Diskussion:District Attorney

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 2001:A61:556:9B01:C84C:E117:12BA:3862 in Abschnitt Zuständigkeit
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Unterschied zu U.S. Attorney?

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Im letzten Satz des Artikels steht: "Im Strafsystem der Vereinigten Staaten gibt es außerdem den United States Attorney (Bundesanwalt), der für die Durchsetzung des Bundesrechts auf lokaler Ebene zuständig ist." Genau dies (Durchsetzung des Bundesrechts auf lokaler Ebene) wird aber auch im ersten Satz des Artikels über den District Attorney gesagt. Irgendetwas kann da nicht stimmen oder ist unklar formuliert. Da ich nichts davon verstehe, bitte ich die Wissenden um Nachbesserung. --ETA (Diskussion) 15:49, 20. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Da hast du etwas falsch verstanden. Die aktuelle Formulierung ist richtig. Der D.A. macht BundesSTAATENRecht, also z. B. die Strafgesetze von Kalifornien. Der US Attorney BUNDESRecht, also jene des US Code. --Abzo (Diskussion) 14:09, 21. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Anstellungsverhältnis der Assistant District Attorneys

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Hallo. Ich habe eine Frage (keine Kritik). Ich hatte mal einen U.S. Amerikaner gefragt, ob der Staatsanwalt von der Bevölkerung gewählt wird (so wie der Richter). Er meinte, es wäre wie mit dem Sheriff. Der wird auch gewählt. Seine Deputies jedoch nicht. Ist das tatsächlich auf die U.S. Staatanwaltschaft übertragbar, also wird der Staatsanwalt gewählt, seine Assistant District Attorneys sind jedoch Angestellte und werden nicht gewählt?--93.208.204.151 14:49, 17. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

LOStA

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Richtigerweise entspricht der DA doch eher dem deutschen LOStA, d. h. er ist der Behördenleiter. Kann das entsprechend eingepflegt werden? --62.91.78.52 16:35, 12. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Zuständigkeit

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Könnte es sein, dass der DA für in etwa das zuständig ist, was man bei uns als Offizialdelikt bezeichnen würde ? So hört sich die Beschreibung fast an, vll. gibt es einen entsprechenden US-Begriff. --2001:A61:556:9B01:C84C:E117:12BA:3862 17:53, 17. Apr. 2024 (CEST)Beantworten