Diskussion:Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Formulierung
[Quelltext bearbeiten]Die Bundesverfassung "dirigiert" Gesetze... Seltsame Formulierung! Bitte wenn möglich ändern. GK November 2004
Begriffsklärung
[Quelltext bearbeiten]Obschon es einen Wikipedia(.de) Artikel "Bundesverfassung" (... Begriffsklärung) gibt, frage ich mich, ob dieser hier nicht eher "Schweizer(ische) Bundesverfassung" heissen sollte. Wer sucht schon nach "Bundesverfassung (Schweiz)"? Ausserdem ist das für mich nicht wirklich ein Ausdruck, wogegen ich denke, dass das andere gut durchgehen könnte.
Nachdem ich diverse Fragen zu schweizerischen Gesetzen (Strassenverkehrsgesetz, ...) habe, frage ich mich, ob's nicht Aufnahme in die Wikipedia finden könnte(n). Da sich die Schweizer Gesetze ja grundsätzlich auf die Verfassung stützen (... daraus ableiten?), sollte ich's dann nicht auch von hier aus erreichen können? --Alien4 01:16, 4. Dez 2004 (CET)
Älteste Bundesverfassunge
[Quelltext bearbeiten]Sprechen Sie Englisch? If you are Swiss or know about European constitutional history, please contribute to the debate on the oldest still-functioning constitution in English wikipedia here. dlatimer 6 oct 2005 18:00 (CEST)
Kritik
[Quelltext bearbeiten]gibt es eigentlich überhaupt gar keine kritik an der Bundesverfassung, und auch keine argumente dafür? (nicht signierter Beitrag von Abcdefghaha (Diskussion | Beiträge) 18:36, 26. Mär. 2009 (CET))
- Sollte es denn welche geben? --dvdb 13:06, 3. Apr. 2009 (CEST)
- könnte es ja, zB die stärkere Gewichtung des Demokratieprinzips gegenüber dem Rechtsstaatsprinzip, oder dass die Gemeinden und Kantone ihr untergeordnet sind, oder ganz grundsätzlich die Anwesenheit einer verfassung, oder eines Staates, find es einfach komisch das so etwas für alle relevante gar keine Kritik hat... nicht mal beim allgemeinen Verfassungs-artikel gibt's Kritik, und immerhin gibt's ja auch Verfassungs-feinde und die müssten ja sicher Kritik daran haben (oder ist sie etwa perfekt?)... z.B. ich persönlich bin auch eher gegen eine staatliche organisiertheit... -- Abcdefghaha 19:13, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Okay, dann kommts aber darauf an, wer die Bundesverfassung liest. Ich werde in den nächsten Tagen schauen, obs Literatur dazu gibt. --dvdb 14:42, 12. Apr. 2009 (CEST)
- Kritik an "staatlicher Organisiertheit" gehört m.E. aber nicht in den Artikel über die Verfassung eines bestimmten Landes (sonst müsste die sa in jedene dieser Artikel) sondern gehört z.B. in den Artikel über Nationalstaaten oder Verfassung --Brian 17:14, 12. Apr. 2009 (CEST)
- Okay, dann kommts aber darauf an, wer die Bundesverfassung liest. Ich werde in den nächsten Tagen schauen, obs Literatur dazu gibt. --dvdb 14:42, 12. Apr. 2009 (CEST)
- könnte es ja, zB die stärkere Gewichtung des Demokratieprinzips gegenüber dem Rechtsstaatsprinzip, oder dass die Gemeinden und Kantone ihr untergeordnet sind, oder ganz grundsätzlich die Anwesenheit einer verfassung, oder eines Staates, find es einfach komisch das so etwas für alle relevante gar keine Kritik hat... nicht mal beim allgemeinen Verfassungs-artikel gibt's Kritik, und immerhin gibt's ja auch Verfassungs-feinde und die müssten ja sicher Kritik daran haben (oder ist sie etwa perfekt?)... z.B. ich persönlich bin auch eher gegen eine staatliche organisiertheit... -- Abcdefghaha 19:13, 8. Apr. 2009 (CEST)
Wiederspruch in Stellung in der Rechtshierarchie??
[Quelltext bearbeiten]Zitat aus diesem Abschnitt: "[...]Sie dürfen der Bundesverfassung daher nicht widersprechen. [...] d. h. von der Bundesversammlung erlassenen Gesetze müssen vom Bundesgericht oder anderen Gerichten auch bei Verfassungswidrigkeit angewandt werden." Verfassungswidrige gesetze widersprechen doch der Verfassung oder habe ich da etwa was falsch verstanden? (nicht signierter Beitrag von Valmendil (Diskussion | Beiträge) 04:04, 5. Dez. 2010 (CET))
- ja, das hast du im Prinzip richtig verstanden. Der erste Satz von dir zitierte Satz beschreibt das Grundprinzip. Der zweite Satz beschreibt dann - wenn du so willst - die Ausnahme: Bundesgesetze kommen zur Anwendung, auch wenn sie der Verfassung widersprechen. Man könnte auch sagen: Bundesgesetze dürfen der Verfassung nicht widersprechen, wenn sie es aber tun, gelten sie trotzdem. -- Zehnfinger 10:18, 5. Dez. 2010 (CET)
- ist die neue Formulierung verständlicher? -- Zehnfinger 10:28, 5. Dez. 2010 (CET)
Naja besser. Wäre aber eine Formulierung nicht besser, welche: zum Ausduck bringt, dass das erwähnte Grundprinzipp dem von der Verfassung erwünschten Fall entspricht, falls aber Bundesgesetze "zufälligerweise" der Verfassung widersprechen darf das Bundesgericht das jeweilige Gesetz nicht aufheben. ich würde volallem auf Ausnahme/Einschränkung verzichten.
Gehen wir mal von Widerspruchsfall aus: Falls Verordnungen... den Bundesgesetzen entsprechen müssen(was eigentlich logisch ist)wiedersprächen diese aber auch wieder der Verfassung --> eine absolutsetzung der Gültigkeit der Bindung an die Verfassung erscheint mir daher etwas absurd; die Absolutsetzung und die Verwendung des Wortes Ausnahme geht doch vom idealfall aus, dass das Palament nicht so gemein ist und "absichtlich" Widersprüche einbaut, und fals wider erwarten doch etc. - das entspricht aber doch nicht der Realität bsp Umsetzbarkeit von Initiativen aber ich habe von Recht nicht wirklich viel ahnung daher ... (nicht signierter Beitrag von 188.155.130.194 (Diskussion) 02:32, 15. Dez. 2010 (CET))
Quellenangabe
[Quelltext bearbeiten]Der ganze Abschnitt "Geschichte" ist wortwörtlich von der offiziellen Seite der Bundesadministration (http://www.parlament.ch/D/WISSEN/LI-BUNDESVERFASSUNG/Seiten/default.aspx) übernommen worden. Sollte nicht darauf verwiesen werden? -- Diomedes der Aetoler 21:12, 22. Okt. 2009 (CEST)
- Wortwörtlich scheint es mir bei ersten Überfliegen nicht zu sein (Gefahr von Plagiat bzw. URV), aber inhaltlich doch klar übernommen). Eine Quellenangabe scheint mir daher angebracht. -- Zehnfinger 01:09, 23. Okt. 2009 (CEST)
- Hatte beim ersten Edit nicht auf die Diskussionsseite geschaut, sorry. Finde die Referenz im Abschnittstitel unschön (und solche Pauschalverweise sind auch nicht korrekt), habe deshalb jeweils die drei Abschnitte an der richtigen Stelle gefussnotet. Das Zitat von Art. 193 f. habe ich wieder angepasst (diesmal mit f.). (Den Weblink habe ich beibehalten, da auch sonst interessant). --Pinchorrero 11:55, 24. Okt. 2009 (CEST)
- So völlig einverstanden. Gruss Zehnfinger 18:26, 24. Okt. 2009 (CEST)
Revision durch eine Initiative bei der alten Bundesverfassung
[Quelltext bearbeiten]Weiss jemand, ob das Volk bei der alten Verfassung das Recht hatte, die Verfassung zu revidieren mit einer Bestimming, die gegen das zwingende Völkerrecht verstösst? (nicht signierter Beitrag von 89.217.181.248 (Diskussion) 21:12, 19. Mär. 2011 (CET))
Links zu Verfassungsabschnitten kaputt
[Quelltext bearbeiten]Die ganzen Links zu bestimmten Abschnitten der Verfassung in Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft#Gliederung und Inhalt sind kaputt (404). Ich hab nicht alle angeklickt, aber genug um Grund für die Vermutung zu geben, dass es alle sind.
- Stimmt, die Vorlage, welche diese Links erzeugt, ist nicht auf dem neusten Stand. Ich habe nun bei der Diskussionsseite der Vorlage eine Meldung hinterlassen...--Hadi (Diskussion) 21:55, 19. Dez. 2017 (CET)
Ähhhh....
[Quelltext bearbeiten]die napoleonische "Mediationsakte" ist im Artikel irgendwie vergessen gegangen... (nicht signierter Beitrag von 62.202.182.74 10:08, 7. Nov. 2018
- Ich habe die Mediation und den Bundesvertrag nun im Abschnitt Siehe auch ergänzt. --Hadi (Diskussion) 15:42, 7. Nov. 2018 (CET)
Vergessen, Zusammenfassungszeile zu nutzen
[Quelltext bearbeiten]Nur kurz, weil ich vergessen habe, die Zusammenfassungszeile zu nutzen. Ich habe spezifiziert, dass die BV nicht auf höchster Stufe des schweizerischen Rechtssystems steht, sondern dass auch sie dem zwingenden Völkerrecht untergeordnet ist.--FWS AM (Diskussion) 21:37, 7. Apr. 2022 (CEST)