Diskussion:Digitales Röntgen
"Nicht zuletzt benötigen digitale Röntgenbilder weniger Strahlung, wodurch auch der Patient einer wesentlich geringeren Dosis ausgesetzt wird."
Kann das mit einer Quelle belegt werden? Ich habe bisher keine verlässliche Quelle gefunden.
Quality Control, 2007-12-12
Habe keine Quelle (ausser vielleicht meine ehemalige Radiologietechnik- Dozentin), kann es aber erklären: Da man ein digitales Röntgenbild fenstern kann (optische Nachbearbeitung unter unter Ausnutzung der Graustufenskala, ich nehme mal an, das es zu Fensterung schon einen Wiki- Artikel gibt) bzw. schon voreingestellte Algorithmen zur Anzeige des Bildes verwenden kann, kann man die Aufnahme quasi unterbelichten (weniger mAs --> weniger Strahlendosis) und hat trotzdem ein optisch sehr gutes Bild. Die Ersparnis an Strahlendosis ist aber nicht so gewaltig, wie sie teilweise gepriesen wird, die von Röntgentechnikfirmen gepriesenen 50% sind etwas hoch gegriffen, ich halte 10-15% für realistisch. <is>
Meines Erachtens besteht die wesentliche Strahlenreduktion darin, dass die Qualität der Bilder deutlich besser ist und Nachuntersuchungen weniger häufig durchgeführt werden müssen. <ae>
Warum zahlen die gesetzlichen Kassen kein Digitales Röntgen, wenn es nur Vorteile hat? Sie streichen sogar diese Positionen ganz heraus!
Das finde ich jetzt unzulässig verallgemeinert. Mein Zahnarzt und meine HNO-Praxis nutzen beide bei mir digitales Röntgen, obwohl ich Kassenpatient bin. Vielleicht hängt das ja davon ab, was zu welchem Zweck geröntgt wird. --Quality Control 09:03, 29. Sep. 2008 (CEST)
Der geringeren Dosis bei digitalen Aufnahmen kann ich nicht ganz zustimmen. Als Beispiel: Konventionelle Aufnahmen (Filmsystem) am Körperstamm bei einem 400er System werden mit Belichtungsautomatik bei einer Abschaltdosis von ca. 2,9µGy angefertigt. Bei digitalen Systemen schreiben eigentlich alle Hersteller von Readern (CR-System)eine Abschaltdosis von 3,4µGy - 4,3µGy vor. Manche gehen auch bist an die Grenze von 5µGy heran. 5µGy ist die maximale Dosis die bei einem 400er System angewendet werden darf. Bei Extremitäten ist die Dosis in etwa gleich zur konventionellen Aufnahme. Sicherlich ist die nachgeschaltete Bearbeitungsmöglichkeit ein Faktor in der Reduktion, da auch schlechtere Aufnahmen zur Befundung herangezogen werden können.
Zu Aufnahmen bei Kassenpatienten. Wenn eine rechtfertigende Indikation vorliegt werden selbstverständlich die Aufnahmen angefertigt. Der Arzt benötigt diese Aufnahmen ja für den Befund! Bei BG- (Berufsgenossenschaft) und Privatpatienten bekamen die Ärzte 25% mehr vom Regelsatz. Da ebsteht aus meiner Sicht die Gefahr, das diese Patienten zuviel Aufnahmen bekommen, da diese ja höher abgerechnet werden können. --useradolfo14:23, 02. Jun. 2009 (CEST)
Ich habe jetzt erst mal das Wort "wesentlich" aus dem Text entfernt, da es nur eine ungefähre und subjektive Vorstellung von der tatsächlichen Reduktion der Strahlenbelastung gibt. Zwischen 50% theoretisch und 10%-15% sind halt ein großer Unterschied. Quality Control 10:07, 24. Jun. 2009 (CEST)
Inhalt teilweise fraglich; eigener Artikel gerechtfertigt?
[Quelltext bearbeiten]Einige Aussagen des Artikels halte ich für problematisch:
- Zu unkritisch und in dieser Form kaum zutreffend: »kann ein Röntgenbild (fast) nicht mehr schlecht sein. Diverse Aufnahmeautomatiken … sowie die Fensterung machen jedes Bild brauchbar.«
- Die Aussagen zu den Festkörperdetektoren »(Stand 2000)« müßten aktualisiert werden.
- Die Signifikanz des Abschnitts »Vergleich CCD & CMOS« ist unklar.
- Der Abschnitt über die Vorteile ist zu langatmig. Nachteile, z. B. daß schlechtbelichtete Aufnahmen nicht mehr gleich als solche erkannt werden, sollten auch diskutiert werden.
- Quellenangaben fehlen.
Eventuell könnten die wesentlichen Punkte in den Artikel Röntgen verschoben werden; dieser Artikel wäre dann überflüssig.--Dtrx 14:02, 25. Jun. 2009 (CEST)
- Verbessern ja, aber bitte nicht verschieben, denn digitales röntgen ist ein großes Thema, dass immer mehr im Kommen ist und ein eigenes Lemma verdient. --Politikaner 20:00, 4. Sep. 2009 (CEST)
Bildwidergabegeräte
[Quelltext bearbeiten]Auf die besonderen Anforderungen an die Bildwidergabegeräte (BWG) sollte noch eingegangen werden (Testbilder, tägliche Überprüfung, ...) --Politikaner 20:00, 4. Sep. 2009 (CEST)
Röntgenbilder und Hounsfield-Einheiten
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff "Hounsfield-Einheiten" hat bei Röntgenbildern nichts zu suchen! Er bezieht sich auf die Pixelwerte in der Computertomographie. Sie stellen dort den (linear umskalierten) Schwächungskoeffizienten dar (Umskalierung so, dass HU(Wasser) = 0 und HU(Luft) = -1000. Die Pixelwerte in Röntgenbildern sind nur relativ, da sie u.a. von den Belichtungswerten, der Dicke des Patienten, der Bildnachbearbeitung usw. abhängen.
-- 141.76.248.65 16:06, 7. Sep. 2009 (CEST)
Dosis einsparen durch Unterbelichten
[Quelltext bearbeiten]Der Vorschlag, beim digitalen Röntgen durch "Unterbelichten" Dosis zu sparen, funktioniert nicht. Zwar ist richtig, dass man in der Nachbearbeitung Helligkeit und Kontrast praktisch beliebig modifizieren kann. Wenn zu wenig Dosis angewandt wurde, verschlechtert sich aber das Signal-Rausch-Verhältnis (dieses ist proportional zur Wurzel aus der Dosis), so dass sich beim digitalen Röntgen eine Mindestdosis nicht aus einer minimalen "Helligkeit", sondern aus dem für die Beantwortung der diagnostischen Fragestellung erforderlichen minimalen Signal-Rausch-Verhältnis ergibt.
Richtig ist trotzdem, dass (tendenziell und gewissenhaftes Arbeiten vorausgesetzt) zumindest mit den Halbleiter-Detektoren dosissparender gearbeitet werden kann als mit Film-Folien-Systemen (der Dosisbedarf von Speicherfoliensystemen liegt in der selben Größenordnung wie der von Film-Folien-Systemen). Die Kenngröße hierfür ist übrigens die "Digital Quantum Efficiency". Andererseits birgt der große Belichtungsspielraum der digitalen Systeme das Potenzial, auch sorglos zu viel Dosis anzuwenden und trotzdem ausgezeichnete Bilder zu erhalten.
-- 141.76.248.65 16:13, 7. Sep. 2009 (CEST)
Wesentliche Dosisersparnis?
[Quelltext bearbeiten]Über Unterschiede im Dosisbedarf von 15% zu diskutieren halte ich in der Bildgebung nicht für sinnvoll, da m. E. der Einfluss der Dosis auf die Bildqualität erst bei Unterschieden in der Größenordnung von 25 bis 50 % sichtbar wird. Man denke dabei an zwei Aspekte:
1. Das Signal-Rausch-Verhältnis verändert sich mit der Wurzel aus der Dosis. D.h. bei ein und demselben Detektor erhält man ein "doppelt so gutes" Bild erst mit vierfacher Dosis.
2. In der Technik wird das Signal-Rausch-Verhältnis (dort auch als Störabstand bezeichnet) gern logarithmisch angegeben (Maßeinheit dB). Ein verdoppeltes Signal-Rausch-Verhältnis stellt sich auf dieser Skala als ein Unterschied von gerade mal 3 dB dar.
3. Die Lichtmenge, die durch ein Filmnegativ (z.B. Röntgenfilm) durchgelassen wird, variiert etwa um den Faktor 650 (beim Schleier (Schwärzung ca. 0,2) wird das etwa 0,6-fache des einfallenden Lichts durchgelassen, bei relativ starker Schwärzung (um 3) ist es nur noch das 0,001-fache).