Diskussion:Dezemberfieber

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von WinfriedSchneider in Abschnitt Abschnitt "Ursachen" unklar
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Dezemberfieber“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Gründe

[Quelltext bearbeiten]

Die Ansicht, dass im Rahmen des Dezemberfiebers nur Anschaffungen getätigt werden, die sowie geplant waren, ist nicht allgemein gültig. Sehr häufig werden mit einem noch nicht verbrauchten Restbudget Anschaffungen getätigt, die alles andere als wirtschaftlich sind. Der Grund für dieses Verhalten ist darin zu suchen, dass - im Gegensatz zur freien Wirtschaft - eine Investition niemals wirtschaftlich begründet werden muss. Ist die Ausgabe getätigt, sind die Mittel verbraucht und keiner fragt in den Folgejahren, ob sich die Abschreibung (die es ja kameral nicht gibt) refinanzieren lässt. (nicht signierter Beitrag von Werner Gminder (Diskussion | Beiträge) 22:10, 12. Jun. 2004 (CEST))Beantworten

Dass die Kameralistik so lange Zeit überdauert hat, ist kein Qualitätskriterium für die Zukunft! Der Grundsatz der Kameralistik ist die Betrachtung eines aktuellen Budgets eines Wirtschaftsjahres; kein Mensch fragt hier nach Nachhaltigkeit, nach Wirtschaftlichkeit, nach Erfolg oder Misserfolg. Dies ist die Grundhaltung der Verwaltung (und der Politik). Wo man hinschaut: sowohl Politik, als auch Verwaltung kämpft um die Deckungsfähigkeit ihrer aktuellen Haushalte. Dies verhindert Investitionen in die Zukunft und führt zu (aus wirtschaftlicher Sicht) unsinnigen Situationen. Es wird das Vermögen verscherpelt, nur um jetzt nicht sparen zu müssen, denn die Vermögenswerte sind in der Kameralistik nicht vorhanden, wohl aber die Ausgaben des laufenden Jahres! Wenn an dieser Stelle Politik und Verwaltung nicht umdenken, haben unsere Kinder und Enkel ein gewaltiges Problem! (nicht signierter Beitrag von Werner Gminder (Diskussion | Beiträge) 22:28, 12. Jun. 2004 (CEST))Beantworten

Ganz so einfach ist es leider auch nicht. Bei Haushalten unter Spardruck werden im Dezemberfieber häufig keine Überhänge verjubelt, die man besser gleich aus dem Budget herausgekürzt hätte, sondern die Ausgabenzurückhaltung übers Jahr findet ihr Ende, wenn sich abzeichnet, dass die Vorgaben gehalten werden konnten. Typisch für so etwas ist die sehr zyklische Aktivität städtischer Tiefbauämter - während des Jahres lässt man Schlaglöcher und Kanalisationsschäden liegen oder repariert allerhöchstens notdürftig, im November und Dezember dann bricht das große Asphaltieren aus. :) -- mawa 23:41, 10. Jan 2006 (CET)
"Denn die Geldmittel können nicht ins nächste Jahr übernommen werden, sondern verfallen"
Dies stimmt für große Teile der öffentlichen Verwaltung nur eingeschränkt, in vielen Haushalten bestehen mittlerweile Übertragbarkeitsvermerke. Hier muss man jedoch zugestehen, dass dieser Fortschritt zum Teil wieder dadurch aufgehoben wird, dass niemand weiß, ob und in welcher Höhe Ausgabereste im nächsten Jahr verwendet werden können.
"Außerdem droht immer die Gefahr, dass das Budget im Folgejahr um den Betrag gekürzt wird, der im ablaufenden Jahr nicht benötigt wurde"
Diese Behauptung gehört zu den Märchen des Haushaltsrechts. Im Dezember steht der Haushaltsplan für das nächste Jahr bereits, theoretisch sollte er bereits verabschiedet sein. Die Kürzung könnte also - wenn überhaupt - im übernächsten Jahr stattfinden. In Zeiten von Doppelhaushalten aber selbst dann nicht.
"Diese Bestrebungen führen auch dazu, dass am Ende des Jahres Rechnungen von Auftragnehmern für noch nicht vollständig erbrachte Leistungen bezahlt werden, in der Hoffnung und im Vertrauen darauf, dass sie am Anfang des nächsten Jahres ordnungsgemäß erbracht werden"
... was nicht zulässig ist und praktisch auch kaum vorkommen dürfte. In Ausnahmefällen wird solches Vorgehen mit einer Bankbürgschaft abgesichert.
"Die Ursache dieses Verhaltens liegt im kameralistischen System (Kameralistik)"
Auch in Doppik/KLR im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells wird es Budgets geben, um den (Kommunal)-Parlamenten Steuerungsmöglichkeiten zu gewähren. Und wenn Budgets - ob in Kameralistik, Doppik, KLR, Kontraktmanagement - noch nicht ausgeschöpft sind, könnte es ebenfalls zum Dezemberfieber kommen.
Das Dezemberfieber beruht m.E. vielmehr auf folgenden Gründen:
  • verstärkte Zahlung von offenen Rechnungen (arbeitsorganisatorisches Problem!) im Dezember, weil der Jahresabschluss der öffentlichen Hand zum Teil eine Zahlungsunfähigkeit von mehreren Wochen bedeutet; hier werden rechtliche Verpflichtungen aus Vormonaten beglichen.
  • Zahlung von größeren Maßnahmen. Für viele größere Maßnahmen werden keine Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht, so dass diese innerhalb eines Haushaltsjahre abgeschlossen sein müssen. Wird zu Jahresbeginn begonnen, fällt das Ende und die Zahlung natürlich in das Jahresende. (nicht signierter Beitrag von 195.14.217.100 (Diskussion) 11:26, 13. Jan. 2006 (CET))Beantworten

Dezemberfieber gibt es

[Quelltext bearbeiten]

auch wenn darüber wenig geschrieben wird. Es gibt das Wort (drei Weblinks habe ich mal eingefügt) und es gibt das Phänomen, und zwar in schlimmem und harmlosen Varianten.

Natürlich bedeuten die schlimmen Varianten (unnötige Ausgaben) klare Verstöße gegen Haushaltsgrundsätze, und zwar vor allem des wesentlichsten Haushaltsgrundsatzes überhaupt, nämlich das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Mittel: "Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten."; Ein Bapperl im Hauptartikel unter dem das bestritten wird, habe ich daher gelöscht.

Warum schreiben alle Landesregierungen in ihre Bewirtschaftunserlasse Jahr für Jahr etwa folgendes?:

"Die Veranschlagung im Haushaltsplan begründet nach § 3 LHO nur eine Ausgabeermächtigung für die Verwaltung; sie stellt keine Ausgabeverpflichtung dar. Die Veranschlagung von Ausgabemitteln entbindet die Verwaltung während der Ausführung des Haushaltsplans nicht von der Prüfung der Rechtmäßigkeit und der Notwendigkeit der Ausgaben in jedem Einzelfall."

Warum sperren manche Landesregierungen am Jahresanfang bis zu 10% der Sachusgaben (Hauptgruppe 5) und der Investitionsausgaben (Hauptgruppe 8)? Damit kein Stoff für ein Dezemberfieber da ist?

"Die Ausgaben der Hauptgruppe 4 werden zur Bewirtschaftung freigegeben. Das Ausgabevolumen der Hauptgruppen 5 bis 8 im jeweiligen Einzelplan wird zunächst zu 90 v. H. zur Bewirtschaftung freigegeben. Über eine weitere Freigabe der Haushaltsansätze wird voraussichtlich im Zuge des weiteren Planaufstellungsverfahrens zum Nachtrag 2007 entschieden werden."

Weiter heißt es dann:

"Zahlungsverpflichtungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen sind vorrangig zu bedienen. Sollten die zur Bewirtschaftung freigegebenen Mittel nicht ausreichen, um die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, kann die Freigabe weiterer Mittel beim Finanzministerium beantragt werden."

Und wenn die Verwaltung wirklich bei einem Titel beharrlich Geld übrig hätte? Schauen wir in einen Haushaltsaufstellungserlaß hinein:

"Sowohl für die Haushaltsplanung 2008/2009 als auch für die Fortschreibung der Ansätze für die Jahre 2010 bis 2012 sind alle Möglichkeiten zu weiteren Einsparungen zu prüfen und sämtliche Wegfall- und Kürzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. So ist z.B. insbesondere parallel zu dem Personalstellenabbau eine entsprechende angemessene Kürzung der sächlichen Verwaltungsausgaben vorzunehmen."

Was würde da wohl passieren?

Claus Ableiter 01:27, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Der Bundesrechungshof spricht:

[Quelltext bearbeiten]

"Die Ausgabenentwicklung verlief während des Haushaltsjahres 2000 gleichmäßiger als in den Vorjahren. Das so genannte „Dezemberfieber“ ging deutlich zurück. Damit wurde ein Ziel der Haushaltsflexibilisierung erreicht."

Auf Seite 9 (pdf-Seite 11) unten des Ergebnisberichtes 2003 des Bundesrechungshofes. [1]

"Auch war das „Dezemberfieber“ in den Jahren 1998 und 1999 weiterhin vorhanden. Ein gleichmäßigeres Ausgabeverhalten der Verwaltungsbehörden ist noch nicht erkennbar." (S. 14 (pdf-seite 15))

"Diese Ausgabenentwicklung im ersten Jahr der Einführung der flexiblen Haushaltsinstrumente lässt noch keine Anzeichen für ein gleichmäßigeres Ausgabeverhalten erkennen. Der Bundesrechnungshof weist in diesem Zusammenhang auf folgenden Gesichtspunkt hin: Von dem „echten“ unwirtschaftlichen Dezemberfieber, bei dem Haushaltsmittel allein wegen des drohenden Mittelverfalls verausgabt werden, ist das „unechte“ Dezemberfieber zu unterscheiden, bei dem die Steigerung von Ausgaben gegen Jahresende auf sachlich begründete Ursachen zurückzuführen ist, wie z. B. auf den Abschluss von Beschaffungsverfahren oder die bereits erwähnte Sonderzuwendung. Eine Abgrenzung kann nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit vorgenommen und ein entsprechender Nachweis daher nicht geführt werden. Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes sollte aber in den kommenden Haushaltsjahren mit zunehmender Praxiserfahrung der Bewirtschafter im Umgang mit der erweiterten Übertragbarkeit von Ausgabemitteln das „echte“ Dezemberfieber zugunsten eines gleichmäßigeren und wirtschaftlicheren Ausgabeverhaltens zurückgehen."

Quelle: Bemerkungen 2000 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes des Bundesrechungshofes. S. 83

http://www.bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/bemerkungen-2000.pdf

Claus Ableiter 02:25, 16. Mär. 2007

Selten: in dieser Sache ehrliche Praktiker

[Quelltext bearbeiten]

"Mit dem Ende des Winters haben wir uns wieder gut vom Dezemberfieber erholt, einer Krankheit, die wir alle kennen, auch wenn sie inzwischen seltener ausbricht. Haushaltsreste mußten ausgegeben werden, sollte nicht der Eindruck entstehen, daß der Ansatz zu hoch war."

Hans-Joachim Wätjen: Hochschulbibliotheken und Globalhaushalt am Beispiel Niedersachsens - Chancen und Risiken -

http://www.bis.uni-oldenburg.de/abt1/waetjen/publ/Globalh.pdf

Der Beamtenbund:

"b) Prinzip der Jährlichkeit Die derzeitigen haushaltsrechtlichen Normen sehen vor, dass im Laufe eines Haushaltsjahres nicht verausgabte Mittel in der Regel verfallen. Sparanstrengungen werden kaum belohnt. Da im Gegenteil aus sparsamem Verhalten Nachteile für die Mittelzuweisung der nächsten Haushaltsjahre befürchtet werden (müssen), ist das "Dezemberfieber", also das Verausgaben verfügbarer Mittel zum Jahresende gleichsam um jeden Preis, ein verbreitetes Übel. Auch ein gezieltes "Ansparen" von Mitteln, um z.B. Beschaffungen zu bündeln und so erheblich wirtschaftlicher realisieren zu können, ist im Regelfall nicht möglich."

http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/3150_125.php

Claus Ableiter 02:44, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Dezemberfieber in der Schweiz

[Quelltext bearbeiten]

http://www.parlament.ch/mm-gpk-2006-10-16.pdf

Claus Ableiter 02:44, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Der Landesrechungshof Schleswig-Holstein spricht:

[Quelltext bearbeiten]

Beschaffung von Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik in den Monaten November und Dezember 2002 Tz. 17 - Das so genannte Dezemberfieber -

In den vergangenen Jahren hat der LRH wiederholt festgestellt, dass bei Beschaffungen gegen die einschlägigen Bestimmungen des Haushalts- und Vergaberechts verstoßen wurde. Trotz einer Prüfungsankündigung des LRH zur Thematik „Dezemberfieber“ und einer schriftlichen Mahnung des Finanzministeriums an die Ressorts, die haushaltsrechtlichen Vorschriften zu beachten, haben einige Dienststellen erneut gegen die Vorschriften der LHO verstoßen. So wurden Beschaffungsvorgänge zu Zeitpunkten eingeleitet, zu denen eine ordnungsgemäße Abwicklung im Jahr 2002 nicht mehr möglich war. Einige Dienststellen haben auch Zahlungen veranlasst, bevor die vereinbarten Gegenleistungen erbracht waren und damit durch unzulässige Vorleistungen gegen § 56 LHO verstoßen. Zwar sind Beschaffungen zum Jahresende nicht grundsätzlich negativ zu bewerten, da sie auch Ausdruck sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung sein können. Davon kann jedoch dann keine Rede sein, wenn Beschaffungen zum Jahresende ohne konkreten Bedarf erfolgen, um noch vorhandene Haushaltsmittel auszuschöpfen bzw. wenn die Abwicklung im laufenden Haushaltsjahr nur noch unter Verstoß gegen vergabe- oder haushaltsrechtliche Vorschriften möglich ist.

S. 14, 15 http://landesrechnungshof-sh.de/index.php?getfile=presse230404.pdf

Dezemberfieber - Tippfehler

[Quelltext bearbeiten]

"Zu diesem Zeck suchen "

Es müsste wohl eher "Zu diesem Zweck suchen" heissen ...

Gruß Chasy74

Rechtsverstöße als Beleg der Normalität???

[Quelltext bearbeiten]

"Diese Bestrebungen führen z.B. auch dazu, dass am Ende des Jahres Rechnungen von Auftragnehmern für noch nicht vollständig erbrachte Lieferungen und Leistungen bezahlt werden, in der Hoffnung und im Vertrauen darauf, dass sie am Anfang des nächsten Jahres ordnungsgemäß erbracht werden. Gefährlich ist dies für die Beamten, weil eventuell die Firma, die noch gar nicht oder unvollständig geleistet hat, nach Zahlung in Bankrott geht. um diese Gefahr zu vermeiden, lassen sich hartgesottene Haushälter daher Bankbürgschaften für die Behörde von den Lieferanten geben." Ich weiß ja nicht, mit welchem "Hintergrundwissen" das formuliert worden ist (evtl. abgebrochener BWL-Student?). Aber von einzelnen Rechtsverstößen auf ein System zu schließen? Die in dem o.a. Absatz geschilderte Praxis ist rechtswidrig und keinesfalls als enzyklopädische Begründung geeignet. Die Landesrechnungshöfe prangern diese EINZELFÄLLE immer wieder an. Wer dagegen verstößt, muß mit Disziplinarmaßnahmen bis zur Entlassung rechnen. So einfach kann die Welt sein. Ich habe für eine sehr große Behörde in SH über vier Jahre den Haushalt als Finanzcontroller beobachtet und gesteuert. Ausgabeschwerpunkt war bis auf eine Ausnahme immer das 2. Quartal. Als einmal eine Delle nach oben im 4. Quartal zu bemerken war, handelte es sich um eine Ausschreibung. Die konnte - wegen der Jährlichkeit des Haushaltes - erst im Januar herausgegeben werden. Die Lieferungen setzten dann Ende 3. /Anfang 4. Quartal ein, letzte Rechnungen tatsächlich im Dezember. Es ist PRAXIS - anders als der Ignorant in dem o.a. Zitat formulierte -, notfalls auch offene Forderungen in das nächste Jahr zu nehmen. Bankbürgschaften werden schon deswegen nicht akzeptiert, weil es hierüber bestimmte Informationsflüsse gibt und so ein Verhalten praktisch sofort auffällt (= disziplinare Ahndung). Streichungen im nächsten Jahr bei nicht verausgabten Geldern: Da alle zwei Jahre (im Doppelhaushalt) komplett neu angemeldet wird, kommt dies NICHT VOR. --77.186.139.235 20:16, 19. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Es behauptet ja niemand, daß Dezemberfieber überall und immer vorkommt. Aber es kommt vor, und ich habe es selbst in meiner Dienststelle mehrfach erlebt. Man beauftragt noch im Dezember irgendetwas, das noch ansteht (und das man oft bei besserer Planung auch im Sommer hätte tun können), weil noch Geld da ist. Man drängt Auftragnehmer gegen Jahresende, Rechnungen zu stellen, damit "die Mittel abfließen". Einmal wurde am Jahresende sogar eine Rechnung bezahlt, ohne daß die Leistung danach jemals erbracht worden wäre. Das Geld war verloren. (Das war für keinen der Beteiligten schlimm, weil's niemand kontrolliert hat und die, die's wußten, haben geschwiegen.) Bei uns kann man auch keine Mittel ins nächste Jahr übernehmen. Die neuen Mittel werden erst im Frühjahr zugeteilt und sie werden zumindest unterschwellig - neben dem erwarteten Bedarf - auch am Verbrauch der Vorjahre gemessen. - Aus naheliegenden Gründen kann ich weder meinen Namen noch meine Dienststelle nennen, da ich sie nicht bloßstellen möchte und ich auch negative Folgen zu erwarten hätte. N. N. (nicht signierter Beitrag von 84.179.99.115 (Diskussion) 16:44, 8. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Abschnitt "Ursachen" unklar

[Quelltext bearbeiten]

In dem Abschnitt "Ursachen" stehen einige Sätze, die sich auf frühere Versionen des Artikels zu beziehen scheinen. Da ich keine Ahnung von dem Thema habe, weiß ich allerdings nicht, wie man diese ändern sollte. Ich füge einen Überarbeitungs-Baustein ein. (nicht signierter Beitrag von 2001:16b8:45a8:7f00:b8f9:3c4b:697d:9687 (Diskussion) 23:53, 8. Okt. 2017 (CEST))Beantworten

Grundsatzlich bedarf darüberhinaus m. E. der gesamte Artikel einer sprachlichen Straffung! --WinfriedSchneider (Diskussion) 20:15, 22. Nov. 2017 (CET)Beantworten