Diskussion:Doris von Sayn-Wittgenstein

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Nuuk in Abschnitt Fürstin?
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Fürstin?

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Wie kann die Dame denn eine Fürstin sein? Ich dachte, diese Titel seien seit 1919 abgeschafft. Kann das jemand belegen? --91.13.235.239 19:52, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Sie ist keine Fürstin, sie heißt nur so. --Nuuk 11:02, 2. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ich kriege diesen Abschnitt über ihren Namen nicht mit dem zusammen, was ich über das deutsche Namensrecht weiß. Jeder kann sich jeden beliebigen Namen zulegen, solange es nicht in betrügerischer Absicht geschieht. Der Personalausweis hat dafür eine Rubrik "Künstler- oder Ordensname", und damit dort etwa ein Schriftstellername erscheint, muß man nachweisen, daß man in der Öffentlichkeit unter diesem Namen bekannt ist - also man nimmt zuerst den Namen an, und dann (Jahre später) wird er in den Personalausweis eingetragen. Damit behält man seinen bürgerlichen Namen (den man beispielsweise Behörden gegenüber führen muß, er heißt daher passend auch "Zwangsname" (!)). Man darf sogar Verträge mit einem beliebigen Namen unterschreiben - solange es, wie gesagt, nicht in betrügerischer Absicht geschieht. Auch Titel darf man sich beliebig zulegen, mit Ausnahme einiger geschützter. Jeder darf sich "Fürstin" oder "Baron" oder "Exzellenz" nennen. Die Süddeutsche Zeitung schreibt dem verlinkten Artikel, "Der Titel mit dem "von" am Anfang werde hingegen seit geraumer Zeit von Titelhändlern zu hohen Preisen verkauft". Das ist indirekte Rede, also ein Zitat, das vom "alteingesessene[n] Adel" zu kommen scheint. Schon diese unbestimmte Autorenangabe macht mißtrauisch; inhaltlich ist das Blödsinn - warum soll man denn für etwas teuer bezahlen, was man sich umsonst nehmen kann? (Na gut, es gibt immer Doofe, die für ein Zertifikat in Golddruck auf Büttenpapier viel Geld hinlegen. Nur weiß offenbar kein Mensch, ob das Artikellemma das getan hat.) Wenn ich den Abschnitt richtig deute, heißt Doris von Sayn-Wittgenstein mit bürgerlichem ("Zwangs-")Namen nachwievor Doris Ulrich, hat sich aber den adeligen Namen als Pseudonym zugelegt. Was im übrigen ihr gutes Recht ist, auch wenn man vielleicht den Kopf darüber schüttelt. Vgl. auch Pseudonym#Deutschland. Die weiter oben gegebene Antwort von Benutzer:Nuuk "Sie ist keine Fürstin, sie heißt nur so" dürfte dahingehend zu korrigieren sein: "Sie ist keine Fürstin, sie nennt sich nur so".
Aber das sind nur meine Spekulationen, ich kann das natürlich so nicht in den Artikel eintragen. Aber vielleicht kann jemand zur Klärung beitragen. --Rarus (Diskussion) 19:28, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Habe jetzt erst gesehen, daß zu Anfang des Abschnitts der Name als "amtlich" bezeichnet wird. Damit ist dann wohl der bürgerliche (also Zwangs-)Name gemeint. Das wäre der Unterschied. Läßt sich das belegen? --Rarus (Diskussion) 19:51, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Nachtrag 2: Im verlinkten FAZ-Artikel heißt es: "Seit Elisabeth Gertrud von Sayn-Wittgenstein, letzte Namensträgerin einer Nebenlinie des Adelsgeschlechts und verarmte Katzenliebhaberin, in den 1970er Jahren eine fragwürdige Heirat einging, sei der Name „von Sayn-Wittgenstein“ auf dem Titelmarkt. Der Gatte entschwand laut Sayn-Wittgenstein-Sayn nach der Vermählung und verkaufte fortan seinen neuen Namen." Wenn ich es richtig sehe, nahm nach damaligem Recht bei einer Heirat die Frau den Namen des Mannes an und nicht umgekehrt. Der Mann konnte also gar nicht "amtlich" von Sayn-Wittgenstein heißen, er konnte es seinen Kunden nur vorschwindeln. Darauf deutet auch die Fortsetzung: "Immer wieder riefen ihn Fremde an, weil sie betrogen worden seien." Oder gabs Ausnahmen? (Übrigens ist in diesem Zitat eine "Nebenlinie", was im Artikel "Stammlinie" heißt. Ist das nicht ein Widerspruch?) --Rarus (Diskussion) 20:03, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Der Mann konnte schon immer den Namen der Frau annehmen, heute muß man sich bewusst entscheiden, früher war es üblich, dass die Frau den des Mannes annahm, wenn kein aderer Wunsch geäussert wurde. Die Namensübertragung auf Doris Ulrich geschah durch Titelhandel: die Frau lies sich adoptieren von einem "Von Sayn-Wittgenstein" und damit wird auch der Geburtsname abgeändert. Im Gegenzug bezahlte sie wohl eine Entschädigung und musste sicherlich auch eine Erbverzichtserklärung unterschreiben.--88.133.17.247 14:55, 28. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Erstaunlich ist, dass sie auch im Landtagsinformationssystem von Schleswig-Holstein „Fürstin von …“ heißt, das ist amtlich, und da kann man sicher nicht mit irgendwelchen Künstlernamen auftreten. Wenn man bedenkt, dass sonst die wenigen Leute, die heute inoffiziell in D als „Fürst …“ auftreten, in Wirklichkeit „nur“ „Prinz von …“ heißen, dann muss es doch irgendeinen legalen Dreh geben, mit dem hier die Fürstin als Name legitimiert ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man, wenn man sich „Nur so nennt“ das als Name irgendwo amtlich registriert kriegt bzw. mit dieser Masche auf irgendeinen Wahlzettel gelangen kann. --Dioskorides (Diskussion) 22:56, 28. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Der ganze Abschnitt erklärt leider überhaupt nicht, wie und wann Frau Ulrich zu dem jetzigen Namen gekommen ist.--Rogald (Diskussion) 00:16, 29. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Das ehelische Namensrecht wurde übrigens 1976 geändert und man konnte auf Antrag den Namen der Frau als Ehenamen annehmen. Ich erinnere mich. Wie es zum "Fürsten" kam, verstehe ich allerdings auch nicht. Firmian (Diskussion) 14:56, 2. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Siehe Sayn-Wittgenstein#Namensführung „Fürst zu“, „Prinz zu“ und „Fürst von“ Sayn-Wittgenstein. Da war Fürst offenbar kein reiner Primogeniturtitel. --Nuuk 12:51, 3. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Darstellung in politischen Positionen unsagbar schlecht

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Das linke bis linksradikale Framing in der Darstellung mit sofort negativer Wertung hat mit einer seriösen Darstellung nichts zu tun. Weder ist das SPD-Blatt Frankfurter Rundschau als Quelle respektabel, noch ist die IB rechtsextrem und der Ausdruck "Antifant" in Anlehnung an "Ottifant" weit über rechtsextreme Kreise hinausgehend geläufig. Und die sogenannte Antifa, also linksradikale Antideutsche, Kommunisten und Gewalttäter(siehe Hamburg G20), braucht hier niemand in Schutz zu nehmen. --62.226.77.48 02:36, 11. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Der ganze Abschnitt über die sogenannte "Fürstin" ist völlig ausreichend belegt. Auch ein Vertreter der AfD kommt zu Wort. So what? Falls es noch etwas zu ergänzen gibt: Wer hindert dich, das zu tun? MfG, GregorHelms (Diskussion) 08:21, 11. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Der Vertreter, der hier die Darstellung von Sayn-Wittgenstein zu diskreditieren sucht, tut dies ja offensichtlich aus einer sehr rechten Ecke und versucht hier den Diskurs zu verschieben. Um es nochmal klar zu sagen, Sayn-Wittgenstein vertritt rechtsextreme Positionen, die IB wird vom Bundesverfassungsschutz als eindeutig rechtsextrem eingestuft und dein Kampf gegen "Kommunisten" kommt ein paar Jahrzehnte zu spät. Bitte durch solche Störmanöver nicht irritieren lassen! --Marcelo Maria Vega (Diskussion) 17:45, 15. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

"Antifanten"

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Der Begriff m.E. gilt nur im linksextremen Millieu als "rechtsextremer Jargon", auch wenn von dort immer wieder das Gegenteil behauptet wird, und zudem für sich reklamiert wird, "Spiegelbild der Gesellschaft" zu sein. https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:KarlV/Antifant#Allgemeine_Verwendung (nicht signierter Beitrag von 2A02:8109:B00:4776:49FC:96BD:4A14:C958 (Diskussion) 17:06, 28. Aug. 2019 (CEST))Beantworten