Diskussion:DDR-Justiz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Hlambert63 in Abschnitt Kollegiengesetz 1980
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Weitere Kritik,

Der Verfasser behauptet, wörtliches Zitat;

Da es keinen nennenswerten Grundstücks- oder Wohnungsmarkt gab (nur Zuweisung oder Tausch), spielten Grundbuch- und Immobilienrecht kaum eine Rolle.

Zitat Ende

Dies entspricht nicht einmal ansatzweise den Tatsachen und kann mittels Lektüre alter DDR-Zeitungen, unter Annoncen, zu empfehlen wäre hier die Wochenpost, widerlegt werden. Sehr wohl gab es in der DDR Immobilieneigentümer und es gab auch einen lebhaften Handel mit Immobilien. Obige Legende wird, offenbar von daran interessierten Kreisen, seit 30 Jahren überall verbreitet. Ein Schlag ins Gesicht aller DDR Bürger, denen der SED-Staat, Ihr Haus, Ihr Hof Ihr Hab Ihr Gut,geraubt hat. Näheres weiter unten unter DDR-Zivilrecht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Aktion Rose,Aktion Ungeziefer, Aktion Licht verwiesen. Nach Maßgabe von jahrelangen Recherchen des Verfassers dieses Textes, hat nach der sogenannten Wiedervereinigung, kein DDR Bürger der bis zum Mauerfall in der DDR lebte, sein Eigentum zurück erhalten, obwohl das Vermögensgesetz dazu verpflichtete. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:4514:E400:281A:72FB:C394:730C (Diskussion) 20:31, 30. Okt. 2020 (CET))Beantworten



Kritik

[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich finde den Artikel in dieser Form nicht gut und auch nicht für neutral. Meinungen des Autors und Fakten gehen zu sehr durcheinander. Ebenso wird kaum deutlich was der (theoretische) Anspruch des Justizsystems war im Gegensatz zu der praktischen Umsetzung. Bereits der erste Satz ("Die sozialistische Justiz der DDR wurde von der SED stets wachsam und mißtrauisch als eher lästiges bürgerliches Relikt betrachtet,...") müßte entweder belegt werden oder als Kritik einer bestimmten Seite gekennzeichnet werden. Auch in der DDR war die Justiz zu großen Teilen mit nichtpolitischen Dingen wie Zivilrecht und strafrecht beschäftigt. Dies wird überhaupt nicht deutlich, weil nur gegen Ende des Artikels recht kurz erwähnt. Begriffe wie "sozialistische Justiz" sollten entweder konkretisiert werden oder wo anderes erläutert werden. so bleibt vieles sehr schwammig. "demokratisches System der Gewaltenteilung" ist eine Meinungsäußerung, sie bezieht sich auf ein bestimmtes Demokratiemodel. Als Titel fände ich "Justiz in der DDR" besser. Unsicher bin im Moment bei der Angabe der Abschaffung der Todesstrafe. Ich meine, es wäre in den siebziger Jahren gewesen.

Grüße, 212.238.215.149 02:44, 23. Okt 2004 (CEST)

[Anmerkungen]

  • "Geheimpolizei MfS" - stimmt so nicht, das MfS war deutlich mehr. Weiterhin ist ein gewisser Bekanntheitsgrad gegeben, daher ist m.E. "Geheimpolizei" überflüssig.
  • "Das Zuchthaus Bautzen II unterstand dem MfS." Ist falsch! Selbst die Insider von von Bautzen II (http://www.bautzenii.de/Stasiknast.htm) schreiben "war Bautzen II inoffiziell dem Ministerium ....". Auch gab es irgendwann keine "Zuchthäuser" mehr. Die ofizielle Bezeichnung war mW "Strafvollzugsanstalt" (analog JVA).
  • auch wurden dem _Richtern_ keine Vorlagen erstellt, sondern der Staatsanwalt (der auch in der Bundesrepublik weisungsabhängig ist) legte wichtige Fälle der Staats- und Parteileitung zur Genehmigung vor und die machte eine Vorgabe ... Die Richter waren in der Urteilsfindung formal unabhängig.
  • bei der Literatur sollte keine "Buchkritik" hinein, oder wenn, dann bei allen. Fricke (als ehem. DDR-Häftling) ist letztlich genausowenig "objektiv" wie Heuer als ehem. Jura-Prof.

- Peter


[Frage]

"Die Geringschätzung des Rechts zeigte sich auch in der Besetzung der Posten des Justizministers und des Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR mit Vertretern von Blockparteien. Die entscheidenden Posten in der zweiten Reihe wurden aber mit treuen SED-Genossen besetzt." Kann mir das mal jemand erklären? Warum könnte die "Besetzung der Posten des Justizministers und des Präsidenten des Obersten Gerichts" nicht ebensogut heißen, dass die SED zumindest in manchen Punkten versuchte, andere Auffassungen einzubinden und Kontrollen zu schaffen? Warum waren die "Posten in der zweiten Reihe" "entscheidend"? Wurde man Funktionär in der "ersten Reihe", wenn man vorher garnicht in der "zweiten Reihe" war? - Oak

Damals wie heute waren die Präsidentenposten sehr repräsentativ. Die entscheidende Tagesarbeit, zB in Kader-/ Personalfragen wurde von den Stellvertretern meist aus der SED geleistet. Bettenburg (Diskussion) 20:42, 20. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Wie war das noch: Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen die Fäden in der Hand behalten. oder so ähnlich sagte der Spitzbart. --84.142.94.10 20:03, 29. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Eigenes Lemma "DDR-Recht"

[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich finde es etwas unglücklich, dass "DDR-Recht" auf DDR-Justiz weiterleitet. Ich finde, die Gesetzgebung in der DDR hätte ein eigenes Lemma verdient.

HDeinert2002 20:47, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ja, hat ein eigenes Lemma verdient. Die Ansätze in Deutsche_Demokratische_Republik#Judikative sind etwas knapp, außerdem geht es da nicht spezifisch um das Recht an sich. Aber so ein Artikel will erstmal erstellt sein. Das seriös zu machen bedeutet extrem viel Arbeit. Aber wenn sich jemand findet, gerne... --Berlin-Jurist 13:40, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Die Erstellung eines solchen Artikels ist auch nach meiner Auffassung extrem aufwendig, aber sinnvoll. Vielleicht sollten wir uns jedoch auf die möglichst wertungsfreie Eintragung von Fakten beschränken. Die Meinungsbildung findet doch eh in anderen Bereichen statt. Ich schlage vor, "DDR-Justiz" als Seite so umzugestalten, daß lediglich eine Einteilung nach Themen (Aufbau/Organisation, Persönlichkeiten, Urteile ...) mit entsprechenden Verlinkungen erfolgt. --Benutzer:Sandorf (07:23, 11. Okt. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Unrechtsstaat

[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff wurde nach ca. einem Monat gelöscht. Stück für Stück wurde der Begriff auf NS-Regime reduziert. Übrig blieb wenig -> Löschkanditat. Zum Begriff: Unrecht ist immer konkret, deshalb ist eine Verallgemeinerung selbst Unrecht und provoziert.--straktur 22:47, 16. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Belege fehlen, Überarbeitung notwendig

[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Die Einleitung muss überarbeitet werden.

Für die Wertung, dass die DDR-Justiz „von der Sozialistischen Einheitspartei (SED) stets wachsam und misstrauisch als eher lästiges bürgerliches Relikt betrachtet“ wurde, fehlen Quellen. Außerdem kann „die uneingeschränkte Machtausübung der SED“ durch die Justiz nicht „eingeschränkt“ werden, wenn sie „uneingeschränkt“ ist. --87.123.115.190 00:03, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Die DDR kein Unrechtsstaat?

[Quelltext bearbeiten]

Wie jüngst die Debatte um Luc Jochimsen zeigt, wird diese Position nur von Linksradikalen vertreten, nicht aber in der Wissenschaft. -- Bill Tscherno 17:04, 18. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Das ist eben so nicht wahr. Es gab und gibt immer wieder politische Diskussionen um diesen Begriff, in denen die Seiten nicht so klar verteilt sind, wie du das darstellst. In der Editzusammenarbeit meines letzten Reverts hatte ich auch schon auf DDR#Charakter des Regimes verwiesen, wo das kurz dargestellt wird, inclusive einiger Belege. -- lley 18:38, 18. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Kurt Schumann

[Quelltext bearbeiten]

"Schnell angepasst" ist in diesem Zusammenhang wohl nicht richtig. Schließlich bekannte er sich bereits 1943 zu den Zielen des NKFD und des BDO. Ich habe die entsprechende Stelle deshalb gelöscht.--Rita2008 17:28, 19. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Kontrollorgan

[Quelltext bearbeiten]

Der erste Satz ist zwar m.E. bereits unrichtig und wertend, aber zu allen Überfluß noch falsch aus der Quelle übernommen. Er müßte zumindest lauten: "Die sozialistische Justiz der Deutschen Demokratischen Republik wurde im Geiste der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie weniger als Kontrollorgan staatlichen und privaten Handelns, sondern vielmehr als Vollstreckungsorgan des Willens der herrschenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gesehen.[1]" --Peter (nicht signierter Beitrag von 194.76.232.190 (Diskussion) 14:58, 18. Jul 2012 (CEST))

Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR (AfR)

[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es, das AfR sei von 1964 an von Hermann Kleyer geleitet worden. Das AfR wurde aber erst 1966 gegründet. Evtl. gab es eine Vorgängerorganisation? Bitte prüfen. --Malabon (Diskussion) 20:46, 25. Jan. 2015 (CET)Beantworten

die jüngsten edits von Benutzer:Tranceformb

[Quelltext bearbeiten]

ich erlaube mir, die letzten 12 edits von benutzer tranceformb zurückzusetzen. zwar sind einige schritte nachvollziehbar, viele aber nicht. doppelt vermerkte quellen müssen nicht unbedingt sein, muss man aber nicht unbedingt streichen. den real-sozialimus vor justiz zu streichen, dafür gibt es keinen grund. ein book on demand als quelle wegzunehmen, ist dagegen gut. nicht aber, den grundsätzlich richtigen passus, der die quelle anführt, zu streichen.

falls Du das liest, transeformb, folgende bitte: geh schritt für schritt vor, denn bei einem so sensiblen thema wie der DDR-justiz ist es ganz schwer, in einem gewirr von mini-edits, die teilweise wieder zurückgenommen wurden, also einem langen hin und her, noch spreu von weizen zu trennen.

Maximilian (Diskussion) 22:58, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Es ging überhaupt nicht um "Real Sozialismus" in einem der 12 Edits. Zur Quelle BOD möchte ich hinzufügen, dass sich im Laufe meiner Edits herausstellte, dass der bereits vorhandene Text zwar identisch! aus der BOD (self publisher) Quelle stammt. Das ist nicht hinnehmbar. Bei diesem sensiblen Thema sollten potentiell strittige Aussagen immer mit einer nachvollziehbaren Quelle hinterlegt sein. Ich bitte darum nicht sämtliche, zumal verschiedenste, Änderungen komplett zurückzunehmen. Insbesonders wurde aber Referenz Numero 1 auffällig oft falsch zitiert. Dies stellte ich nach ausgiebiger Lektur richtig. Unter Berücksichtigung NPOV.Tranceformb (Diskussion) 23:42, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten
ich will mal meinen wunsch weiter oben, nicht x edits hintereinander zu machen, kurz am einzelfall begründen:
  • ungut, denn entfernter link macht sinn
  • geht so. die einschätzung beruht auf einer viel früheren version, als noch nicht jeder satz bequellt werden musste.
  • nicht gut. wikilinks wurden reingesetzt, die schon vorher teilweise doppelt drin waren.
  • ungut. "real-sozialistisch" wurde mit hinweis auf POV gestrichen. dabei ist das common sense. durch diese streichung floss erstmals eine dezidierte eigene meinung und wertung mit ein.
  • ungut. die nächste wertung. auch wenn die quelle "kontrolleur" und "handlanger" sagt (was ich nicht weiß), handelt es sich hier nicht um ein zitat. das vorherige "kontrollorgan" und "vollstreckungsorgan" ist neutraler als kontrolleur und handlanger.
  • wozu?. hier wird ein an sich intakter satz ohne ihn umzuwerten oder zu verbessern umgeschrieben. wieder mit der begrüdung einer unrichtig zitierten quelle. hier wird aber keine quelle zitiert.
  • dito. diesmal intakten satz gestrichen, mit gleicher begründung. einen edit später wieder reingesetzt. das ging drei weitere edits so weiter. wie soll man dieses hin und her sichten?!
  • ungut. hier führt Tranceformb ein buch als quelle ein, das ein book on demand ist und damit nicht quellentauglich; das ist oft ungerecht, aber als richtlinie vernünftig. einen edit später nahm Tranceformb diese quelle wieder heraus, mit der begründung, books on deman seien ungeeignet. aber er nahm dann auch einen ganzen satz heraus. auch nicht gut.
  • ungut. aus "zwangsvereinigung kpd spd zu sed" (so heißt das ziel-lemma des links" wurde "vereinigung". das ist ein no-go. die begründung, der zwangscharakter sei historisch umstritten, ist hier völlig deplaziert.
Maximilian (Diskussion) 17:58, 3. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

u.a. ... "Zwangsvereinigung KPD SPD" Bereits der wp artikel (mal lesen) birgt anderslautende stimmen, Der politisierte Begriff "Zwangsvereinigung" ist absolut strittig. Siehe hier und da Ich sagte Seite 112! Das da ist auch sehr lesenswert. Ich bitte hier Ideologie und Kampfbegriffe rauszuhalten. Ich kann noch mehr Quellen hier vorlegen falls das wer möchte.93.104.83.161 02:16, 4. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

das muss drüben diskutiert werden. ich habe dort zu Rita2008's verschiebe-anregung stellung genommen. Maximilian (Diskussion) 16:16, 4. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Zwang, Druck, Täuschung unbestritten war das Teil der Geschichte. Dennoch ist Zwangsvereinigung ein umstrittener Kampfbegriff den man vermeiden sollten und "Vereinigung" benutzen und die Umstände näher beschreiben anstatt politisierte Labels zu verteilen. Das geht, aber man muss dazu bereit sein. Ebenso ist aber auch in weiten Teilen der damaligen Beteiligten Freiwilligkeit auszumachen, natürlich vor allem in der KPD aber eben auch in Teilen der SPD. Auch hier wäre der nachträglich politisierte Kampfbegriff freiwillige Vereinigung deplaziert.93.104.83.198 14:02, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

zum Satz "Die Justiz der Deutschen Demokratischen Republik wurde im Geiste der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie weniger als Kontrollorgan staatlichen und privaten Handelns, sondern vielmehr als Vollstreckungsorgan des Willens der herrschenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gesehen." Die Aussage ist falsch. Die Justiz wird (von der Quelle) völlig unmißverständlich als Handlanger gesehen, nicht als Vollstreckungsorgan. Bitte nicht die Quelle missbräuchlich nutzen! Natürlich liesse sich in der Folge trefflich diskutieren, ob der Autor an dem Punkte voreingenommen ist, aber darum soll es ander Stelle hier nicht gehen.93.104.83.198 16:27, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Schauprozesse in den 1950ern

[Quelltext bearbeiten]

Da fehlen ganz wesentliche Aspekte, grad beim Umgang mit heterodoxem Wissen und Praktiken. Ich verweise mal auf Okkulte DDR, wenn man in den 1950ern Vertreter der zeugen der Jehovas für jahrzehnte in den Bau brachte oder Wahrsagerinnen zwischen zehn Monaten oder zwölf Jahren ZUchthaus verpasstem sind das brutale Rechtsbeugungen. Die ganzen einschlägigen Sammlungen zu DDR-Justizunrecht sind hier nicht verlinkt. Reichlich geschöntes lemma. Wichtig wäre, auch zeitlich zwischen den Benjamin-verbrechen und der relativ gefestigten DDR-Rchtspechung nach dem Mauerbau zu unterscheiden, das würde die debatte zum Unrechtsstaat etwas entschärfen. Serten DiskSkeptisch : Kritik

DDR Zivilrecht / Grundstücke und Wohnhäuser

[Quelltext bearbeiten]

Was in dem Artikel über Immobilieneigentum in der DDR geschrieben wurde, entspricht nicht den Tatsachen. Es liest sich wie nachträgliche SED Propaganda. Es gab sehr wohl einen nennenswerten Immobilienmarkt in der DDR, sehr wohl spielten Grundbucheinträge, sowie die Pfändung und Vollstreckung in Grundstückseigentum z.B. nach der sogenannten Grundstücksvollstreckungsverordnung der DDR, eine Rolle. Jedenfalls für Grundstückseigentümer. Die gab es zu 10 tausenden auch in der DDR. Dass die Grundstücke in der DDR alle in Volkseigentum standen,stimmt ganz einfach nicht. Dies kann auch in alten DDR Zeitungen z.B. der Wochenpost nachgelesen werden, ich komme darauf zurück. Die Preise für Grundstücke wurden in der DDR staatlich zwangsweise festgelegt. Allerdings lagen diese staatlichen Preise meilenweit unter dem tatsächlichen Wert der Immobilien. Den potentiellen Käufern und Verkäufern von Häusern und Grundstücken, war es gesetzlich verboten, die Kaufpreise nach eigenem Ermessen festzulegen. Wer dies dennoch wagte, wurde kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt. Kein Grundstückskäufer oder Verkäufer hat diese, auf reiner Ideologie beruhenden staatlichen Preise, allerdings Ernst genommen. Verkäufer und Käufer haben sich hier mit einem Trick beholfen. Während im Kaufvertrag der staatlich festgelegte Zwangspreis geschrieben wurde, wechselte die real und tatsächlich vereinbarte Kaufsumme unmittelbar vor dem Notar-Termin den Besitzer. Die in der DDR objektiv und tatsächlich gezahlten Grundstückspreise lagen im Durchschnitt zwischen ca 150 bis 400% über den staatlichen Zwangspreisen. Mitunter sogar noch höher, dies hing ganz vom Zustand und der Lage der Immobilien ab. Der SED Staat nahm sich das Recht heraus, Bürger die Immobilien besaßen mittels staatlich erzwungener Phantasiepreise regelrecht auszurauben. Nicht im Regelfall, aber durchaus des Öfteren, wurden unter irgendwelchen erfundenen Vorwürfen, besagte Bürgern Ihre Immobilien enteignet und wurden diese Bürger nach den staatlichen Zwangspreisen, also faktisch gar nicht, entschädigt. In der Substanz d.h. rein auf die Frage des Eigentums bezogen, war dies auch nichts Anderes als der Raub jüdischen Vermögens ( Arisierung ) in den 30ziger und 40ziger Jahren des 20zigsten JH.durch die Nazis. Den letzten großen Zugriff haben die Genossen mit den sogenannten Modrow Gesetzen getätigt. Die mit diesen Gesetzen Beglückten haben den Reibach Ihres Lebens gemacht. Nicht in jedem Einzelfall, aber in der Mehrheit der Fälle, handelte es sich um die Büttel und Privilegierten des Regimes, die sich auf fremde Kosten ein letztes Mal bereichert haben. Das ursprünglich von der letzten DDR Volkskammer entwickelte Vermögensgesetz, sollte enteigneten DDR Bürgern Ihr faktisch geraubtes Eigentum zurück geben. Nach der deutschen Einheit wurde dieses Gesetz immer wieder reformiert, wonach im Ergebnis die allermeisten quasi ausgeraubten DDR Bürger leer ausgingen. Die Betroffenen erhielten nicht nur Ihr Eigentum nicht zurück, sondern blieben auch noch auf horrenden Gerichtskosten sitzen. Jedenfalls die, die es gewagt hatten gegen die Bescheide der Vermögensämter die Gerichte anzurufen. Dem Verfasser dieses Textes hat die SED-Justiz, entgegen aller Gesetze der DDR, mittels eines manipuliertem Gerichtsverfahren und unterschlagenen Beweisen, Haus und Hof und Hab und Gut geraubt. Alle meine Anträge auf Rückgabe wurden abgewiesen. All dies sind keine Verschwörungstheorien, sondern es handelt sich um nachweisbare Tatsachen und Fakten. Die bundesdeutschen mit dem Vermögensgesetz betrauten Verwaltungsgerichte, von denen behauptet wird, Sie wären unabhängig, werfe ich hier ein diesbezügliches Totalversagen vor. Die Rechtssprechung bezüglich des Vermögensgesetzes, hat sich nachträglich dazu veranlasst gesehen, den SED Raubzügen den Anschein von Legitimität zu geben. Über die Opfer spricht heute Niemand mehr, die sind vergessen. Die für diese hier beschriebene Thematik maßgeblichen Rechtsvorschriften ergaben sich aus dem Zivilgesetzbuch der DDR, der Zivilprozessordnung der DDR, der Grundstücksvollstreckungsverordnung der DDR, dem Eigenheimgesetz der DDR, dem Baulandgesetz der DDR und anderen Rechtsvorschriften der DDR, sowie dem Vermögensgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Einen ersten Eindruck über den Grundstücksmarkt in der DDR kann sich verschaffen, wer sich bei Ebay eine alte DDR Zeitung ersteigert. Zu empfehlen wäre hier die DDR Zeitung Wochenpost. Dort im Zeitungsteil Annoncen findet der Interessierte zahllose Seiten über privatrechtliche Kauf und Verkaufsangeboten von Grundstücken und Wohnhäusern. Das es in der DDR keinen Immobilienmarkt gegeben hätte, wie behauptet wird, ist eine dreiste Lüge.

RA in der DDR

[Quelltext bearbeiten]

>> Zum Ende der DDR gab es etwa 530 Rechtsanwälte, die seit 1953 meist in Kollegien auf Bezirksebene zusammengefasst waren. Laut Berufsrecht erfolge die Zulassung zum Anwaltsberuf durch den Aufnahmebeschluss durch das Kollegium. In Wirklichkeit filterten Justizministerium, SED und Stasi die Bewerber vor. Einzelzulassungen waren sehr selten (etwa 20 republikweit!) und wurden meist für Rechtsanwälte vergeben, an denen SED und Stasi ein Interesse hatten. Rechtsanwalt war auch in der DDR ein privilegierter Beruf mit recht hohem Einkommen bei relativer Selbständigkeit. Von den Einnahmen mussten 40 % als Kostenpauschale an das Rechtsanwaltskollegium abgeführt werden (Haftpflichtfonds inklusive).

Qellen? Danke, (nicht signierter Beitrag von 84.135.241.113 (Diskussion) 12:31, 12. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

Was ist denn mit der Einleitung passiert ?

[Quelltext bearbeiten]

Sie erreicht ja beinahe den Umfang der restlichen Textmasse. Ist ein bissel ausgeufert und ausgefranst, was ? --129.187.244.19 13:38, 28. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Und die Einleitung enthält zu viele wertende Aussagen - müsste reduziert werden auf eine sachliche Einleitung. --PatrickBrauns (Diskussion) 18:29, 24. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Phase sozialistischer Selbstjustiz um 1960

[Quelltext bearbeiten]

eine Phase beginnt und endet irgendwann. Wurde die Praxis der Selbstjustiz erst mit der Wende oder vorher beendet oder reduziert? beides müßte in den Absatz oder wir schreiben "einführung der soz. Selbstjustiz... lg --Flussbus (Diskussion) 00:16, 7. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Kollegiengesetz 1980

[Quelltext bearbeiten]

Es heißt Die seit 1953 bestehende Verordnung ersetzte 1980 das Kollegiengesetz. Wie ist das gemeint? Wurde das Kollegiengesetz 1980 durch eine ältere Verordnung (!) ersetzt, oder ersetzte das Kollegiengesetz die ältere Verordnung? --Hlambert63 (Diskussion) 09:27, 29. Jul. 2023 (CEST)Beantworten