Diskussion:ECE-Homologation

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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ECE in USA ???

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Der Artikel sagt, die Vereinigten Staaten von Amerika würden die ECE Genehmigungen anerkennen. Die Vereinigten Staaten (und auch Kanada) sind zwar Signatarstaaten der Wirtschaftskommission für Europa, sie haben aber meines Wissens keine ECE Regelung für Kfz anerkannt.

Die englische WP sagt denn auch: "Although a system of uniform auto safety performance and equipment regulations had been in place in Europe since 1958, the US did not seek to adopt or harmonize with these ECE regulations, which have since been adopted by virtually all industrialized countries outside North America. Compared to the ECE regulations, US regulations are fundamentally different in philosophy, content, emphasis, and enforcement protocol. Vehicles conforming to the internationalized (originally European) ECE regulations are allowed or required throughout the entire rest of the world, but such vehicles are illegal in the US because they don't conform to the US regulations.

Despite the evolution of the North American auto market to include most of the world's major automakers, and the ongoing proliferation of US safety regulations, the previously-existing market oligopoly still exerts strong influence: US vehicle equipment and construction regulations are based almost entirely on SAE standards, which were written almost entirely by US automakers."

Wer hat Recht? WPDE oder WPEN?


PS: Japan, ansonsten ebenfalls auf Abschottung bedacht, hat immerhin schon 37 ECE Regeln anerkannt ... (nicht signierter Beitrag von BsBsBs (Diskussion | Beiträge) 12:49, 22. Sep. 2008‎)

Ist da noch was zu retten?

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Dieser Artikel ist anscheinend bisher unter dem Radarschirm gesegelt, denn er blieb bis dato ungesichtet. Er war völlig quellenfrei. Ich hatte versucht, ihn einigermaßen zu retten, siehe auch die Versionsgeschichte.

Einen Tag und eine Nacht schwitzte ich daran. Telefonierte mit befreundeten Sachverständigen. Mitten in der Operation kam mir dann der Ausspruch eines befreundeten Arztes in den Sinn: „Man kann nicht alle Menschen retten.“ Man nehme es mir bitte nicht krumm: Hier ist tatsächlich Hopfen & Malz verloren.

Hier nur einige Beispiele:

“Die ECE Homologation ist ein seit 1998 für alle neu-, bzw. erstangemeldeten Fahrzeuge fest vorgeschriebenes Verfahren aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Registrierung und Genehmigung der Fahrzeuge, Maschinen und seiner Einzelteile.“

Quelle fehlt (QF) und inhaltlich zweifelhaft. Es gibt eine „Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.“ (danach mehrere Ergänzungen.)


„Die ECE- und EG-Genehmigung erfolgt erst nach offizieller Anerkennung aller zuständiger Kontrollbehörden innerhalb der EU.“

QF & schlechtes Deutsch. Die Kontrollbehörden sind bereits anerkannt, kein Grund zum Warten. Sollte es "erfolgt erst nach offizieller Anerkennung durch alle zuständigen Kontrollbehörden" heissen, dann ist es Unsinn. Die erfolgreiche Einreichung einer ECE Genehmigung bei EINER Kontrollbehörde, z.B. beim KBA, reicht.


„Folgende nicht-EU-Länder erkennen die ECE-Genehmigung an.“

Kann so nicht stehenbleiben. Kein Staat muss eine ECE Regel in geltendes Recht umwandeln, es sei denn, es ist ein EU-Staat und die EU tut es. QF.


„Vereinigte Staaten von Amerika“

QF & grober Unfug. Die U.S.A. sind eines der wenigen Länder der Welt, die sich hartnäckig weigern, auch nur eine einzige ECE Regel anzuerkennen. Das weitgehend ECE-agnostische Kanada erkennt zumindest ECE-Frontleuchten an. Siehe Diskussion oben.


„…sowie alle den Frankreich und dem im britischen Königshaus befindlichen Eigentümern, Departments und Territorien …“

QF & schlechtes Deutsch. Eine aktuelle Liste der Länder, die wirklich dem ECE-Genehmigungssystem angehören, findet sich übrigens unter ECE-Regelungen.



„Nationale Genehmigungen sind durch regionale technische Überwachungsvereine ebenfalls möglich zu erwerben.“

QF, schlechtes Deutsch und Unsinn. Das klingt ja so, als könnte man eine ABE beim TÜV gegen Geld erwerben. Der TÜV (und andere technische Dienste) unterstützen den Antragsteller bei der Erlangung mit entsprechenden Gutachten, vergeben wird die ABE vom KBA


„Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird für Fahrzeug- und Maschinenteile vergeben, welche nur in bestimmten Ländern bei dem bestimmten Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt.“


QF, grober Unfug & schlechtes Deutsch. Eine AGB ist nötig für Teile, die keiner (im jeweiligen Land akzeptierten) ECE Regel unterliegen, für die das Land aber eine AGB, bzw. eine AGB-artige Zulassung fordert. Ein beliebtes Beispiel hierfür sind Bremsscheiben. Es gibt (noch) keine ECE-Regel für Scheiben. Deutschland aber fordert eine AGB für Scheiben. Also brauchen in Deutschland eingebaute Scheiben eine AGB, oder zumindest ein Teilegutachten. Vorsicht, Falle: Der Satz, "Scheiben brauchen kein E-Mark" ist richtig. Aber sie brauchen in Deutschland eine AGB.



„Es gibt auch Automobilhersteller, deren Fahrzeuge grundsätzlich nur aus Fahrzeugteilen besteht die der regionalen ABE unterliegen.“

Wie bitte? Das wären dann Fahrzeuge ohne Scheinwerfer (ECE R-1), ohne Fahrtrichtungsanzeiger (ECE R-6), ohne Bremsen (ECE R-13), ohne Sicherheitsgurte (ECE R-16), ohne Geschwindigkeitsmesser (ECE R-39), ohne Bremsbeläge (ECE R-90), eben ohne die 139 Teile bzw. Eigenschaften, für die es bereits ECE Regeln gibt. Es gibt auch keine regionalen ABEs (z.B. für Oberbayern). Es gibt nur nationale. QF. Deutsch 5.


„Überregionale ABE's sind nicht möglich. Diese müssen in jedem Land bei den zuständigen Behörden separat registriert werden, um eine ABE dafür zu erhalten.“

Schlechtes Deutsch und unlogisch. "Überregionale" (muss wohl heißen "länderübergreifende") AGBs sind in der Tat unmöglich. Es sei denn, die AGB von Land 1 wird von Land 2 anerkannt. QF.

Und wenn sie unmöglich sind, dann können "diese" auch nicht "in jedem Land bei den zuständigen Behörden separat registriert werden, um eine" nicht mögliche "ABE dafür zu erhalten."


„Die Einzelbetriebserlaubnis ist vor allem für neue Fahrzeuge und Maschinen zu Testzwecken, oder für spezielle Umbauten gedacht, welchen bei der ECE-Genehmigung eigentlich nicht bedacht wurde.“

In sich einigermaßen richtig, aber horrendes Deutsch. QF.

USW, usf.

Ich denke, der Artikel kann das Zeitliche segnen. Seine Inhalte sind erschöpfend unter folgenden Stichworten (und mehr) abgehandelt: Einzelbetriebserlaubnis

Betriebserlaubnis

Einzelgenehmigung

Zulassungsbescheinigung

COC (Zulassung)

EG-Konformitätserklärung

EG-Fahrzeugklasse

E-Prüfzeichen

Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer

ECE-Regelungen

Und der meines Erachtens beste Artikel zum Thema is in the English WP.

Meinung? -- BsBsBs 12:32, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Scheinwerfermann

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Jetzt hat Scheinwerfermann, Hauptautor von dem ECE Artikel in der englischen WP eingegriffen. Er hat extrem viel Fachwissen, aber am Deutsch haperts halt. Gnadenschuß? -- BsBsBs 17:31, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Thank you, Scheinwerfermann

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Scheinwerfermann hat mir seine englische Fassung zugemailt. Übersetzt, Text repariert. Jetzt sollte er in großen Zügen stimmen. Bitte Feinkontrolle. -- BsBsBs 22:01, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Sachlich nicht haltbar

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Der Artikel ist sachlich niiht haltbar, weil die beiden völlig verschiedenen Rechtskreise ECE (Vereinte Nationen) und EG (Europäische Union) wild durcheinander gewürfelt werden. hallo-stege 12. Dez. 2008

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GiftBot (Diskussion) 08:21, 11. Jan. 2016 (CET)Beantworten