Diskussion:Doppelstudium

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 2A0A:A541:636:0:85E5:BBD9:35B2:9B9E
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"Bei zulassungsfreien Studiengängen kann man in der Regel in jeder Universität problemlos ein Doppelstudium absolvieren. " -> das ist meiner Meinung nach nicht zutreffend, zumindest in Baden-Wuerttemberg. Hier kann man prinzipiell erst nach dem Vordiplom ein Parallelstudium aufnehmen und man hat (auch bei nicht zulassungsbeschraenkten Faechern) die Auflage, beide Faecher in Regelstudienzeit abzuschliessen. --ME129.13.72.198 18:14, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Nach Ende der Regelstudienzeit wird man exmatrikuliert? --2A0A:A541:636:0:85E5:BBD9:35B2:9B9E 09:18, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

An der Uni Stuttgart heißt das Doppelstudium Parallelstudium. Die Begriffe können also nicht so eindeutig getrennt werden wie hier auf der Webseite. Vorraussetzung ist uA. das Bestehen der Orientierungsprüfung (Vordiplom gibts ja nicht mehr), auch wenns um zulassungsfreie Studiengänge geht. Ansonsten noch Notendurchschnitt besser 2, Unterschrift vom Rektor, Vorraussichtlicher Abschluss in Regelstudienzeit, überzeugende Begründung etc. --87.158.180.236 00:09, 11. Feb. 2011 (CET)Beantworten