Diskussion:Denunziation

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2A01:599:806:794F:FBA2:7CF2:1088:51C9 in Abschnitt Negativ-Beispiel
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Denunziation“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Wortherkunft

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Meyer:
Nunzius (Nuntius, Nuncius, lat.; N. apostolicus, apostolischer Vikar), päpstl. Abgesandter; Nunziatur, Bezeichnung für Amt und Wohnsitz eines solchen. Nunzien wurden früher namentlich die sogen. Legati missi, d. h. die zur Ausübung der päpstlichen Primatialrechte in gewisse Bezirke abgeordneten Prälaten, genannt (s. Gehe zu Legaten). Heutzutage bezeichnet man damit die diplomatischen Vertreter des Papstes an weltlichen Höfen, welche regelmäßig zu den Gesandten erster Klasse gehören (s. Auswahl Gesandte), während man diejenigen diplomatischen Agenten des Papstes, welche, wie z. B. der päpstliche Abgesandte im Haag, zur zweiten Klasse der Gesandten gerechnet werden, Internunzien nennt. Zuweilen wurden aber auch ständige Nunziaturen zur Überwachung der Durchführung der Beschlüsse des Tridentiner Konzils und zur Bekämpfung des Protestantismus errichtet, indem alsdann der betreffende N. mit der Ausübung besonderer päpstlicher Vorrechte, namentlich der päpstlichen Jurisdiktion, betraut wurde (N. cum potestate legati a latere), so jetzt noch in Wien und München. -- 89.166.137.64 09:55, 19. Dez. 2006

Der Artikel besteht, neben der kurzen Einleitung, hauptsächlich aus dem Abschnitt "Begriff". Und dieser enthält nichts über die Wortherkunft, die oben schon versucht wurde zu erklären. Der ganze Artikel liest sich (recht un-enzyklopädisch) wie "Denunziation ist, wenn man...". Gibt es zur Herleitung bessere Quellen? --Wosch21149 (Diskussion) 09:51, 9. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Mach doch einen Formulierungsvorschlag! --Benatrevqre …?! 12:20, 13. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Der Abschnitt „Begriff“ war in der Tat überladen mit fast dem ganzen Inhalt des Artikels. Ich habe daraus drei Abschnitte gemacht, davon einer mit Unterabschnitten.
Warum sollte die Etymologie bei „Begriff“ nochmals erläutert werden? Das wäre nur dann nötig, wenn man die Etymologie im Rahmen von „Begriff“ ausführlicher erläutern will, so daß die Klammer in der Einleitung nicht mehr ausreicht.
Die oben zitierte Passage aus Meyer bezieht sich auf Nuntius und gehört also in einen Artikel Nuntius bzw. Apostolischer Nuntius ((Weiterleitungsziel von Nuntius). Man könnte aber ggf. auf Nuntius bzw. Apostolischer Nuntius verweisen. Lektor w (Diskussion) 11:21, 4. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Wann liegt Denunziation vor?

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Wann genau liegt eigentlich Denunziation im bundesdeutschen Rechtsalltag vor? Wie verhält es sich beispielsweise in dem hypothetischen Fall, dass ein Forums-Admin einen missliebigen Teilnehmer auszuschalten versucht, indem er dessen Arbeitgeber Screenshots zukommen lässt, die beweisen, dass er auch von seinem Arbeitsplatz aus privat im www unterwegs war und sich dabei nicht immer ganz hoffähig benommen hat?--80.141.228.235 13:45, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Wann ist es denunzieren, wann ist es eine Anzeige? Für den Angezeigten ist es auch eine Denunziation, aus seiner Sicht.
Mit denunzieren sind ausschließlich die Klatsch und Tratschtanten gemeint, die über den Nachbarn falsches Zeugnis ablegen. (nicht signierter Beitrag von 93.131.164.147 (Diskussion) 10:37, 22. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Pflicht zur Denunziation

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Vielfach besteht in Diktaturen eine gesetzliche Pflicht zur Denunziation. Gibt es die in Rechtsstaaten nicht? Bin ich als Bürger nicht verpflichtet, Informationen, die zur Aufklärung einer Straftat beitragen anzuzeigen? Oder umgekehrt: Gibt es Verbrechen, die ich anzeigen muss, wenn ich davon Kenntnis erlange? --Siehe-auch-Löscher 10:07, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Lies Dir doch bitte den Abschnitt "Begriff" durch: "Der Begriff enthält eine persönliche negative Wertung dieses Vorgangs und wird z. B. nicht verwendet, wenn die Anzeige gesellschaftlich akzeptiert ist, wie etwa bei Mord oder Vergewaltigung.". Und auch den Folgesatz. Grundsätzlich ist das ganz natürlich schwierig. "Strafanzeige stellen" und "Denunziation" ist technisch natürlich das gleiche. Aber die Begriffe beinhalten eben eine moralische Wertung. Karsten11 10:52, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Danke! Unabhängig ob man es nun "Denunziation" oder anders nennt, und ohne moralische Bewertung, wiederhole ich die Frage: Welche Verbrechen, von denen ich Kenntnis erlange muss ich anzeigen oder zu deren Aufklärung beitragen? --Siehe-auch-Löscher 12:57, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Diese Frage wird vom Artikel Anzeigepflicht beantwortet (wenn auch Deutschlandlastig). Ich habe diesen Artikel einmal verlinkt.
Nochmal danke. Das bedeutet aber, die Anzeigepflicht in der BRD beschränkt sich auf die Verhinderung von Straftaten. Wenn ich aber meinen Nachbar beobachte, wie er eine Leiche im Garten vergräbt, habe ich nicht die Pflicht ihn anzuzeigen. --Siehe-auch-Löscher 17:00, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Strafanzeige --Kharon WP:WpDE 20:23, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ja (oder nein?) : Strafanzeige ist möglich, Nichtanzeige geplanter Straftaten ist strafbar.Karsten11 21:05, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
PS: Nur zur Vermeidung von Mißverständnissen: Ich persönlich empfehle eine Strafanzeige wenn ich aber meinen Nachbar beobachte, wie er eine Leiche im Garten vergräbt, auch wenn keine Anzeigepflicht besteht und würde das auch nicht negativ konotiert als Denunziation, sondern als Bürgerpflicht bezeichnen.Karsten11 21:10, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
PPS: Hier besteht offensichtlich eine Abweichung zwischen dem Artikel Bürgerpflicht und meiner Definition...Karsten11 21:10, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Vieleicht gibt es ja noch eine Anzeigepflicht aus Bestattungsrecht bzw. Bestattungspflicht. In ähnlichem Sinne möchte ich in der Folge Siehe-auch-Löscher, natürlich implizit unter unvermeidbarer Anzeigeandrohung bei vorsätzlicher Fortführung, auffordern seine Wissbegier ordentlich in Wikipedia:Auskunft "begraben" zu lassen. :) --Kharon WP:WpDE 23:36, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Der betreffende Absatz gefällt mir noch nicht. Ich schreib ihn mal um und bitte Euch, ihn auf Richtigkeit zu prüfen. Der Unterschied zwischen DDR und BRD besteht also nach meinem Verständnis in der Festlegung der schweren Straftaten und darin, dass es in der BRD nur um die Verhinderung geht, und nicht um die Strafverfolgung. Auch würde ich den Begriff der Denunziation an dieser Stelle vermeiden. denn es ist ja nicht unbedingt negativ einzustufen, seinen Nachbarn anzuzeigen, der eine Leiche im Garten vergraben hat. --Siehe-auch-Löscher 08:17, 29. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Denunziation und Nationalsozialismus

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Im Artikel heisst es: "Im Nationalsozialismus wurde das Gesetz zur Bestrafung von falscher Verdächtigung verschärft, zugleich aber eine Fülle von Denunziationsmöglichkeiten geboten – ohne dabei jedoch eine Denunziationspflicht zu statuieren."

Ich halte diesen Absatz und die Verwendung des Begriffs der Denunziationspflicht dort für irreführend, da, wer in Deutschland zu Zeiten des Nationalsozialismus Juden nicht als solche denunziert, sondern ihnen Unterschlupf oder Versteck geboten hat, als Judenretter oder Judenhelfer mit empfindlichen Strafen zu rechnen hatte. - 92.192.108.221 15:46, 30. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Dem Thema dieses Abschnittes sollte vertiefte Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Es ist wohl eines der besten Bsp., wo Denunziation in sehr vielseitiger Weise Einsatz fand. Auch speziell nach der Zeit des 2. WK. Die Angst als Kommunist oder Sozialist gelten zu können war nicht unbegründet. Die Medien + Co leisteten das ihre dazu.--178.197.234.41 23:08, 1. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Denunziation und real existierender Sozialismus

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In dem Artikel fehlt ein Hinweis darauf, dass das Ministerium für Staatssicherheit der DDR die Denunziation gezielt als Mittel der Zersetzung eingesetzt hat. - 92.192.108.221 15:46, 30. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Der Milwaukee’r Socialist

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Danke für die Links. Ich hatte ebenfalls gesucht, aber nur wenige Fundstellennachweise ohne Apostroph gefunden, vermutlich waren diese aber falsch geschrieben. Nach deinen Belegen ist offensichtlich tatsächlich die Schreibweise mit Apostroph die ursprüngliche. Benatrevqre …?! 19:34, 7. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Geringe Qualität des Beitrages

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Leider ist der Artikel etwas dümmlich geraten. Bedauernswerterweise sind fast alle sozialwissenschaftlichen Artikel der Wikipedia (Ausnahmen bestätigen die Regel) verquast von irgendwelchen persönlichen Ansichten. Im Gegensatz dazu sind die maturwissenschaftlichen Artikel um Klassen besser. Man wird das wohl nicht ändern können. (nicht signierter Beitrag von 62.220.2.102 (Diskussion) 09:11, 26. Okt. 2015 (CET))Beantworten

Klar kann man das ändern. Am besten meldet man sich bei WP an - muss ja nicht der Realname sein - und nimmt dann dauern Verbesserungen der Artikel vor :) --Bernd.Brincken (Diskussion) 19:26, 1. Nov. 2017 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 23:19, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

NPOV

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In der Einleitung stehen einige eigenwillige Positionen, etwa dass eine Denunziation "häufig" anonym sei - woher kommt das? Quellen? Dann heisst es irgendetwas "sollte" unternommen oder unterlassen werden. Das ist für eine Enzyklopädie nicht die passende Haltung, hier werden keine Ratschläge gegeben. Allenfalls kann man solche zitieren, aber dann > Quelle. --Bernd.Brincken (Diskussion) 19:29, 1. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Wie viel Wahrheit braucht die Denunziation?

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Muss die Tatsachenbehauptung in der Denunziation wahr sein? Ich würde mich über eine Klarstellung im Artikel freuen wie: Für den Begriff der Denunziation ist es unerheblich, ob der Anzeige die Wahrheit zu Grunde liegt. Eine Denunziation liegt nur vor, wenn der Anzeige die Wahrheit zu Grunde liegt. Sonst handelt es sich um XY. (nicht signierter Beitrag von Bartosaurus (Diskussion | Beiträge) 17:18, 22. Nov. 2020 (CET))Beantworten

Nein, darum geht es nicht. Entscheidend ist das Motiv des Denunzianten, der niedere Beweggrund dieses „Lumps“. --Benatrevqre …?! 14:59, 7. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Niedere Beweggründe?

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Ich habe versucht den Einleitungssatz zu verbessern, was revertiert wurde. In der Quelle für die niedrigen Beweggründe steht was von hemmungsloser Eigensucht. Ich würd jetzt mal bezweifeln, dass die Denunziation in kollektivistischen Systemen all zu häufig dieses Merkmal erfüllt. Die Leute glauben sehr häufig, moralisch richtig zu handeln! Ironischerweise wird das auch direkt durch das schöne Beispielbild aus Venedig belegt. Ziemliche Diskrepanz zum Text daneben.--88.76.130.220 15:49, 6. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Bitte unterlasse weitere inhaltliche Änderungen ohne Angabe von belastbaren Belegen. --JD {æ} 16:13, 6. Feb. 2022 (CET)Beantworten
OK, war eine schlechte Idee von mir mich an einen sozialwissenschaftlichen Artikel ranzuwagen. Ich hab in der Tat besseres zu tun als mich mit Edit-Warriors rumzukloppen denen die Qualität von Artikeln schnurz ist solange sie in ihr Scheuklappenweltbild passen. --88.76.130.220 16:21, 6. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Es gilt WP:Q. Schönen Tag noch. --JD {æ} 16:23, 6. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Mir scheinen allerdings die jetzigen Belege für "niedrige Beweggründe" nicht zwingend, zumindest nicht bei DUDEN. Diewald-Kerkmann enthält sich für die NS-Zeit einer solchen Wertung. Ich bezweifele, ob sich ein überzeugter Nationalsozialist des eigenen Vorteils halber und nur, um einem missliebigen Nachbarn Schaden zuzufügen, 1943 zu einer Anzeige wegen einer defätistischen Äußerung entschloss. Wollte er nicht vielmehr uneigennützig im besten Einvernehmen mit der "Volksgemeinschaft" und in diesem Referenzrahmen ( einen "Dolchstoß" verhindern und den Staat schützen, dessen verbrecherische Eigenschaft er verkannte? War dies zeitgenössisch als "niederer Beweggrund" zu werten? Ich weise als Beispiel auf die Denunziantin im Fall Karlrobert Kreiten, Der Verrat bzw. Werner Höfer hin. --H.Parai (Diskussion) 18:21, 6. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Die Bequellung ist einfach nur völlig konstruiert. Die erste Quelle sagt aus was Denunziation auf deutsch heißt und dass es sich um einen abwertenden Begriff handelt, und die zweite erklärt was niedere Beweggründe sind. Keine Frage, dass Denunziation häufig aus niederen Beweggründen Stattfindet, aber der gesamte Artikel hat nicht eine Quelle die eine ausschließliche Motivation aus niederen Beweggründen belegt. Der schiere gesunde Menschenverstand legt doch nahe, dass Denunziation all zu häufig (und all zu deutsch) völlig reinen Gewissens stattfindet weil man sich im Einklang mit gängiger Sittlichkeit oder was auch immer wähnt. --84.63.129.110 14:49, 7. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Ich finde keinen belastbaren Beleg, dass es niedrige Beweggründe geben muss. Jedenfalls geben das die bisherigen Belege nicht her. Ist jemand anderer Ansicht? Sonst werde ich das die nächsten Tage ändern. --Bonnexpert (Diskussion) 14:03, 4. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

auskommentiert

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Folgende Passage habe ich auskommentiert:

  • In der Nachkriegszeit wurden Jugendliche, denen "sittliche Verwahrlosung", "unordentlicher Lebenswandel" oder "Renitenz" unterstellt wurde, vielfach von Nachbarn oder Lehrern dem Jugendamt gemeldet, welches diese dann zum Teil in die sogenannten Fürsorgeheime einwies.

Belegt ist dies mit Hinweis auf zwei umfangreiche Artikel von Peter Wensierski in ZEIT ´2006 und SPIEGEL 21/2003. Ich habe diese gelesen.
Das Wort Denunziation wird dort zwei Mal gebraucht. 1) "Kaum einer hat damals genauer hingeschaut. Die Vormundschaftsrichter nicht, die Fürsorger und Jugendämter nicht, die Schulen, Eltern und Nachbarn nicht, die mit ihren Denunziationen über einen angeblich unsittlichen Lebenswandel insbesondere bei jungen Mädchen oft entscheidend zur Einweisung ins Heim beitrugen." 2) "Nachbarn oder Lehrer dienten den Jugendämtern als Denunzianten, meldeten etwa den„unordentlichen Lebenswandel“ junger Töchter alleinerziehender Mütter. Die Einweisungsgründe hießen: Herumtreiberei, Arbeitsplatzwechsel, Schuleschwänzen, Renitenz, sexuell haltlos..."
Ich hinterfrage, ob der Begriff Denunziation zutrifft, wenn ein Lehrer ein umfangreiches Schulschwänzen nach vergeblichen Maßnahmen schließlich einer Behörde (hier dem Jugendamt) meldet. Dies widerspricht auch der Lemma-Definition "Anzeige durch einen Denunzianten aus persönlichen [...] Beweggründen wie zum Beispiel das Erlangen eines persönlichen Vorteils..." --H.Parai (Diskussion) 14:48, 23. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Negativ-Beispiel

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offensichtlich wird ja der Anzeigenhauptmeister auch gerne mit "Denunziant" umschrieben. Ich denke, das wäre ein super Beispiel für einen Fall, wo es tatsächlich nicht zutrifft. --2A01:599:806:794F:FBA2:7CF2:1088:51C9 06:02, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten