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Persönliche Beauftragte der Bundeskanzlerin

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Es ist hier ja üblich, unabhängig vom Geschlecht des tatsächlichen Behördenleiters die maskuline Form zu wählen. Wie sieht es dann mit dem Bundeskanzler aus? Der Persönliche Afrikabeauftragte der Bundeskanzlerin wurde unter Schröder geschaffen und der Artikel selbst benutzt „Bundeskanzlerin“ wohl als generischen Femininum. Selbiges gilt auch für den Persönlichen Beauftragten der Bundeskanzlerin für die G7/G20-Gipfel (laut dieser Website heißt das ... G7- und G20-Gipfel. Ich bin mir aber nicht sicher, welche Form die offizielle Form ist.).

Sollten wir das dann nicht eher zu „... des Bundeskanzlers“ ändern und entsprechend den Artikel zum Afrikabeauftragten überarbeiten? Zur Zeit ist ja (noch) Merkel Bundeskanzlerin, das Amt ist in der Wikipedia aber unter Bundeskanzler zu finden. --Bildungskind (Diskussion) 20:16, 22. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Weitere Beauftragte

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"Beauftragter des Bundeswirtschaftsministeriums für die Digitale Wirtschaft und Start-ups" Müsste dieser Beauftragte noch hinzugefügt werden? Zum Beispiel findet man den hier auf der Seite des Bundesministeriums. --Honoratior (Diskussion) 21:02, 9. Dez. 2021 (CET) Hier habe ich noch weitere Beauftragte gefunden...Beantworten

  • Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    • Beauftragte für Globale Gesundheit und One Health
    • Beauftragter für Wirtschaft und Energie

--Honoratior (Diskussion) 22:52, 9. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Vergütung

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Aus dem Artikel lässt sich in keiner Weise ableiten, wie die jeweiligen "Bundesbauftragten" bezahlt werden. Da ich annehme, dass die ihre Tätigkeit nicht ehrenamtlich, d. h. ohne Bezahlung ausüben, wäre es doch sinnvoll, darüber etwas in den Artikel zu schreiben.--84.173.15.189 18:10, 18. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Die Frage kann man so allgemein nicht beantworten, da unter dem Begriff Bundesbeauftragter ganz unterschiedliche Positionen erfasst werden (vgl. meinen Beitrag oben unter Überarbeiten). Es gibt Beauftragte, deren Tätigkeit hauptamtlich ist und solche, die nebenamtlich tätig sind. Die Vergütungen lassen sich aus den jeweiligen Haushaltsplänen entnehmen; das ist aber möglicherweise nicht eine Kernkompetenz der Autoren dieses Artikels. --Malabon (Diskussion) 22:13, 19. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Dank für den Beitrag. Die Finanzierung dieser „Beauftragten“ ist nach meinem Empfinden etwas undurchsichtig. Beispielsweise haben wir Bundesminister, die gleichzeitig „beauftragt“ sind (etwa Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen etc., zugleich Beauftragte für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich) oder auch Staatssekretäre (z.B. Sven Lehmann, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und gleichzeitig Beauftragter für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt). Bei solchen Fällen wäre es interessant zu wissen, ob neben den Bezügen als Minister oder Staatssekretär weiteres (Steuer-) Geld als Vergütung an die Person fließt. Dann gibt es aber auch noch Beauftragte, die weder Regierungsmitglied noch Parlamentarier sind (etwa Mehmet Daimagüler, der neue Antiziganismus-Beauftragte). Wie sieht es in solchen Fällen aus? Bedeutet Ihr Hinweis jetzt, dass man das als Bürger die finanzielle Ausstattung der „Beauftragten“ im Einzelfall nur durch mühsames Durchforsten und Interpretieren der jeweiligen Haushaltspläne überhaupt herausfinden kann? So richtig demokratisch finde ich das nicht.--84.173.15.216 12:51, 20. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Das BMI veröffentlicht dazu in der Regel eine Tabelle, die mit etwas Recherche auch zu finden ist. Ansonsten könntest du auch eine Informationsfreiheitsanfrage nach dem IFG beim BMI stellen, am besten über Frag den Staat, damit andere auch etwas davon haben. --TimDemisch (Diskussion) 20:21, 20. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Schön heißt es jetzt schon im Artikel unter der Überschrift „Kritik“: "Kritisiert wird die stetige Zunahme dieser Posten, die nicht immer nachvollziehbaren Zuständigkeiten und der zunehmende Einsatz von Bundestagsabgeordneten...". Ich schlage im Anschluss vor, dass man unter Kritik auch die nicht durchschaubare Vergütungsstruktur dieses Beauftragtenwesens erwähnt, ggf. mit einzelnen Beispielen.--84.173.13.62 15:10, 2. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Wikipedia kritisiert nichts, sondern vermerkt allenfalls Kritik, die in relevanten Medien belegt ist. Nach den Regeln für Diskussionsseiten sind hier auch keine politischen Diskussionen zu führen. --Lexberlin (Diskussion) 13:54, 9. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

In der Liste der Bundesbeauftragten fehlt noch die neue Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ataman. Von der weiß man übrigens von Gesetzes wegen, welche Vergütung sie erhält: § 26g AGG gibt ihr einen Anspruch auf eine Besoldung entsprechend der Beamtenbesoldungsgruppe B6 plus Familienzuschlag. Das sind aktuell ungefähr 10.600 € im Monat. Gegebenenfalls noch Zulagen, die aus dem Gesetz nicht direkt ersichtlich sind und die man daher nicht kennt, vielleicht auch keine, das ist bei Beamtenbesoldung immer etwas undurchsichtig. Ich weiß jetzt nicht, ob das eine typische Vergütung für einen „Bundesbeauftragten“ ist. Ich finde, es wäre eine echte Verbesserung, wenn der Artikel zur Vergütung der „Bundesbeauftragten“ konkret Stellung nähme.--84.173.12.110 12:46, 15. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Habe sie ergänzt. --Mirmok12 (Diskussion) 13:21, 15. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Es wurde oben schon mehrfach von Malabon darauf hingewiesen, dass "unter dem Begriff Bundesbeauftragter ganz unterschiedliche Positionen erfasst werden". Deshalb gibt es keine typische "Vergütung". Angaben zur "Vergütung" wären in einer solchen Liste verfehlt, weil die Positionen eben nicht gleich zu setzen sind. Solche Angaben gehören in Artikel, in denen die jeweiligen Ämter, Nebenämter oder Funktionen ggf. nebst den gesetzlichen Regelungen der Amtsbezügen dargestellt werden. --Lexberlin (Diskussion) 13:41, 15. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

"Es wurde oben schon mehrfach von Malabon darauf hingewiesen, dass "unter dem Begriff Bundesbeauftragter ganz unterschiedliche Positionen erfasst werden". Es gibt aber nur einen Artikel über die Bundesbeauftragten als Institution. Also irgendwas müssen sie ja dann schon gemeinsam haben. Vielleicht sollte man in dem Artikel die Unterschiedlichkeit der Position stärker betonen, damit beim interessierten Publikum nicht der Verdacht aufkommt, Bundesbeauftragter sei so etwas wie Minister oder Staatssekretär, also im Prinzip eine gesetzlich grundsätzlich beschriebene Funktion. Und überhaupt: wenn tatsächlich unter dem Begriff Bundesbeauftragter „ganz unterschiedliche Positionen“ erfasst werden, warum heißen die dann alle gleich? Da ist sicherlich einiges an dem Artikel zu verbessern--84.173.13.147 11:05, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Du kannst dich gerne an der Verbesserung des Artikels beteiligen :) --Mirmok12 (Diskussion) 11:56, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Würde ich auch gern. Ich finde aber die nötigen Informationen nicht schnell genug. Deshalb übe ich konstruktive Kritik am augenblicklichen Zustand in der Hoffnung, dass Berufenere als ich den Missständen abhelfen können.--84.173.13.147 15:03, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
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Bitte den Wehrbeauftragten und den Beauftragten für die Opfer der SED-Diktatur aus der Navigationsliste streichen, da beide nicht von der Bundesregierung, sondern vom Bundestag bestellt werden und eine ganz andere Funktion haben als die Beauftragten der Bundesregierung. Leider weiß ich nicht, wie das geht. Ein gutes neues Jahr wünscht R2Dine (Diskussion) 12:36, 1. Jan. 2024 (CET)Beantworten

erledigt. --Mirmok12 (Diskussion) 12:30, 2. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Hierarchische Einordnung

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Einerseits: " reicht die Bandbreite von der Ebene der Ministerialdirigenten ...". D. h. Untergrenze Besoldungsgruppe B 6. Andererseits "Mitarbeiter der Bundesministerien (Referenten)". D. h. A 13-A15. Das passt nicht zusammen. Mein Vorschlag: "reicht die Bandbreite von der Ebene der Referenten ...". --Malabon (Diskussion) 22:21, 9. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Der entsprechende Satz ist ein wörtliches, aber als solches nicht gekennzeichnetes Zitat aus der Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage (S. 1), die als angeblicher Beleg angeführt wird. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort für einen Teil(!) dieses Personenkreises auf § 21 Absatz 1 GGO hingewiesen und klargestellt (S. 3 f.), :
"Weitergehende Hinweise zu Status, Aufgaben, Befugnissen und Funktionen der Beauftragten enthält die GGO nicht, Gleiches gilt für die Geschäftsordnung der Bundesregierung. Inhaltliche und statusrechtliche Vorgaben sind vielmehr den Rechtsgrundlagen für die jeweiligen Beauftragten zu entnehmen. Aus den Aufgaben der Beauftragten lässt sich allgemein die Befugnis herleiten, diese Aufgaben auch wahrzunehmen. Konkrete Zeichnungs- oder Weisungs- oder Vertretungsrechte lassen sich nicht allein aus der Bestellung ableiten, sondern müssen in den Rechtsgrundlagen explizit erwähnt sein. Sofern Beauftragte solche Rechte haben, wird darauf hingewiesen; im Übrigen ist davon auszugehen, dass solche Rechte nicht bestehen."
Dementsprechend kann von Hierarchie im Regelfall keine Rede sein. Zu Besoldung und Amt hast Du recht, wie die Bundesregierung mit dem Hinweis u. a. auf "Mitarbeiter(n) der Bundesministerien (Referenten)" bestätigt. Zumal die Beauftragung eben vielfach nur ein Nebenamt darstellt, das mit der Besoldung des Hauptamts in keinem rechtlichen Zusammenhang steht. --Lexberlin (Diskussion) 12:52, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten