Diskussion:Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Andy king50 in Abschnitt alle Atome raus aus Österreich!
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Ich habe es eigentlich gern auf Atomsperrgesetz gelassen, denn erstens hieß das erste so. Zweitens wird es ugs. weiterhin so bezeichnet. Drittens ist der Titel des Gesetzes so idiotisch, denn wenn es keine Atome in Österreich gib, gibt es uns alle nicht :-(( und das muss man nicht alle so offensichtlich auf die Nase binden. --K@rl 23:10, 7. Sep 2006 (CEST)

Ja, der Titel des Gesetzes ist wirklich idiotisch, ich musste auch schmunzeln 2003:5F:2:2:80:0:1:2- (13:26, 1. Jun. 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten
Ja, es hieß so. Heute heißt es anders und ich denke, wir sollten hier auch den korrekten Gesetzestitel als Lemma benutzen. Grund für die Verschiebung war für mich aber in erster Linie, dass mir als Deutschem der Titel Atomsperrgesetz rein gar nichts gesagt hat, während die heutige offizielle Langfassung doch klar zum Ausdruck bringt, worum es in dem Gesetz überhaupt geht. Die Komik des Gesetzesnamens ist mir allerdings entgangen. Danke für den Hinweis. :-) --Forevermore 07:38, 8. Sep 2006 (CEST)

Durchführen ist nicht als anwenden sondern als durch transportieren gemeint. --K@rl 14:04, 10. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Verstehe. Ich habe es jetzt zwecks Unmissverständlichkeit entsprechend in transportieren abgeändert. --Allefant 02:48, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Österreich haftet für Schäden?

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"Schäden, die durch Unfälle mit radioaktiven Materialien verursacht werden, muss Österreich begleichen oder bei ausländischen Verursachern versuchen, die Kosten durchzusetzen."

Das Österreich derartige Schäden begleichen müsse hat mich schon beim erstmaligen durchlesen skeptisch gestimmt, sodass ich mir die Mühe gemacht habe, im entsprechenden Verfassungsgesetz nachzulesen. Im dortigen §4 heißt es wörtlich: "Durch Gesetz ist sicherzustellen, daß Schäden, die in Österreich auf Grund eines nuklearen Unfalles eintreten, angemessen ausgeglichen werden und dieser Schadenersatz möglichst auch gegenüber ausländischen Schädigern durchgesetzt werden kann."

Es handelt sich also um eine Aufforderung/Ermächtigung an den einfachen Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, in dem die zivilrechtliche Haftung geregelt wird. Dies geschieht im Atomhaftungsgesetz 1999, wo ausführlich geregelt ist, wer, wann und wofür haftet. So zum Beispiel derjenige der das Kernmaterial befördert hat, usw. Nicht jedoch die Republik.

Da das aus dem Text wohl ziemlich eindeutig hervorgeht, erlaube ich mir mal, den entsprechenden Passus zu verbessern. -- Balestrano 21:01, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

bereits errichtete AKW

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Gab es denn welche? Das sollte der Artikel dann auch verraten. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 15:31, 20. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Steht doch das: Sein Ursprung geht auf die Volksabstimmung 1978 gegen die Inbetriebnahme des bereits fertiggestellten Kernkraftwerks Zwentendorf --K@rl 17:18, 20. Mär. 2016 (CET)Beantworten
OK, hab ich überlesen... --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 20:56, 20. Mär. 2016 (CET)Beantworten

alle Atome raus aus Österreich!

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Was bleibt da über: reines Nichts = Hochvakuum, ein Neutronenstern oder irgendwas anderes atomfreies... andy_king50 (Diskussion) 22:22, 27. Jul. 2016 (CEST)Beantworten