Diskussion:Denkmalschutzgesetz (Schleswig-Holstein)
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Kresspahl in Abschnitt Denkmallisten für Lübeck
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Die Artikel Denkmalschutzgesetz (Schleswig-Holstein) und Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein einige Textpassagen übernommen und in Denkmalschutzgesetz (Schleswig-Holstein) eingefügt.
- hier findet sich der Artikel Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein zum Zeitpunkt der Übernahme
- hier findet sich die zusammengefasste Versionsgeschichte des Artikels Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein.
Concord 02:32, 4. Mai 2011 (CEST)
Denkmallisten für Lübeck
[Quelltext bearbeiten]gab es lange Zeit nicht. Jetzt die seit 2015 verfügbaren Links bei Portal_Diskussion:Lübeck#Denkmale. Darunter neben den Bodendenkmalen zwei Stadtbezirke, die Lübecker Altstadt und Travemünde.--Kresspahl (Diskussion) 00:52, 30. Dez. 2015 (CET)
- Nach § 3 DenkmalschutzG gelten für Lübeck (bereits seit 1937) besondere Regeln...--Kresspahl (Diskussion) 01:12, 30. Dez. 2015 (CET)