Diskussion:Dienstgrade der österreichischen Sicherheitsexekutive

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Der Polizist in Abschnitt Ersetzte 2004/2005 "Chefinspektor (FGr.6)" den "Oberinspektor"?
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Bedeutung Abkürzung

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Was bedeutet RU? Hufi @ 14:58, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Verzeihung! Schon erläutert... --Der Polizist 16:17, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Fühlt sich jemand berufen hier die Dienstgradabeichen der Polizeiseelsorge einzufügen? --Gamdschie 22:43, 3. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Hast du gute Bilder zur Hand? --Der Polizist 19:19, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Siehe www.polizeiseelsorge.at, oder? MfG LK 09:44, 23. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Fotos habe ich leider keine. Soweit mir bekannt ist trägt der Bundeskoordinator die Rangabzeichen eines Brigadier, der Landesseelsorger die eines Oberst und der Polizeiseelsorger die eines Hauptmann. Jedoch anstelle der Sterne wird ein Kreuz getragen ob Sichtbar zu machen das es sich bei den Personen um angehörige der Polizeiseelsorge handelt.
Wie man Polizeiseelsorger genau wird kann ich leider auch nicht sagen, das konnte mir bisher keiner so genau beantworten.
Der Bundeskoordinator auf jedenfall hat ein Studium der Theologie abgeschlossen. Die Landesseelsorger sind Teilweise "nur" Diakone und was man braucht um Polizeiseelsorger zu werden das weis keiner den eine Anfrage dahingehend bei der Polizeiseelsorge wurde bisher ignoriert.
Hätte mich schon interessiert was der kann bzw. können muss.Gamdschie 20:18, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Abschnitt „Dienstführende Beamte“

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Kann ein Bescheid Wissender sagen, und evtl. im Artikel anmerken bzw. verlinken, wofür FGr. 6 bzw. FGr. 7 beim Chefinspektor steht? --Geri 22:40, 16. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Das steht für "Funktionsgruppe", ist auch eine finanzielle Geschichte... siehe hier: [1], Schema "Exekutivdienst". Der Polizist 14:47, 24. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Rangfolge Dienstgrade

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Ist ein Chefinspektor wirklich rangniedriger als ein Leutnant? Wenn nein, welcher Rang bei den leitenden Beamten ist tatsächlich höher als der Chefinspektor? Und wie wird man vom dienstführenden zum leitenden Beamten befördert? Das ganze System ist mir als Deutschem nämlich etwas unklar, ein oder zwei Sätze der Erklärung könnten nicht schaden.--2.236.198.248 00:45, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Servus! Ja, der Chefinspektor ist tatsächlich rangniedriger als ein Leutnant, dass ist nicht so wie teilweise bei der Polizei in englischsprachigen Ländern. Es ist eher am militärischen System orientiert. Vereinfacht gesagt, vom Aspiranten bis zum Gruppeninspektor/E2b sind´s die Mannschaften, vom Gruppeninspektor/E2a bis zum Chefinspektor sind´s die Unteroffiziere und vom Leutnant bis zum Generals sind´s Offiziere. Nur heißt das eben bei der Polizei anders. Bei weiteren Fragen bitte anher!--Der Polizist (Diskussion) 10:37, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Danke für die schnelle Antwort! Mit den militärischen Dienstgraden kenn ich mich schon ein bißchen aus (da ist wohl auch eher vergleichbarkeit gegeben), nur kann ich mir nicht ganz vorstellen, daß ein Chefinspektor quasi einem Feldwebel- (sorry, wollte natürlich Wachtmeister sagen) Dienstgrad entspricht... Meine Kenntnisse beziehen sich bloß auf "Polizei ist irgendwie dann doch Polizei" und den österreichischen Tatort, wo ein Chefinspektor - der einem deutschen Hauptkommissar (und damit einem Hauptmann) zu entsprechen scheint - bei Übernahme einer höheren Funktion zum Major befördert wird, ohne daß irgendwas von Nichtstabs-Offizierdienstgraden die Rede ist. Was macht denn dann ein leitender Beamter unterhalb der Stabsoffiziersgrade dann eigentlich so? Sind die quasi die Sachbearbeiter auf der Führungsebene, während die "Arbeit vor Ort" von den dienstführenden Beamten geleitet wird?--2.236.198.248 03:12, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Okay... Nein, ein Chefinspektor entspricht, nach dem System des österreichischen Bundesheeres einem Vizeleutnant! ... Tja, Krimiserien sind manchmal irreführend und das deutsche System auf das österreichische umzulegen fast unmöglich... ein Chefinspektor kann schon zum Major befördert werden, in der Regel nach Besuch der entsprechenden Ausbildung... Ob jemand nach Besuch der "Offiziersausbildung" zum Leutnant, Oberleutnant oder Hauptmann befördert wird, hängt davon ab, wie sein Arbeitsplatz "bewertet" ist... Leutnant ist man eigentlich meist nur kurz nach der Ausbildung, sobald man einer gewissen Planstelle zugewiesen wird, hat man auf Grund der dortigen Bewertung zumindest meist einen Hauptmann... Mit deinem letzten Satz hast du grundsätzlich Recht, wenngleich die wirkliche Arbeit vor Ort zum größten Teil von den eingeteilten Beamten geleistet wird. --Der Polizist (Diskussion) 09:27, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten
@IP: In Bezug auf die Frage, für was man in Ö welche Dienstgrade bekommt: Das Beamten-Dienstrechtsgesetz definiert Richtverwendungen für die einzelnen Funktionsgruppen:
Verwendungsgruppe E1
Verwendungsgruppe E2a
Verwendungsgruppe E2b
Die "Umrechnung" zwischen Funktionsgruppen und Dienstgraden findest du hier:
Dienstgrad-VO
Was du oben noch gefragt hast: zur Beförderung in die Verwendungsgruppe E1 (Leitende Beamte) ist die Absolvierung einer Laufbahnausbildung, die seit einigen Jahren an der FH mit einem Bachelor of Arts abschließt: [2]
Hoffe, dir damit geholfen zu haben --Taste1at (Diskussion) 09:36, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Taste1at streng am Gesetzestext ...  ;-) ... nicht bös gemeint, freue mich wenn sich hier wer beteiligt!!--Der Polizist (Diskussion) 09:57, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Dankeschön :-) --2.236.198.248 14:33, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Gern geschehen. (@Der Polizist: Manchmal ist der Gesetzestext auch ganz erhellend ;-) ) --Taste1at (Diskussion) 18:22, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Vergleichbarkeit Dienstgrade der Polizeien Deutschlands und Österreichs

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Hallo und Grüße Gott!

Im Wesentlichen ist unter dem Aspekt der auf den betreffenden Hierarchiestufen jeweils wahrzunehmenden Aufgaben der mittlere Dienst in Deutschland mit der Verwendungsgruppe E 2b in Österreich, der gehobene Dienst mit der Verwendungsgruppe E 2a und der höhere Dienst mit der Verwendungsgruppe E 1 zu vergleichen. Dabei entspricht ein Chefinspektor der Funktionsgruppe 7, der i.d.R. entweder als Leiter einer größeren Polizeidienststelle (ab 36 Beamte) oder als stellvertretender Bezirkspolizeikommandant eines kleineren Bezirkes Verwendung findet, ungefähr einem Ersten Polizei-bzw. Kriminalhauptkommissar. Österreichischen Kriminalfilmen mangelt es übrigens in den meisten Fällen (wie eben in "Tatort") an Realitätsbezug. So ist es unter anderem im "wirklichen Leben" auch nicht realistisch, dass ein Oberstleutnant zusammen mit einer Majorin als Kripo-Ermittler im Außendienst auftritt.

Abschließend ist aus meiner Sicht also folgende vergleichende Übersicht am ehesten zulässig (Ö/D): Inspektor - Polizeimeister Revierinspektor - Polizeiobermeister/Polizeihauptmeister Gruppeninspektor E 2b - Polizeihauptmeister mit Amtszulage Gruppeninspektor E 2a/Bezirksinspektor - Polizeikommissar Abteilungsinspektor - Polizeioberkommissar Kontrollinspektor - Polizeihauptkommissar (A 11) Chefinspektor Fgr. 6 - Polizeihauptkommissar (A 12) Chefinspektor Fgr. 7 - Erster Polizeihauptkommissar Leutnant/Oberleutnant/Hauptmann/Major - Polizeirat Oberstleutnant - Polizeioberrat Oberst Fgr. 7 - Polizeidirektor Oberst Fgr. 8/Brigadier - Ltd. Polizeidirektor Generalmajor/General - hervorgehobene Funktionen in der Bundesbesoldung B 2 bis B 4 (Dienstgrade variieren Länderweise)

Mit freundlichen Grüßen --(nicht signierter Beitrag von 212.95.7.134 (Diskussion) 22:35, 15. Aug. 2014 (CEST))Beantworten

Die von 212.95.7.134 oben behauptete Vergleichbarkeit ist in der geschehenen Weise leider nicht gegeben: In etwa analog sind vielleicht noch die Amtsbezeichnungen des sog. gehobenen Dienstes (Deutschland) mit jener der Verwendungsgruppe E1, Leitende Beamte (Österreich). Bei beiden ist die Zugangsvoraussetzung das Abitur bzw. die Matura. In Deutschland wie in Österreich erfolgt die endgültige Übernahme in die entsprechende Laufbahn erst nach Abschluss des Fachstudiums an einer Polizeifachschule (mit dem Bachelor-Grad). Analog wären demnach:
Polizei-/Kriminalkommissar (Besoldungsgruppe A9) = Leutnant (Polizei Österreich);
Oberkommissar (A10) = Oberleutnant;
Hauptkommissar (A11/A12) = Hauptmann.
Erster Hauptkommissar (A13) = keine Entsprechung (etwa Stabshauptmann).
Polizei-/Kriminalrat (A13) = Major;
Polizei-/Kriminaloberrat (A14) sowie Polizei-/Kriminaldirektor (A15) = Oberstleutnant ;
Leitender Polizei-/Kriminaldirektor (A16/B2/B3) = Oberst;
Landespolizeidirektor usw., Polizeivizepräsident, (Landes-)Polizeipräsident = Oberst, Brigadegeneral oder Generalmajor der Bundeswehr; unterschiedlich nach Bundesland; entlohnt nach Besoldungsgruppen B3-B8, siehe Besoldungsordnung B
Nicht einfach vergleichbar sind dagegen die Amtsbezeichnungen (landläufig "Dienstgrade") des mittleren Dienstes mit jenen der Verwendungsgruppe E2a (Dienstführende Beamte). Nach dem Ende ihrer Ausbildung (nur noch in Bayern im "Dienstgrad" Polizeioberwachtmeister) beginnen deutsche Polizeibeamte ihre Laufbahn als Polizeimeister (PM). Weitere mögliche Karriereschritte sind Polizeiobermeister (POM), Polizeihauptmeister (PHM) und Polizeihauptmeister mit Amtszulage (PHMz). Der mittlere Dienst der deutschen Polizei(en) umfasst also vier "Dienstgrade". Deutsche Polizeimeister können verwendet werden als Sachbearbeiter, Streifenführer, Gruppenführer (letztere beide ab POM aufwärts), Gruppenleiter (PHM) oder stv. Dienstgruppenleiter (PHMz). Mit Ausbau des gehobenen Dienstes fallen diese Aufgaben aber zunehmend Kommissarsdienstgraden zu. In den Kriminalpolizeien einiger deutscher Bundeländern ist der mittlere Dienst inzwischen sogar abgeschafft oder man kann sich nur noch als Seiteneinsteiger (nach einigen Jahren bei der uniformierten Schutzpolizei) dort bewerben.
Die Verwendungsgruppe E2a der östr. Sicherheitsexekutive zählt dagegen sechs Dienstgrade. Die beiden Chefinspektor-Grade (ChefIns) finden i.d.R. als Leiter einer Polizeiinspektion (PI) Verwendung, der Absteilungsinspektor (AbtInsp) und der Kontrollinspektor (KontrInsp) als stv. Leiter einer PI. Bezirksinspektoren (BezInsp) als stv. Leiter einer PI sind umgehend zu AbtInsp zu befördern, siehe hier). Beide ChefIns-Grade entsprechen in etwa den deutschen PHMz (obwohl erstere teils größere Befugnisse besitzen). AbtInsp und KontrInsp, bedingt auch BezInsp, entsprechen annähernd dem PHM. Sofern der Gruppeninspektor (GrInsp) eine Leitungsfunktion innehat, entspricht er ungefähr dem POM, andernfalls dem PM.
Keine deutsche Entsprechung existiert dagegen mehr für die Verwendungsgruppe E2b (Eingeteilte Beamte). Dies war bis etwa 1976 der sog. einfache Dienst, mit den Amtsbezeichnungen Polizeioberwachtmeister und Polizeihauptwachtmeister (der "Dienstgrad" Polizeiwachtmeister wurde bereits um 1972 vielerorts abgeschafft). Eine gute Übersicht ist erhältlich unter Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei.--Wasserläufer (Diskussion) 13:09, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Text nochmals überarbeitet (siehe Versionsgeschichte/Versionsunterschiede der Diskussionsseite). --Wasserläufer (Diskussion) 22:37, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Neue Bilder

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Es gäbe da endlich gscheit Fotos von den neuen Distinktionen anstatt der Montagen.... Distinktionen Wachkörper und Distinktionen Behörde ...--Der Polizist (Diskussion) 23:19, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Verständlichkeit

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Ich bin mir fast sicher, diesen Beitrag hat ein Österreicher geschrieben (!nicht bös gemeint!). Gem. einem Zitat aus SOKO Wien: (frei wieder gegeben) "Ihr behauptet Deutsch zu sprechen, das versteht doch keiner ...", ist auch dieser Artikel. Kann man bei einer dringend notwendigen Überarbeiten mal deutlich die Unterschiede der versch. "Statusgruppen" erklären, wer was darf und warum, Befugnisse, usw. Wer wem vorgesetzt ist und ob mglw. diese Gruppen Befugnisse untergebener nicht haben und warum nicht. (nicht signierter Beitrag von 217.227.4.43 (Diskussion) 20:48, 30. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Dieser Artikel ist vor allem für die Darstellung der einzelnen Dienstgrade/Verwendungsbezeichnungen gedacht... Die von dir eingeforderten Ergänzungen würden den Artikel wohl überfrachten. Vielleicht hilft dir der Artikel Bundespolizei (Österreich) weiter? Wenn du etwas konkretes wissen willst, lass es mich wissen...--Der Polizist (Diskussion) 00:58, 1. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ersetzte 2004/2005 "Chefinspektor (FGr.6)" den "Oberinspektor"?

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Hallo an @Der Polizist:, @Taste1at: und alle anderen, die sich in Österreichs Polizeigeschichte gut auszukennen scheinen: Weiß jemand, wann (und ob überhaupt) die Bezeichnung Oberinspektor durch Chefinspektor (FGr.6) ersetzt wurde? Ab den den 1980er Jahren lautete die Hierarchie der Exekutivbediensteten am oberen Ende der Verwendungsgruppe E 2a anscheinend wie folgt: Kontrollinspektor, Oberinspektor, Chefinspektor (= FGr.7). Darauf folgte - damals wie heute - die Verwendungsgruppe E1 (Leutnant, Oberleutnant usw.). Meine Quelle: § 145a BDG 1979 (Entwurf?) Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979. 2004/2005 scheint dies geändert worden zu sein, durch BGBl. I Nr. 176/2004 und BGBl. II Nr. 204/2005. Den bisherigen Oberinspektoren wurde aber demnach das Weiterführen des Titels erlaubt. Siehe Verordnung der Bundesministerin für Inneres über das Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst). Oder sitze ich hier einem nie umgesetzten Entwurf des "Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979" auf? Dann gab es vielleicht nie einen Oberinspektor in der VGr E 2a?

Ich weiß, Fernsehserien sind schlechte Ratgeber, trotzdem möchte ich an Oberinspektor Marek (Fernsehserie) (lief bis 1982) erinnern sowie an "Oberinspektor/Chefinspektor Fichtl", der bis 1997 im Tatort ermittelte (Folgenübersicht hier).--Wasserläufer (Diskussion) 11:34, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Servus! Ja, Du hast schon recht, den Oberinspektor gabs, frag mich nicht bis wann. Der lief immer unterm ChefInsp, aber wurde abgeschafft. Meines Wissens, wurde der eher im Kriminalbeamtenbereich vergeben. Aber ich muss sagen, dass ist jetzt eher gefährliches Halbwissen. Definitiv ist nur, dass es ihn gab.--Der Polizist (Diskussion) 12:17, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Hallo, nein, das ist kein Entwurf. Vor der Novelle 176/2004 waren die Dienstgrade Amtstitel und als solche im BDG geregelt. Durch diese Novelle wurden sie zu Verwendungsbezeichnungen, die nun durch Verordnung zu regeln waren. § 145a sieht den Oberinspektor noch als möglichen Dienstgrad vor, nur die 2005 dann erlassene Verordnung lässt diesen Dienstgrad dann (per 2. [sic!] Juli 2005) wegfallen.--Taste1at (Diskussion) 12:46, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Danke, @Der Polizist:, @Taste1at:. Aber was bedeutet das jetzt konkret, Taste1at? Gab es bis 2005 den "Dienstgrad" Oberinspektor in der Verwendungsgruppe E 2a? Irritierend finde ich, dass er in keiner (!) all der Übersichten auftaucht, in denen die Dienstgradabzeichen der unterschiedlichen Wachkörper Österreichs behandelt werden (siehe hier). Dort ist bis 1995 Jahre der Abteilungsinspektor (in zwei unterscheidlichen Graden: FGr.6 und FGr.7) an der Laufbahnspitze aufgeführt, bevor ihn der Chefinspektor (ebenfalls in zwei Graden) ersetzt. Oder gab es den Oberinspektor nur bei der Kripo? Dann könnte ich natürlich nie sein Abzeichen finden...
Hier noch ein kleines Fundstück, das den Oberinspektor (1. & 2. Klasse) als Polizeioffizier (analog Oberleutnant bis Major) aufführt: Kriminalbeamtenkorps. Aber dieser "Oberinspektor ist natürlich nicht gemeint. (nicht signierter Beitrag von Wasserläufer (Diskussion | Beiträge) 13:25, 22. Mär. 2021 (CET))Beantworten
Ja, den Dienstgrad gab es regulär bis Ende 2003: § 145a BDG aF und zwar nur für den Kriminaldienst. Der Dienstgrad Oberinspektor ist gleichwertig zum Kontrollinspektor. Bei der Polizei (=Bundessicherheitswache), der Gendarmerie, der Zollwache und der Justizwache gab es diesen Dienstgrad demgemäß nicht. Damit scheint er auf den entsprechenden Distinktionstabellen nicht auf.--Taste1at (Diskussion) 14:34, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Vielen Dank, Taste1at. Da habe ich wieder etwas gelernt.--Wasserläufer (Diskussion) 20:00, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten


Apropos Oberinspektor: Könnte man bei den Dienstführenden in die Tabelle einfügen, dass (ähnlich wie beim Generalleutnant) es theoretisch möglich wäre, dass der Dienstgrad Oberinspektor auf Grund des BDG vergeben werden könnte (zw. KontrInsp und ChefInsp), aber eben laut Dienstgradverordnung nicht vergeben wird?--Der Polizist (Diskussion) 18:58, 26. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Neugliederung

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Der Artikel ist dringend überholungsbedürftig. Ehrlich gesagt, hab ich selbst schon fast den Überblick verloren. Es sollten nur mehr die aktuellen Bezeichnungen mit den aktuellen Distinktionen angeführt werden. Historische Distinktionen/Bezeichnungen sollten wenn überhaupt in einem eigenen Abschnitt gezeigt werden. Über Mithilfe und Einfügung von neuen Grafiken (zB von JulkaK) sind natürlich sehr willkommen! :) --Der Polizist (Diskussion) 14:39, 21. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Ja, die aktuelle Fassung des Artikels stammt noch aus der Zeit der letzten Umgestaltung (ca. 2015). Ich habe mal eine Neugestaltung versucht, siehe Umseits.
Ich habe nun alle historischen Distinktionen in eine Geschichtsabschnitt zusammengefasst.
Der in der Artikeleinleitung angesprochene 5-jährige Übergangszeitraum ist seit September 2020 vorüber. (@Der Polizist: Wurde der Übergangszeitraum denn überhaupt ausgeschöpft?)
Noch eine andere Frage: Ist das hier richtig - oder sollte der Adler nicht golden sein?--Taste1at (Diskussion) 21:15, 21. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Danke Dir vielmals Taste1at!!... Schaut super aus! Naja, ausgeschöpft insofern als man bis heute noch ein paar Kollegen sieht, die mit den Streiferldistinktionen herumlaufen ;) ...
Ja, müssten golden sein.. komisch, ist mir noch gar nicht aufgefallen... Aber ich bin zuversichtlich, dass uns JulkaK bald was neues machen wird... --Der Polizist (Diskussion) 14:49, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Würde mich freuen, ihre graphischen Interpretationen sehen doch besser aus, als die Fotografien vom BMI.
Ich habe gesehen, JulkaK hat die Farbänderung des Adlers erst vor ein paar Tagen vorgenommen - keine Ahnung, warum.
Eventuell könnten wir auch mal eine Übersichtsgraphik wie unter hier auch den Abschnitt "Wachkörper Bundespolizei 2005" bekommen. Die Originaltabellen vom BMI wollte ich wegen Urheberrecht nicht nehmen. Daher müssten wir die selbst zusammenstellen.--Taste1at (Diskussion) 14:52, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Es sieht so aus, als hätte sie von diversen Distinktionen neue Versionen hochgeladen, wahrscheinlich ists dabei passiert. Aber das kann man sicher relativ leicht ausbessern.
Übersichtsgraphiken wären natürlich super, nämlich für alle (ehemaligen) Wachkörper und sonstige Dienstgrade (auch für die, die bis letztes Jahr gültig waren). Ist natürlich eine Heidenarbeit, wobei ich bez. des graphischen und formatiertechnischen auf andere hoffen muss... ^-^ --Der Polizist (Diskussion) 16:21, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Grüß euch! Also, ja, ich bin immer off/on dabei, an den Schulteraufschüben zu arbeiten - ehrlich gesagt, aus irgendeinem Grund, immer mit etwas Zügigkeit. Da gehen dann manchmal so kleine Details verloren wie beim Gruppeninspektor. Das bereinige ich aber sicherlich demnächst - zusätzlich auch noch ein paar Kleinigkeiten, etwa die "Frequenz" des Bortenmusters udgl. Beim letzten Update gings mir erstmal um die Bereinigung des ersten Neuschöpfungsversuches, der doch einige Makel beinhaltete. Die jetzige Version ist wesentlich akkurater und besser, aber bei weitem nicht perfekt. Wird bestimmt noch kommen - diesmal nicht erst in fast zwei Jahren. Wäre ja sonst schade wegen der Uneinheitlichkeit. :) — JulkaK (Diskussion) 22:28, 23. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo, ich habe zwei Tabellen erstellt, die man einfach per Bildschirmfoto in eine Übersichtsgrafik umwandeln kann, die ich dann gerne (als 2 PNG-Dateien) auf Commons hochlade. Zuvor wollte ich es aber hier zur Kommentierung stellen:

Vorschlag Übersichtstabellen 2005

Distinktionen Bundespolizei 2005
Aspirant
(Asp)
Inspektor
(Insp)
Revierinspektor
(RevInsp)
Guppeninspektor
E 2b (GrInsp)
Gruppeninspektor
E 2a (GrInsp)
Bezirksinspektor
(BezInsp)
Abteilungsinspektor
(AbtInsp)
Kontrollinspektor
(KontrInsp)
Chefinspektor
(ChefInsp)
Chefinsp. FGr. 7
(ChefInsp)
Leutnant
(Lt)
Oberleutnant
(Oblt)
Hauptmann
(Hptm)
Major
(Mjr)
Oberstleutnant
(Obstlt)
Oberst
(Obst)
Brigadier
(Bgdr)
Generalmajor
(GenMjr)
General
(Gl)
Distinktionen rechtskundiger Dienst, polizeiärztlicher Dienst und andere Uniformträger 2005
Kommissär
(Kmsr)
Oberkommissär
(OKmsr)
Rat
(Rt)
Oberrat
(Ort)
Hofrat
(HR)
Polizeidir.-Stv.,
RL im BM.I, Vorstände Büros und Stadthauptm. der BPD Wien
Sicherheitsdir.-Stv. AL im BM.I und in der BPD Wien Polizeidir., Polizeivizepräs., AL II/2 und II/2 im BM.I Sicherheitsdir., Polizeipräs. und GL II/A im BM.I Generaldir. f. d. öffentliche Sicherheit
Kommissär Vertragsarzt Rat Oberrat Hofrat und Leitender Vertragsarzt Chefarzt BPD Wien und stv. Chefarzt BM.I Chefarzt BM.I Bereichskurat Landeskurat Bundeskurat Gastmusiker Kapellmeister

Vorschlag Übersichtstabellen 2015 (zur Vollständigkeit)

Distinktionen Bundespolizei 2015
Aspirant
(Asp)
Inspektor FGP
(ab 2016)
Inspektor
(Insp)
Revierinspektor
(RevInsp)
Guppeninspektor
E 2b (GrInsp)
Gruppeninspektor
E 2a (GrInsp)
Bezirksinspektor
(BezInsp)
Abteilungsinspektor
(AbtInsp)
Kontrollinspektor
(KontrInsp)
Chefinspektor
(ChefInsp)
Chefinsp. FGr. 7
(ChefInsp)
Leutnant
(Lt)
Oberleutnant
(Oblt)
Hauptmann
(Hptm)
Major
(Mjr)
Oberstleutnant
(Obstlt)
Oberst
(Obst)
Brigadier
(Bgdr)
Generalmajor
(GenMjr)
General
(Gl)
Distinktionen höherer Dienst und andere Uniformträger 2015
Kommissär
(Kmsr)
Rat
(Rt)
Oberrat
(Ort)
Hofrat (HR)
, Ministerialrat (MR)
Referatsl. LPD,
Leiter PK
Referatsl. BM.I,
Büro- und Abteilungsl. LPD
Abteilungsl. BM.I,
LPDir-Stv,
LPPräs-Stv
Gruppenl. BM.I,
Direktor EKO Cobra/DSE, .BK, .BVT, .BAK,
LPDir, LPPräs
Generaldir. f. d. öffentliche Sicherheit
Vertragsarzt Vertragsarzt seit 20 Jahren Chefarzt-Stv. LPD Chefarzt LPD Chefarzt-Stv. BM.I Chefarzt BM.I Bereichskurat Landeskurat Bundeskurat Gastmusiker Kapellmeister
Was hältst du davon? Schöne Grüße--Taste1at (Diskussion) 17:04, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
@Der Polizist: Eine Frage noch: Ist die Einordnung der Generalsekretärs-Uniform unter „Geschichte“ korrekt oder trägt der neue Generalsekretär auch eine Uniform?--Taste1at (Diskussion) 20:45, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Danke! Das schaut super aus! Zu Deiner Frage: Der Generalsekretär ist nach wie vor berechtigt, eine Uniform zu tragen. Soweit ich das bis jetzt beobachtet habe, trägt er aber nie welche. Könnte er aber jederzeit, wie auch etwaige Nachfolger.--Der Polizist (Diskussion) 22:28, 22. Aug. 2021 (CEST)--Der Polizist (Diskussion) 22:28, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo, ich hab die PNGs mal in den Artikel eingebaut.--Taste1at (Diskussion) 23:08, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Englische Entsprechungen

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Wer übrigens schon mal wissen wollte, wie die öst. Polizeidienstgrade ins Englische korrekt übersetzt werden, hier auf Seite 115 die entsprechenden Infos: https://www.gemeinsamsicher.at/downloads/Polizeiglossar_3.0.pdf --Der Polizist (Diskussion) 16:00, 26. Aug. 2021 (CEST)Beantworten