Bundesbeauftragter
Bundesbeauftragte sind von der Bundesregierung aufgrund ihrer Organisationsgewalt (Gesetz, Kabinettbeschluss, Organisationserlass des Bundeskanzlers) eingerichtete Organe zur Unterstützung und Beratung der Bundesregierung bei der Wahrnehmung von Regierungsaufgaben.
Bedeutung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Bundesverwaltung wird grundsätzlich zwischen Bundesbeauftragten, Beauftragten der Bundesregierung und sonstigen Beauftragten (/Koordinatoren/ -innen, Sonderbeauftragte) unterschieden.[1] Bundesbeauftragte werden auf gesetzlicher Grundlage eingerichtet,[2] Beauftragte der Bundesregierung und sonstige Beauftragte werden bei funktionalem Bedarf durch Kabinettbeschluss bzw. Organisationserlass der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers oder Erlass bzw. sonstige Bestimmung eines Ressorts eingesetzt.[3][1]
Hierarchisch und besoldungsrechtlich reicht die Bandbreite von der Ebene der Ministerialdirigenten oder eines außertariflich Beschäftigten entsprechender Ebene bis zu amtierenden Ministerpräsidenten, auch gehören sowohl aktive wie ehemalige Politiker zu diesen Funktionsträgern.[1] Da eine Reihe von Angehörigen der Leitungsebene (Bundesminister, Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekretäre, Abteilungsleiter) und Mitarbeiter der Bundesministerien (Referenten) gleichzeitig Beauftragte der Bundesregierung, Bundesbeauftragte sowie Koordinatoren/Koordinatorinnen der Bundesregierung sind, fallen – neben deren Amtsbezügen – keine zusätzlichen Personalkosten für die Beauftragten selbst an.[4] Die Funktion eines Koordinatoren, Beauftragten oder Sonderbeauftragten kann auch durch ein Mitglied des Deutschen Bundestages wahrgenommen werden, wobei dessen Ernennung zum Staatssekretär ausscheidet.[1]
Nach § 21 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)[5] sind die Beauftragten der Bundesregierung, die Bundesbeauftragten sowie die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen.
Es gibt auch Beauftragte, die nicht die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung gewährleisten sollen, sondern vom Deutschen Bundestag als Hilfsorgan bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Bundesregierung berufen werden und somit nicht der Gubernative angehören. Beispiele sind der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages nach Art. 45b GG und § 1 des dazu erlassenen Bundesgesetzes, der Polizeibeauftragter des Bundes beim Deutschen Bundestag sowie der Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur.
Historische Entwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bundesbeauftragte lassen sich mindestens bis in das Jahr 1952 nachweisen. So war seit Anfang September dieses Jahres der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen tätig.[6]
Im Jahr 2008 gab es mindestens 32 verschiedene Beauftragte im Bund, 2010 waren es 35 und 2018 gab es 39 Bundesbeauftragte, Beauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung.[7] Stand Januar 2024 gab es 45 Beauftragte der Bundesregierung, Bundesbeauftragte sowie Koordinatoren der Bundesregierung.[8] Die Zuständigkeiten wechselten im Laufe der Jahre. So wurden 30 von ihnen in den letzten Jahrzehnten wieder abgeschafft.
Liste der Bundesbeauftragten, Beauftragten der Bundesregierung und sonstigen Beauftragten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Frühere Bundesbeauftragte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kritik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]2018 kritisierte der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Sitta, die Zahl der Beauftragten habe in den letzten Jahren weiter zugenommen, die Zuständigkeiten seien nicht immer nachvollziehbar und der zunehmende Einsatz von Bundestagsabgeordneten nähme diese in die Pflicht, obwohl Parlamentarier die Regierung auch kontrollieren sollten.[20]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ernst-Wolfgang Böckenförde: Die Organisationsgewalt im Bereich der Regierung. Eine Untersuchung zum Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot, 1998. ISBN 978-3-428-02477-3.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren der Bundesregierung nach § 21 Abs. 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), Stand 11. Dezember 2023. Link zum Download auf der Website des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: PDF, 178 KB.
- Magdalena Neubig: Beauftragte der Bundesregierung – Ein unklares und intransparentes System. In: Deutschlandfunk. 8. November 2022 .
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. BT-Drucksache 19/2270 vom 23. Mai 2018.
- ↑ z. B. Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gem. § 8 des Bundesdatenschutzgesetzes
- ↑ z. B. Beauftragte(r) der Bundesregierung für Digitalisierung – Kabinettbeschluss vom 14. März 2018
- ↑ Patrizia Robbe: Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Infobrief vom 27. Juli 2010 (überarbeitete Fassung vom 6. Dezember 2010).
- ↑ Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien - GGO. Stand: 22. Januar 2020.
- ↑ Bernard Braun, Tanja Klenk, Winfried Kluth, Frank Nullmeier, Felix Welti: Gutachten zur Geschichte und Modernisierung der Sozialversicherungswahlen. (PDF) Historischer Teil I: Analyse der Ergebnisse der Sozialwahlen von 1953 bis 2005. In: socium.uni-bremen.de. April 2018, S. 17, abgerufen am 25. März 2021: „Anfang September 1952 nahm dann der erste Bundeswahlbeauftragte [für die Sozialversicherungswahlen] seine Tätigkeit auf.“
- ↑ www.bundestag.de, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung, 7. Oktober 2008, abgerufen am 11. November 2024
- ↑ www.bmi.bund.de, „Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren / Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Abs. 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)“, 19. Februar 2024, abgerufen am 11. November 2024
- ↑ a b c Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren / Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Abs. 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) Stand: 11. Dezember 2023.
- ↑ a b STAATSMINISTERINNEN UND STAATSMINISTER BEIM BUNDESKANZLER. Abgerufen am 12. Dezember 2021.
- ↑ Markus Balser: Vom BSI zur Mini-Behörde: Neuer Posten für Deutschlands Ex-Cyberabwehrchef. In: sueddeutsche.de. 27. Dezember 2022, abgerufen am 29. Dezember 2022.
- ↑ Auswärtiges Amt: Die Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik. Abgerufen am 14. März 2022.
- ↑ Auswärtiges Amt: Sondergesandter der Bundesregierung für die Länder des westlichen Balkans. Abgerufen am 14. März 2022.
- ↑ Auswärtiges Amt: Der Koordinator für die deutsch-polnische Zusammenarbeit. Abgerufen am 14. März 2022.
- ↑ Dieter Janecek wird neuer Koordinator der Bundesregierung für Maritime Wirtschaft und Tourismus. In: hafen-hamburg.de. 18. Januar 2023, abgerufen am 18. Januar 2023.
- ↑ a b c Bundesregierung bestellt Beauftragte und Koordinatorinnen im Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 5. Januar 2022, abgerufen am 5. Januar 2022.
- ↑ Wissing bestimmt Nachfolger für Theurer. Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 5. September 2024, abgerufen am 5. September 2024.
- ↑ Neuer Meeresbeauftragter der Bundesregierung | Bundesregierung. Abgerufen am 5. März 2023.
- ↑ Bundes-Energiebeauftragter (BEB). In: Service.bund.de. Abgerufen am 19. Juli 2023.
- ↑ Jonas Schaible: Zahl der Beauftragten der Bundesregierung gestiegen. In: t-online.de. 24. Mai 2018, abgerufen am 24. Mai 2018.