Diskussion:Christos Yermenoglou
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Freimut Bahlo in Abschnitt Nicht belegter Tod
Discogs vermerkt ohne Beleg, dass der Musiker verstorben ist. Dieser Hinweis wurde hier nicht aufgenommen. Um eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten unbedingt zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Todesmeldung immer mit zuverlässigen, nachprüfbaren Belegen zu untermauern. Ebenso wenig wie Blogs und Tweets gelten in der WP auch direkt von der Familie/den Partnern des Verstorbenen erhaltene Informationen als überprüft, sondern dürfen nur verwendet werden, wenn sie auch in öffentlichen Informationsquellen zu finden sind. Unveröffentlichte Einzelheiten gelten als Theoriefindung (Engl.: original research), selbst wenn sie direkt von den Hinterbliebenen stammen. Evtl. Nachfragen oder weitergehende Hinweise bitte ans WikiProjekt Jazz.
--Freimut Bahlo (Diskussion) 07:31, 25. Jan. 2022 (CET)Beantworten